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Antrag 75/II/2021 Doppelverbeitragung beseitigen - Vertrauensbruch heilen

9.11.2021

Der SPD-Parteivorstand wird aufgefordert, in der künftigen Bundesregierung umgehend die im Wahlprogramm und vom Kanzlerkandidaten noch zwei Tage vor der Bundestagswahl versprochene vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung umzusetzen.

Antrag 77/II/2021 Ausweitung der Schutzfristen auch bei Fehlgeburten

9.11.2021

Ein Kind nicht lebend zur Welt zu bringen, ist für die Betroffenen eine belastende Erfahrung. Die psychologischen und körperlichen Belastungen verfolgen die Betroffenen oft für eine lange Zeit.

Rechtliner Unterschied in Deutschland

Im deutschen Recht wird zwischen einer Fehlgeburt, Totgeburt unterschieden. Denn im rechtlichen Sinne wird eine Fehlgeburt nicht als Entbindung betrachtet. Eine Fehlgeburt findet statt, wenn außerhalb des Gebärendenleibs keine Lebensmerkmale erkannt werden können, das Geburtsgewichtgewichts weniger als 500 Gramm beträgt und die Entbindung vor der 24. Schwangerschaftswoche stattfindet. Gebärendenschutzrechtliche Folgen, insbesondere die der sogenannte Mutterschutzfrist, finden bei Fehlgeburten kaum statt. Lediglich der besondere Kündigungsschutz von vier Monaten gilt ab der zwölften Schwangerschaftswoche.

Die normalerweise gegebenen acht Wochen Schutzfrist für Gebärende nach der Geburt können also nicht in Anspruch genommen werden. Für eine Auszeit von Erwerbsarbeit werden mit der Voraussetzung, ein ärztliches Attest zur Bescheinigung der seelischen und körperlichen Belastungen zu benötigen, unnötige Barrieren errichtet.

Bei einer Fehlgeburt vor der 12. Schwangerschaftswoche endet der Mutterschutz grundsätzlich mit dem Ende der Schwangerschaft. Da eine Fehlgeburt rechtlich nicht als Entbindung zählt, greift keine Schutzfrist.

Bei einer Totgeburt, bei einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder einem Geburtstermin ab der 24. Schwangerschaftswoche, gelten die allgemeinen Schutzfristen.

„Die Trauer, die mit einer Fehlgeburt einhergeht, ist keine Krankheit, es ist ein Verlust.“ 

So fasst es die neuseeländische sozialdemokratische Abgeordnete, Ginny Andersen, zusammen. Denn Vorbilder lassen sich im internationalen Vergleich beispielsweise in Neuseeland finden. Unter der sozialdemokratischen Regierung wurde das Gesetz verabschiedet, dass Gebärende und ihre Partner*innen drei Tage bezahlte Auszeit nehmen können. In diesem Gesetz wird auch nicht nach biologischer Elternschaft oder Ehestatus unterschieden.

Auch Indien geht mit einer entsprechenden Gesetzgebung voran: Gebärende können dort bis zu sechs Wochen Auszeit nehmen.

Die seelischen und körperlichen Belastungen lassen sich nicht an dem Geburtsgewicht oder der Schwangerschaftswoche unterscheiden. Wir fordern daher die Ausweitung der Schutzfristen auch bei Fehlgeburten. Dabei fordern wir ebenso ein modernes Verständnis von Elternschaft, indem nicht nach biologischer Elternschaft oder offiziellem Ehestatus unterschieden wird.

Antrag 80/II/2021 Allgemeiner Gleichbehandlungsgesetz

9.11.2021

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll geändert werden.

 

Im Rahmen dieser anstehenden Änderungen soll
1. der in § 1 enthaltene Katalog auch ergänzt werden durch das Verbot der Benachteiligung im Hinblick auf die „Staatsangehörigkeit“.
2. Ein Verstoß gegen das AGG soll künftig von Amts wegen mit einem Bußgeld geahndet werden.
3. Die Fristen für zivilrechtliche Klagen sollen von zwei auf sechs Monate verlängert werden.

Antrag 82/II/2021 Sexistische und queerfeindliche Steuerformulare diskriminierungsfrei gestalten

9.11.2021

Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, schnellstmöglich die Formulare zur Einkommenssteuererklärung so anzupassen, dass nicht mehr von “Ehemann/Person A” und “Ehefrau/Person B” gesprochen wird, sondern eine vollständig gender- und rollenneutrale Formulierung genutzt wird. Alle anderen offiziellen Schriftstücke der Steuerverwaltung sollen auf Diskriminierungsfreiheit überprüft und entsprechend angepasst werden.

Der aktuelle Aufbau der Steuererklärungen ist nicht mehr zeitgemäß. Weder leben alle Steuerzahler*innen in heterosexuellen Ehen, noch ist anzunehmen, dass ein Ehemann als Hauptverdiener fungiert. Die bestehende Formulierung ist zutiefst sexistisch und queerfeindlich. Sie signalisiert, dass der Staat nur bestimmte Lebensentwürfe als gewöhnlich erachtet und macht dadurch alle anderen Modelle unsichtbar. Es handelt sich nicht um eine rein sprachliche Belanglosigkeit, denn Sprache schafft ein allgemeines Bewusstsein über sich selbst und die soziale Umwelt. Offizielle Schriftstücke, die durch den Staat verwendet werden, müssen die Gesellschaft so abbilden, wie sie ist, damit sie zugänglich für alle sind. Unsere Gesellschaft ist vielfältig und wir sehen es als unsere Aufgabe an, diese Vielfalt zu stärken und allen eine Stimme zu geben.

Antrag 86/II/2021 Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Senior:innen u.a.

9.11.2021

Die SPD fordert ihre Mandatsträger:innen im Bundestag und ihre Vertreter:innen in der Bundesregierung auf, sich für gezielte Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Senior:innen und anderen von Einsamkeit betroffenen Menschen einzusetzen.

 

  • Unterstützung der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und von Kommunalverwaltungen bei der Zusammenstellung von regionalen Kontaktstellen und Angeboten, bei denen Personen ehrenamtlich tätig werden können
  • Versand der Informationen zusammen mit dem Bescheid der verschiedenen Rententräger bzw. Versorgungsämter
  • Kommunalverwaltungen sollen o.g. Informationen ebenfalls zur Verfügung stellen, wenn eine Ummeldung des Wohnortes erfolgt