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Antrag 15/I/2023 Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP) nachhaltig verbessern!

27.04.2023

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für gute Arbeitsbedingungen in der KEP-Branche ein:

  • Umgehung von Arbeitsrecht verhindern: Die Auslagerung von Kurier-, Express- und Paketsendungen durch Vergabe von Werkverträgen an Sub-Unternehmen muss gesetzlich verboten werden.
  • Kontrollen stärken: Der gesetzliche Rahmen und die Ausstattung für regelmäßige Kontrollen von Arbeitsschutz-Regelungen in der Branche müssen verbessert werden.
  • Belastung der Beschäftigen senken: Besonders schwere Sendungen müssen einer Kennzeichnungspflicht unterliegen und dürfen ab einem Gewicht von 20 Kilogramm nicht an eine einzelne Lieferperson übergeben werden.

 

Antrag 17/I/2023 Postdienstleistungen als öffentliche Daseinsvorsorge erhalten!

27.04.2023

Die SPD Berlin fordert die sozialdemokratischen Minister*innen in der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion auf, als Vertreter*innen des Mehrheitsaktionärs der Deutschen Post AG auf strategische Unternehmensentscheidungen der Deutschen Post AG so Einfluss zu nehmen, dass sich die Personalpolitik sich an Kriterien guter Arbeit orientiert. Postdienstleistungen – d. h. Brief- ebenso wie Paketzustellung – werden weiterhin als öffentliche Daseinsvorsorge verstanden und dementsprechend organisiert. Die Qualität der Paketzustellung ist wie die Briefzustellung in der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zu regeln.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundesfinanzierungsgremiums werden gebeten darzulegen, welche Ziele mit der Beteiligung des Bundes an der Deutschen Post AG verfolgt werden, wie sie den Zielerreichungsgrad bewerten und anhand welcher Kriterien sie die Notwendigkeit der Postdienstleistungen als öffentliche Daseinsvorsorge beurteilen.

Antrag 09/I/2023 SPD Gebäude begrünen und mit erneuerbaren Energien ausstatten

27.04.2023

Der Bundes- und die Landesvorstände werden aufgefordert, bis 2023 Gebäude im Eigentum der SPD oder ihrer Gesellschaften soweit wie möglich zu begrünen und mit verschiedensten erneuerbaren Energien auszustatten. Dazu gehören neben Dächern und Fassaden auch Innen- und Vorhöfe und Innenräume. Bei der Begrünung soll Biodiversität gestärkt werden, beispielsweise durch Bienenwiesen und Verzicht auf ungeeignete Pflanzen wie Kirschlorbeer. Begrünung führt dabei zur lokalen Abkühlung des Stadtraums und birgt so auch klimatische Vorteile. Als erneuerbare Energien sollen alle Gebäude im Eigentum der SPD oder ihrer Gesellschaften energieeffizient saniert und weitestgehend isoliert werden und sowohl PV-Anlagen auf Dach und Fassaden als auch Windkraftanlagen eingesetzt werden. Außerdem sollen bei der Wärmeversorgung Wärmepumpen und wo möglich Geothermie eingesetzt werden. Allgemein müssen Energiesparmaßnahmen forciert werden, wobei das Willy-Brandt-Haus bereits als positives Beispiel und Vorbild dient. Neben diesen positiven Effekten trägt vor allem die Fassadenbegrünung außerdem visuell zu einem schöneren Stadtbild bei. Gleichzeitig sendet sie eine politische Botschaft an jede*n Vorbeikommende*n: Die SPD nimmt sich Umweltthemen an, geht mit gutem Beispiel voran und es tut sich was.

 

Um den Klimaschutz voranzutreiben, ist es neben organisatorischen Maßnahmen wichtig die Bevölkerung mitzunehmen und mit positiven Beispielen eine Vorbildfunktion einzunehmen.

 

Die Bauwerksbegrünung dient den verbundeten Zwecken von Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Einbeziehung lebendiger Pflanzen bringt eine lokale Abkühlung im Stadtraum und schützt so präventiv bei Hitzewellen.

 

Darüber hinaus dient die Begrünung der Wärmedämmung des jeweiligen Gebäudes, wodurch der Energieverbrauch sowie die Energiekosten für die Partei vermindert werden. Auf ähnliche Weise gleichen die Ersparnisse durch Nutzung von Wärmepumpen über die gesamte Nutzungsdauer des Geräts die Montagekosten aus.

 

Die Beschaffung solcher Anlagen und Geräte dient außerdem der Ausbildung der für die Energiewende benötigten Fachkräfte im lokalen Arbeitsmarkt.

 

Nicht zuletzt schafft die Bauwerksbegrünung auch eine angenehmere Arbeitsatmosphäre für Mitarbeitende und Mitglieder der Partei, nicht nur aufgrund der ausgleichenden Effekte bei Wärme und Kälte, sondern auch weil begrünte Wände eine bessere Schallabsorptionsgrad haben und zur Lufthygiene beitragen

Antrag 502/II/2022 Aus für klinische Geburtshilfe verhindern!

12.11.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die SPD-Bundestagsfraktion bzw. die Landesgruppe Berlin werden dazu aufgefordert, das am 20. Oktober 2022 beschlossene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) in Bezug auf das Pflegebudget und die Folgen für den Einsatz von Hebammen schnellstmöglich zu revidieren.

Es sieht u.a. vor, Hebammen als Fachpersonal aus dem Pflegebudget für die Schwangeren- und Wochenbettstationen herauszulösen, wodurch Hebammen in Krankenhäusern nicht mehr ausreichend refinanziert werden. So ist die Betreuung von Schwangeren und Neugeborenen in Gefahr!

Wir fordern, dass es weiterhin möglich ist, den Einsatz von Hebammen aus dem Pflegebudget zu finanzieren, da andernfalls die fachspezifische Versorgung von insb. Risikoschwangeren und Frauen im Wochenbett nicht weiter gewährleistet werden kann. Zudem ist auch die gesetzlich vorgeschriebene praktische Ausbildung im Hebammenstudiengang auf geburtshilflichen Stationen gefährdet.

Wir begrüßen zwar, dass der Bundesgesundheitsminister öffentlich angekündigt hat, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Diesen Worten müssen alsbald Taten folgen und eine dauerhafte sichere Finanzierung von klinischer Geburtshilfe durch Hebammen sichergestellt werden. Hebammen müssen auch weiterhin voll auf die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) angerechnet werden können.

Darüber hinaus werden alle sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion dazu aufgefordert, zukünftig Hebammen und Gynäkolog:innen sowie deren Berufsverbände in entsprechenden Gremien und Experten:innen-Kreisen zu beteiligen, um solche Fehlentscheidungen zu vermeiden und die notwendige Fachexpertise in Gesetzgebungsprozesse einzubeziehen.

Antrag 228/II/2022 Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht und eine bürgernahe Praxis bei der Einbürgerung

19.10.2022

Deutschland muss ein modernes Einwanderungsland werden. Dazu benötigt es ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht, dass es allen Bürger:innen die hier ihren Lebensmittelpunkt haben auch Staatsbürger:innen mit allen Rechten und Pflichten zu werden. Wir begrüßen die Vorhaben der Bundesregierung die Fristen für Einbürgerung abzusenken und die Mehrstaatigkeit zu ermöglichen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages daher auf,  bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  • Fristen für den Erwerb der Niederlassungserlaubnis absenken
  • Die deutsche Staatsbürgerschaft für alle in Deutschland geborene Kinder
  • Abbau von Einbürgerungs-Hürden
  • Sowohl für die Ermessens- (§8 StAG) als auch für die Anspruchseinbürgerung (§10 StAG) ist aktuell die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ erforderlich. Diese soll laut Koalitionsvertrag durch „klare Kriterien“ ersetzt werden. Da die Lebensunterhaltssicherung sowie Kenntnisse der deutschen Sprache, der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse ohnehin explizit Teil der Einbürgerungsvoraussetzungen sind, sind gar keine weiteren Kriterien notwendig.
  • Der Koalitionsvertrag siehtallgemeine Härtefallregelung für den erforderlichen Sprachnachweis“ vor. In §10, Absatz 6 StAG sind bereits „altersbedingte Ausnahmen“ sowie Ausnahmen „wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung“ festgehalten. Eine allgemeine Härtefallregelung für Ausnahmen bei den Sprachkenntnissen – z.B. für Analphabet:innen – gibt es im Staatsangehörigkeitsrecht anders als im Aufenthaltsgesetz (z.B. beim Erwerb einer Niederlassungserlaubnis) bisher nicht und muss im Rahmen der Gesetzesreform geschaffen werden
  • die im Koalitionsvertrag vereinbarten allgemeinen Härtefallregelungen sind auch auf fehlende Einkommensnachweise auszuweiten.

     

     

    Es ist weiter bei den Einbürgerungen durch die zuständigen Landesbehörden anzuerkennen, dass grundlegend ein öffentliches Interesse an Einbürgerungen besteht um ein gesellschaftliches Miteinander und die Demokratie zu stärken. Auch muss durch Härtefallregelungen die sich an den Lebensrealitäten der Menschen orientieren dafür gesorgt werden, dass  sich der Akt der Einbürgerung nicht unnötig verhindert wird.  Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierungen und der Landesparlamente daher dazu auf dafür Sorge zu tragen, dass die Verfahrenshinweise für die zuständigen Landesbehörden in folgenden Punkten anzupassen sind:

     

    Anrechnungszeiten:

    • die Integrationsleistung, sich aus der Duldung einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel erarbeitet zu haben, muss als allgemeiner Härtefall anerkannt werden um die Zeit in der Duldung dementsprechend einzubeziehen, da geduldeten Menschen sonst eine erheblich längere Aufenthaltszeit bis zum Erwerb der Staatsangehörigkeit zugemutet

     

    Pflegeanforderung:

    • Menschen die Familienangehörige (Kinder, Menschen mit Behinderung, alte Menschen) pflegen, ist es oftmals nicht möglich Einkommen aus Arbeit und/oder Sprachnachweis B1 zu erlangen. Hier muss eine allgemeine Härtefallregelung greifen.

     

    Angemessener Wohnraum:

    • Da die Wohnungssituation in Ballungsräumen wie Berlin äußerst angespannt ist, leben gerade geflüchtete Menschen deshalb nicht selten auch nach Anerkennung auf Asyl weiterhin in Gemeinschaftsunterkünften oder ähnlichen Wohnformen oder Wohnheimen. Diese müssen als angemessener Wohnraum bei der Einbürgerung gelten.

     

    Sprachkenntnisse:

    Von den Nachweis der Sprachkenntnisse B1 soll als allgemeine Härtefallregelung abgesehen werden wenn:

    • Bei Einbürgerung von ehemaligen Gastarbeitern aus Gründen der Anerkennung ihrer Lebensleistung
    • Analphabetismus
    • Menschen ab 60 Jahren
    • Menschen die das Antragsverfahren eigenständig durchlaufen und nachweisen, dass der Besuch eines Sprachkurses nicht mit der Arbeit in Vollzeit vereinbar ist, soll der Sprachnachweis erlassen werden.
    • Alle Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, sollen unter eine Härtefallregelung zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft festgehalten.
    • Die Kosten für die Einbürgerung müssen sozial gestaffelt sein, um keine Hürden dazustellen.