Antrag 228/II/2022 Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht und eine bürgernahe Praxis bei der Einbürgerung

Status:
Annahme

Deutschland muss ein modernes Einwanderungsland werden. Dazu benötigt es ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht, dass es allen Bürger:innen die hier ihren Lebensmittelpunkt haben auch Staatsbürger:innen mit allen Rechten und Pflichten zu werden. Wir begrüßen die Vorhaben der Bundesregierung die Fristen für Einbürgerung abzusenken und die Mehrstaatigkeit zu ermöglichen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages daher auf,  bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  • Fristen für den Erwerb der Niederlassungserlaubnis absenken
  • Die deutsche Staatsbürgerschaft für alle in Deutschland geborene Kinder
  • Abbau von Einbürgerungs-Hürden
  • Sowohl für die Ermessens- (§8 StAG) als auch für die Anspruchseinbürgerung (§10 StAG) ist aktuell die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ erforderlich. Diese soll laut Koalitionsvertrag durch „klare Kriterien“ ersetzt werden. Da die Lebensunterhaltssicherung sowie Kenntnisse der deutschen Sprache, der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse ohnehin explizit Teil der Einbürgerungsvoraussetzungen sind, sind gar keine weiteren Kriterien notwendig.
  • Der Koalitionsvertrag siehtallgemeine Härtefallregelung für den erforderlichen Sprachnachweis“ vor. In §10, Absatz 6 StAG sind bereits „altersbedingte Ausnahmen“ sowie Ausnahmen „wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung“ festgehalten. Eine allgemeine Härtefallregelung für Ausnahmen bei den Sprachkenntnissen – z.B. für Analphabet:innen – gibt es im Staatsangehörigkeitsrecht anders als im Aufenthaltsgesetz (z.B. beim Erwerb einer Niederlassungserlaubnis) bisher nicht und muss im Rahmen der Gesetzesreform geschaffen werden
  • die im Koalitionsvertrag vereinbarten allgemeinen Härtefallregelungen sind auch auf fehlende Einkommensnachweise auszuweiten.

     

     

    Es ist weiter bei den Einbürgerungen durch die zuständigen Landesbehörden anzuerkennen, dass grundlegend ein öffentliches Interesse an Einbürgerungen besteht um ein gesellschaftliches Miteinander und die Demokratie zu stärken. Auch muss durch Härtefallregelungen die sich an den Lebensrealitäten der Menschen orientieren dafür gesorgt werden, dass  sich der Akt der Einbürgerung nicht unnötig verhindert wird.  Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierungen und der Landesparlamente daher dazu auf dafür Sorge zu tragen, dass die Verfahrenshinweise für die zuständigen Landesbehörden in folgenden Punkten anzupassen sind:

     

    Anrechnungszeiten:

    • die Integrationsleistung, sich aus der Duldung einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel erarbeitet zu haben, muss als allgemeiner Härtefall anerkannt werden um die Zeit in der Duldung dementsprechend einzubeziehen, da geduldeten Menschen sonst eine erheblich längere Aufenthaltszeit bis zum Erwerb der Staatsangehörigkeit zugemutet

     

    Pflegeanforderung:

    • Menschen die Familienangehörige (Kinder, Menschen mit Behinderung, alte Menschen) pflegen, ist es oftmals nicht möglich Einkommen aus Arbeit und/oder Sprachnachweis B1 zu erlangen. Hier muss eine allgemeine Härtefallregelung greifen.

     

    Angemessener Wohnraum:

    • Da die Wohnungssituation in Ballungsräumen wie Berlin äußerst angespannt ist, leben gerade geflüchtete Menschen deshalb nicht selten auch nach Anerkennung auf Asyl weiterhin in Gemeinschaftsunterkünften oder ähnlichen Wohnformen oder Wohnheimen. Diese müssen als angemessener Wohnraum bei der Einbürgerung gelten.

     

    Sprachkenntnisse:

    Von den Nachweis der Sprachkenntnisse B1 soll als allgemeine Härtefallregelung abgesehen werden wenn:

    • Bei Einbürgerung von ehemaligen Gastarbeitern aus Gründen der Anerkennung ihrer Lebensleistung
    • Analphabetismus
    • Menschen ab 60 Jahren
    • Menschen die das Antragsverfahren eigenständig durchlaufen und nachweisen, dass der Besuch eines Sprachkurses nicht mit der Arbeit in Vollzeit vereinbar ist, soll der Sprachnachweis erlassen werden.
    • Alle Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, sollen unter eine Härtefallregelung zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft festgehalten.
    • Die Kosten für die Einbürgerung müssen sozial gestaffelt sein, um keine Hürden dazustellen.

     

    Empfehlung der Antragskommission:
    Annahme (Konsens)
    Überweisungs-PDF: