Antrag 502/II/2022 Aus für klinische Geburtshilfe verhindern!

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die SPD-Bundestagsfraktion bzw. die Landesgruppe Berlin werden dazu aufgefordert, das am 20. Oktober 2022 beschlossene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) in Bezug auf das Pflegebudget und die Folgen für den Einsatz von Hebammen schnellstmöglich zu revidieren.

Es sieht u.a. vor, Hebammen als Fachpersonal aus dem Pflegebudget für die Schwangeren- und Wochenbettstationen herauszulösen, wodurch Hebammen in Krankenhäusern nicht mehr ausreichend refinanziert werden. So ist die Betreuung von Schwangeren und Neugeborenen in Gefahr!

Wir fordern, dass es weiterhin möglich ist, den Einsatz von Hebammen aus dem Pflegebudget zu finanzieren, da andernfalls die fachspezifische Versorgung von insb. Risikoschwangeren und Frauen im Wochenbett nicht weiter gewährleistet werden kann. Zudem ist auch die gesetzlich vorgeschriebene praktische Ausbildung im Hebammenstudiengang auf geburtshilflichen Stationen gefährdet.

Wir begrüßen zwar, dass der Bundesgesundheitsminister öffentlich angekündigt hat, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Diesen Worten müssen alsbald Taten folgen und eine dauerhafte sichere Finanzierung von klinischer Geburtshilfe durch Hebammen sichergestellt werden. Hebammen müssen auch weiterhin voll auf die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) angerechnet werden können.

Darüber hinaus werden alle sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion dazu aufgefordert, zukünftig Hebammen und Gynäkolog:innen sowie deren Berufsverbände in entsprechenden Gremien und Experten:innen-Kreisen zu beteiligen, um solche Fehlentscheidungen zu vermeiden und die notwendige Fachexpertise in Gesetzgebungsprozesse einzubeziehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisungs-PDF: