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Antrag 306/II/2023 Nicht an den falschen Stellen sparen: Investitionen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern

24.09.2023

Die SPD als linke Volkspartei hat in dieser Ampel-Regierung viele Instrumente zur Sicherung des sozialen Zusammenhalts in unserer Gesellschaft auf den Weg gebracht. Dazu gehören die Ausweitung des Wohngelds, Abschaffung von Hartz IV durch die Einführung des Bürgergelds, deutliche Erhöhung des Kindergelds, Erwerbsminderungsrente und Erhöhung des Mindestlohns.

Deutschland musste und muss aber mit multiplen Krisenlagen umgehen. Das ist eine Herausforderung für die ökonomische Situation Deutschlands. Um zukünftigen Generationen gerecht zu werden, ist eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik notwendig. Gleichzeitig ist das soziale Miteinander in unserem Land in Gefahr. Unsicherheit und Angst vor sozialem Abstieg sind Sorgen, auf welche die Politik adäquate Lösungen finden muss.

Wir müssen festhalten, dass die Desinformation und der Populismus, welche mit der Corona-Pandemie noch einmal zugenommen haben, eine ernstzunehmende Bedrohung für unsere demokratische Gesellschaft darstellen. Die Umfragewerte der AfD sind Ausdruck dessen. Rechtsextreme meinen nun wieder salonfähig geworden zu sein. Die Mitte Studie bezeugt eine Verdreifachung rechtsextremer Weltbilder in der Bevölkerung. Hass und Hetze und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind auf dem Vormarsch.

Der aktuelle Entwurf für den Bundeshaushalt sieht drastische Kürzungen vor, u.a. in gerade jetzt so wichtigen Bereichen wie

  • die Kinder- und Jugendhilfe,
  • Migrationsberatung für Zuwandernde,
  • Familien- und Jugendbildungsstätten
  • Bundeszentrale Politische Bildung.

Die Sparmaßnahmen haben weitere deutliche Folgewirkungen auf die Finanzsituation der Länder und Kommunen.

Als Sozialdemokratie dürfen wir es nicht zulassen, dass die Handlungsfähigkeit des Staates unter einer Austeritäts- und Steuervermeidungsideologie geopfert wird und stattdessen Hass und Hetze zu einer Abschottung vor Migrant:innen führen und damit dem „Tritt nach unten“ der Weg bereitet wird.

 

Daher fordern wir:

  • Aussetzung der Schuldenbremse auf Bundesebene
  • die Rücknahme der Sparmaßnahmen in den oben genannten Bereichen
  • Zukunftsweisende und massive Investitionen in Bildung, politische Bildung und Demokratieförderung, den sozialen Wohnungsbau, soziale und physische Infrastruktur in aufnehmenden Kommunen, frühkindlicher Erziehung sowie bei Gesundheit und Pflege

In Krisenzeiten wie heute ist die Einhaltung der Schuldenbremse ein nicht hinnehmbares gesellschaftliches Risiko. Daher fordern wir:

  • Abschaffung der Bundes-Schuldenbremse oder deutliche Erweiterung der Ausnahmemöglichkeiten in Krisensituationen.
  • Abschaffung der Landes-Schuldenbremsen oder deutliche Erweiterung deren Ausnahmemöglichkeiten in Krisensituationen.

 

Wir brauchen eine moderne Finanzpolitik, die der Generationengerechtigkeit und dem sozialen Zusammenhalt gerecht wird. Wir dürfen nicht an der falschen Stelle sparen. Eine Gegenfinanzierung von Investitionen muss perspektivisch sichergestellt sein. Es ist dabei nicht länger hinnehmbar, dass der wohlhabendste Teil der Gesellschaft sich teilweise aus der Steuergerechtigkeit verabschiedet hat.

 

Deshalb fordern wir:

  • die Wiedereinführung der Vermögenssteuer
  • Reform der Erbschaftssteuer zur solidarischen Vermögensbeteiligung der Superreichen
  • Erhöhung der Einkommenssteuer auf spitzen Einkommen

 

Demokratie braucht uns jetzt. Verteidigen wir sie gemeinsam in ihrer Vielfalt.

Antrag 313/II/2023 Keine Schlechterstellung von alleinerziehenden Elternteilen durch die Kindergrundsicherung!

24.09.2023

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion des Bundestages und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung zur Kindergrundsicherung sicherzustellen, dass die Einführung der Kindergrundsicherung nicht mit einer de facto finanziellen Schlechterstellung von Alleinerziehenden einhergeht.

Antrag 314/II/2023 Reform des Unterhaltsrechts nicht zulasten von alleinerziehenden Müttern und ihren Kindern!

24.09.2023

Wir unterstützen Bemühungen zur Förderung einer partnerschaftlichen Betreuung von Kindern nach der Trennung der Eltern. Insbesondere ist die Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition richtig, die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser zu berücksichtigen. Denn eine partnerschaftliche Betreuung durch beide Elternteile führt in der Summe zu Mehrkosten – etwa für die Ausstattung von Kinderzimmern in den Wohnungen beider Elternteile oder zusätzliche Fahrtkosten.

 

Bei allen Maßnahmen zur Förderung einer partnerschaftlichen Betreuung muss berücksichtigt werden, dass Alleinerziehende – davon sind etwa 90 Prozent Frauen – und ihre Kinder in besonderem Maße von Armut bedroht sind. Gleichzeitig zahlt ein erheblicher Anteil der getrenntlebenden Väter keinen, zu wenig oder unregelmäßigen Kindesunterhalt. Jede Reform muss sich deshalb daran messen lassen, ob sie das Risiko von Kinderarmut senkt oder weiter verschärft.

 

Vor diesem Hintergrund lehnen wir Überlegungen zu Änderungen des Unterhaltsrechts ab, die dazu führen, dass alleinerziehenden Müttern und ihren Kindern weniger Geld zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Ist eine partnerschaftliche Betreuung vereinbart, darf die Höhe des Barunterhalts maximal in dem Maße sinken, wie dem überwiegend betreuenden Elternteil nachweislich Aufwendungen erspart werden. In keinem Fall darf die Höhe des Barunterhalts unter das Existenzminimum des Kindes sinken.

Antrag 319/II/2023 Auszahlung von „Klimageld“ endlich ermöglichen

24.09.2023

Die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung, im Bundestag und in den Ländervertretungen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte „Klimageld“, also die Rückzahlung der Einnahmen aus der CO2 – Abgabe auf Energie und Treibstoffe pro Kopf an jede:n Bürger:in schnellstmöglich – noch innerhalb dieser Legislatur – erfolgen kann.  Das Klimageld ist eine der wichtigsten und nachhaltigsten Voraussetzungen, um weitere Belastungen durch Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen sozial auszubalancieren.

 

Dazu muss das Finanzministerium endlich die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Auszahlung eines Klimageldes schaffen.

Antrag 128/II/2023 Wahlwerbung für politische Parteien in Wahlkampfzeiten

22.08.2023

Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen, der Bundesparteitag möge beschließen, die Bundestagsfraktion der SPD im Deutschen Bundestag möge ein Änderungsgesetz zum Parteiengesetz in der Form einbringen, dass Wahlwerbung für politische Parteien in Wahlkampfzeiten auch dann in Postbriefkästen eingeworfen werden dürfen, wenn an diesen schriftlich kenntlich gemacht ist, dass der Einwurf von Werbung (auch von politischen Parteien) unzulässig ist.

 

Das ParteienG soll daher wie folgt geändert werden: In § 5 wird die Überschrift nach einem Komma durch das Wort „Wahlwerbung“ ergänzt. Dem Absatz 2 werden folgende zwei Sätze angefügt: „Während der Dauer des Wahlkampfes ist die Werbetätigkeit politischer Parteien, die sich am Wahlkampf beteiligen und die für die betreffende Wahl zugelassen sind, zur Erfüllung ihrer Aufgabe, der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes, zuzulassen. Politischen Parteien ist es während dieser Dauer insbesondere gestattet, Wahlwerbung in Postbriefkästen auch dann einzuwerfen, wenn an diesen kenntlich gemacht ist, dass der Einwurf von Werbung in den Postbriefkasten verboten sei.“

 

Die entsprechenden Anpassungen im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz sind so vorzunehmen, dass sie mit den Vorgaben des Grundgesetzes und dem europäischen Recht vereinbar sind.