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Antrag 77/I/2020 „Aufsuchende Bildungsberater“ als neue Berufsgruppe

1.10.2020

Die Regierungen in Bund, Ländern und Gemeinden sollen neben der ständigen Aufgabe zur Stärkung der Bildung in Schulen, Hochschulen und in der Berufsbildung, verstärkt bzw. erstmals systematisch für die Politische Bildung und Allgemeinbildung aller älteren Mitbürger und insbesondere der Menschen mit Handicap (Behinderung, altersbedingte, geistige oder körperliche Schwächen, sozial Benachteiligte, arme, schreib- und leseschwache Mitbürger usw.) Sorge tragen. Dazu sollen „aufsuchende Bildungsberater“ als neue Berufsgruppe geschaffen werden, um diese Menschen örtlich über einen längeren Zeitraum aktiv – unabhängig von etwaiger normaler Sozialbetreuung – durch Hausbesuche speziell in Bezug auf Bildung einladen und ggf. begleiten zu können.

 

Dazu sind im ganzen Lande innovative Maßnahmen zu schaffen, um auch speziell diese statistisch nicht erfasste, gesellschaftlich oft benachteiligten Menschen in ihrer Einsamkeit zu erreichen, sie individuell-persönlich zu unabhängiger Bildung zu motivieren und aktiv zu lokalen Aktivitäten gezielt in enger Wohnquartiernähe einzuladen. Alle Aktivitäten für diese besondere Gruppe, die oft auch verschämt oder mangels Geldes und Gelegenheit allgemeine Bildungsangebote für Senioren kaum erfährt und ggf. kaum selbst aufsuchen kann, etwa wegen körperlicher Gebrechen, wegen der oft größeren Entfernungen und fehlender Transportmöglichkeiten oder mangels finanzieller Gelegenheiten bzw. wegen meist fehlender Internet-Anschlüsse, sollen künftig persönlich erreicht werden können. Für diese neue Berufsgruppe der „Bildungsberater“ sind bald bundesweit angemessene aber flexible neue Berufsbilder zu entwickeln und zu versuchen, dafür Ausbildungsgänge in bestehenden Einrichtungen zu schaffen und bundesweit Prüfungen zu ermöglichen, um angemessene Tarif-Bezahlung (Vorschlag: entsprechend: 9 TVöD) zusichern zu können.

 

Die Zuständigkeit für die gesetzgeberischen Vorarbeiten und die spätere Koordinierung von Grundlagen der Bildungsträger im Rahmen der KMK sollte als soziale Grundaufgabe der Bildung einem geeigneten Ressort beim Bund übertragen werden, das dann möglichst von Anfang an mit allen Bundesländern gemeinsam Erprobungsprojekte mit spezieller Begleitforschung in allen Landesbildungsverwaltungen einführt. Eine erste Evaluation nach ca. 3 Jahren soll Erkenntnisse über Wirksamkeit und Erfolge erbringen.

 

Dies Erkenntnisse, bereits jetzt vorliegende Forschungen sowie ausländische Erfahrungen sind in die Planung für die Zukunft ab 2025 einzubeziehen. Es handelt sich nicht um ein klassisches Schulbildungs-Thema der Zuständigkeit der Länder, sondern zunächst im Grundsatz um eine soziale Querschnittsaufgabe (vergleichbar der Sozialhilfe (SGB) und Kulturförderung usw.). Aber das Ziel der „Volks-Bildung“ ist für die Maßnahmen führend.

 

Diese Bildungsangebote sollen seitens der Länder mit speziellen, großzügigen Regelwerken für die betroffenen Bürger weitgehend kostenfrei angeboten werden bzw., soweit möglich, im Rahmen

der Haushalte der üblichen Leistungsträgern mitfinanziert werden. Regeleinkünfte der Betroffenen dürfen dadurch keinesfalls gemindert werden.

 

Volkshochschulen oder andere seröse Bildungsträger sollten angehalten werden, ihre üblichen Bildungsangebote parallel auch auf das Niveau der genannten bildungsfernen Gruppen auszurichten und deren Durchführung ggf. zu regionalisieren und eher kleinere Lerngruppen als üblich zuzulassen, unabhängig vom Standardprogramm der VHS. Dazu sind gesondert feste Stellen

 

einzurichten mit dem neuen Berufsbild der Bildungsberater. Die bekannten weltanschaulichen, karitativen und kirchlichen Verbände sollen um aktive Mitwirkung gebeten werden, dabei sollen aber auch diese Gruppen ihr Augenmerk auf die besonders bildungsfernen Mitglieder und Betreuten in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich intensivieren und dies als besondere neue Aufgabe übernehmen. Das Angebot im Rahmen der ganzheitlichen Zusammenarbeit der Bildungsträger dafür gilt auch für freie Gruppen in den Stadtquartieren und in den ländlichen Wohnorten. Es sollte eine wirkliche Volksbildung organisationsübergreifend und ideologisch neutral angestrebt werden!

 

Die Aufsicht zur Einhaltung von Neutralitätsgeboten wie bei öffentlichen Schulen sollen den örtlichen Schulaufsichtsbeamten übertragen werden.

 

Generell sollen die Angebote mündlich und schriftlich in einfacher Sprache (mehrsprachig) und ggf. in neuen Informationsformaten, entsprechend den Möglichkeiten der jeweils im Wohnumfeld anzusprechenden betroffenen Bürger entsprechen. Einfache Druckschriften oder gar Internet- Angebote allein sind nicht wirksam genug, sondern zumindest zu ergänzen um persönliche Ansprache direkt in den bedrängten Lebenssituationen der genannten Menschen vor Ort, etwa durch die Bildungsberater und Nachbarn usw. Keine regionale Einrichtung soll sich damit exkulpieren können, sie habe ja für Senioren schon zentrale Angebote im Programm.

Antrag 229/I/2020 Keine Rückschritte dulden – gegen die regressive Politik der Regierung Polens!

1.10.2020

Von der Kommunalpolitik bis hin zur EU – Politik dürfen wir die regressive Politik der polnischen Regierung nicht tolerieren:

Frauen einschränkende, veraltete Rollenbilder, als auch die Duldung von Gewalt gegen Frauen durch Veränderungen im polnischen Rechtssystem müssen Gegenmaßnahmen auf unterschiedlichen Politik-Ebenen einleiten.

 

Wir fordern:

Kommunalpolitik und polnische Städtepartnerschaften: Inhaltliche Diskurse müssen per Brief oder bei Begegnungen mit Partnerstädten und -gemeinden kontinuierlich aufgegriffen und eingefordert werden. Gleiches gilt auch für Partnerstädte und -Gemeinden mit sogenannten LGBTIQ*-Freien-Zonen. Alle Bemühungen müssen dokumentiert und an große deutsche und polnische Frauen- und Queerverbände gespiegelt werden.

 

Landes- und Bundespolitik:

Regelmäßige Solidaritätsbekundungen für den Kampf „gegen Gewalt an Frauen“ und „pro Queer“ an große polnische Frauen- und Queerverbände senden. – Kontinuierlich medial und unmittelbar an der rechtskonservativen polnische Regierungen Kritik üben – für die Missachtung von Menschenrechten, aus deutscher und EU-Perspektive. Solidaritätsbekundungen und Kritik müssen sich in deutschen Medien kontinuierlich spiegeln, um ihnen die benötigte gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit zu Teil werden zu lassen.

 

Die Europäische Union:

Kontinuierliche Kritik an Polens Austritt aus der Istanbul Konvention muss medienwirksam stattfinden. Rechte von Frauen und queeren Menschen müssen in ganz Europa durch die EU gestärkt werden: vom Recht am eigenen Körper, Recht an der sexuellen Orientierung und Identität, bis hin zu Aktionen gegen häusliche Gewalt, gegen Gewalt an Frauen und gegen Gewalt an Minderheiten der Gesellschaft.

Darüber hinaus muss die EU ihre Finanzmittelvergabe an ihre eigenen Werte knüpfen: EU-Mitgliedsstaaten, welche die von Europa definierten Menschenrechte verachten, muss mit Einstellung von EU-Fördermitteln gedroht werden. Bei keiner wahrgenommenen Kursänderung des entsprechenden EU-Mitglieds muss, nach Festsetzung und Kommunikation einer Frist, schrittweise auch die Umsetzung der Einstellung folgen.

Antrag 143/I/2020 Konsequent für Pro Choice – Für einen Schutz des Begriffs der Schwangerschaftskonfliktberatung!

1.10.2020

Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird aufgefordert eine Gesetzesnovelle im Sinne des Antrags umgehend in die Wege zu leiten:

 

Wir fordern, dass die angebotenen Beratungen für Schwangere* in Konfliktsituationen seriös durchgeführt werden und die schwangeren Menschen, wie vorgeschrieben, im Anschluss an die Beratung einen Beratungsschein erhalten, welchen sie für die Durchführung eines Abbruches laut Gesetz vorweisen müssen (StGB §219 Absatz 2Satz 2).

 

Um den Zugang zu ergebnisoffener Beratung sicherzustellen, fordern wir einen Begriffsschutz des Begriffs der im Gesetz festgelegten und regulierten „Schwangerschaftskonfliktberatung“! So soll ermöglicht werden, dass Schwangere* niederschwellig unterscheiden können, ob Einrichtungen einen Beratungsschein ausstellen oder nicht. Der Begriff der „Schwangerschaftskonfliktberatung“ soll nur von solchen Beratungsstellen benutzt werden dürfen, welche gesetzlich anerkannt, an das Schwangerschaftskonfliktgesetz gebunden sind und die Genehmigung haben, Beratungsscheine auszustellen.

Antrag 93/I/2020 Moria - wir müssen jetzt helfen!

1.10.2020

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages sowie des Bundesrates auf, sich dafür einzusetzen, dass die Kommunen und Länder, die wie Berlin sich bereits für eine Aufnahme von Geflüchteten, die sich in den Lagern auf den griechischen Inseln befinden, bereit erklärt haben, dies auch umgehend umsetzen dürfen!

 

Die bislang 138 sicheren Häfen in Deutschland müssen gehört werden und Menschen aufnehmen dürfen, das Angebot des sozialdemokratischen Innensenators Berlins, Andreas Geisel, im Rahmen dieser Initiative 300 Geflüchtete aus dem Lager Moria aufzunehmen, ist von der Bundesregierung anzunehmen.

 

Insbesondere Kinder müssen – gemeinsam mit ihren Familien – umgehend aus den menschenunwürdigen Lagern auf den Ägäischen Inseln in Sicherheit untergebracht werden. Dies gilt ebenso für Schwangere, allein flüchtende Frauen und schwer Traumatisierte.

 

Der von der SPD im September 2020 erkämpfte Kompromiss zur Aufnahme von rund 1.000 Geflüchteten in der Bundesrepublik, die bereits in Griechenland einen Asylantrag gestellt haben, stellt einen ersten Schritt zur Beendigung der faktischen Inhaftierung von Geflüchteten unter inhumanen Bedingungen auf den griechischen Inseln dar. Diesem hart errungenen Zeichen von Mitmenschlichkeit müssen weitere Maßnahmen folgen. Die Akzeptanz und Umsetzung der Aufnahmebereitschaft der „sicheren Häfen“ insgesamt ist eine konkrete Aufgabe.

 

Wir begrüßen und bekräftigen daher die entsprechende Bundesratsinitiative u.a. des Landes Berlin, eine Änderung des § 23 des Aufenthaltsgesetzes kurzfristig zu erreichen und somit eigene Landesprogramme zur Aufnahme von Geflüchteten zu ermöglichen.

 

Anstatt einer Aufrüstung der Grenzschutzbehörden durch Polizei und Militär, fordern wir humanitäre Unterstützung für flüchtende Menschen.

 

Wir wollen die grundsätzlichen Probleme europäischer Migrationspolitik nicht aus den Augen verlieren und bekräftigen die bereits bestehenden Beschlüsse der Berliner SPD.

Antrag 138/I/2020 Weg mit der neuen Gebührenordnung der Bundespolizei – Bürger*innenrechte sind Freiheitsrechte!

1.10.2020

Wir fordern die neu eingeführte Gebührenordnung der Bundespolizei abzuschaffen.

 

Wir lehnen jegliche Bestrebungen ab, welche eine Änderung der Gebührenordnung der Polizei auf Landes- und Kommunalebene –analog zur aktuellen Gebührenordnung der Bundespolizei- an Betroffene umlegen wollen.

 

Wir fordern ebenso, dass bereits in Rechnung gestellte Gebühren der Bundespolizei den Betroffenen vollständig zurückerstattet werden.

 

Die Bundespolizei soll solange nicht zur Unterstützung im Land Berlin zu Einsatz kommen, bis diese Gebührenordnung aufgehoben wurde, bzw. die Bundespolizei verbindlich auf deren Anwendung in Berlin verzichtet.