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Antrag 97/I/2020 Bundesvermögen zukunftssicher anlegen

1.10.2020

Die Bundesrepublik Deutschland verwaltet Vermögenswerte in Milliardenhöhe. Dazu zählt die Altersversorge von Millionen Bundesbürger*Innen. Alleine die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verwaltet zur Altersvorsorge ein Vermögen in Höhe von 24 Mrd. €. Auch von dem Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung, den Versorgungsrücklagen und den Versorgungsfonds des Bundes und der Länder, den Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit und den Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung werden Vermögenswerte in Milliardenhöhe angelegt.

 

Gegenwärtig gibt es bei der Anlage des Vermögens lediglich die Vorgabe, dass das Vermögen mit den Zielen der Rentabilität, Liquidität und Sicherheit anzulegen ist. Die Berücksichtigung des Klimawandels, Risiken durch den Klimawandel oder sozialer Standards ist bislang nicht vorgesehen.

 

Vor dem Hintergrund des notwendigen Klimaschutzes und des Risikos, das der Klimawandel auch für Finanzanlagen darstellt, sind diese Anlagegrundsätze nicht mehr zeitgemäß. Wir als Sozialdemokraten müssen sicherstellen, dass dieses immense Vermögen im Sinne der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit angelegt wird. Das Vermögen muss eingesetzt werden, die Veränderungen hin zu einer klimaneutralen und gerechten Wirtschaft zu steuern.

 

  1. Die vom Bund und den Ländern (direkt oder indirekt) verwalteten Sondervermögen werden ausgerichtet an den Zielen des Klimaabkommens von Paris angelegt. Klimawandelbedingte Risiken für das angelegte Vermögen werden systematisch berücksichtigt.
  2. Die vom Bund und den Ländern (direkt oder indirekt) verwalteten Sondervermögen werden vorrangig in Anlagewerte investiert, die nachweislich soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
  3. Die maßgeblichen Gesetze und Anlagerichtlinien werden dahingehend ergänzt, dass Zukunftsfähigkeit und Klimaneutralität als zusätzliches Anlagekriterium eingeführt wird.
  4. Das Bundesministerium der Finanzen wird dazu angehalten auf eine zukunftssichere und klimaneutrale Anlage der Sondervermögen des Bundes hinzuwirken.
  5. Die Mitglieder in den Verwaltungsräten und Aufsichtsräten, die durch SPD-geführte Ministerien und Behörden entsendet werden, werden auf eine zukunftssichere und klimaneutrale Anlage des Vermögens hinwirken.

 

Antrag 156/I/2020 Altersdiskriminierung grundrechtlich in Art. 3 GG ausschließen

1.10.2020

Die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, sich für eine Änderung von Artikel 3 des Grundgesetzes einzusetzen, die eine Benachteiligung im Zusammenhang mit einem bestimmten Lebensalter ausschließt, soweit dafür nicht besonders schwerwiegende Gründe vorliegen.

 

 

Antrag 110/I/2020 Klare Anforderungen für Fixierungen in der häuslichen Pflege

1.10.2020

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Kabinettsmitglieder werden aufgefordert, sich beim Gesetzgeber dafür einzusetzen, dass der Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der häuslichen Pflege mit höheren Hürden als bisher verbunden wird. Gefordert ist dabei eine Regelung, die für Fixierungen in der häuslichen Pflege klare Anforderungen stellt und einen Erwerb dieser Hilfsmittel ohne Rezept ausschließt. Auf keinen Fall dürfen Bettgitter und Fixiersysteme zur „Erleichterung der Pflege“ eingesetzt werden.

Antrag 52/I/2020 Verbrauchunabhängige, nicht durch Vermietung veranlasste Betriebskosten nicht auf Mieter*innen umlegen.

1.10.2020

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Kabinettsmitglieder werden aufgefordert, ein Verfahren einzuleiten, an dessen Ende die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung – BetrKV) in nachfolgenden Punkten geändert ist:

 

§ 1 Betriebskosten
In Satz 1 wird der Satzteil „durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder“ ersatzlos gestrichen.

§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
Nr. 1 („Öffentlichen Lasten des Grundstücks“) wird ersatzlos gestrichen.
Die bisherigen Nrn. 2 bis 7 werden – inhaltlich unverändert – zu den Nrn. 1 bis 6.
Nr. 8 („Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung“) wird zu Nr. 7, wobei die Überschrift in „Kosten der Müllbeseitigung“ geändert und der Satzteil „zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und Kosten“ ersatzlos gestrichen wird.

Die bisherigen Nrn. 9 bis 16 werden – inhaltlich unverändert – zu den Nrn. 8 bis 15
Die bisherige Nr. 17 („sonstige Betriebskosten“) wird ersatzlos gestrichen.

Antrag 41/I/2020 Starker Staat von zu Hause aus – Ausreichende Möglichkeiten für Home-Office in der Verwaltung sicherstellen

1.10.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin, des Abgeordnetenhauses und des Bundestages sowie des Senats und der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für eine starke Aufstockung der Home-Office Plätze in Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden einzusetzen.

 

Dringend notwendige organisatorische, technische, rechtliche und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen müssen erarbeitet und umgesetzt werden.

 

Insbesondere ist zu berücksichtigen:

  1. dass die Verfügbarkeit der für Home-Office notwendigen technischen Infrastruktur (Laptops, entsprechende Programme etc.) durch entsprechende Anschaffungen sichergestellt wird, sodass jede*r Mitarbeiter*in, die*der von zu Hause aus arbeiten möchte, dies tun kann, sofern ihre*seine Tätigkeit dies nicht ausschließt.
  2. dass Mitarbeiter*innen soweit möglich Home-Office angeboten wird.
  3. dass Home-Office außerhalb von Ausnahmesituationen eine freiwillige Option für die Arbeitnehmer*innen bleibt. Eine unnötige, erzwungene Entgrenzung von Arbeit durch die Aufhebung der räumlichen Trennung zwischen Arbeit und Freizeit lehnen wir ab.
  4. dass die Arbeitsweisen in Behörden daraufhin evaluiert werden, ob ein effektives Arbeiten im Home-Office möglich ist und notwendige strukturelle sowie personelle Veränderungen durchgeführt werden, soweit sie politisch und datenschutzrechtlich vertretbar sind

 

Dazu sollen auf den jeweiligen Ebenen Arbeitsgruppen eingesetzt werden, die sich mit dem Thema vertiefend beschäftigen.