Archive

Antrag 210/II/2019 Resolution: „Upskirting“ verbieten, verfolgen und bestrafen!

22.09.2019

Die SPD teilt uneingeschränkt die Auffassung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, dass das heimliche unter den Rock-Fotografieren ein widerlicher Eingriff in die Intimsphäre ist und unterstützt ihr Vorhaben für einen Gesetzesentwurf zu Verbot und Bestrafung des sogenannten upskirting.

 

Das geltende Recht ahndet upskirting lediglich als Ordnungswidrigkeit, wenn überhaupt. Dies reicht nicht aus, um die Betroffenen effektiv zu schützen und die Tat angemessen zu bestrafen.

 

Der Gesetzentwurf soll eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung auch ohne Antrag der Opfer ermöglichen. Ein Verbot samt Strafbarkeit ist längst überfällig und schließt eine weitere Lücke im Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Antrag 208/II/2019 Keine Beleidigung im Internet - Für einen neuen Artikel im StGb!

22.09.2019

Das Strafgesetzbuch erhält einen § 185 a, der die Beleidigung im Internet als Offizialdelikt ahndet, damit im Netz identifizierte Beleidigungen auch ohne Antrag der/des Betroffenen juristisch verfolgt werden können.

Antrag 35/II/2019 Ungleichbehandlungen bei Anwendung von Künstlicher Intelligenz bei der Personalrekrutierung verhindern!

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags, der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für die Stärkung der Mitbestimmungs- und Kontrollrechte von Betriebs- und Personalräten und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach §95 BetrVG auch für den Einsatz von KI-Systemen in der Personalrekrutierung einzusetzen und zu prüfen, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz an die neuen technischen Möglichkeiten angepasst werden muss, was insbesondere Folgendes umfasst:

 

1. Grundsätzlich soll der Einsatz von KI Software im Bewerbungsprozess für die Bewerber*innen gekennzeichnet werden.

 

2. Die Beteiligung des Betriebs-/Personalrates und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bei Personalentscheidungsprozessen:

  • Die Entscheidungen von KI-Systemen bei Bewerbungsprozessen sollen kontrolliert und kritisch bewertet werden: Um relevante Verzerrungen und eine Diskriminierung durch KI zu vermeiden, bekommt der Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte  Einblick auf die Daten, mit denen eine KI trainiert wird. Das bedeutet, dass  der Betriebs-/Personalrat und der/die  Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte  bei den Einstellungen der Auswahlkriterien miteinbezogen wird und die Parameter offengelegt werden, wie die Ergebnisse  der KI zustande kommen bzw. gekommen sind.
  • einen rechtlichen Diskriminierungsschutz der Bewerberinnen und Bewerber durch den Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unter Anwendung des geltenden Rechts (AGG): Der Betriebsrat soll bei Anwendung von KI im Bewerbungsverfahren zugleich Ansprechpartner*in für die potenziell diskriminierten Bewerber*innen sein, die bei Benachteiligungen oder Diskriminierungen (AGG) ihre Rechte geltend machen können.

       

      Antrag 34/II/2019 Digitale Kommunikationswege für Jobcenter öffnen

      22.09.2019

      Wir fordern insbesondere die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion auf, de Kund*innen die digitale Kommunikation mit den Jobcentern zu ermöglichen. Dabei sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen. Stehen sie diesem Ansinnen entgegen, sind sie entsprechend anzupassen.

      Antrag 17/II/2019 Mitgliederschwache Regionen stärken

      22.09.2019

      Die Bundespartei entwickelt eine Plattform, auf der es finanz- und mitgliederstarken Gliederungen unkompliziert ermöglicht wird, finanz- und mitgliederschwachen Gliederungen Unterstützung zu leisten.Umgekehrt soll diese Plattform es finanz-/mitgliederschwachen Gliederungen ermöglichen, diese Hilfe unkompliziert anzufragen. Auch feste Patenschaften sollen hier ermöglicht werden.

       

      Die Bundespartei eröffnet zusätzlich Informationsbüros der SPD mit hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in Regionen, in denen strukturelle Schwächen im Bereich Mitglieder, Mandate und Wahlergebnisse der SPD vorliegen. Die Anzahl der zu eröffnenden Büros beschließt der Bundesvorstand, nach Bedarfsmeldung der Landesverbände.

       

      Eine Hauptaufgabe dieser Büros soll die Werbung von Mitgliedern, sowie die Schaffung von Parteistrukturen vor Ort sein, um die SPD vor Ort wieder sichtbar zu machen und eine sozialdemokratische Alternative zu den Angeboten der Rechtspopulist*innen/ Faschist*innen anbieten zu können.