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Antrag 103/I/2021 Aktionswoche zum Erdüberlastungstag

21.03.2021

Die SPD veranstaltet von der Kreis- bis hin zur europäischen Ebene jedes Jahr in der Woche des Erdüberlastungstages Veranstaltungen und Aktionen zum Thema „Ressourcen in der Einen Welt“.

 

Antrag 55/I/2021 Internationale Solidarität geht nur mit  weltweiter Entschuldung und gestärkter Entwicklungsfinanzierung!

21.03.2021

Bisher haben internationale Initiativen zur Bewältigung des Schuldendienstes im Globalen Süden keine obligatorische Beteiligung des Privatsektors verlangt, sodass Länder Anleihegläubiger aus dem Privatsektor weiter bezahlen müssen. Dabei halten mehr als ein Viertel der Auslandsschulden in 73 der einkommensschwächsten Entwicklungsländer – diejenigen, die vom G20 Schuldenmoratorium 2020 profitieren – private Gläubiger; in manchen Ländern (Sambia) sind es fast 70%.

 

Hinzu kommt, dass die Verschuldung bei privaten Gläubigern wie BlackRock intransparent und kompliziert gestaltet ist. Afrikanische Staatsanleihen bieten Anlegern einige der höchsten Renditen weltweit (high risk, high yield-Portfolio). Es zeichnet sich weiterhin ab, dass die Krise private Gewinne ermöglicht, während Verluste von der Allgemeinheit getragen werden. Der Privatsektor ist finanziell und institutionell verpflichtend in Entschuldung einzubeziehen.

 

Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für folgende Forderungen einzusetzen:

 

  1. Wir fordern einen langfristigen Ansatz zur Bewältigung der weltweiten Schuldenkrise.
  2. Darüber hinaus fordern wir die Schaffung eines permanenten Mechanismus unter dem Dach der Vereinten Nationen für die umfassende Umstrukturierung von Staatsschulden.
  3. Wir fordern eine politische Initiative, um nicht-traditionelle Kreditgeber wie China und den Privatsektor in die DSSI einzubeziehen.
  4. Wir fordern gruppenbezogene spezielle Schuldenerlasse für a) besonders von Covid-19 und b) besonders vom Klimawandel betroffene Länder des Globalen Südens.
  5. Wir möchten den zur Agenda 2030 gehörenden Entwicklungsfinanzierungsprozess stärken. 2020 haben Jamaica und Kanada ein Krisentreffen organisiert. Der dazugehörige Bericht „Financing for Development in the Era of COVID-19and Beyond: Menu of Options for the Considerations of Ministers of Finance“ (September 2020) kann Startpunkt einer Initiative für ein sog. „Monterrey+20“-Treffen zur Entwicklungsfinanzierung 2022 sein. Insbesondere in dem zum Entwicklungsfinanzierungsprozess gehörenden Bereich „systemische Fragen“ überschneiden sich die Politikfelder Finanz- und Entwicklungspolitik. Wir fordern daher mehr Kohärenz und eine verstärkte Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung für nachhaltige Entwicklung und die Finanzierung von Entwicklung im Globalen Süden.
  6. Als Gruppe sollten nach dem Vorbild der HIPC-Initiative die ärmsten, am stärksten überschuldeten und besonders von der Corona-Pandemie und von den Folgen des Klimawandels betroffenen Länder in den Blick genommen werden.

 

Antrag 86/I/2021 Menschenrechtsverletzungen des Al-Sissi Regimes an ägyptischen und europäischen Bürger*innen entgegentreten!

21.03.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die Bundesregierung zu veranlassen, zu prüfen, welche Sanktionsmöglichkeiten gegen einzelne natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich sind, gemäß der Verordnung (EU)2020/1998 des Europäischen Rates möglich, geeignet und sinnvoll sind, um den fortdauernden menschenrechtswidrigen Repressionsmaßnahmen gegen Regime­gegner*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, insbesondere massiven Verletzungen der Meinungs-, Bildungs- und Versammlungsfreiheit entgegenzutreten.

 

Bei gut dokumentierten Fällen solcher Menschenrechtsverletzungen und ggf. in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International müsste die Bundesregierung zunächst versuchen, mit diplomatischen Schritten Abhilfe zu schaffen. Sollte es nicht gelingen – eingeschlossen die von der Entschließung des EU-Parlaments (EU)2020/1998 erörterten Fälle der EU-Bürger Eric Lang und Giulio Regeni sowie des in der EU studierenden Patrick Zaki –, müsste die Bundesregierung der ägyptischen Seite signalisieren, dass Deutschland bereit und in der Lage ist, die beschriebenen Sanktionsmittel gegen einzelne verantwortliche Personen und Organisationen auch anzuwenden und sich dafür in EU-Gremien einzusetzen. Die Bundesregierung sollte ihr Mögliches tun, um die Einsetzung von gezielten EU-Sanktionen in den genannten Fällen zu ermöglichen. Es müsste schließlich überprüft werden, ob restriktive Maßnahmen auch bei weiteren Menschenrechtsverletzungen des ägyptischen Regimes geeignet wären.

Antrag 46/I/2021 Für einen grundlegenden Systemwechsel in der EU-Landwirtschaftspolitik!

21.03.2021

(Weiterleiten an die SPD-Bundestagsfraktion und die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament)

 

Der aktuelle Stand der Trilogverhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrar­politik (GAP) der EU ist enttäuschend. Der so oft angekündigte Systemwechsel in der Landwirtschafts­politik scheint auch diesmal auszubleiben. Weiterhin soll vor allem die Agrarindustrie von den EU-Zuschüssen profitieren. Überdüngung, Grundwasserschutz, Insekten- und Vogelsterben sowie das Aussterben kleiner und mittlerer Höfe aufgrund der Marktmacht weniger Handelskonzerne spielen nur eine untergeordnete Rolle. Besonders ernüchternd ist die unter deutscher Präsidentschaft von Ministerin Klöckner ausgehandelte Verhand­lungs­­position des Rates. Doch auch mit dem vom Europäischen Parlament (EP) verabschiedeten Standpunkt lassen sich die Klima- und Nachhaltigkeitsziele des Europäischen Grünen Deal nicht erreichen. Wir begrüßen es daher, dass die SPD-Gruppe im EP mehrheitlich gegen die Parlamentsposition gestimmt hat. Dennoch muss nun im Trilog alles versucht werden, um ein Maximum an grüner sowie roter Architektur in der GAP herauszuholen.

 

Wir fordern daher die SPD-Mitglieder im Bundestag, in der Bundesregierung und im Europäischen Parlament sowie alle europäischen Sozialist*innen dazu auf, sich in den aktuellen Verhandlungen um die GAP-Reform für folgende Ziele einzusetzen:

 

– Enge Bindung der GAP an das Pariser Klimaabkommen und den European Green Deal!

Dazu müssen z. B. die Farm-to-Fork-Strategie und EU-Biodiversitätsstrategie stärker in die Agrarreform einfließen und die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung der Strategischen Pläne verpflichtet werden, den Europäischen Grünen Deal bei der Festlegung ihrer Ziele zu berücksichtigen.

 

 – Erhalt der biologischen Vielfalt im ländlichen Raum: Dazu muss der Pestizid-, Dünger- und Antibiotika-Einsatz massiv heruntergefahren werden. Stattdessen braucht es alternative Formen, wie das Umpflügen des Bodens, jährliche Fruchtwechsel und Vorrangflächen für Landwirtschaft ohne Chemie.

 

– Angemessene Preise für landwirtschaftliche Produkte: Biodiversität und Tierwohl brauchen einen Preis! Daher fordern wir hohe EU-Mindeststandards beim Tierwohl (d. h. eine artgerechte Tierhaltung sowie einen artgerechten Lebendtransport).

 

Auskömmliche Löhne und hohe Sozialstandards in der Lebensmittel- und Agrarindustrie: Betrieben, die sich nicht an Vorgaben bei der Entlohnung, Wohn- und Lebensbedingungen oder an das Arbeitsrecht sowie die ILO-Arbeits- und Sozialstandards halten, müssen Zuschüsse entzogen werden!

Übergeordnetes Ziel unserer Politik muss dabei ein grundlegender Systemwechsel in der GAP sein, der unter folgenden Gesichtspunkten durchzusetzen ist:

 

– Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen

Es bedarf einer radikalen Neuausrichtung der Agrarförderung nach dem Prinzip ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘. Wir wollen von der Landwirtschaft nicht nur Nahrungsmittel, sondern auch Klima, Natur, sauberes Grund- und Oberflächenwasser, CO2-Bindung im Boden sowie kulturelle und soziale Leistungen. Und dafür bezahlen wir in Zukunft die Bäuer*innen! Steuergelder sollen daher schrittweise effizienter und in viel größerem Umfang als bisher für Umwelt- und Tierschutz sowie zur Stärkung der ländlichen Räume, dem Erhalt von Kulturlandschaften und Grünland eingesetzt werden. Daher fordern wir das Abschmelzen der ersten Säule der GAP. Die freiwerdenden Mittel sollen zugunsten der zweiten Säule eingesetzt werden. Direktzahlungen, die ausschließlich pro Hektar gezahlt werden, gehören abgeschafft. Zudem müssen der ökologische Landbau, Blüh- und Schutzstreifen an Gewässern, Agroforstsysteme oder die Renaturierung von trockengelegten Mooren in die klassische Flächenförderung aufgenommen werden. Notwendig zur erfolgreichen Umsetzung dieser Regelungen ist ein wirksames Kontroll- und Sanktionssystem, für das auch Geld bereitgestellt werden muss. Kompetenzen und Verantwortlichkeiten müssen in diesem System klar gegeben sein. Die Oberaufsicht sollte bei der Behörde für Lebensmittel­sicherheit der EU oder einer neuzugründenden EU-Agentur liegen. Diese muss mit ausreichend Fachpersonal ausgestattet sein. Abhängigkeiten oder bestehende Verbindungen zu privaten Unternehmen darf es dabei nicht geben.

 

Vielfalt in der Landwirtschaft und im Lebensmittelsektor

Wir möchten eine vielfältige Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Das heißt keine riesigen Monokulturen und eine Mosaikstruktur in der Landnutzung. Zunehmend beherrscht jedoch der internationale Finanzmarkt die Verpachtung von Ackerflächen und vereinnahmt die Direktsubventionen der Bauern. Deren Lage hat sich rapide verschlechtert, da sie meist nur Rohstofflieferanten sind und ihre Produkte nicht selbst veredeln. Oligopolartige Konzentrationen im Einzelhandel und in der verarbeitenden Lebensmittelindustrie haben einen enormen Kostendruck erzeugt, der zu den heutigen Dumpingpreisen geführt hat – mit entsprechenden Folgen von Selbstausbeutung von kleinen Höfen und Niedriglöhnen für Arbeiter*innen etwa in der Fleischverarbeitung. Wir wenden uns entschieden gegen eine solche Konzentration von Marktmacht sowohl in der Landbewirtschaftung durch ausschließlich große Betriebe als auch in der Verarbeitung und Veredelungsindustrie oder im Einzelhandel. Neben zielgerichteter finanzieller Förderung braucht es hier auch ein starkes Kartellrecht und ggf. die Zerschlagung von Monopolen. Aktuell dominieren zu oft die großen, hochprofessionalisierten Betriebe. Wir wollen insbesondere die kleinen, unternehmergeführten Betriebe – sowohl in der Erzeugung als auch in der Weiterverarbeitung – fördern. Genoss*innenschaften als Unternehmensform bewerten wir als besonders förderungswürdig. Zu der Vielfalt, wie wir sie uns wünschen, gehört auch die Weiterverarbeitung direkt in den kleinen bäuerlichen oder handwerklichen Betrieben sowie Kooperationen zwischen den Betrieben, dem Lebensmitteleinzelhandel und den Metropolregionen. Außerdem sehen wir in regionalen (Direkt-)Vermarktungsstrukturen eine wichtige Alternative zum Einzelhandel und eine Möglichkeit, den produzierenden und verarbeitenden Betrieben mehr Unabhängigkeit und Sicherheit zu bieten. An diesen Zielen müssen sich die Förderinstrumente ausrichten.

 

Viehwirtschaft und Klimaschutz

Die Viehwirtschaft hält 2020 viel mehr Tiere als die eigenen Felder ernähren können. Daher stehen auch die bewirtschafteten Flächen in vielen EU-Mitgliedstaaten in keinem Verhältnis zur anfallenden Gülle. Getreidebasiertes Kraftfutter ersetzt zudem die für das Verdauungssystem von Rindern viel besser geeignete Ernährung mit Gräsern, die für Menschen nicht als Nahrung geeignet sind. Für Fleisch wurde in den letzten Jahren ein historisch einmalig hoher Verbrauch verzeichnet. Die Minderung des Fleischkonsums ist unvermeidlich und außerdem für den Klimaschutz sehr wichtig, da Nutztiere in erheblichem Umfang die Treibhausgase Kohlenstoffdioxid und das noch wirksamere Methan ausstoßen. Infolge der Verschiebung der Klimazonen ist zudem Wiederaufforstung unerlässlich, um der Atmosphäre Klimagase zu entnehmen und in der Summe eine klimaneutrale Wirtschaft zu ermöglichen. Wüstenbildung kann so verhindert werden. Dazu gehört, dass naturbelassene Flächen nur in Ausnahmefällen aus der Förderung fallen. Moore und Feuchtwiesen sind besonders wichtige Kohlenstoffsenken. Bestehende Moore müssen geschützt, trockengelegte Moore wieder vernässt werden.

 

Landwirtschaft und fairer Handel

Zu viel der landwirtschaftlichen Produktion ist heute für den Export gedacht. Teuer subventionierte europäische Produkte werden nach China exportiert oder sie zerstören die ländlich geprägte Basis der Wirtschaft in Afrika. Unser Konsumverhalten bei Fleisch trägt dazu bei: So wird bei Hähnchen hauptsächlich Hühnerbrust gekauft. Der Rest des Hähnchens bleibt übrig und die Produzent*innen können diese entweder entsorgen oder exportieren. Europa darf sich daher nicht länger für einen ungezügelten Export im Agrarsektor einsetzen. Ungleichgewichte der Akteure auf dem Weltmarkt aufgrund von Subventionen führen zur Vernichtung von kleinbäuerlichen Existenzen im Afrika südlich der Sahara. Sie erzeugen Armut, eine schlechte Versorgungslage und somit weitere Fluchtursachen, die zu dem hohen Migrationsdruck der vergangenen Jahre beigetragen haben. Fairer Handel hingegen erlaubt diesen Ländern nicht nur Zölle, sondern darüber hinaus Einfuhrverbote für bestimmte Produkte. Anders sind insbesondere tiefgefrorene Fleischreste aber z.B. auch Milchpulver nicht von funktionierenden landwirtschaftlich geprägten Ökonomien des globalen Südens fernzuhalten.

Antrag 43/I/2021 Gerichtsvollzieherschutzgesetz

21.03.2021

Die SPD Fraktion des Deutschen Bundestages und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass aus dem Gesetzentwurf für ein Gerichtsvollzieherschutzgesetz (GvSchuG) die Regelung, nach der die für die Ausübung der Erwerbstätigkeit eines selbständigen Schuldners nötigen Sachen in die Insolvenzmasse fallen, nicht Gesetz wird.

 

Artikel 2 Ziffer 1 (Änderung der Insolvenzordnung) des Entwurfes des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (GvSchuG –Bundesratsdrucksache 62/21) sollte entfallen.