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Antrag 13/I/2020 Stärkung des Ehrenamts: Anspruch auf Freistellung bei Lohnfortzahlung

29.09.2020

In allen Bundesländern sollen in den Landesgesetzen folgendes verankert werden:  Für das ehrenamtliche Engagement/Freiwilligentätigkeit erhalten Arbeitnehmer*innen bei Fortzahlung des Arbeitslohns Anspruch auf Freistellung von der Arbeit von bis zu 10 Tagen im Kalenderjahr.

 

Die Kosten übernimmt das jeweilige Bundesland.

 

Sich ehrenamtlich zu engagieren bedeutet, für eine Organisation freiwillig und ohne Vergütung Arbeit zu leisten. Sei es beispielsweise im gemeinnützigen Verein, dem THW, einer Gewerkschaft oder Arbeitgeberverband, in der Sozial- und Jugendarbeit, Elternvertretungen, im Rettungs- und Sanitätsdienst, in der Pflege, in der Betreuung, der Begleitung von Lebewesen, Mitarbeit in religiösen Gemeinden und Parteien.

 

Derzeit wird eine Freistellung für das Ehrenamt bei voller Lohnfortzahlung nur durch das bundesweite Gesetz über das Technische Hilfswerk für die Mitglieder des THW gewährt. Ähnliches ist bereits in einzelnen Landesgesetzen für die freiwillige Feuerwehr verankert. Es gibt dazu in einigen Bundesländern Richtlinien für den öffentlichen Dienst. Durch Tarifverträge wird teilweise auch das gewerkschaftliche Ehrenamt gefördert und dabei das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Jedoch gibt es keine verbindliche und einheitliche gesetzliche Grundlage, die das ehrenamtliche Engagement in Gänze stärkt.

 

Gegenwärtig engagieren sich ca. 23 Millionen Menschen im öffentlichen und sozialen Leben. Die Bereitschaft, sich auch außerhalb der regulären Beschäftigung im sozialen und öffentlichen Leben zu verpflichten, wird durch diesen Vorschlag gefördert und unterstützt.

Antrag 210/I/2020 Antrag zum Verbot von Reserve-Antibiotika in der Viehhaltung

29.09.2020

Die Fraktion der SPD im Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Einsatz von Reserve-Antibiotika in der Viehhaltung gesetzlich untersagt wird.

Antrag 19/I/2020 Mehr Demokratie in der Wirtschaft wagen - Mitbestimmung im Unternehmen sicherstellen und ausbauen!

29.09.2020

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für die Sicherung und den Ausbau der Unternehmensmitbestimmung ein:

  • Montanmitbestimmung als Blaupause: Im Aufsichtsrat haben Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmer*innenseite gleich viel Mitspracherecht.
  • Erweiterung des Mitbestimmungskatalogs: Der gesetzliche Mitbestimmungskatalog ist zu erweitern. Der Aufsichtsrat muss auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, der Personalbemessung, der Managementvergütung, der Beschäftigungssicherung und Qualifizierung, neuen Formen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung mitbestimmen. Auch bei der Sitzverlagerung oder Schließung von abhängigen Unternehmen oder Teilen von diesen muss eine Zweidrittelmehrheit des Aufsichtsrats zustimmen.
  • Schwellenwerte absenken: Die Schwellenwerte für das Mitbestimmungsgesetz müssen auf 1 000 Beschäftigte und für das Drittelbeteiligungsgesetz auf 250 Beschäftigte verringert werden.
  • Umgehung der Mitbestimmung verhindern: Ein Mitbestimmungserstreckungsgesetz stellt die Mitbestimmung auch bei Sitzverlagerung und SE-Umwandlungen sicher.
  • Missachtung der Mitbestimmung unter Strafe stellen: Die Umgehung der Mitbestimmung muss sanktioniert werden. Das schreckt mitbestimmungsfeindliche Unternehmen ab.
  • Spielräume zum Schutz der Mitbestimmung nutzen: Spielräume bei der Umsetzung von europäischen Vorgaben müssen auf nationaler Ebene zum Schutze der Mitbestimmung genutzt werden.

Antrag 18/I/2020 Mehr Demokratie in der Wirtschaft wagen – Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung!

29.09.2020

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung ein:

 

  • BetrVG an den digitalen Wandel anpassen: Neue Formen der Arbeit erfordern einen neuen Arbeitnehmer*innen- und Betriebsbegriff, damit möglichst vielen Beschäftigten betriebliche Mitbestimmung zugutekommt.
  • Mitbestimmung beim Datenschutz: Die SPD setzt sich für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ein. Ferner wird Betriebsräten die Hinzuziehung von externem Sachverstand in Fragen von Digitalisierung und Datenschutz gewährt, damit diesbezügliche Mitbestimmungsrechte wirksam im Sinne der Beschäftigten ausgeübt werden.
  • Umstrukturierungen nicht zu Lasten der Beschäftigten: Der Mitbestimmungskatalog wird so erweitert, dass Betriebsräte auch bei Umstrukturierungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe mitbestimmen können.
  • Gleichberechtigung als demokratisches Prinzip im Betrieb durchsetzen: Dem Betriebsrat ist ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei Gleichstellungsmaßnahmen einzuräumen. Es wird ferner geprüft, wie eine geschlechtergerechte Freistellungsregelung umgesetzt werden kann.
  • Union-Busting bekämpfen: Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl initiieren werden besser geschützt. Der besondere Kündigungsschutz darf nicht länger auf drei initiierende Beschäftigte beschränkt sein, sondern muss weitere Beteiligte und Ersatz-Bewerber*innen umfassen.
  • Effektive Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte: Dem Betriebsrat muss ein Unterlassungsanspruch bei Nichtbeachtung der Beteiligungsrechte zur Seite gestellt werden.
  • Konsequente Strafverfolgung bei der Behinderung von Betriebsratswahlen und –arbeit: Der Straftatbestand der Behinderung von Betriebsratswahlen muss ein Offizialdelikt sein. Darüber hinaus sind entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu bilden, um wirkungsvoller gegen Behinderungen von Betriebsratsgründungen vorgehen zu können.

Antrag 100/I/2020 Nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungen einführen

29.09.2020

Die SPD setzt sich für Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug ein. Insbesondere beim Kampf gegen schädliche und scheinbar legale Steuergestaltungen ist noch viel Luft nach oben. Der Weg hin zu größerer Steuergerechtigkeit muss mit einer umfassenden Transparenz gegenüber den Finanzbehörden und der Öffentlichkeit einhergehen. Daher setzt sich die SPD für die Einführung einer nationalen Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen ein.