Antrag 210/I/2020 Antrag zum Verbot von Reserve-Antibiotika in der Viehhaltung

Status:
Annahme

Die Fraktion der SPD im Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Einsatz von Reserve-Antibiotika in der Viehhaltung gesetzlich untersagt wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Fraktion der SPD im Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Einsatz von Reserve-Antibiotika in der Viehhaltung gesetzlich untersagt wird.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2022: Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit geraumer Zeit für ein Verbot von Reserveantibiotika ein. Leider gab es zuletzt im September 2021 keine Mehrheit im EU-Parlament dafür, fünf Antibiotika-Gruppen offiziell als sogenannte Reserveantibiotika einzustufen. Damit ist zunächst auf europäischer Ebene die Eindämmung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung gescheitert.

Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) (gilt ab 28. Januar 2022) wird jedoch der Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter eingeschränkt, z.B. indem die prophylaktische Anwendung von Antibiotika bei Tiergruppen verboten wird. Zugleich soll das nationale Antibiotikaminimierungskonzept der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes aus dem Jahr 2014 nachgebessert werden.

Beschluss des BPT 2021: erledigt durch Zukunftsprogramm
Überweisungs-PDF: