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Antrag 40/II/2018 Arbeitnehmerähnliche Personen in Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungen einbinden

12.10.2018

Digitalisierung 4.0, Plattformökonomie, Crowd-Working kennzeichnet u. a. eine Arbeitsteilung zwischen angestellten Beschäftigten und arbeitnehmerähnlichen Personen. Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetze regeln die betriebliche Mitbestimmung der Beschäftigten. Eine innerbetriebliche Vertretung der Interessen von arbeitnehmerähnlichen Personen besteht in der Regel nicht.

 

Unsere Forderung lautet:

Arbeitnehmerähnliche Personen, Solo-Selbständige und Freelancer sind in den Schutzbereich von Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetzen aufzunehmen. Ihre Position gegenüber den Auftraggebern ist im Rahmen der zuvor genannten Regelungen zu stärken.

Antrag 42/II/2018 Betriebsräte schützen – Mitbestimmung stärken

12.10.2018

Betriebsräte sind in unserer sozialen Marktwirtschaft ein wichtiges Element der Arbeitnehmervertretung und der Mitbestimmung. Sie sind eine Errungenschaft der Arbeiterbewegung. Wir wollen diese Institution stärken.

 

Wir wollen härtere Strafen gegen Personen und Unternehmen, die Straftaten gem. § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)begehen. Wir sprechen uns für eine höhere Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren aus. Zudem soll neben den Individualstrafen ebenfalls das Unternehmen, in dessen Namen die Person handelte, mit einer Geldstrafe in Höhe von mindestens 1% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten fünf Jahre herangezogen werden.

 

Zudem sollen die Taten, welche in § 119 BetrVG aufgeführt sind, als Offizialdelikt eingestuft werden, sodass Polizei und Staatsanwaltschaft bereits bei Kenntnis, und somit ohne Antrag, aktiv werden muss. Dazu sollen zur Spezialisierung auf die Verfolgung von Verstößen gegen das Betriebsratsverfassungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften eingerichtet werden.

Antrag 37/II/2018 Gerechte Löhne

12.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, bei Gehältern, die das 20-Fache der durchschnittlichen Entlohnung der Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens überschreiten, steuerliche Absetzungsmöglichkeiten des Unternehmens abzuschaffen. Grundlage für die Berechnung sind die Konzernpersonalkosten in Deutschland.

Antrag 116/II/2018 Wiederbelebung der Vermögenssteuer

12.10.2018

Wir fordern die Einführung einer progressiven Vermögenssteuer. Die Bemessungsgrundlage soll das Nettogesamtvermögen bilden. Als Bewertungsmaßstab soll grundsätzlich der gemeine Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre, gelten. Zu diesem Zweck sollte das Vermögensteuergesetz an die zum 1. Januar 2009 eingeführten Regeln des Bewertungsgesetzes anknüpfen.

 

Der Steuertarif soll progressiv wirken, beginnend mit einer Steuerbelastung von einem Prozent ab einem Freibetrag von einer Million Euro. In Fällen der Zusammenveranlagung von Ehepartner*innen und Lebenspartner*innen verdoppelt sich der Freibetrag. Der Steuersatz sollte dann linear-progressiv bis zu einem Nettogesamtvermögen von zwanzig Millionen Euro auf 1,5 Prozent ansteigen. Ab einem Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro erhöht sich der Steuersatz auf 1,75 Prozent. In einer weiteren Stufe wird ab einem Vermögen von mehr als einer Milliarde Euro der Höchststeuersatz von 2 Prozent erreicht.

Antrag 38/II/2018 Mindestlohn-Ausnahmen für Langzeitarbeitslose streichen, neue Ausnahmen verhindern

12.10.2018

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden dazu aufgefordert, eine Abschaffung der Mindestlohn-Ausnahmen für Langzeitarbeitslose (§ 22 Abs. 4 Mindestlohngesetz/MiloG) durchzusetzen und neue Ausnahmen jeder Art abzulehnen.