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Antrag 303/II/2019 (Mieter) Fördern und (Vermieter) Fordern! Wohnraum unter politische Kontrolle bringen: Landesamt für Wohnen einrichten!

2.10.2019

Wohnen gehört zu den existenziellen Grundbedürfnissen eines jeden Menschen. Vor dem Hintergrund zunehmender Wohnungsknappheit im Ballungsraum Berlin und exorbitanten Preissteigerungen auf dem Mietwohnungsmarkt, ist die Sicherstellung dieses Grundbedürfnisses für breite Bevölkerungsschichten nicht oder nur unter extremen ökonomischen und psychischen Anstrengungen möglich. Die Problematik beschränkt sich nicht allein auf Menschen in besonderen Lebenslagen und einkommensschwache Haushalte, sondern stellt mittlerweile auch Haushalte mit mittleren Einkommen vor existentielle Probleme.

Die Ursachen sehen wir in einem unzureichenden Mietrecht und eklatanten wohnungspolitischen Fehlentscheidungen der vergangenen 30 Jahre: ein falsch konzipierter sozialer Wohnungsbau mit rückläufigen Beständen, der Verkauf kommunaler Wohnungsbestände, die Aufhebung der Wohnungsgemeinnützigkeit, der an Höchstgeboten orientierte Verkauf öffentlicher Liegenschaften an private und nicht gemeinnützige Investoren, der Spekulation mit Grundstücken und Baugenehmigungen, dem Handeln von Wohnungsbeständen an den Finanzmärkten und den aus diesen Praktiken resultierenden Mietpreiserhöhungen bei Neuvermietung und Modernisierungen.

Die Überlassung der Wohnungsfrage an Mechanismen des Marktes ist nicht nur ein handfestes ökonomisches und oft existentielles Problem der Betroffenen, sondern bedeutet auch die Entpolitisierung der Wohnungspolitik. Wohnungspolitische Fragen werden oft gar nicht mehr als politische Fragen begriffen, sondern zu individuellen und persönlichen Problemen von Marktteilnehmern erklärt.

Die Folgen dieser Politik der Unterlassung sind sichtbar geworden: immer mehr Menschen werden durch die Mietsteigerungen oder Umwandlungen aus ihren Mietverträgen gedrängt, finden nur schwer oder keinen leistbaren Wohnraum mehr und sind damit entweder zeitweise oder dauerhaft von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband spricht von schätzungsweise 50.000 wohnungslosen Menschen in Berlin, dabei ist eine wesentlich höhere Dunkelziffer zu vermuten. Wer erstmal seinen Mietvertrag verloren hat, dem fällt es unter diesen Bedingungen schwer, sich gegen eine Vielzahl an Bewerber*innen durchzusetzen. Diese Zustände wollen wir nicht länger hinnehmen. Wohnen bedeutet Selbstbestimmung, Sicherheit, Begegnung und Teilhabe an der Gesellschaft.

Unser Ziel ist es, dieses Segment der Daseinsvorsorge stärker unter staatliche und politische Kontrolle zu bringen. Unter anderem sind immobilienwirtschaftliche Marktprozesse durch verpflichtende Datenerhebung transparent zu machen und Verstöße gegen wohnungspolitische Regularien zu sanktionieren.

Eine solche Wohnungswirtschaftsaufsicht ist in Berlin auf Landesebene in einem neu zu schaffenden Landesamt für Wohnen zu verankern. Die neue Behörde ist im Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angesiedelt, kooperiert mit den Bezirken und unterstützt sie bei der Rechtsdurchsetzung sowohl inhaltlich als auch personell.

Die oben genannten Ziele erreicht das Landesamt für Wohnen durch die Umsetzung vier primärer Aufgabenbereiche:

  • Wohnungsregister:
  • Mit der Schaffung eines Wohnungsregisters soll Transparenz über den verfügbaren Wohnraum, vorhandene Mietverhältnisse und ihre ökonomischen Bedingungen einschließlich der Eigentumsverhältnisse entstehen. Dabei sind die Eigentumsverhältnisse vollständig zu erfassen und jegliche Vertrags- und geplante Nutzungsänderungen verpflichtend an das Landesamt zu übermitteln. Eine detaillierte Mietpreissammlung zum Zwecke der Preisüberwachung und Preisbildung wird angelegt.
  • Durch die hierdurch entstandene transparente Gesamtübersicht, lassen sich systematische Verstöße gegen Mietrecht und Mietpreisregulierungen durch Eigentümer größerer Wohnungsbestände leichter erkennen und sanktionieren.
  • Mietpreiskontrolle:
  • Mit einer systemischen Mietpreiskontrolle setzt die Behörde Maßstäbe für sozial verantwortbare Mietgrenzen, die in ein neues Regelwerk im Sinne eines erweiterten Mietspiegels einfließen können. Dadurch wird ein Instrumentarium geschaffen, mit dem Mietobergrenzen und Mietsenkungen verantwortbar begründet werden können.
  • Durchsetzung Zweckentfremdungsverbot:
    Durch den Gesamtüberblick über Wohnungsbestände infolge einer transparenten Datenlage unterstützt das Landesamt Zweckentfremdung entschieden und mit der Perspektive, zweckentfremdeten Wohnraum wieder einer sozialen Nutzung zuzuführen.
  • Präventionsarbeit:
    Das Landesamt verhindert und bekämpft Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit entschieden und nachdrücklich. Eine Basis für diese Präventionsarbeit ist die Etablierung von Regeln für einen transparenten Informationsfluss hinsichtlich mietrechtlicher Kündigungen und drohender Zwangsräumungen. Hierdurch wird das Ziel verfolgt, Mieter und Vermieter dabei zu unterstützen außergerichtliche Einigungen herbeizuführen.

Antrag 302/II/2019 Daseinsvorsorge statt Abfallexporte

26.09.2019

Die SPD-Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass im neuen Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungsabfälle Berlin für 2020-2030 (AWK Berlin) die Exporte von Berliner Siedlungsabfällen oder sogenannten Ersatzbrennstoffen (EBS) aus diesen Siedlungsabfällen in andere Bundesländer oder sogar ins Ausland im Sinne der Daseinsvorsoge weitgehend unterbunden werden. Stattdessen soll das Land Berlin ausreichend eigene Kapazitäten insbesondere zur energetischen Verwertung bereitstellen.

 

Müllexporte aus Berlin, auch zur energetischen Verwertung, sollen zukünftig im AWK nur noch zugelassen werden, wenn die sogenannte Zero-Waste-Strategie des Landes Berlin noch keine ausreichende Absenkung der Siedlungsabfallmengen in Berlin erbracht hat und:

 

  • eine energetische Verwertung innerhalb des Landes Berlin aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich ist,
  • solange eine Erweiterung notwendiger energetischer Verwertungskapazitäten innerhalb Berlins noch aussteht,
  • das Land Berlin die unmittelbar Entscheidung zur Belieferung externer Anlagen hat bzw. direkte Verträge mit energetischen Verwertungsanlagen außerhalb Berlins abgeschlossen hat,
  • wenn diese Anlagen mindestens denselben Wirkungsgrad in der Rauchgasreinigung, in der Metallverwertung aus der Schlacke und in der Energienutzung erzielen, wie das Berliner Müllheizkraftwerk (MHKW) in Ruhleben.

 

Für zusätzliche Mülltransporte ist ein umweltfreundliches Logistikkonzept zu entwickeln, das vorrangig auf die Schiene setzt.

 

Der Export von aufbereiteten Berliner Siedlungsabfällen, insbesondere in Braunkohlekraftwerke, sollte schnellstmöglich eingestellt werden, weil

 

  • die Mitverbrennung von aufbereiteten Berliner Abfällen – sogenannten Ersatzbrennstoffen (EBS) trotz immissionsschutzrechtlicher Genehmigung die Umwelt durch Schadstoffemissionen um ein Vielfaches stärker belastet, als z.B. das rauchgasseitig optimierte Berliner MHKW in Ruhleben.
  • die Mitverbrennung von Berliner EBS in (Braun)Kohlekraftwerken deren Wirtschaftlichkeit und damit deren Weiterbetrieb unterstützt, obwohl Berlin gleichzeitig aus Klimaschutzerwägungen die Abschaltung von (Braun)Kohlekraftwerken fordert.
  • der ohnehin energetisch zu verwertende Berliner (Rest)Siedlungsabfall einen wichtigen Beitrag als Grundlast bei der Berliner Energiewende (Strom und Fernwärme), leisten kann und soll.
  • das Land Berlin im Sinne der Entsorgungssicherheit und Daseinsvorsorge weitest möglich auf eine Beauftragung Dritter mit Abfallexporten auch von aufbereiteten Berliner Siedlungsabfallgemischen Verwertungs- und Beseitigungsanlagen außerhalb Berlins verzichten sollte.

 

Antrag 156/II/2019 Investitionspakt 2040! Investitionen anpacken, Wirtschaft und Wohlstand stärken, Finanzierung solidarisch und gerecht gestalten!

23.09.2019

Zur Stärkung von notwendigen Zukunftsinvestitionen werden wir in enger Abstimmung mit Ländern und Kommunen einen Investitionspakt 2040 auflegen. Die Investitionen des Bundes wollen wir regelmäßig und verlässlich von derzeit knapp 40 Milliarden Euro auf 60 Milliarden Euro jährlich steigern, so dass in den nächsten 20 Jahren alleine der Bund rund eine Billion Euro investieren wird. Mit diesem langfristig angelegten Programm schaffen wir Planungssicherheit für Bauwirtschaft und öffentliche Verwaltung und investieren gleichzeitig in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft: In Kindergärten, Schulen und Universitäten, in Schiene, Straßen und Brücken, in bezahlbare Wohnungen und eine moderne Gesundheitsversorgung, in Klimaschutz und gute Internetversorgung, in technischen Fortschritt und innere und soziale Sicherheit.

 

Notwendig ist ein solch groß angelegtes, langfristiges Investitionsprogramm zum einen wegen der zu geringen Investitionstätigkeit in den letzten 20 Jahren. Sie hat dazu geführt, dass der öffentliche Kapitalstock vernachlässigt wurde, statt ihn mit steigenden Anforderungen zu vergrößern. Die Folge ist ein erheblicher Investitionsstau. Durch den sichtbaren Verfall von Gebäuden und Infrastruktur sind die physikalischen Schulden der Bundesrepublik beispielsweise im Bildungsbereich auf 48 Milliarden, bei der Schieneninfrastruktur auf 58 Milliarden und vor allem in den Kommunen auf 138 Milliarden Euro angewachsen. Wir werden deshalb auch eine große Investitionsbaustelle, die Kommunalfinanzen, angehen, indem wir unter anderem die Altschulden der Kommunen verringern und eine strukturelle Verbesserung der Kommunalhaushalte erzielen.

Eine gute und funktionierende Infrastruktur ist auch eine Frage der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Wir wollen den nächsten Generationen ein modernes und zukunftsfähiges Land hinterlassen. Wir wollen den Staat aber auch wieder in die Lage versetzen, über Investitionen Entwicklungen anzustoßen, zu gestalten und als Treiber für Innovationen zu agieren. Für große gesellschaftliche Herausforderungen wie die Energiewende, die Digitalisierung, aber auch die demographische Entwicklung brauchen wir einen starken, handlungsfähigen Staat.

 

Deshalb wollen wir in Deutschland einen New Deal! Klar ist: Die öffentliche Infrastruktur ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit Aufgabe der öffentlichen Hand. Privatisierungen oder sog. ÖPP-Projekte scheiden als Lösung aus, weil sie die Hoheit über öffentliche Güter in die Hände Weniger legen, aber auch, weil sie letztlich für die Allgemeinheit teurer sind als eine konventionelle Finanzierung. Aber auch die kostet Geld. Der dazu notwendige Beitrag muss auf die Bürgerinnen und Bürgerinnen nach ihrer Leistungsfähigkeit verteilt werden. Wir werden deshalb zum einen Spitzeneinkommen und große Vermögen, die in den letzten Jahrzehnten massiv entlastet wurden, wieder mehr zur Finanzierung der notwendigen Investitionsmaßnahmen heranziehen, beispielweise über einen angemessenen Steuersatz auf hohe Einkommen, die Reaktivierung der Vermögensteuer und durch eine effektive Besteuerung der 5 Prozent größten Erbschaften. Gleichzeitig wollen wir durch Steuer- und Abgabensenkungen für mittlere und geringe Einkommen die Binnenkonjunktur stärken. Anderseits steht für uns fest: Schwarze Null und Schuldenbremse sind kein finanzpolitisches Programm und kein eigenständiges Ziel. Sie sind vielmehr an vielen Stellen volkswirtschaftlich kontraproduktiv und ein Hemmnis für notwendige Investitionen. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen und hohen Modernisierungsdrucks ist es im Sinne soliden, generationengerechten Haushaltens und einer dringend erforderlichen Modernisierung unseres Landes sinnvoll, die Investitionstätigkeit auch über die Möglichkeit der Kreditaufnahme auszuweiten.

Antrag 107/II/2019 Lernmittelfreiheit auch ab der 7. Klasse

23.09.2019

Die Senatsschulverwaltung wird aufgefordert, die Lehrmittelfreiheit auch für die Jahrgänge ab der 7. bis zur 10. Klasse einzuführen.

 

Antrag 245/II/2019 Auch im Bus und Tram bargeldlos bezahlen können

23.09.2019

Die SPD-Landesabgeordneten und der Senat werden dazu aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass zukünftig auch in Bus und Tram bei der BVG Fahrscheine bargeldlos bezahlt werden können.