Antrag 164/I/2020 Kein Verkauf von Lebens- und Genussmitteln, wenn Heiligabend auf einen Adventsonntag fällt

Status:
Annahme

Alle sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion sind aufgefordert sich noch in dieser Legislaturperiode dafür einzusetzen, dass zukünftig kein Verkauf von Lebens- und Genussmitteln mehr stattfindet, wenn Heiligabend auf einen Adventssonntag fällt. Hierzu bedarf es lediglich der Streichung von § 4 Abs. 1 Nr. 4 Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG). Um zu erreichen, dass bereits zum nächsten Heiligabend an einem Adventssonntag am 24.12.2023, die Läden geschlossen bleiben, bedarf es einer Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Alle sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion sind aufgefordert sich noch in dieser Legislaturperiode dafür einzusetzen, dass zukünftig kein Verkauf von Lebens- und Genussmitteln mehr stattfindet, wenn Heiligabend auf einen Adventssonntag fällt. Hierzu bedarf es lediglich der Streichung von § 4 Abs. 1 Nr. 4 Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG). Um zu erreichen, dass bereits zum nächsten Heiligabend an einem Adventssonntag am 24.12.2023, die Läden geschlossen bleiben, bedarf es einer Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Keine Zuständigkeit AK I 
Überweisungs-PDF: