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Antrag 63/I/2022 Politische Bildung als allgemeiner Teil der Lehrkräfteausbildung

17.05.2022

Von den drei fächerübergreifenden Unterrichtsbestandteilen Sprach-, Medien- und politische Bildung hat nur erstere einen festen Platz in der Berliner Lehrkräftebildung. Sich näher mit Sprachbildung zu beschäftigen, ist für angehende Lehrkräfte zweifellos unverzichtbar. Doch wie Schüler*innen ohne entsprechende Sprachkenntnisse einen schweren Stand im Berufsleben haben, so gehört auch die demokratische Bildung zu den Voraussetzungen um sich allgemein in unserer demokratischen Gesellschaft bewegen und behaupten können. Demokratische Bildung ist uns deshalb ein zentrales Anliegen. Wir müssen uns verstärkt damit auseinandersetzen.

 

Politische Bildung ist daher mehr als das Unterrichtsfach. Sie ist wesentlich dafür, dass sich Schüler*innen in unserer Demokratie zu mündigen Bürger*innen entwickeln. Sie muss deshalb in allen Fächern und über den Unterricht hinaus in die schulische Bildung und in das Schulleben einbezogen werden. Das Schulfach “Politische Bildung” verschafft hingegen andere Fachlehrer*innen tendenziell eine Ausrede, sich weniger eingehen darum zu kümmern. Schüler*innen sehen in der politischen Bildung häufig nur ein Schulfach unter vielen – und im Gegensatz zu z.B. Deutsch nicht mal ein Hauptfach. Politische Bildung muss fächerübergreifend im Unterricht systematischer integriert und expliziter adressiert werden. Dafür brauchen die Lehrkräfte die entsprechende Ausbildung.

 

Darum fordern wir Politische Bildung neben den derzeit bestehenden Fortbildungsangeboten auch verpflichtend in die Lehrkräftebildung zu integrieren. Wir appellieren an die SPD, dass die Konzeption der politischen Bildung im allgemeinen Bachelor of Education Berücksichtigung findet.

 

Antrag 65/I/2022 PostDocs jetzt entfristen! – Unsere Anforderungen an § 110 des Berliner Hochschulgesetzes

17.05.2022

Wir fordern von den sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses,

 

  • dass das Schutzniveau des § 110 BerlHG für PostDocs nicht durch kommende Gesetzesanpassungen gemindert wird: Das wissenschaftliche Personal soll eine verlässliche gesetzliche Grundlage zur Entfristung haben, Übergangsfristen sollen nicht verlängert und eine Aushöhlung des Schutzes durch Ausnahmeregelungen soll verhindert werden.
  • Die Finanzierung von PostDoc-Stellen, die durch die Umstellung gefährdet sind, ist durch das Land Berlin kurzfristig sicherzustellen, sodass Forschende sich um eine Verlängerung oder eine neue Stelle kümmern können.
  • Damit Berlin als Wissenschaftsstandort attraktiv bleiben kann, ist darüber hinaus eine langfristige Finanzierung entfristeter Stellen anzustreben, die über das Plus von 3,5 Prozent in den Hochschulhaushalten hinausgeht.
  • Die Hochschulen sind bei den durch das BerlHG auf sie zukommenden strukturellen Veränderungen insbesondere auch organisatorisch zu unterstützen.
  • Die Förderung nachhaltiger Personalstrukturen sollte im Vordergrund des zukünftigen Handelns stehen.

 

Antrag 52/I/2022 Kitakrise heißt Zukunftskrise! 

17.05.2022

In Berlin fehlen zur Zeit 26.000 Kita-Plätze. Dabei sollen bis 2030 rund 7.000 Erzieher*innen fehlen. Allein an diesen Zahlen wird sichtbar, es besteht Handlungsbedarf. Nicht selten müssen werdende Eltern bereits mit dem Start der Schwangerschaft sich um einen Kitaplatz bewerben. In der Theorie gibt es eine Kitagarantie, in der Praxis meist verzweifelte Eltern auf der unendlichen Suche nach einem freien Platz. Ein Zustand, den es zu ändern gilt und sofortiges Handeln verlangt.

 

Gute Arbeitsbedingungen für Erzieher*innen 

Eine der wichtigsten Ursachen für die Kitakrise ist, dass es zu wenig Erzieher*innen gibt, und diese Situation wird sich in Zukunft weiter verschärfen. Schon jetzt müssen Kitas hunderte Kinder ablehnen, weil sie nicht genug Personal für deren Betreuung haben. Auch wenn es bereits Bemühungen gegeben hat, mehr Erzieher*innen einzustellen, bleibt diese Arbeit doch – besonders in Berlin – unattraktiv, unterbezahlt und wird nicht ausreichend wertgeschätzt.

 

Dies beginnt bereits in der Ausbildung, in vielen Kindertagesstätten wird so in den ersten beiden Ausbildungsjahren gerade einmal der Mindestlohn bezahlt. Erst im dritten Ausbildungsjahr erhält man mindestens 930 € im Monat. Hinzu kommt, dass viele Studierende kein oder ein halbiertes BAföG erhalten, da die Berliner Fachschulen nicht als „echte“ Fachschulen anerkannt werden. An den Berliner Fachschulen werden auch Bewerber*innen ohne Berufsabschluss – also „lediglich“ mit Abitur oder Fachhochschulreife – aufgenommen, vor diesem Hintergrund erkennen die BAföG-Ämter die Berliner Fachschulen nur als Berufsfachschulen an. Zwar wurde die Form der berufsbegleitenden Ausbildung intensiv ausgeweitet, um die Bildungseinrichtungen und hier insbesondere die Kitas schnell mit Personal zu versorgen. Die Studierenden haben einen Arbeitsvertrag und einen Ausbildungsvertrag. Diese sind in der Regel nicht aufeinander abgestimmt. Das birgt besondere Herausforderungen für die Studierenden. Sowohl für den Arbeitgeber*innen als auch für die Ausbildungsstätte ergeben sich daraus überschneidende Forderungen. Die Studierenden können diesen vielfach nur durch Mehrarbeit gerecht werden, denn Lern- und Praxiszeiten überschneiden sich. Der Erzieher*innenberuf leidet zudem unter fehlender Anerkennung, sowohl sozial als auch finanziell. Für junge Abiturient*innen, die gerne im sozialen Bereich arbeiten möchten, gibt es deutlich attraktivere Berufsfelder als zum Beispiel die Berliner Kindertagesstätten.

 

Dabei liegt das Einstiegsgehalt in Berlin bei 2.860 Euro brutto. So ist es auch nicht verwunderlich, dass tausende Erzieher*innen Ende letzten Jahres für mehr Geld demonstrierten.  Denn zu der fehlenden Wertschätzung durch eine angemessene Bezahlung kommen die herausfordernden Arbeitsbedingen hinzu. Überfüllte Kitas, Personalmangel, wo auch Praktikant*innen fest eingeplant werden und unbezahlte Überstunden. Das alles gehört zum Berufsalltag dazu. Hierbei ist die Situation umso dramatischer, wenn man sich bewusst macht, dass hier der elementare Grundstein für die schulische Laufbahn gelegt wird. Die Grundschule baut größtenteils auf die Arbeit in den Kindertagesstätten auf, wenn hier die frühkindliche Erziehung nicht qualitativ gewährleistet werden kann, verwundert es nicht, dass die Bildungsungerechtigkeit bereits zu Anfang des Lebens in eine dramatische Schieflage gerät.

 

Somit fordern wir die Mitglieder der SPD Fraktion des Berliner Abgeordnetenhaus, sowie die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie auf:

 

  1. Verbindliche Regelungen zu schaffen, damit die BAföG-Ämter in die Lage versetzen, einzelne Klassen der Fachschule als förderungswürdig anzuerkennen.
  2. Eine angemessene Bezahlung aller Erzieher*innen sicher zu stellen. Die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind auszuschöpfen. Denn für uns steht fest: Erzieher*innen sind Pädagog*innen. Als Pädagog*innen in den ersten Bildungseinrichtungen der Kinder legen sie die wichtigste Grundlage für selbstständiges, eigenverantwortliches und lebenslanges Lernen.
  3. Dass eine gezielte Kampagne zur Fachkräftegewinnung entwickelt und finanziert wird, die junge Menschen motiviert den Beruf zu ergreifen.
  4. Für eine bessere Vergütung und eine Professionalisierung der Kindertagespflege Sorge zu tragen.

 

Räumlichkeiten kaufen, bauen und das gemeinsam!

Die Kitakrise ist eindeutig auch die Folge eines Mangels an Gebäuden und Räumlichkeiten. Es braucht von staatlicher Seite die Förderung von Kitas beim Bau und Erweiterung ihrer Flächen wie auch die Verpflichtung, Land zu erwerben und selbst zu bauen. Zudem hat Berlin einen sehr großen Teil der vorschulischen Bildung in freie Trägerschaft gegeben (80% der betreuten Kinder). Dies rächt sich nun, denn bei diesen Kitas fehlt es an Einfluss. Hier gilt es nun zum einen vermehrt selbst zu bauen und private Trägerschaften in die öffentliche Hand zurückzuführen. Denn auch frühkindliche Bildung sollte in erster Linie allen gleichermaßen zustehen. Gleichzeitig müssen alle bestehenden Einrichtungen dahingehend geprüft werden, ob ein Ausbau sinnvoll und möglich ist.

Somit fordern wir die Mitglieder der SPD Fraktion der Bezirksversammlungen und des Berliner Abgeordnetenhaus, sowie die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie auf:

  1. Alle Bauämter für die Dringlichkeit der Kitakrise zu sensibilisieren und zu beauftragen, bei bestehenden Einrichtungen einen Rückkauf zu prüfen und die bauliche Erweiterung von Einrichtungen. Hierbei sollen auch gesetzliche Ausnahmeregelungen für eine Erhöhung der Traufhöhe im Falle einer Kitanutzung geschaffen werden.
  2. Dass alle verfügbaren bezirklichen oder landeseigenen Räume dahingehend geprüft werden, ob eine Doppelnutzung möglich wäre.
  3. Dass jede leerstehende private Ladenfläche angemietet wird, sollte in diesem Gebiet ein Kitabedarf festgestellt werden und nicht anders abgedeckt werden können, zum Beispiel durch Modularbauten. Hierfür sollen Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt werden.

 

Denkt an die Eltern!

Die Kitaplatz-Suche ist frustrierend und ineffizient. Das System der Voranmeldung auf einen Kitaplatz ist nicht einheitlich und nicht mehr zeitgemäß.

Somit fordern wir die Mitglieder der SPD Fraktion der Bezirksversammlungen und des Berliner Abgeordnetenhaus, die betreffenden Bezirksämter sowie die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie auf:

  1. Eine moderne und funktionierende zentrale Datenbank und Webseite zu schaffen, auf der Kitas freie Plätze veröffentlichen und sich Eltern um die Plätze bewerben können.
  2. Für die Formulare zur Beantragung des Kita-Gutscheins Leitfäden in den meistgesprochenen Sprachen in Berlin wie Türkisch, Arabisch, Russisch und Englisch zu entwickeln.
  3. Einen anonymisierten Bewerbungsprozess zu entwickeln und zu etablieren, damit Kinder aufgrund ihres Migrationsstatus, Ethnie, Religion oder Behinderung bei der Platzvergabe nicht benachteiligt werden.
  4. Eine gezielte Kampage für die Anwerbung von Kitavermittlungsstellen in allen Jugendämtern zu entwickeln und auszufinanzieren. So, dass mehr Personal eingestellt werden kann, um Eltern bei der Kita- Suche und dem Ausfüllen des Antrags auf einen Kita-Gutschein unterstützt werden kann.

 

Antrag 94/I/2022 Bedarfe von Flüchtenden und Geflüchteten mit Beeinträchtigungen sichern

17.05.2022

Wir sind solidarisch mit den Flüchtenden in und den Geflüchteten aus der Ukraine, deren Anzahl angesichts des völkerrechtswidrigen und brutalen Überfalls Putins zunehmen wird. Damit steigen auf allen föderalen Ebenen die mit der Aufnahme verbundenen Herausforderungen des Schutzes, der Unterbringung und Integration. Unsere Sorge gilt allen Geflüchteten unabhängig vom Herkunftsort.

 

Besorgniserregend ist die Situation der Menschen, die aufgrund ihrer hohen Vulnerabilität nicht eigenständig in der Lage sind, die Ukraine zu verlassen. Hierfür müssten dringend humanitäre Korridore geöffnet und für die Rettung dieser Personengruppen genutzt werden. Gleiches gilt für die Situation von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen in ukrainischen Pflege- und Waisenheimen oder der Behindertenhilfe.

 

Viele der geflüchteten Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder psychischen oder chronischen Erkrankungen haben besondere Bedarfe und Bedürfnisse. Von den Verantwortlichen im Senat und in den Bezirksämtern, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen erwarten wir, dass für eine gute Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten mit Beeinträchtigungen gesorgt wird. Hierbei ist auch in enger Kooperation mit Selbstvertretungsorganisationen zu gewährleisten:

 

  • Systematische Identifizierung von Geflüchteten mit Behinderungen und ihrer Bedarfe bei ihrer Ankunft
  • Durchführung psychologischer, physio- und sozialtherapeutischer Untersuchungen sowie eine ganzheitliche Erfassung und Bewertung des Gesundheitszustands und eine Erstellung eines Behandlungsplans mit Therapieempfehlungen für weiterbehandelte Ärzte*innen
  • Benennung übergeordneter Lots*innen auf Landesebene zur Koordination erster Schritte nach Ankunft.
  • Bereitstellung notwendiger Informationen in umfassend barrierefreier Form, u.a. in Leichter Sprache, in Gebärdendolmetschung, in Brailleschrift, etc..
  • Unmittelbare Bereitstellung dringend erforderlicher Hilfsmittel.
  • Bedarfsgerechte Unterbringung – möglichst außerhalb von Sammelunterkünften.
  • Für die medizinische Versorgung der Vertriebenen, die nach §§ 4 und 6 AsylbLG erfolgt, ist mit den Krankenkassen flächendeckend eine „auftragsweise Betreuung“ nach § 264 Abs. 1 SGB V zu vereinbaren.
  • Bundesweit sind die Kommunen auf die Sonderregelung des § 6 Absatz 2 AsylbLG für Vertriebene hinzuweisen. Diese Regelung ist weiter als § 6 Abs. 1 AsylbLG, der für Asylbegehrende gilt. Vertriebenen, die besondere Bedarfe und Bedürfnisse haben, wird danach die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt. Damit haben Vertriebene mit Behinderungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Gleiches gilt für psychotherapeutische Leistungen. Um eine möglichst einheitliche und unkomplizierte Leistungsgewährung zu ermöglichen, ist z.B. durch ein Rundschreiben darüber zu informieren.
  • Sicherstellung, dass für die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften Schutzmaßnahmen für Frauen und andere schutzbedürftige Personen wie Menschen mit Behinderungen getroffen sind bzw. werden (vgl. §§ 44 Abs. 2a, 53 Abs. 3 AsylG).
  • Unverzügliche Eingliederung von Kindern mit Behinderungen in Kitas und Schulen.
  • Schneller und unkomplizierter Zugang zu tagesstrukturierenden Maßnahmen (z.B. Tagesstätten der gemeindepsychiatrischen Dienste und Werkstätten für behinderte Menschen).
  • Barrierefreie Informationsangebote, Informationen in Leichter Sprache, Dolmetschung sowie Gebärdensprachdolmetschung vorhalten.
  • Hinzuweisen ist auf das Beratungsangebot der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).

 

Antrag 35/I/2022 Städte geschlechtergerecht entwickeln!

17.05.2022

Um Gleichstellung in der Stadtentwicklungspolitik voranzutreiben, werden alle Partei-, Fraktions- und Regierungsmitglieder der SPD in Bund und Land aufgefordert, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

  • Die Einführung einer umfassenden Datenbank aufgeschlüsselt nach Geschlechtern ist die wichtigste Grundlage, um geschlechtergerechte Städte verlässlich entwickeln zu können. Diese muss auf Bundesebene geschaffen werden. Neben Informationen zu Arbeitsentgelt, Haushaltseinkommen, Familienstruktur, Eigentums- und Vermögensverhältnissen und Nutzung von Verkehrsmitteln und anderen öffentlichen Dienstleistungen soll sie auch Daten zur Identifikation von Orten liefern, an denen es häufig zu sexistischen Übergriffen kommt. Es bedarf einer Übersicht, welche geschlechtsspezifischen Daten auf Städteebene in der EU verfügbar sind.
  • Die Festsetzung von Gender Budgeting und Gender Mainstreaming auf allen Verwaltungsebenen ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer geschlechtergerechten Stadtentwicklung. Dies muss sich vor allem auch in der Implementierung von gleichstellungspolitischen Kriterien im öffentlichen Vergaberecht, im Haushaltsrecht, im Zuwendungsrecht und bei der Entwicklung von Städtebauprogrammen widerspiegeln. Laut der Gleichstellungsstrategie für 2020-2025 legt die EU-Kommission einen Fokus darauf, mit der Richtlinie für sozialverantwortliche öffentliche Auftragsvergabe auch Geschlechtergerechtigkeit bei allen öffentlichen Aufträgen beachten zu wollen. Dieses Ziel muss auch in Deutschland auf allen Verwaltungsebenen eingehalten werden. Um die oftmals versteckten Auswirkungen von Programmen und Maßnahmen auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen auch auf unteren Verwaltungsebenen bestmöglich analysieren zu können, sollte auf Bundesebene eine Taskforce eingesetzt werden, die einen Leitfaden zur Hilfe bei der Analyse und Aufstellung von Programmen und Haushalten, erstellt.
  • Ein verstärkter Fokus muss auf die Interdisziplinarität in allen Ausführungsschritten der Stadtplanung gelegt werden: So müssen beispielsweise auch bei der Aufstellung der Bebauungsplänen und im gesamten Bauplanungsprozess noch stärker Interessenvertreter:innen und Expert:innen für Gleichstellung einbezogen werden, um den Ansprüchen an eine „Stadt für Alle“ gerecht zu werden.
  • Die verbindliche Einbeziehung der lokale Interessenvertretungen (z.B. Frauen-, Gleichstellungs-, Queer-, Migrations-, und Senor:innenbeauftragte, Fraueninstitutionen, Frauenprojekte, Frauenrat, Frauenhäuser, Vertreterinnen von Frauen mit Behinderung, etc.), Jugendämter und Gender Mainstreaming Expert:innen im frühen Stadium der Planung, der Durchführung und Evaluation von städtebaulichen Vorhaben ist erforderlich.
  • Bei Digitalisierungsprozessen in der Verwaltung und bei städtebaulichen Vorhaben müssen Gleichstellungsexpert:innen einbezogen werden, um die oft fehlende Repräsentation in MINT-Berufen (MINT = Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik) von Frauen auszugleichen. Auf EU-Ebene stellen Männer mehr als acht von zehn Arbeitnehmer*innen in MINT-Berufen. Diesem Mangel an Vielfalt muss in der Planung und Durchführung aktiv begegnet werden. Es gilt, bereits bestehende Technologien auf Gendergerechtigkeit zu untersuchen und Gender Mainstreaming-Expert:innen aktiv in kommenden Prozessen auf allen Verwaltungsebenen einzubinden.
  • Die paritätische Besetzung von Gremien und Jurys, die städtebauliche Vorhaben und Wettbewerbe begleiten und ausschreiben, ist sicherzustellen.
  • Polyzentrische Strukturen müssen geschaffen werden: Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung lokaler Zentren, in denen Dienstleistungs- und Infrastruktureinrichtungen und Wohngebiete dezentral organisiert, gut vernetzt und aufeinander abgestimmt werden, um so den diversen Fortbewegungsarten von Frauen Rechnung zu tragen. Frauen legen häufiger Versorgungswege zurück und sind häufiger mit ihren Kindern unterwegs. Dies erfordert insbesondere den Ausbau eines umweltfreundlichen ÖPNV (Taktung, Zeiten etc.), sicherer und gut ausgebauter Radwege und breiternbarrierefreier Gehwege.
  • Erforderlich ist die Bereitstellung eines breiten Spektrums an Wohnungstypen und bezahlbarem Wohnraum, um auch alleinerziehenden Elternteilen, Senior:innen und weiteren diversen Bevölkerungsgruppen ein lebenswertes Zuhause in allen Stadtbereichen zu ermöglichen. Da Frauen und Senior:innen im Durchschnitt weniger Einkommen oder Rente beziehen, sind sie überdurchschnittlich hart von den stark steigenden Mieten in Ballungsgebieten betroffen.
  • Die Ausweitung von qualitativ hochwertigen öffentlichen Nutzungsflächen und Grünanlagen muss systematisch voran getrieben werden, um Treffpunkte innerhalb von Quartieren zu schaffen.
  • Gendergerechtes Bauen und gendergerechte Stadtentwicklung ist zum verbindlichen Bestandteil von Lehrplänen einschlägiger Studienrichtungen zu machen.

 

Der vorliegende Antrag ist ein Diskussionsauftakt. Im Rahmen einer folgenden Landesfrauenkonferenz soll die ASF Berlin sich mit dem Thema gendergerechte Stadtplanung und gendergerechte Mobilität im Detail beschäftigen.