Antrag 15.1/I/2022 Tarifbindung

Status:
Annahme

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für die Stärkung der Tarifbindung ein:

 

  • Allgemeinverbindlicherklärungen erleichtern: Ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung darf ausschließlich mit einer Mehrheit abgelehnt werden. Die Kriterien für das Vorliegen des öffentlichen Interesses werden rechtssicher ausgestaltet
  • Gewerkschaften stärken: Einkommenssteuerlich werden Mitgliedsbeiträgen für Gewerkschaften als Sonderausgabe gewertet. Es wird geprüft, welche weiteren Anreize für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft geschaffen werden können.
  • Vergabe und Wirtschaftsförderung – nur mit Tarifbindung: es ist ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene zu schaffen. Wirtschaftsförderung ist nur Unternehmen mit Tarifbindung und Mitbestimmung entsprechend ihrer Betriebsgröße zu gewähren.
  • OT-Mitgliedschaften einschränken: Bestehende OT-Mitgliedschaften müssen offengelegt werden. Es ist zu prüfen, welche gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden können, um die OT-Mitgliedschaften in den Arbeitgeber*innenverbänden einzuschränken.
  • Fortgeltung und Nachbindung von Tarifverträgen sichern: die Fortgeltung von Tarifverträgen nach einem Betriebsübergang über die Dauer eines Jahres hinaus festzuschreiben. Ferner ist die Möglichkeit der Ablösung eines Tarifvertrags vor Ablauf eines Jahres durch Inbezugnahme eines anderen Tarifvertrags zu streichen. Umgehungen der Fortgeltung und Nachbindung durch Betriebsänderungen müssen unterbunden werden.
  • Tarifverträge für arbeitnehmer*innenähnliche Personen: Die Anwendbarkeit von Tarifverträgen ist auf arbeitnehmer*innenähnliche Personen auszuweiten.
  • Verbandsklagerecht für Gewerkschaften – Tarifverträge durchsetzen: Es ist ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften zu schaffen, das die Durchsetzung von tarifvertraglich Regelungen stärkt.
  • Wächter*innen der Tarifverträge stärken: Union-Busting muss wirksam unterbunden und Betriebsräte müssen gestärkt werden.
  • Nur echte Tarifverträge sichern gute Arbeit: Tarifvertragsähnliche Regelungen sind nicht mit Tarifverträgen gleichzustellen.
  • Verbot der Ausgründung von Dienstleistungen in Servicegesellschaften Alle Formen der Ausgründung und des Outsourcings in privaten und öffentlichen Unternehmen führen mit Zersetzung der großen Flächentarifverträge letztendlich zu einer Spaltung der Belegschaft und zu einer Konkurrenz zwischen den Mitarbeiter*innen. Ausgründungen und Outsourcing zerschlagen nicht nur innerbetriebliche Strukturen, sondern vor allem auch gewerkschaftliche.
  • Abschaffung der steuerlichen Anreize zur Ausgründung von Dienstleistungen in Servicegesellschaften (Umsatzsteuer)
  • Stärkung der Tarifbindung durch die Einführung der unternehmerischen Einheit zwischen Mutterunternehmen und Ausgründungen
  • Rückführung von allen Servicegesellschaften kommunaler Unternehmen und Gesellschaften unter Berücksichtigung der Erfahrungsstufen der Beschäftigten bei Lohnverhandlungen und einer Arbeitsplatzgarantie für alle bisher bei den Servicegesellschaften Beschäftigten
  • (Re)Integration der ausgegliederten Bereiche in die Flächen- und Branchentarifverträge, vor allem im Verantwortungsbereich des öffentlichen Sektors die Branchen- und Flächentarifverträge, d.h. TV-L und TVöD.
  • Streikrecht bei Regierungsmaßnahmen und Unternehmensentscheidungen zur Tarifflucht
  • Verhinderung von modularen Tarifverträgen bzw. Regierungsvorschlägen, die den Abschluss von Tarifverträgen mit Steuererleichterungen und dem Recht auf Öffnungsklauseln vorsehen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: