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Antrag 125/II/2022 Gleichstellung von Zahlungsmitteln für öffentliche Leistungen in Berlin

10.10.2022

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats setzen sich für die Wiedereinführung von Bargeld als Zahlungsmitteln in allen Berliner Bürgerämtern und Standesämtern ein. Darüber hinaus setzen sich die genannten Adressaten dafür ein, dass bestehende Kartenzahlungssystem um die gängigsten Kreditkartentypen (Visa, MasterCard) zu erweitern sind, soweit das bisher noch nicht geschehen ist.

Antrag 143/II/2022 Sichtbarkeit der LGBTQIA*-Community im öffentlichen Raum verbessern

10.10.2022

Es ist zu prüfen, ob eine seitliche dauerhafte ‚progressive flag‘ Farbgebung durch Längsstreifen an Fußgängerüberwegen nach Hamburger Vorbild möglich ist.

Solche Markierungen setzen ein sichtbares Zeichen für Akzeptanz und Vielfalt und tragen zur Sichtbarkeit der LGBTQIA*-Community bei. Geeignete Standorte dafür sind Beispielsweise am Rio-Reiser-Platz, Frankfurter Tor oder der Nollendorffkiez – aber auch Orte, an denen queere Sichtbarkeit noch keine Selbstverständlichkeit ist.

Hierbei soll es sich explizit nicht um Markierungen auf Zebrastreifen handeln. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sollen die Markierungen längst und am Übergang einer Ampel erfolgen. So kommt es zu keinen Konflikten mit dem Kfz-Verkehr.

 

Zusätzlich sollten die Ampeln in Berlin durch homo- und heterosexuelle „Ampel-Pärchen“ ergänzt werden.

Antrag 32/II/2022 Vergütung für Beschäftigte bei Freien Trägern aufwerten – Refinanzierung sicherstellen! Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Sozialwesen bei Freien Trägern endlich aufwerten

10.10.2022
  • Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat sind aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass alle Beschäftigten bei Freien Trägern im Berliner Sozialwesen eine Entlohnung auf dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder erhalten, um dem Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit endlich gerecht zu werden.
  • Die Mitglieder der SPD-Fraktion und die SPD-Mitglieder im Senat sind dazu aufgefordert, ein Gesetz zu verabschieden, welches Zuwendungen ausschließlich an solche Zuwendungsempfangende vorsieht, die die durch die Zuwendung finanzierten Beschäftigten entsprechend eines Tarifvertrages (Haustarif, Branchentarif, TV-L) vergüten. Zur Gewährleistung sind die jeweiligen Tarifanpassungen verpflichtend seitens der Verwaltung und des Senates zeitnah und vollständig bereits prospektiv in der jeweiligen Zuwendung zu berücksichtigen und in den Haushalt einzustellen.
  • Darüber hinaus ist die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Komplexträgern auch in einer Mischfinanzierung (z.B. aus Entgelten und Zuwendungen) eine Bezahlung aller Beschäftigten auf dem Niveau des TV-L durch verbindliche Refinanzierungszusagen ermöglicht wird. Eine Entlohnung auf diesem Niveau muss das klare und absehbare politische Ziel sein.
  • Des Weiteren werden die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat dazu aufgefordert, gemeinsam mit Arbeitnehmer*innenvertretungen und der LIGA Berlin aktiv an einer Refinanzierung von sog. Overhead-Kosten / Gemeinkosten zu arbeiten und dabei die vorliegenden Konzepte und Vorschläge der freien Wohlfahrtpflege mit einzubeziehen. (Vgl. https://www.paritaet-berlin.de/publikationen-paritaet-berlin/detail/die-zuwendungspraxis-vereinfachen oder https://vska.de/der-verband/positionen/fachlichkeit-statt-zuwendungsbuerokratie/ ).
  • Im Haushaltsplan 2024/2025 ist ausreichend Vorsorge zu treffen, um die durch die geforderten Maßnahmen entstehenden Mehrausgaben zu abzubilden.

 

Antrag 59/II/2022 Weiterführung des Lernbrücken-Projektes und qualitative Auswertung und Weiterentwicklung

10.10.2022

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert das LernBrücken-Projekt der Deutschen Kinder- und Jugenstiftung weiterhin finanziell zu unterstützen und zu fördern. Hierbei darf es keine prekären Arbeitsverhältnisse geben. Dazu gehören eine angemessene Entlohnung, vernünftige soziale Absicherung, keine prekäre Selbstständigkeit, die Ausstattung der Beschäftigten mit allen notwendigen Arbeitsmaterialien, sowie die Bereitstellung einer adäquaten Arbeitsplatzausstattung und geeignete Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherheit. Um die Qualität des Projektes sicherzustellen, muss das Projekt, sowie seine Träger*innen qualitativ ausgewertet werden.

 

Antrag 161/II/2022 Realitäten anerkennen und Zukunft gestalten: Eine moderne Drogenpolitik für Berlin

10.10.2022

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, ein konkretes Reformkonzept zur Weiterentwicklung der Berliner Drogenpolitik vorzulegen und in Zusammenarbeit mit Expert*innen ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren anzustoßen. Bei notwendigen Anpassungen des Bundesrechts werden entsprechende Bundesratsinitiativen angestoßen, um insbesondere das Betäubungsmittelgesetz weiterzuentwickeln.

 

Dieses Konzept soll folgende Punkte enthalten:

  • Parallel zu den bundespolitisch bevorstehenden Regelungen für den Erwerb von Cannabis wird unter Beteiligung der Zivilgesellschaft, beispielsweise Präventionsinitiativen oder Vertretungen von Suchtbetroffenen und unter Einbezug von Erfahrungen Konsumierender ein Konzept für staatliche kontrollierte Abgabe von Drogen an Suchtbetroffene entwickelt. Der Besitz solcher Mengen zum Zweck des Eigenbedarfs wird dann nicht strafrechtlich verfolgt werden, anhängige Verfahren werden dann nicht weiterverfolgt werden, auch bekannt als Entkriminalisierung.
  • Beschlusslagen zum sog. Drug Checking, d.h. der Vor-Ort- und Ad-hoc-Prüfung von Drogen auf ihre Zusammensetzung werden endlich umgesetzt und ausreichend finanziert.
  • Gesundheits- und Suchtberatung sowie zielgruppenorientierte Informationskampagnen werden ausgebaut und ausreichend finanziert
  • Alle Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste werden mit Medikamenten, bspw. Naloxon- oder Adrenalinspritzen, ausgestattet und die Diensttuenden in ihrer Verabreichung geschult, um bei Fällen von Überdosis schnell helfen zu können. Eine Abgabe durch Apotheken an Suchterkrankte mit entsprechender Anleitung zur Nutzung wird geprüft. Schulungen zum Umgang mit Überdosisfällen sollen in Drogenpräventionsarbeit eingebaut werden.
  • Der Fokus der Strafverfolgung liegt auf der Ermittlung gegen Großdealende und nicht auf Konsumierenden. Entsprechende Anordnungen und Erlasse werden daraufhin überprüft und angepasst und Schulungen für alle Mitarbeitenden durchgeführt.
  • Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen soll weiter durch den Senat vorangetrieben werden. Der künftige Schwerpunkt liegt hier neben der Anzahl der Standorte vor allem in der Erweiterung der Öffnungszeiten. Knappe personelle Ressourcen müssen vor allem hierfür mobilisiert werden, denn Drogenkonsum und seine negativen Folgen im Straßenbild findet an sieben Tagen in der Woche statt.

 

Diese Reforminitiative verfolgt folgende Ziele und folgt folgenden Grundannahmen:

  • Grundsätzlich gilt: Ziel zeitgemäßer Drogenpolitik ist der akzeptierende Umgang mit der Sucht selbst sowie eine Austrocknung der Renditechancen illegalen Drogenhandels. Die staatliche Abgabe von Drogen, die nicht aus den Strukturen der organisierten Kriminalität stammen, ist daher geeignet, sowohl die gesundheitlichen Konsumrisiken zu verringern als auch die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Deshalb ist darauf zu achten, die Fehler niederländischer Drogenpolitik nicht zu wiederholen: Nicht nur die Abgabe bzw. der Verkauf, sondern auch Herstellung und Distribution müssen den Renditeerwartungen krimineller Strukturen entzogen werden. Drogenkonsum ist eine Realität in Berlin, die wir anerkennen müssen. Dies gilt sowohl für aktuell „legale“ und „illegale“ Drogen. Das bedeutet vor allem, dass wegschauen, verleugnen und gewaltvolles Vorgehen nicht erfolgreich sein kann. Die Reform soll dazu beitragen, dass Drogenkonsum sicherer, Ausstieg einfacher und Prävention nachhaltiger wird. Hierbei ist klar, dass es zwischen gelegentlichem Freizeitkonsum und verfestigten Suchtkrankheiten signifikante Unterschiede gibt, die unterschiedlich betrachtet werden müssen, bspw. wo und ich welcher Form der Konsum stattfindet. Wir betrachten dies als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auf Basis von Ehrlichkeit und Fakten angegangen werden muss. Durch die Entkriminalisierung des Besitzes kleinerer Mengen von kontrollierten Substanzen zum Eigenbedarf wird Präventionsarbeit und medizinische Notfallversorgung deutlich erleichtert. Menschen müssen nicht aus Angst vor Strafverfolgung auf den Notruf oder Hilfsangebote verzichten.
  • In Bezug auf das Erkennen und richtiges Handeln bei einer Überdosis herrscht oft große Unwissenheit und mangelnde Sensibilität: Schnelle, effektive Hilfe kann im Ernstfall Leben retten und das hat für uns oberste Priorität. Hieran soll sich zukünftig der öffentliche und politische Diskurs orientieren.
  • Suchtkrankheiten stehen selten allein. Sie finden sich oft im Zusammenhang mit sozialen Härten. Nur wenn professionelle Behandlung stattfindet, kann anderen Faktoren nachhaltig begegnet werden. Gleichzeitig können Suchtkrankheiten nicht nachhaltig behandelt werden, wenn soziale Härten bestehen.
  • Die Bezirke leisten z.B. durch ihre Präventionsarbeit gute Arbeit, da sie die Menschen dort erreichen, wo sie sind. Zusätzlich zu stärkerer Zusammenarbeit müssen hier finanziell und personell Planungssicherheit herrschen und ausreichende Mittel sichergestellt sein.
  • Drogenkriminalität bekämpfen bedeutet die Netzwerke in den Fokus zu nehmen, die im Hintergrund agieren und große Mengen umsetzen. Die Ressourcen der strafverfolgenden Behörden sollten hierhin umgeleitet werden. Die Verfolgung von Konsumierenden und Kleindealenden hat vergleichsweise kosmetische Wirkung.