Archive

Antrag 54/I/2024 Verbesserung der Barrierefreiheit im Wohnungswesen

21.04.2024

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechte von Eigentümer*innen zur Herstellung von Barrierefreiheit bzw. zur Barrierereduzierung gestärkt: Eine Maßnahme zur Barrierereduzierung im Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich keine grundlegende Umgestaltung und kann von der Eigentümer*innengemeinschaft i.d.R. nicht verweigert werden.

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnen (Wohnungseigentumsgesetz – WEG) diesem Urteil gemäß der Devise „§20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WEG schlägt §20 Abs. 4 WEG“ klarstellt und auch in entsprechenden Verordnungen und Richtlinien unmissverständlich deutlich wird. Dies gilt für Gebäude ohne bzw. mit Denkmalschutz.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass auf dem Wohnungseigentumsgesetz beruhende Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien entsprechend der Stärkung des Rechts auf Barrierefreiheit in Gebäuden mit und ohne Denkmalschutz angepasst und umgesetzt werden.

 

Sozialdemokrat*innen in exekutiver bzw. legislativer Verantwortung auf Bundes-, Landes oder Bezirksebene werden aufgefordert, intensiv zu prüfen, welche Konsequenzen und Wirkungen dieses oder ähnliche Urteile für öffentliche Gebäude bzw. für öffentliche und private Gebäude hat, in denen Mieter*innen leben.

 

Es ist davon auszugehen, dass künftige richterliche Urteile die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen zugunsten von Barrierefreiheit bzw. Barrierereduzierung stärken werden. Die umfassende Forderung „Barrierefreiheit von Anfang an!“ gewinnt somit an großer Bedeutung.

Antrag 253/I/2024 29-Euro-Ticket zugunsten drängender Investitionen aufgeben

21.04.2024

Der Senat wird aufgefordert, angesichts der Einsparmaßnahmen im aktuellen Haushalt auf die Einführung des 29-Euro-Tickets zu verzichten, um grundlegendere Leistungen des Landes für die Bürgerinnen und Bürger finanzieren zu können.

Antrag 233/I/2024 Nutzung der Alten Münze

21.04.2024

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Abgeordnetenhausfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Alte Münze im Sinne der Koalitionsvereinbarung und dem parlamentarischen Beschluss von 2018 und im Sinne der neuen Liegenschaftspolitik nachhaltig als Kulturstandort für die Freie Szene und die Clubs von Berlin zu entwickeln, wobei die Alte Münze insbesondere ein Ort der Produktion und Aufführung von Musik werden soll.

Der Prozess für ein Betreibermodell und Nutzungskonzept möge nun zu einem nachhaltigen Abschluss durch einen bereits 2023 entwickelten Beirat weitergeführt und zum Ergebnis gebracht werden.

 

Die Vergabe im Direktverfahren an ein einzelnes Unternehmen als Generalmieter kommt nicht in Betracht.

Antrag 31/I/2024 Öffentliche Förderung des geplanten HOGA Campus nur mit entsprechender Beteiligung der Wirtschaft und Sozialpartnerschaft

21.04.2024

Eine öffentliche Förderung des von der DEHOGA Berlin geplanten „HOGA Campus“ durch das Land Berlin muss an klare Bedingungen geknüpft werden. Dazu gehören eine umfangreiche finanzielle Beteiligung des Hotel- und Gaststättenwesens, beispielsweise auch durch eine Ausbildungsplatzumlage. Bereits in den Entscheidungen bei der Planung, Umsetzung und späteren Steuerungsaufgaben des HOGA Campus muss eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rahmen einer Sozialpartnerschaft gewährleistet sein. Hier sollen Vertreter der zuständigen Fachgewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in den Gremien (Steuerungsgruppe, Kuratorium oder andere) stimmberechtigte Partner sein.

Antrag 30/I/2024 Nutzung des ICC (Internationales Congress Centrum)

21.04.2024

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Abgeordnetenhausfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das ICC im Rahmen des laufenden Konzeptverfahrens nachhaltig auch für die Nutzung durch die Freie Szene, die Kunstproduktion und Kulturpräsentation entwickelt wird.

 

Bei Vorlage der Bewerbungen aus dem Konzeptverfahren ist deshalb auf eine dauerhafte Mischung von Branchen/Akteur:innen der Kultur und der Kreativwirtschaft zu achten, diese dauerhaft zu sichern und ggfs. mit Förderinstrumenten des Bundes wie des Landes zu verzahnen. Die Sicherstellung der dargestellten Nutzungsmischung soll deshalb bereits bei der Erstellung der Bewertungsmatrix Berücksichtigung finden.

 

Bei der Nutzung des ICC steht dabei die Gemeinwohlorientiertheit und Offenheit für die Stadtgesellschaft im Vordergrund der Standortentwicklung und Programmatik. Kooperationen mit geeigneten Dritten wie Institutionen, Verbänden sowie Akteur*innen der Kulturlandschaft sind adäquat einzubeziehen und Prozesse transparent darzustellen. Einer gemeinwohlorientierten Nutzung ist in dem privatwirtschaftlichen Nutzungs­konzept insbesondere bei der Gestaltung der Mieten und der Auswahl von Mieter:innen ein maßgeblicher Stellenwert einzuräumen. Zudem soll eine Nutzung als Messe- und Kongressstandort weiterhin möglich bleiben.

 

Die vorhandenen Möglichkeiten zur Probe und Aufführung musikalischer Darbietungen zusätzlich zur Freien Szene, wie sie derzeit das Deutsche Symphonie-Orchester Berlin (DSO) nutzt, sollen am Standort durch technische Modernisierung auch für die Zukunft gesichert werden.

 

Zugleich soll die kombinierte Nutzung durch die o.g. Dritten sowie die Nutzung für Akteur:innen der kultur- und kreativwirtschaftlichen Branchen und Unternehmen geprüft werden.

 

Über den Fortschritt der Maßnahmen soll eine regelmäßige Berichterstattung erfolgen.