Archive

Antrag 202/I/2024 Einführung des Tags der Migration und Vielfalt als zusätzlichen Feiertag in Berlin

21.04.2024

Berlin, als weltoffene und vielfältige Metropole, sollte einen weiteren Feiertag einführen, nämlich den „Tag der Migration und Vielfalt“, der allen Berlinerinnen und Berlinern zugutekommen soll. Berlin hat derzeit 10 Feiertage im Jahr, im Vergleich zu Bayern (12), Baden-Württemberg (12), Saarland (12), Rheinland-Pfalz (11), Sachsen (11) und Brandenburg (11).

 

Die Einführung eines zusätzlichen Feiertags bietet die Gelegenheit für Familien, gemeinsam zu feiern und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gleichzeitig kann dies einen positiven Einfluss auf die Umwelt haben.

 

Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass dieser Tag als gesetzlicher Feiertag anerkannt wird, um die Berlinerinnen und Berliner in die Lage zu versetzen, diesen Tag gebührend zu begehen.

 

Die Vielfalt Berlins wird durch die Einführung des Tags der Migranten als Feiertag gewürdigt. Dieser zusätzliche Feiertag bietet nicht nur die Möglichkeit zur kulturellen Integration, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und trägt dazu bei, dass Berlin mit anderen Bundesländern in Bezug auf die Anzahl der Feiertage gleichzieht.

Antrag 250/I/2024 Berlin für den Klimaschutz zu einem Nachtzugdrehkreuz entwickeln

21.04.2024

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat für die Förderung und Stärkung der Nachtzugangebote als klimafreundliche Alternative zum Fliegen durch folgende sieben Initiativen einzusetzen:

 

  1. Die Nutzung von Nachtzügen für Berliner Dienst- und Geschäftsreisen als Alterative zum Fliegen ist zu fördern. Die Anreisezeit von Verwaltungsmitarbeiter*innen ist als Dienstreisezeit anzuerkennen. Die Buchungen von Schlafwagenabteilen sind zu erstatten. Innerhalb des europäischen Angebotsradius der Nacht- und ICE-Züge sind Jugend- und Schulkassenreisen mit der Bahn einschließlich der Nutzung von Liegewagen zu fördern. Flüge werden nicht bezuschusst.
  2. Zur Erweiterung und Unterstützung des Angebots von Nachtzügen ist seitens des Senats an einem Runden Tisch mit interessierten Eisenbahnverkehrsunternehmen (u. a. ÖBB, SJ, TRENITALIA und PKP-Intercity sowie privater Unternehmen), den touristischen Akteur*innen der Hauptstadtregion, dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg und der IHK ein entsprechendes Netzwerk zu etablieren. In das Netzwerk sind (ggf. unterstützt durch ein EU-INTERREG–Projekt) interessierte europäische Quell- und Zielregionen des Flugverkehrs von und zum BER sowie die EU-Kommission einbeziehen.
  3. Das unübersichtliche Gesamtangebot an Nachtzügen – teilweise über die DB nicht buchbar – ist mit Hilfe des Runden Tisches in der Hauptstadtregion mit Hinweisen und Links zu den Buchungsmöglichkeiten zu kommunizieren. Umgekehrt soll die Tourismusagentur Berlin in ihrem Portal VisitBerlin über die Nachtzugverbindungen informieren, mit denen man klimafreundlich nach Berlin reisen kann.
  4. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie im Auftrag des Senats „Machbarkeitsuntersuchung: Berlin als Drehkreuz eines europäischen Nachtzugnetzes“ vom 20. Mai 2022 sind auch Relationen in die Netzwerkarbeit einzubeziehen die erst nach dem Ausbau des Transeuropäischen Netzes (Brennerbasis-Tunnel, Fehmarnbelt-Tunnel, Rail Baltica) 2030 oder 2040 mit Nachtzügen in attraktiven Zeiten erreicht werden können, und wo im Flugverkehr schon heute eine hohe Nachfrage zu beobachten ist (Oslo, Baltikum, Adriaraum, Lyon/Mittelmeerraum).
  5. Auf Grundlage der Potenzialanalyse der Studie sind im Berliner Flächennutzungsplan Flächen für die Wartung und das Abstellen von Nachtzügen eines zukünftigen Drehkreuzes zu sichern.
  6. Nach dem Vorbild von Prag ist eine Anschubfinanzierung für neue Angebote von Nachtzügen aus Mitteln für den Klimaschutz (z. B. aus dem Sondervermögen Klimaschutz, Resilienz und Transformation) zu prüfen.
  7. Der Senat setzt sich in den Bund-Länder-Gremien (z .B. der Verkehrsministerkonferenz) für eine Senkung der überhöhten deutschen Trassenpreise ein. Solange die Wettbewerbsverzerrungen zum Flugverkehr (Befreiung von der Kerosin- und Mehrwertsteuer) bestehen, sind als Klimaschutzmaßnahme Nachtzüge von Trassenpreisen zu befreien.

 

Antrag 262/I/2024 Taxi-Mobilität zukunftsfest machen - Personenbeförderung klimaneutral und effizient

21.04.2024

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verbraucher, Klimaschutz und Umwelt dafür einzusetzen, dass ab 1. Januar 2025 für emissionsfreie Personenbeförderung eine Genehmigung für ein Kraftfahrzeug, das von dem Unternehmen erstmals im Taxen-, Mietwagen- oder gebündelten Bedarfsverkehr eingesetzt werden soll, nur erteilt werden darf, wenn es weder ganz oder teilweise mit fossilen Brennstoffen angetrieben wird.

 

Einzelausnahmegenehmigungen bleiben davon unberührt.

 

Die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für die der Personenbeförderung dienenden Kraftfahrzeuge ist parallel entsprechend dem Beschluss (Antrag 223/I/2020) des Landesparteitages der SPD Berlin vom 31. Oktober 2020 zu beschleunigen.

 

Dies erfolgt unter Beteiligung der Interessenverbände der Personenbeförderung und des Klimaschutzes.

Antrag 159/I/2024 Entwicklung und Durchführung einer Normenprüfung für Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in Berlin gemäß UN-BRK

21.04.2024

Das Land Berlin verpflichtete sich 2021 in seinem neugefassten Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) dazu, bei der Erstellung von Gesetzentwürfen und dem Erlass von untergesetzlichen Regelungen sowie im bestehenden Recht sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert oder in ihrem Recht auf gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigt werden. Wir begrüßen daher die auf Antrag der Regierungsfraktionen im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 25.1.2024 erfolgte öffentliche Anhörung zum Thema „Umsetzung der Normenkontrollprüfung des Landesgleichberechtigungsgesetzes § 8“.

 

Schon einmal – in den Jahren 2013/2014 – beauftragte das Land Berlin die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention damit, das Berliner Landesrecht im Hinblick auf die Umsetzung der UN-BRK zu überprüfen und entsprechende Schritte vorzuschlagen. Und was ist in den darauffolgenden 10 Jahren geschehen? Noch immer findet Im Land Berlin keine Überprüfung von bestehendem oder künftigem Recht statt, die den Anforderungen von § 8 Absatz 4 LGBG und Artikel 4 Absatz 1 UN-BRK genügt.

 

Auch im Land Berlin sollte für die Überprüfung von bestehendem sowie künftigem Recht die Verwendung eines Normenprüfrasters verpflichtend vorgeschrieben sein. Zentrale Fragen sind, wie diese Normenprüfung ausgestaltet werden soll und wie dafür gesorgt wird, dass eine solche Normenprüfung regelmäßig und im Sinne der UN-BRK seriös durchgeführt wird.

 

Dafür fordern wir jedes einzelne sozialdemokratische Mitglied im Senat auf:

  1. umgehend dazu beizutragen, geeignete verpflichtende Regelungen zur regelmäßigen Durchführung der Normenprüfung für das Land Berlin zu entwickeln und die verpflichtenden Normenprüfungen gemäß § 8 Absatz 4 des LGBG auch kontinuierlich durchzuführen,
  2. bei der Normenprüfung die Beteiligung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen sowie die Koordinierungsstellen und Arbeitsgruppen in den Senatsverwaltungen entsprechend den Regelungen des LGBG frühzeitig und von Anfang an zu beteiligen,
  3. bei der Erstellung von Gesetzentwürfen und dem Erlass von untergesetzlichen Regelungen sowie im bestehenden Recht sicherzustellen, dass diese Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder in ihrem Recht auf gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigen,
  4. in regelmäßigen Abständen eine Evaluation der fortdauernden Anwendung des Normenprüfrasters durch eine unabhängige Stelle vorzunehmen, u.a. um neue, heute noch nicht erkennbare Handlungsbedarfe adäquat darzustellen.

 

Wir fordern von unseren sozialdemokratischen Mitgliedern im Berliner Abgeordnetenhaus,

  • bei jedem Gesetz zu überprüfen, ob eine entsprechende Normenprüfung stattgefunden hat und falls nein, das Gesetz so lange nicht zu verabschieden, bis die entsprechenden Prüfschritte erfolgt sind.

 

Das Normenprüfraster bzw. Fragen der Relevanzprüfung sind so auszugestalten, dass Mitarbeiter*innen der Verwaltungen in jedem Bearbeitungsprozess die Betroffenheit von Menschen mit Behinderungen problemlos erkennen können (Mittelbare Betroffenheit); ür die Beschäftigten der Verwaltungen sind alsbald Fortbildungen zur Anwendung des Normenprüfrasters anzubieten.

 

Im Berliner Maßnahmenplan ist die Überprüfung der landesrechtlichen Regelungen als eine dauerhafte Querschnittsaufgabe darzustellen, und die zu überprüfenden Regelungen sind zusätzlich in dem entsprechenden Handlungsfeld der jeweiligen Senatsverwaltung konkret zu benennen.

 

Um die Anwendung eines Normenprüfrasters im oben genannten Sinn bei der Überprüfung künftigen Rechts sicherzustellen, bedarf es einer rechtlich verbindlichen Regelung. Dies sollte verbindlich in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO II) verbindlich vorgeschrieben werden. Da diese Regelung allerdings nur für Gesetze und Rechtsverordnungen gelten würde, braucht es für weitere untergesetzliche Regelungen zudem eines Senatsbeschlusses, der die Verpflichtung zur Prüfung sämtlicher landesrechtlicher Regelungen geltenden als auch zukünftigen Rechts anhand des Normenprüfrasters bekräftigt.

Antrag 54/I/2024 Verbesserung der Barrierefreiheit im Wohnungswesen

21.04.2024

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechte von Eigentümer*innen zur Herstellung von Barrierefreiheit bzw. zur Barrierereduzierung gestärkt: Eine Maßnahme zur Barrierereduzierung im Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich keine grundlegende Umgestaltung und kann von der Eigentümer*innengemeinschaft i.d.R. nicht verweigert werden.

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnen (Wohnungseigentumsgesetz – WEG) diesem Urteil gemäß der Devise „§20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WEG schlägt §20 Abs. 4 WEG“ klarstellt und auch in entsprechenden Verordnungen und Richtlinien unmissverständlich deutlich wird. Dies gilt für Gebäude ohne bzw. mit Denkmalschutz.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass auf dem Wohnungseigentumsgesetz beruhende Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien entsprechend der Stärkung des Rechts auf Barrierefreiheit in Gebäuden mit und ohne Denkmalschutz angepasst und umgesetzt werden.

 

Sozialdemokrat*innen in exekutiver bzw. legislativer Verantwortung auf Bundes-, Landes oder Bezirksebene werden aufgefordert, intensiv zu prüfen, welche Konsequenzen und Wirkungen dieses oder ähnliche Urteile für öffentliche Gebäude bzw. für öffentliche und private Gebäude hat, in denen Mieter*innen leben.

 

Es ist davon auszugehen, dass künftige richterliche Urteile die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen zugunsten von Barrierefreiheit bzw. Barrierereduzierung stärken werden. Die umfassende Forderung „Barrierefreiheit von Anfang an!“ gewinnt somit an großer Bedeutung.