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Antrag 169/I/2023 Schutz vor Hitze und Kälte für obdachlose Menschen

27.04.2023

Auch in Berlin spüren wir die Auswirkungen des Klimawandels zunehmend. Die Sommer werden heißer, die Winter werden kälter. Diese Wetterveränderungen belasten uns alle, disproportional betroffen sind jedoch arme Menschen. Deshalb denken wir die Maßnahmen ganzjährig.

 

Objekte und Einrichtungen, die aktuell für die über 1.500 Kältehilfe-Plätze in Berlin genutzt werden, sollen auf ihre Eignung für die Hitzehilfe geprüft werden. So können Synergien aus der Kälte- und Hitzehilfe zu einem ganzjährigen Angebot entwickelt werden und auf das Ziel der Überwindung der Obdachlosigkeit bis 2030 einzahlen. Auch andere mögliche Objekte für die Hitzehilfe müssen in die Überlegungen einbezogen werden. Dabei liegt der Schwerpunkt immer auf kleinen Einrichtungen in zentraler Lage.

 

Weitere Maßnahmen im Rahmen der Hitzehilfe wie Bereitstellung und Verteilen von Trinkwasser, aufsuchende Sozialarbeit, Möglichkeiten zur Abkühlung in öffentlichen Einrichtungen analog der Wärmeorte 22/23 usw. sollen ebenfalls geprüft und ausgebaut werden.

 

Unser Ziel ist es, dass die Hitzehilfe mittelfristig ebenso im Fokus steht wie die Kältehilfe.

 

Wir fordern daher auf Bezirks- und Landesebene zum Schutz obdachloser Menschen:

  • Dass niedrigschwellige Angebote für obdachlose Menschen in Berlin über das ganze Jahr zusammen gedacht werden müssen.
  • Eine Ausweitung der Mittel für die Kältehilfe
  • Mindestens ¼ der U-Bahnhöfe offen zu halten zu allen Tageszeiten als Unterschlupf sowohl in kalten Winternächten wie an heißen Sommertagen; dabei ist sicherzustellen, dass Mindestanforderungen der Hygiene erfüllt werden (Toilette, Waschbecken).
  • Eine langfristige Ausweitung und Finanzierung der Hitzehilfe in ganz Berlin, auch über das Modellprojekt 2022 im Schöneberger Norden hinaus. Die Hitzehilfe muss kühle Rückzugsorte, Schatten, Sonnenschutz und Getränke bereitstellen
  • Ausbau der Berliner Trinkbrunnen auf mind. 500 Brunnen im Berliner Stadtgebiet
  • Schaffung von zusätzlichen schattenspendenden Grünanlagen und Parks, sowie Begrünung von Straßenzügen

 

Antrag 168/I/2023 Einführung eines Stromsozialtarifs bei der Berliner Stromgrundversorgung und eines Berliner Energiegeldes

27.04.2023

Wir fordern, dass in Berlin ein sozialer Stromtarif mit reduziertem Preis für einkommensschwache Haushalte eingeführt werden muss. Berechtigte Personen sollten diesen günstigeren Vertrag dann mit einem Stromversorgungsunternehmen anstelle des normalen Stromtarifs abschließen können. Der Preis des Sozialtarifs soll vom Senat festgelegt werden und deutlich unter den Preisen der Grundversorgung liegen, um eine Entlastung der einkommensschwachen Haushalte in Berlin zu gewährleisten. Ein ähnliches Angebot muss es auch für Auszubildende und Studierende geben, die ein niedriges Einkommen haben. Die zusätzlichen Kosten der Stromversorgungsunternehmen, die durch das Angebot des Sozialtarifs entstehen, sollen durch den Haushalt des Landes Berlins gedeckt werden.

Berliner Energiegeld

Wir fordern, dass das Land Berlin bedürftige Haushalte angesichts der stark gestiegenen Strom- und Heizkosten mit einem zusätzlichen Energiegeld unterstützt. Hierfür soll sich die SPD-Fraktion im AGH einsetzen. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, sollte der Kreis der Berechtigten an bestehende Grenzen anlehnen, etwa an den Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (ausgenommen Gruppen, bei denen die Energiekosten bereits von staatlichen Stellen übernommen werden). Das Energiegeld sollte gestaffelt nach Haushaltsgröße pro Monat berechnet werden, um die in den letzten Jahren gestiegenen Kosten ausreichend abzufedern. Als gestaffelte Pauschalsumme ist die Auszahlung des Energiegeldes unkompliziert und bietet Anreize zum individuellen Energiesparen, da eingesparte Energiekosten vollständig im Haushalt verbleiben. Mit Einführung eines bundesweiten Klimageldes, wie im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart, wird das Berliner Energiegeld durch dieses ersetzt. Hier fordern wir die Berliner SPD auf, auf eine schnelle Umsetzung auf Bundesebene einzuwirken.

Antrag 165/I/2023 Finanzierung der Anwendung „GIEß DEN KIEZ“ dauerhaft gewährleisten

27.04.2023

Die SPD-Mitglieder des Senats und die SPD-Abgeordneten im AGH werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Se­natsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klima­schutz Betrieb und Finanzierung der Open Source-Anwendung „Gieß den Kiez“ dauerhaft gewährleistet und eine Mitnutzung durch die Grünflächenämter zur notwendigen Versorgung der Berliner Stadtbäume sicherstellt.

Antrag 164/I/2023 Herstellung, Import sowie Verkauf von Einweg-Vapes verbieten

27.04.2023

Das „Dampfen“ von E-Zigaretten gilt oft als gesündere Alternative zum herkömmlichen Rauchen. Das kann es durchaus sein, ist allerdings nur akzeptabel, wenn es sich um wieder verwendbare E-Zigaretten handelt: Einweg-Vapes sind auch Umwelttechnisch keine Alternative.

 

Einweg-Vapes enthalten seltene Erden und werden nach einmaligem Gebrauch ohne eine Möglichkeit zum Nachfüllen entsorgt. Sie sind mit einer aromatisierten Flüssigkeit gefüllt und sind nicht aufladbar. Meist erfolgt diese Entsorgung nach der Benutzung nicht fachgerecht- der gebrauchte Elektroschrott landet häufig im Restmüll. Recycling ist dann nicht möglich.

 

Gleichzeitig entspricht die Nutzung von fünf Vapes circa dem Umweltschaden der Herstellung eines Smartphones. Dabei sind sie besonders bei Jugendlichen und junge Erwachsene durch ihren günstigen Marktwert und der entsprechenden Niedrigschwelligkeit, sowie besondere Aromen sehr beliebt. Expert*innen rechnen bereits jetzt mit einem langfristigen Anstieg an Raucher*innen.

 

Besonders Kinder und Jugendliche müssen dabei vollumfänglich über die Gefahr des Vapens informiert werden. Dabei müssen Umweltbilanz, das Rauchen an sich, sowie eine Betrachtung der meist günstigen und minderwertigen Inhaltsstoffe thematisiert werden und Raum finden.

 

Aus diesen Gründen fordern wir ein Verbot der Herstellung, des Imports und des Verkaufes von Einweg-Vapes. werden die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat aufgefordert sich dem Beispiel des Landtags Schleswig-Holsteins anzuschließen und sich auf nationaler wie europäischer Ebene für ein Verbot von Einweg-E-Vapes auszusprechen. Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die Bundesratsinitiative für ein europaweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu iunterstützen. Wir fordern die Mitglieder der SPD im Europarat und Europaparlament auf, sich ebenfalls auf Europäischer Ebene für ein Verbot der Herstellung, des Imports und des Verkaufs dieser Vapes in der ganzen EU einzusetzen

 

Mit einer Informationskampagne, insbesondere an Schulen, soll über die bestehenden Gefahren für Umwelt und Gesundheit aufgeklärt werden. Für Einweg-Vapes, die bereits hergestellt wurden, muss ein niedrigschwelliges Recyclingangebot eingerichtet werden.

 

Antrag 162/I/2023 Berlin mit einem effizienten Regenwassermanagement klimarobust machen

27.04.2023

Die Abgeordneten der SPD im Land Berlin und im Bundestag werden aufgefordert, im Zeichen des Klimanotstands verbindliche Eingriffsregelungen für die öffentliche Verwaltung und die Berliner Wasserbetriebe zu schaffen, damit das Regenwasser im Regelfall nicht mehr als Abwasser in die Kanalisation entsorgt wird, sondern als wertvolle Ressource dem Wasserkreislauf vor Ort durch Versickerung, Speicherung und Verdunstung wieder zugeführt wird. Dieses dezentrale Regenwassermanagement ist nach dem Prinzip der Schwammstadt eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um die Stadt an die Folgen des Klimawandels, wie Hitze, Trockenheit und Starkregen anzupassen und damit klimaresilient zu machen.

 

Dafür sind folgende Maßnahmen notwendig:

 

Regenwasser für die Straßenbäume

Die Regenwasserentwässerung von Häusern ist insbesondere dort abzukoppeln, wo die Einleitung in die Mischwasserkanalisation geschieht. Die zuständigen Bezirksämter werden dazu mit Unterstützung der zuständigen Senatsverwaltungen bei der Sanierung und beim Neubau von Fußgängerwegen dafür sorgen, dass die Nutzung von Dachentwässerung zur Bewässerung der Stadtbäume, der Grünstreifen und angrenzender Grünanlagen möglich wird. Dazu werden die gesetzlichen Vorgaben angepasst, so dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement zur Regel wird. Außerdem werden Musterfestsetzungen bzw. Musterleistungsbeschreibungen erarbeitet, die technische Realisierungsmöglichkeiten für die Ableitung des Dachregenwassers konkret beschreiben und dabei verschiedene Lösungen vorgeben (wie Rinnen, Abtrennung von der Kanalisation, Unterpflasterlösungen, Speichermöglichkeiten usw.). Die dafür zuständigen Bezirksämter erhalten dafür eine angemessene, zweckgebunden Ausstattung für Personal- und Sachmittel.

 

Regenwasser für die Grünanlagen

Damit Grünanlagen in Zeiten des Klimawandels insbesondere gegen den Hitzestress gewappnet sind, müssen sie effizient bewässert werden. Da die Grünanlagen höchst unterschiedlich bewässert werden, z.B. mit Trinkwasser, Wasser aus Oberflächengewässer, wie dem Teltowkanal, oder gar nicht, ist ein Bewässerungskonzept für Grünanlagen zu erstellen und innerhalb von drei Jahren stadtweit umzusetzen. Kernaufgabe dieses Konzepts ist ein nachhaltiges Wassermanagement, das vorrangig auf den Einsatz von Regenwasser setzt. Dabei sind die unterschiedlichen Bodenverhältnisse, wie Lage im Urstromtal oder Barnim genauso zu berücksichtigen, wie auch der konkrete und saisonal abhängige Bewässerungsbedarf in Abhängigkeit von der Vegetation, die klimaanpasst gestaltet sein muss. Insbesondere ist sicherzustellen, dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement gewährleistet ist und, dass notwendige technische Infrastruktur, wie Zu- und Ableitungen, Zisternen usw. gebaut werden. Dazu werden die zuständigen bezirklichen Ämter mit den notwendigen Sach- und Personalmittel, die zweckgebunden sind, ausgestattet.

 

Entsiegelung von Straßenland und Freiräumen

Sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung von Straßen und Freiflächen, im öffentlichen als auch privaten Bereich, wie z.B. Parkplätzen sind diese Flächen zu entsiegeln und das Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation einzuleiten. Dazu sind die Wettbewerbs- und Ausschreibungsanforderungen entsprechend verbindlich zu formulieren und die Anwendung und Auslegung bzw. Anpassung der zugehörigen technischen Normen und Regelwerke einzufordern.

 

Gründächer für das Regenwasser

Gründächer, auch in Kombination mit begrünten Fassaden sind eine gut erprobte und sehr wirksame Maßnahme im Rahmen des dezentralen Regenwassermanagements.  Da bei Neubauquartieren gemäß der wasserwirtschaftlichen Anordnung „Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE)“ kein Regenwasser mehr abgeleitet werden darf, sind grüne Dächer und Fassaden schon Standard – nicht aber bei neuen Einzelgebäuden und bei Bestandsgebäuden. Zwar setzen die bezirklichen Bauämter zunehmend bei Baugenehmigungen Gründächer und z.T. sogar Grünfassaden fest, die Verankerung einer Gründachpflicht in der Berliner Bauordnung (BLN BauO) wäre aber viel wirkungsvoller und verfahrensvereinfachend. Daher wird gefordert, dass in die Bln BauO eine Pflicht zur Dach- und Fassadenbegrünung  bei Neubauvorhaben und bei maßgeblichen Umbauten und Sanierung von Bestandsgebäuden aufgenommen wird. Dabei muss die öffentliche Hand mit ihren Immobilien eine Vorreiterrolle übernehmen. Dazu werden in die entsprechenden Baustandards, die Grundlage für die Bauplanung  sind, die Dach- und Fassadenbegrünung aufgenommen.

 

Die Berliner Regenwasseragentur

Nach rund fünfjähriger Tätigkeit hat sich die Berliner Regenwasseragentur unter dem Dach der Berliner Wasserbetriebe sehr bewährt und ist über Berlin hinaus eine anerkannte Institution für ein nachhaltiges, städtisches Regenwassermanagement. Es ist daher sicher zu stellen, dass auch in Zukunft die Regenwasseragentur funktionsfähig bleibt und ihr Leistungsspektrum an Beratung, Coaching / Weiterbildung und fachlicher Begleitung von Planungsprozessen sowohl für die öffentliche Hand wie auch für Private ausbauen kann.