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Antrag 65/II/2024 Frauenhäuser ausbauen: Schutzräume statt Stillstand!

23.10.2024

FINTA werden in unserer patriarchalen Gesellschaft viel zu häufig Opfer von Gewalt. Besonders mit Daten hinterlegt ist die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen. Dies führt dazu, dass in diesem Antrag der Begriff Frauen verwendet wird, obwohl uns bewusst ist, dass patriarchale Gewalt alle Personen trifft, die nicht cis-männlich sind.  Wir hoffen auf eine zeitnah bessere Datenlage und Anerkennung, dass patriarchale Gewalt unterschiedlichste Personen betrifft. In Berlin und bundesweit spitzt sich die Krise in den Frauenhäusern immer weiter zu. Es fehlen chronisch Plätze insbesondere für Frauen mit Kindern und Frauen mit Behinderung und die politischen Maßnahmen zur Erhöhung der Plätze reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken.

 

Von 521 Plätzen für Gewaltopfer in Berlin waren am Stichtag des 22.Juli.2024 nur vier freie Zimmer gemeldet von den Frauenhäusern, der Clearingstelle und den Frauen-Schutzwohnungen. Wichtig ist jedoch zu erwähnen, dass diese Platzmeldungen nur Momentaufnahmen darstellen, die sich ständig ändern. In ganz Deutschland gibt es zu wenige Frauenhausplätze und das bei einem eigentlich steigenden Bedarf. Die Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen in Berlin sind gestiegen, von 15.630 Betroffenen im Jahr 2021 auf 17.263 im Jahr 2022, so die polizeiliche Kriminalstatistik. Die Zunahme in Berlin liegt damit über dem Bundesschnitt. Die gerade genannten Zahlen spiegeln aber nur die Fälle wider, die Frauen aktiv bei der Polizei und öffentlichen Stellen melden. Die Dunkelzahl dürfte viel höher sein. Der Istanbul Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird Deutschland damit nicht gerecht und auch Berlin hält sich mit dem mangelnden Schutz von Frauen nicht an die Konvention. So bräuchte es nach den Vorgaben der Istanbul Konvention in Deutschland 21.000 Plätze in Frauenhäusern, wovon aktuell jedoch nur 7.000 bestehen.  Dieser Zustand ist unhaltbar!

 

Neben den fehlenden Plätzen ist auch die uneinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser ein großes Problem. Sie führt dazu, dass ganze Gruppen wie Studentinnen oder Frauen, die weniger als fünf Jahre in Deutschland leben, keinen ausreichenden Zugang zu Frauenhäusern haben. Denn Frauen, die keine Sozialleistungen beziehen, müssen die Miete im Frauenhaus selbst bezahlen. Rentnerinnen, Auszubildende, Studierende müssen so für ihren Platz im Frauenhaus bezahlen, wenn auch meist nur anteilig und nicht in voller Höhe. Insgesamt muss rund ein Drittel der Bewohnerinnen von Frauenhäusern selbst für die Miete zahlen. Es ist ein unhaltbarer Skandal, dass schutzsuchende Menschen für diesen Schutz noch selbst zahlen müssen! Die körperliche Unversehrtheit und mentale Gesundheit darf nicht am Geldbeutel der Betroffenen scheitern. Eine zentrale Ursache für diesen Missstand sind die in einigen Bundesländern fehlenden gesetzlichen Vorgaben, wodurch ein bundesweiter Flickenteppich hinsichtlich der Finanzierung entsteht.

 

Ein weiteres großes Problem besteht darin, dass Frauen ihre Kinder nur sehr eingeschränkt mitbringen können. So werden Jungen in der Regel nur bis zum Alter von 14 Jahren zugelassen. Dies stellt für viele Frauen eine Barriere dar, da sie ihre Kinder möglicherweise in einem gewalttätigen Umfeld zurücklassen müssten, wenn sie sich entscheiden, einen Platz anzunehmen. Hier muss dringend eine bessere Lösung gefunden werden.

 

Deshalb fordern wir:

  • Mindestens eine Verdopplung der bisherigen Anzahl von Plätzen in Frauenhäuser in Berlin
  • Mindestens ein Frauenhaus in jedem Berliner Bezirk. Dabei muss beachtet werden, dass die genaue Lage der Frauenhäuser geheim bleibt, um die Sicherheit der Bewohner*innen und Arbeitnehmer*innen vor Ort zu gewährleisten.
  • Die Abschaffung des Entgelts in allen Frauenhäusern und eine staatliche Übernahme der Kosten für alle Bewohnenden
  • Eine einheitliche und auskömmliche Finanzierung von Frauenhäusern, wobei sich der Bund entsprechend beteiligen muss.
  • Die Fortführung sowie des bisherigen Investitionsprogramms des Bundes, welches den Neubau von Frauenhäusern weiterhin fördern soll
  • Den Ausbau der Plätze für INTA Personen, Familienunterkünfte, Räume für Familien und Frauen mit Behinderungen in Frauenhäusern sowie Konzepte für die Sicherheit der Frauen weiterentwickeln
  • Den Ausbau von Frauen-Schutz-Wohnungen
  • Den Ausbau der Clearing Stelle in Berlin sowie den barrierefreien Ausbau dieser, da diese eine Erstinterventionsstelle bei häuslicher Gewalt ist sich so durch eine wesentlich kürzere Aufenthaltsdauer einem Frauenhaus gegenüber unterscheidet
  • Im Allgemeinen eine Erhöhung des Personals um die umfassende und gute Betreuung der Frauen sicherstellen zu können
  • Mehr Geld für Sicherheitskonzepte, insbesondere in Bezug auf Sicherheit im digitalen Raum, sowie den Ausbau und Weiterführung bestehender Projekte der IT Sicherheit und Beratungsangebote zu Stalking
  • Mehr barrierefreie Plätze für Frauen mit Behinderung oder ältere Frauen und mehr Plätze für Frauen mit vielen Kindern (3+)
  • Die schnellstmögliche Verabschiedung des geplanten „Gewalthilfegesetzes” auf Bundesebene, durch welchen ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus gesichert werden soll. Der Bund soll folglich diesen Anspruch mit den entsprechenden finanziellen Mittel untermauern.
  • Mehr Männerberatungsstellen für gewalttätige Männer schaffen
  • Fördern und Ausbau des Bundesförderprogramm gegen Gewalt an Frauen

 

Antrag 58/II/2024 Qualitätssicherung der Bildungsgangsbetreuer*innen im Bereich Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)

23.10.2024

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Beteiligten (auch private Träger) am IBA-Bildungsgang genug Kapazitäten haben, um das Ziel des Bildungsganges zu erreichen. Hierfür ist es anzustreben, dass ein*e Bildungsgangsbetreuer*in höchsten 35 Schüler*innen des IBA-Bildungsgangs betreuen, um so auch eine Anschlussperspektive vermitteln zu können.

Antrag 56/II/2024 Grundlegenden Reformbedarf der juristischen Ausbildung anerkennen und handeln!

23.10.2024

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert,

  1. einen grundlegenden Reformbedarf der juristischen Ausbildung sowohl anzuerkennen als auch gezielt hinzusteuern und gegenüber der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz deutlich zu machen. Zu einer grundlegenden Reform gehört:
  • Unbegrenzte Anzahl an Prüfungsversuchen
  • Ruhetage zwischen den Prüfungen
  • Möglichkeit, die Examensprüfungen in verschiedene Semester aufzuteilen
  • Reduktion des Pflichtfachstoffs durch Verlagerung
  • Studium emotional entlasten/stressfreier gestalten
  • Zulassung anderer Prüfungs-/Unterrichtsformen neben Klausur/Vorlesung
  • Anpassung der Regelstudienzeit an die Durchschnittsstudienzeit
  • Digitalisierung von Vorlesungen und Seminaren
  • E-Prüfungen
  • Praxisorientierte Studium- und Prüfungsinhalte
  • Bachelor of Laws verpflichtend an allen Universitäten
  • stärkeres Angebot für Studierende die durchs Examen fallen
  • Bereitstellung gezielter finanzieller Mittel für universitätseigene Repetitorien, um den Qualitätsstandard an das Niveau kommerzieller Repetitorien anzupassen
  1. sich für einen breiten Stakeholder*innen-Dialog über Reformoptionen einer juristischen Ausbildung einzusetzen, welcher insbesondere die Belange von Studierenden abbildet und diese prioritär in solche Prozesse einbindet,
  2. hierzu auf eine Anhörung sachkundiger Personen sowie insbesondere Vertreter*innen betroffener Studierender im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz des Abgeordnetenhauses hinzuwirken.
  3. mit Nachdruck auf eine langfristige Reform der juristischen Ausbildung hinzuwirken, welche nachweislich die Studienqualität erhöht und Änderungen im Interesse der mentalen Gesundheit Studierender vornimmt.
  4. die sozial gerechte Ausgestaltung einer solchen Reform umzusetzen, welche die Quote der Absolvent*innen aus Nichtakademiker*innen-Familie gemäß Erhebungen des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) langfristig erhöht
  5. im Rahmen der sozial gerechten Ausgestaltung einer Reform der juristischen Ausbildung konkrete Unterstützungsangebote voranzutreiben, um die Vorteilsnahme durch private Repetitorien, welche von bis zu 70% der Studierenden zur Examensvorbereitung herangezogen wird, obsolet zu machen.”

 

Auf der 95. Justizminister*innenkonferenz am 5. Juni 2024 haben die Justizminister*innen der Länder unter anderem auf Initiative des berichterstattenden Landes Berlin den Beschluss gefasst, „dass grundlegender Reformbedarf [der volljuristischen Ausbildung] nicht besteht”.

 

Dieser Beschluss ist mit Ergebnissen unterschiedlicher Erhebungen und den Erkenntnissen unterschiedlicher Verbände und Initiativen nicht in Einklang zu bringen. Der Reformbedarf wurde vielfach durch Studien belegt:

  • Die iur.reform-Studie mit fast 12.000 Teilnehmenden aus den Gruppen der Studierenden, Referendar*innen, Praktiker*innen und Lehrende zeigte, dass mehr als die Hälfte der Befragten mit der juristischen Ausbildung unzufrieden ist.
  • Die regelmäßige Absolvent*innenbefragung des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) ergab zuletzt, dass zwei Drittel der Absolvent*innen das Studium der Rechtswissenschaften nicht weiterempfehlen würden.
  • Die JurSTRESS-Studie der Universität Regensburg kam zu dem Ergebnis, dass 48 % der Studierenden in der Examensvorbereitung und insbesondere während der Prüfungen von Zuständen berichteten, die eine weitergehende ärztliche Abklärung einer Angststörung rechtfertigen würden. Rund 19 % der Studierenden litten an Symptomen, die mit einer depressiven Verstimmung verbunden werden. Dies sind deutlich erhöhte Werte in Bezug auf die gleichaltrige Vergleichsgruppe (Angstgefühle bei ca. 27 %, depressive Verstimmung bei ca. 6 %).

 

Die Folge des Beschlusses darf – insbesondere vor dem Hintergrund des auch von der Justizministerkonferenz anerkannten Problems der Nachwuchsgewinnung in kernjuristischen Arbeitsfeldern – nicht unterschätzt werden: Der Beschluss droht den Rückgang der Studierenden im Studiengang Rechtswissenschaften (um 20 % seit 2007) und damit den bereits jetzt offenkundigen und bis 2030 viel drastischer werdenden Fachkräftemangel in der Justiz zu beschleunigen.

 

Es bedarf deshalb einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der Zukunft der juristischen Ausbildung. Dies erfordert, die Reformdiskussionen der vergangenen Wochen, Monate und Jahre zur Kenntnis zu nehmen und sich damit inhaltlich auseinanderzusetzen, so zum Beispiel mit dem Hamburger Protokoll vom 1. Dezember 2023, in dem 16 Professor*innen, der BRF und iur.reform vier Kernforderungen für die Reform der juristischen Ausbildung herausgearbeitet haben.

 

Die von der Justizminister*innenkonferenz durchgeführte Befragung von lediglich 90 Personen im Jahr 2019 (also vor der Corona-Pandemie und zu anderen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen) ist hingegen aufgrund von eklatanten methodischen Mängeln nicht geeignet, als Debatten- oder gar Entscheidungsgrundlage zu dienen.

 

Das Studium der Rechtswissenschaften muss endlich an den Wandel der Zeit angepasst werden. Studierende der Rechtswissenschaften müssen emotional entlastet werden! Dies ist nur durch ein stressfreies, flexibles und digitalisiertes Studium möglich. Die Vorlesungs- und Prüfungsinhalte müssen praxisorientiert werden und auswendig zu lernendes Spezialwissen sollte weggelassen werden. Denn es gilt: Verständnis statt Auswendiglernen, Denken statt Pauke. Eine unbegrenzte Anzahl an Prüfungsversuchen nimmt den Studierenden zusätzlich eine enorme Last von ihren Schultern und hilft immens, die Prüfungsangst zu beseitigen. Die aktuellen Zahlen des statistischen Bundesamts zeigen, dass die Zahl der Jurastudierenden jährlich weiter sinkt. In Anbetracht des herrschenden Fachkräftemangels und der Pensionierungswelle in der Justiz müsste man jetzt alles dafür tun, das Studium endlich attraktiv und stressfrei zu gestalten.

Antrag 55/II/2024 Kein Abweichen von gebührenfreier Bildung in Berlin

23.10.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich weiterhin für das Prinzip der „gebührenfreien Bildung” einzusetzen. Dies muss, im Rahmen der laufenden Haushaltsverhandlungen und gegebenenfalls weiteren Verhandlungen mit Bezug Haushaltssanierung und Haushaltskonsolidierung, für die SPD – Berlin ein nicht anzutastendes Prinzip bleiben. Eine Einführung von einkommensabhängigen Beiträgen bzw. Zuzahlungen wird abgelehnt.

Antrag 54/II/2024 Klassenfahrten für das Jahr 2025 weiter ermöglichen

23.10.2024

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Beschluss des Senats den Grund- und Oberschulen zu untersagen, Klassenfahrten für das Jahr 2025 zu buchen, aufgehoben wird.