23.10.2024
Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass
- die stationäre und ambulante psychiatrische Behandlung in den dafür vorgesehenen Krankenhäusern der Bezirke den aktuellen Bedarfen entsprechend kapazitätsmäßig ausgeweitet und ausreichend finanziert wird. Wartezeiten für Behandlungen außerhalb eines Notfalls sollen auf maximal einen Monat gesenkt werden.
- Darüber hinaus kann nicht hingenommen werden, wenn – wie zuletzt in der Presse berichtet – in der stationären Behandlung medizinische Standards nicht eingehalten werden. Dass konkret im Fall des Urban-Krankenhauses in Kreuzberg aus baulichen Gründen nicht sichergestellt ist, dass stationäre Patient*innen ihr gesetzlich verankertes Recht auf täglichen Aufenthalt im Freien wahrnehmen können, ist inakzeptabel. Wenn Standards nicht eingehalten werden, muss der Senat in Zukunft vehement agieren, bis hin zu temporären Schließungen, bis die maßgeblichen Standards eingehalten werden können.
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23.10.2024
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, eine Initiative zur Einführung einer Zuckersteuer auf Lebensmittel im Bundesrat zu unterstützen.
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23.10.2024
Es ist ein aktives Engagement erforderlich, um zivilgesellschaftliche Strukturen zu unterstützen, die bereits in dieser Art von Aktivitäten tätig sind. Die SPD verpflichtet sich, Ressourcen zu finden, um konkrete Unterstützung bei der Schaffung von sicheren Räumen zu bieten, in denen Menschen mit eigener oder familiärer Flucht- und/oder Kriegserfahrung, insbesondere Menschen palästinensischer Herkunft, die in unserer Stadt leben, ihre Sorgen über die ernste Situation in Gaza ausdrücken und moralische Unterstützung erhalten können – z.B. eine vertrauliche Hotline mit Support, Informationen und lokalen Ressourcen, und Projekte, die Kriseninterventionsdienste anbietet.
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23.10.2024
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, unverzüglich eine Landesaufnahmeregelung für Gaza aufzusetzen und sich landesseitig mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) in Verbindung zu setzen, um gemäß § 23 Abs. I AufenthG das entsprechende Einvernehmen einzuholen, um eine Landesaufnahmeregelung für Gaza zeitnah umsetzen zu können. Dabei sollen dieselben Bedingungen gelten wie bei den bereits existierenden Landesaufnahmeregelungen für Afghanistan, Syrien und Irak. Dazu gehört, dass in Berlin lebende Familienmitglieder 1. und 2. Grades eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG abgeben. Auf diese Weise entstehen dem Land Berlin keine nennenswerten Kosten, während gleichzeitig den in Berlin ansässigen Personen die Chance geboten wird, ihre Familienangehörigen in Sicherheit zu bringen.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden zudem aufgefordert, unverzüglich ein Landesaufnahmeprogramm für Gaza aufzusetzen und dafür das entsprechende Benehmen gem. § 23 Abs. 2 AufenthG mit dem BMI herzustellen. Dabei soll als Aufnahmekriterium das positive Votum und Bestätigung der Dringlichkeit einer vor Ort aktiven VN-Agentur (u.a. WHO, WFP, UNRWA), des IKRK oder einer vor Ort aktiven Nichtregierungsorganisation (u.a. Ärzte ohne Grenzen, World Central Kitchen) sein. Priorität soll verletzten Kindern und Frauen sowie deren Verwandten 1. und 2. Grades eingeräumt werden, um Trennungen von Familien zu verhindern, sowie minderjährigen unbegleiteten Kindern und Jugendlichen. Das Land Berlin wird für die Implementierung des Landesaufnahmeprogrammes zusätzliche Personalstellen schaffen und diese unverzüglich besetzen, um eine zügige Operationalisierung zu gewährleisten.
In beiden Fällen verzichtet das Land Berlin angesichts der gravierenden Notlage auf die üblichen Sicherheitsprüfungen und Bedingung der Vorlegung von Urkunden und Personaldokumenten falls nicht vorhanden. Die Grundsätze der alternativen Glaubhaftmachung werden angewendet. Entscheidendes Kriterium ist in jedem Fall das Votum einschl. Bestätigung der Dringlichkeit der Organisationen vor Ort.
Die Umsetzung ist in beiden Fällen mit den Regierungen der Nachbarländer Israel und Ägypten sowie den vor Ort aktiven VN-Organisationen, dem IKRK und Nichtregierungsorganisationen abzustimmen, um eine sichere Evakuierung der Schutzsuchenden zu gewährleisten.
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23.10.2024
Die gesetzlichen Fristen sollen verkürzt sowie die behördlichen Verfahren beschleunigt werden, damit eine sofortige Arbeitsaufnahme von Geflüchteten ermöglicht wird.
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