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Antrag 148/II/2024 Waffen gehören in den Waffenschrank: Neuregelung zum Waffentragen von Polizeikräften außerhalb der Dienstzeit evaluieren

24.10.2024

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert die Neuregelung, dass Mitglieder der Sicherheitsbehörden ihre Dienstwaffen auch außerhalb der Dienstzeit tragen dürfen, nach einem angemessen Zeitraum zu evaluieren und in der Folge ggfl. zu modifizieren oder auch wieder zurückzunehmen und die entsprechenden bisherigen Berliner Regelungen wieder in Kraft zu setzen.

Antrag 146/II/2024 Gute Regeln, statt schlechter Quote - Glücksspiel besser kontrollieren!

24.10.2024

In Deutschland sind ca. 4,6 Mio. Menschen von Spielsucht jeglicher Art betroffen bzw. gefährdet. Sportevents, wie die Männerfußball-EM oder -WM, die mittlerweile, genauso wie Fußballvereine, durch große Sportwettenanbieter gesponsert werden, tragen zur Normalisierung dieser Art des Glückspiels bei und verringern die Hemmschwelle dafür, spielsüchtig zu werden. Vor allem der leichte Zugang zu Glücksspielen durch diverse Online-Portale, der durch den Glücksspielstaatsvertrag geregelt wird, verschlimmert dieses Problem. Die Auflagen, die an die Anbietenden gestellt werden, sind zu niedrig, der Spieler*innenschutz zu schlecht und der illegale Markt an unlauteren Wettbewerbsteilnehmenden zu groß. Auch wenn es einige, große Anbieter*innen gibt, die versuchen durch Identitätskontrollen und dem Zugriff auf Oasis (ein Spieler*innensperrsystem)  einen Spieler*innenschutz vorzugaukeln, liegt den Anbietenden weder die mentale Gesundheit der Spielenden am Herzen, noch ein fairer Wettbewerb untereinander.

Außerdem ist es in Deutschland vergleichsweise einfach und kostengünstig, eine Glücksspiellizenz zu erwerben. So kann beispielsweise eine Lizenz für Sportwetten bereits für einen Betrag von rund 10.000 Euro erlangt werden. Dies senkt die Hürde für den Eintritt in den Glücksspielmarkt erheblich, was zu einer breiten Verfügbarkeit von Glücksspielangeboten führt. Die damit einhergehende weite Verbreitung von Glücksspielwerbung verstärkt das Problem zusätzlich.

Auch auf Plattformen wie Twitch, die besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebt sind, ist Glücksspiel ein prominentes Thema. Einige Streamer*innen präsentieren regelmäßig Glücksspiele in ihren Streams, was bei der jungen und oft unaufgeklärten Zielgruppe eine verharmlosende Wirkung hat.

Doch nicht nur das. Auch in vermeintlich „kostenlosen“ Handyspielen, die sich insbesondere an Minderjährige richten, finden sich immer wieder so genannte „Lootboxen“, durch die Spieler*innen Ausrüstung und Materialien gewinnen können. Zwar steht eine gewisse Anzahl an Versuchen den Spieler*innen in der Regel dabei kostenlos — zum Beispiel nach Absolvieren eines „Levels“ – zur Verfügung, weitere Versuche können aber erkauft werden. Dabei ist es für Spieler*innen nicht beeinflussbar, ob und welche Ausrüstung sie gewinnen. Das System funktioniert also ähnlich wie das klassische Glücksspiel, kann abhängig machen und dient so als Einstieg in eine klassische Spielsucht. Gerade Kinder und Jugendliche, die sich die Apps häufig einfach im Appstore herunterladen können, sind dabei gefährdet. Allerdings gelten Lootboxen in Deutschland nicht als Glücksspiel und unterliegen dadurch keiner strengen Kontrolle — anders als z.B. in Österreich. In Belgien und den Niederlanden sind sie sogar verboten.

Die Werbeinhalte für Glücksspiele stellen diese häufig in einer realitätsfernen und stark gamifizierten Weise dar, was die Risiken und Gefahren des Glücksspiels verschleiert. Zudem fehlt es an ausreichender Aufklärung über die Suchtgefahr, die von diesen Angeboten ausgeht. Durch die Erlaubnis und Verbreitung dieser Werbeinhalte wird das Glücksspiel in der Gesellschaft verharmlost und eine vermeintliche Legitimation durch den Staat suggeriert.

Aus diesen Gründen fordern wir:

  • Die Verschärfung der Auflagen von Online-Glücksspiel: Der Spieler*innenschutz sowie Suchtprävention müssen als Leitlinie für die Ausbesserung des Glückspielstaatsvertrages dienen.
  • Ein Verbot von käufliche „Lootboxen“ in Online-Spielen und Apps, insbesondere in solchen, die sich an Kinder und Jugendliche richten.
  • Verbot von Glücksspielwerbung: Die Werbung für Glücksspiele, auf jugendaffinen Plattformen wie Twitch, muss verboten werden
  • Erhöhung der Aufklärung über die Gefahren von Glücksspielen: Es muss eine verpflichtende, deutliche und realitätsnahe Aufklärung über die Suchtgefahren und Risiken von Glücksspielen in jeder Art von Glücksspielwerbung integriert werden. Zudem sollten staatlich organisierte Aufklärungskampagnen ins Leben gerufen werden, um die Bevölkerung, insbesondere Jugendliche, über die Risiken des Glücksspiels zu informieren. Zudem muss das Nichtbeachten festgelegter Regelungen schwerwiegender geahndet werden. Glücksspielbetreibende sollen die Finanzierung von Präventionskampagnen durch verpflichtende Abgaben zwingend tragen. Zusätzlich sollten Programme für die Unterstützung von spielsüchtigen Menschen verstärkt staatlich unterstützt werden, sodass ein niedrigschwelliges Angebot für die betroffenen Menschen sichergestellt wird.

Antrag 144/II/2024 Versorgung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt absichern! Kostenübernahme gewährleisten!

24.10.2024

Wir fordern die SPD-Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, des Senats und der Bundestagsfraktion auf, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Leistungen im Rahmen der “Vertraulichen Spurensicherung” nach SGB V §27 (1) und der damit zusammenhängende Rechtsanspruch so erweitert werden, dass sie die Kostenübernahme der medizinischen Untersuchungen durch die Krankenkassen gewährleisten. Die Kassenleistungen müssen dabei u.a. auch die Übernahme von Notfallkontrazeptiva, STI-Untersuchungen, HIV-Tests und Untersuchungen auf die Verabreichung von sog. “K.O.-Tropfen” umfassen. Eine angemessene Abrechnungsmöglichkeit für Kassenleistungen durch die Krankenhäuser muss dabei gewährleistet sein, auch in der Notfallversorgung.

Zudem müssen Lösungen gefunden werden, damit auch Betroffene ohne Aufenthaltstitel, Wohnort oder Krankenversicherung niedrigschwellig und kostenlos versorgt werden können. Außerdem muss es Möglichkeiten zur kostenlosen Wahrnehmung von Sprachmittlung oder Angeboten in Leichter Sprache geben.

Antrag 124/II/2024 Aufbau einer dritten Säule für eine altersgerechte Verwaltung

24.10.2024

In Berlin leben derzeit ca. 1 Mio. ältere Menschen. Die Tendenz ist deutlich ansteigend. Angesichts der älter werdenden Gesellschaft werden zukünftig verstärkt notwendige Differenzierungen bei Verwaltungsdienstleistungen vorgenommen werden müssen.

 

Senatsverwaltungen und Bezirke werden aufgefordert, im Zuge der Verwaltungsreform bei ihren Verwaltungsdienstleistungen für eine altersgerechte Verwaltung stärker in drei idealtypische Zielgruppen zu differenzieren und den Zugang und ihr Verwaltungshandeln entsprechend auszurichten. Diese sind: Die jungen Alten, Betagte und Hochbetagte.

 

Die jungen Alten umfassen überwiegend die Altersgruppe von 60 bis 70. Jahre. Sie sind charakterisiert durch eine höhere Affinität zur Nutzung digitaler Angebote, wohnen meistens zuhause und sind in der Regel nicht oder wenig mobilitätseingeschränkt.

 

Für diese Zielgruppe wird der Zugang in der ersten (Bürgerämter) und in der zweiten Säule (Online Services) optimiert. Diese müssen zusätzlich barrierefrei ausgestaltet werden.

 

Die Konzentration auf diese beiden Säulen des Zugangs und des Angebots an Verwaltungsdienstleistungen entspricht oftmals nicht der Lebenswirklichkeit älterer Menschen. Deshalb lautet der Leitsatz für eine altersgerechte Verwaltung: Wenn die Gesellschaft aufgrund 16 des demographischen Wandels immobiler wird, muss die öffentliche Verwaltung als Dienstleister mobiler werden.

 

Für Betagte und Hochbetagte wird in Berlin eine dritte Säule des Zugangs und des Angebots für eine altersgerechte Verwaltung aufgebaut. Sie zeichnet sich durch Dezentralität und Differenzierung aus.

 

Betagte ältere Menschen finden sich idealtypisch in der Altersgruppe 70 bis 80. Sie wohnen mehrheitlich noch zuhause. Ein wachsender Teil von ihnen kämpft aufgrund seines Gesundheitszustandes mit mittleren Mobilitätseinschränkungen oder nimmt häufig ambulante Pflegedienste in Anspruch. Ein erheblicher Teil von ihnen ist nicht in der Lage oder nicht willens/fähig, digitale Dienstleistungen zu nutzen.

 

Für die betagten älteren Menschen werden Beratung und Antragstellung für Verwaltungsdienstleistungen in der neuen dritten Säule an leicht erreichbaren Orten zeitweise bereitgestellt,

Dies sind beispielsweise Seniorenbegegnungsstätten, Nachbarschaftszentren, Stadtteilbibliotheken vor Ort.

In Frage kommen könnte auch der Einsatz mobiler Verwaltungsbusse, die insbesondere die Stadtrand-Ortsteile regelmäßig bedienen.

Weil die öffentliche Verwaltung ihre Dienstleistungen an diesen Standorten mobil anbietet, sollten vermehrt „Digitale Bürgerkoffer“ angeschafft werden.

Damit es nicht zu einer vollständigen Substitution der Bürgeramtstermine kommt, sollten vorrangig Betagte und Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis diese wohnortnahen Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können.

Perspektivisch sollte analysiert werden, inwieweit die Unterstützung bei Beratung und Antragstellung durch ehrenamtliche Verwaltungslotsen (ehemalige Verwaltungsbeschäftigte) wohnortnah erfolgen kann. Das Konzept der Versicherungsältesten könnte hier Pate stehen.

 

Hochbetagte ältere Menschen finden sich in der Altersgruppe 80 Plus. Ihre wesentlichen Merkmale sind: sie sind eher im Pflegeheim als die Betagten, sind hochgradig mobilitätseingeschränkt und weisen eine sehr geringe Affinität zu digitalen Angeboten auf. Hauptsächlich für die Zielgruppe der Hochbetagten werden in der dritten Säule Hausbesuche beispielsweise in Pflegeheimen etc. angeboten. Zum Einsatz kommen könnte hier ein Kleinbus, der mit dem digitalen Bürgerkoffer ausgestattet ist.

Der Aufbau der dritten Säule für eine altersgerechte Verwaltung erfolgt durch Pilotprojekte in ausgewählten Bezirken bis zum Jahre 2026. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats erstatten dem Landesparteitag Bericht über die Umsetzung.

Antrag 123/II/2024 Frauen in Berlin sichtbar machen – Frauenbeirat jetzt!

24.10.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sollen sich dafür einsetzen, dass die Struktur des Landesfrauenrats zu einem Frauenbeirat im Land ausgebaut wird. Dieser soll sich als Interessenvertretung der im Land lebenden und handelnden Frauen verstehen. Er soll ein beratendes Expertinnengremium für Gendergerechtigkeit und Gleichstellung sein. Der Frauenbeirat soll direkt der Senatsverwaltung für Gleichstellung angegliedert sein. Der Aufruf soll öffentlich und durch gezielte Ansprache von Frauen- und Mädchennetzwerken erfolgen. Der Aufbau soll sich am landesweiten Integrationsbeirat orientieren.