Antrag 148/II/2024 Waffen gehören in den Waffenschrank: Neuregelung zum Waffentragen von Polizeikräften außerhalb der Dienstzeit evaluieren

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert die Neuregelung, dass Mitglieder der Sicherheitsbehörden ihre Dienstwaffen auch außerhalb der Dienstzeit tragen dürfen, nach einem angemessen Zeitraum zu evaluieren und in der Folge ggfl. zu modifizieren oder auch wieder zurückzunehmen und die entsprechenden bisherigen Berliner Regelungen wieder in Kraft zu setzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Überschrift: Waffen gehören in den Waffenschrank: Neuregelung zum Waffentragen von Polizeikräften außerhalb der Dienstzeit evaluieren

 

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert die Neuregelung, dass Mitglieder der Sicherheitsbehörden ihre Dienstwaffen auch außerhalb der Dienstzeit tragen dürfen, nach einem angemessen Zeitraum zu evaluieren und in der Folge ggfl. zu modifizieren oder auch wieder zurückzunehmen und die entsprechenden vorherigen Berliner Regelungen wieder in Kraft zu setzen.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert die Neuregelung, dass Mitglieder der Sicherheitsbehörden ihre Dienstwaffen auch außerhalb der Dienstzeit tragen dürfen, nach einem angemessen Zeitraum zu evaluieren und in der Folge ggfl. zu modifizieren oder auch wieder zurückzunehmen und die entsprechenden vorherigen Berliner Regelungen wieder in Kraft zu setzen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2026:
SenInnSport

Stellungnahme des Senat-SenInnSports 2026:
Polizeiliche Dienstvorschriften und Geschäftsanweisungen werden grundsätzlich regelmäßig auf Aktualität und Zweckmäßigkeit geprüft und bei Bedarf angepasst, geändert oder aufgehoben. Zu konkreten Inhalten von als Verschlusssache eingestuften Geschäftsanweisun-gen können keine Auskünfte erteilt werden.
Überweisungs-PDF: