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Antrag 49/I/2016 Kein Mensch ist illegal – Berliner Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete langfristig verlängern

1.04.2016

Wir fordern eine langfristige Verlängerung des Landesaufnahmeprogrammes für Geflüchtete. Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie den Regierenden Bürgermeister Michael Müller auf, mit allen ihnen zu Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass diese legale Einreisemöglichkeit weiterhin und über den 31.12.2016 hinaus bestehen bleibt. Weiterhin halten wir daran fest, alle Hürden für Schutzsuchende und Geflüchtete abzubauen.

 

(Zur Weiterleitung an die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin)

 

Antrag 47/I/2016 Es ist uns keine Ehre! – Ehrenamtliches Engagement darf nicht für Sozialstaatsabbau herhalten!

1.04.2016

Ehrenamtlich engagierten Menschen gebührt unser Dank. In vielen Bereichen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens erleben wir aber unter dem Deckmantel der Stärkung des Ehrenamtes Tendenzen der schleichenden Deprofessionalisierung, die Aushöhlung von arbeits- und tarifrechtlichen Regulierungen, eine Ausweitung des Niedriglohnsektors und eine immer stärkere Inanspruchnahme der Arbeitskraft von Ehrenamtlichen zur Bewältigung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und genuin staatlich zu organisierender und zu erbringender Leistungen. Von anti-emanzipatorischen Formen karitativer Maßnahmen geht vermehrt die Gefahr aus, dass sie jene sozialen Verhältnisse verfestigen, aus denen die Erforderlichkeit ihrer Existenz erst entstanden ist. Besonders deutlich wird dies in unserer Stadt derzeit zum Beispiel bei der Arbeit mit und für Geflüchtete. Ehrenamtliche Helfer*innen müssen entlastet werden und die Empfänger*innen ihrer Leistungen haben Anspruch auf qualifizierte Hilfe.

 

Freiwilliges, ehrenamtliches Engagement darf nicht für Sozialstaatsabbau herhalten!

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf:

 

Durch dafür geeignete Maßnahmen kurzfristig sicherzustellen, dass ehrenamtliche Helfer*innen aufgrund ihres Engagements zeitlich, finanziell oder gesundheitlich nicht derart in Anspruch genommen werden, dass sie ihr Ehrenamt niederlegen müssen – eine weitere Verschlechterung der Situation der Geflüchteten wäre die Folge.

 

Endlich dafür zu sorgen, dass der Staat strukturell über ausreichend finanzielle, materielle und personelle Ressourcen verfügt, um die entsprechenden Aufgaben und Leistungen erfüllen bzw. erbringen zu können.

 

Sich dafür einzusetzen, möglichst kurzfristig die Arbeit mit und für Geflüchtete, die derzeit ehrenamtlichen Helfer*innen wahrnehmen, durch die Arbeit von für die zu leistenden Aufgaben qualifiziertes Fachpersonal zu ersetzen.

 

Sich dafür einzusetzen, dass die hierfür und für eine erfolgreiche Integration der Geflüchteten notwendigen finanziellen Mittel kurzfristig vom Bund bereitgestellt werden. Die schwarze Null ist für uns kein Selbstzweck!

 

Wir möchten uns zukünftig mit dem Begriff des Ehrenamtes grundlegend befassen und eine Beschlusslage dazu erreichen, welche gesellschaftliche Rolle es ausfüllen kann bzw. darf. Dabei soll beantwortet werden, wo für uns die Grenze zur Erwerbsarbeit erreicht ist bzw. welche Aufgaben fest in Staatshand gehören und wie wir die Ehrenamtlichen vor Selbstausbeutung schützen können.

Antrag 43/I/2016 Umfassende gendersensible Unterbringung für Schutzsuchende

1.04.2016

Wir fordern eine umfassende gendersensible Planung bei der Unterbringung von Schutzsuchenden.

 

Wir halten weiterhin an dem Ziel einer dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden fest, die bevorzugt in Wohnungen erfolgen soll. Zugleich sehen wir die vorübergehende Notwendigkeit, in der aktuellen Situation in Sammelunterkünften, Standards für eine humane Unterbringung zu formulieren.

 

Es bedarf einer Umstrukturierung, Mindeststandards sowie Maßnahmen und Angebote, die auf die Unterbringung in Sammelunterkünften abgestimmt sind. Nicht erst seit Kurzem sind die Probleme, auf die Frauen, Homosexuelle und Trans*menschen in Sammelunterkünfte treffen, bittere Realität. Organisationen wie lesmigras, women in exile, sowie Pro Asyl weisen seit Jahren auf die Missstände hin.

 

Die Abwesenheit von Privatsphäre, das Leben auf sehr engem Raum, die oft fehlenden Möglichkeiten, Zimmer oder sanitäre Anlagen abzuschließen und das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten, machen aus Sammelunterkünften Angsträume.

 

Der Schutz vor geschlechtsspezifischer, sexualisierter Gewalt muss bei der Unterbringung von Geflüchteten konsequent mitbedacht werden.

 

Deshalb fordern wir

  1. Getrennte Bereiche für allein reisende Frauen, allein Erziehende, allein reisende Männer und Familien. Insbesondere die Wartesituation für Frauen vor dem LaGeSo zumindest durch geschützte Rückzugsräume verbessert werden. . Zusätzlich muss in den Registrierungsstellen eine gendersensible Betreuung sichergestellt werden
  2. Getrennte abschließbare sanitäre Anlagen
  3. Rückzugsräume für Mädchen, Frauen, Homosexuelle und Trans*menschen
  4. SozialarbeiterInnen, ärztliche und sozialpsychologische Betreuung in allen Unterkünften.
  5. Empowerment und Aufklärungsmaßnahmen für alle, die über die eigenen Rechte und Rechte der anderen informieren und eine Atmosphäre schaffen, in welcher Menschen keine Angst haben, Übergriffe anzusprechen. Verbindliche Regelung, Regelmäßige Informationen über ihre Rechte und externe Hilfsangebote informiert werden. Die Polizei soll, dort wo es nicht bereits schon umgesetzt wird, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass Übergriffe jeglicher Art (sexuelle Gewalt, (religiöse) Intoleranz etc.) durch die Opfer konsequent zur Anzeige gebracht werden könne. Hierfür soll die Polizei mit den Trägern der Unterkünfte zusammenarbeiten. Gewalt in Unterkünften muss sichtbar gemacht werden.

 

Antrag 41/I/2016 Verbesserung des Gewaltschutzes in Flüchtlingsunterkünften

1.04.2016

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, den Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern.

 

Es ist dringend notwendig, dass in Deutschland die EU-Aufnahmerichtlinie umgesetzt wird. Dazu liegen Untersuchungen und Empfehlungen für Maßnahmen vor, die die Verpflichtung aus Artikel 18 Abs. 4 der EU-Aufnahme­richtlinie, geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle Belästigungen und Übergriffe zu verhindern, umsetzen. Bauliche Maßnahmen wie abschließbare und getrennte sanitäre Anlagen, abschließbare Zimmer, Schutzräume für besonders gefährdete Personen (z. B. Frauen, Kinder, Homosexuelle, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle, Religiöse Minderheiten) in den Unterkünften sollten Standard sein. Darüber hinaus werden die Benennung von Ansprechpersonen und ein Notfallplan für den Verdachtsfall empfohlen.

 

Konkret fordern wir, dass nach § 44 Absatz 3 Asylgesetz folgende Absätze eingefügt werden:

 

(4) Bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 berücksichtigen die Träger von Aufnahmeeinrichtungen geschlechts- und altersspezifische Aspekte sowie die Situation von schutzbedürftigen Personen. Sie treffen geeignete Maßnahmen, damit Übergriffe und geschlechtsbezogene Gewalt einschließlich sexueller Übergriffe und Grenzverletzungen in den Aufnahmeeinrichtungen verhindert werden.

 

(5) Die Träger von Aufnahmeeinrichtungen sollen nur Personal einsetzen, das für ihren jeweiligen Einsatzbereich angemessen geschult ist.

 

(6) Die Länder sollen Qualitätskriterien für geeignete Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 2 bestimmen. Sie treffen geeignete Maßnahmen zur Kontrolle, dass die Träger von Aufnahmeeinrichtungen ihrer Pflicht nach den Absätzen 4 bis 6 nachkommen.

Antrag 39/I/2016 Für eine arbeitsfähige Härtefallkommission

1.04.2016

Wir fordern die Aufhebung der Regelung, die die Härtefallanträge bei feststehendem Abschiebetermin hinfällig werden lässt. Des Weiteren fordern wir den*/die* zuständige*n Senator*in dazu auf, den Beschlüssen der Härtefallkommission Folge zu leisten.

 

Außerdem fordern wir die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin dazu auf, auf eine Reformierung der Härtefallkommission in der anstehenden Legislatur hinzuwirken, um eine noch bessere Arbeit der Kommission gewährleisten zu können. Sowohl Aufenthaltsgesetz, als auch die Berliner Härtefallkommissions-Verordnung müssen so reformiert werden, dass alle Fälle von den Kommissionsmitgliedern aufgegriffen werden können. Die bestehenden formalen Hürden, die dem im Weg stehen, müssen wegfallen.