Antrag 39/I/2016 Für eine arbeitsfähige Härtefallkommission

Status:
Annahme

Wir fordern die Aufhebung der Regelung, die die Härtefallanträge bei feststehendem Abschiebetermin hinfällig werden lässt. Des Weiteren fordern wir den*/die* zuständige*n Senator*in dazu auf, den Beschlüssen der Härtefallkommission Folge zu leisten.

 

Außerdem fordern wir die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin dazu auf, auf eine Reformierung der Härtefallkommission in der anstehenden Legislatur hinzuwirken, um eine noch bessere Arbeit der Kommission gewährleisten zu können. Sowohl Aufenthaltsgesetz, als auch die Berliner Härtefallkommissions-Verordnung müssen so reformiert werden, dass alle Fälle von den Kommissionsmitgliedern aufgegriffen werden können. Die bestehenden formalen Hürden, die dem im Weg stehen, müssen wegfallen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

Für eine arbeitsfähige Härtefallkommission

Wir fordern die Aufhebung der Regelung, die die Härtefallanträge bei feststehendem Abschiebetermin hinfällig werden lässt. Des Weiteren fordern wir den*/die* zuständige*n Senator*in dazu auf, den Beschlüssen der Härtefallkommission Folge zu leisten.

 

Außerdem fordern wir die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin dazu auf, auf eine Reformierung der Härtefallkommission in der anstehenden Legislatur hinzuwirken, um eine noch bessere Arbeit der Kommission gewährleisten zu können. Sowohl Aufenthaltsgesetz, als auch die Berliner Härtefallkommissions-Verordnung müssen so reformiert werden, dass alle Fälle von den Kommissionsmitgliedern aufgegriffen werden können. Die bestehenden formalen Hürden, die dem im Weg stehen, müssen wegfallen.

 

Insbesondere ist der Teil  zu streichen, der eine Ablehnung eines Härtefalls aufgrund fehlender  finanzieller Mittel ermöglicht, sowie  die  Regelung, dass die Härtefallanträge bei einem feststehenden Abschiebetermin hinfällig sind.

 

 Ablehnungen durch die*/den* Innensenator*in müssen zukünftig begründet werden.

Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   39/I/2016 Für eine arbeitsfähige Härtefallkommission Die Koalitionsvereinbarung 2016 – 20121 sieht dazu folgendes vor:   „Die Koalition wird die Härtefallkommissionsverordnung in Rückkoppelung mit den Mitgliedern der Härtefallkommission überarbeiten. Die Koalition stärkt die Arbeit der Härtefallkommission. Die Verfahrensweise und Entscheidungspraxis der zuständigen obersten Landesbehörde werden für die Mitglieder der Härtefallkommission transparent gestaltet. Dem jeweiligen Mitglied der Härtefallkommission werden die Gründe für eine vom Ersuchen der Kommission abweichende Entscheidung mitgeteilt. Ausnahmen vom in § 23a Absatz 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz geregelten Ausschluss vom Verfahren sind zur Vermeidung von besonderen Härten großzügig zuzulassen. Wohlwollende Ausnahmeregelungen werden in der neuen Härtefallkommissionsverordnung unter Einbeziehung der Mitglieder der Härtefallkommission festgelegt.“   Nach Kenntnis der SPD-Fraktion ist die Bildung der Expertenkommission, die die Verfahren überprüfen soll, inzwischen abgeschlossen. Die Arbeit soll in Kürze beginnen.