25.04.2016
Der Landesparteitag der Berliner SPD begrüßt und unterstützt den Prozess zur Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts 2030. Das Stadtentwicklungskonzept ist ein gutes Leitbild für ein sozial ausgeglichenes und wirtschaftlich starkes Berlin. Dabei müssen die Berlinerinnen und Berliner eng einbezogen werden.
Die SPD-Mitglieder des Senats von Berlin und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert darauf hinzuwirken, dass im Konzept noch stärker
- die Stärkung von öffentlichen Stadtplätzen als Mittelpunkte des Kiezlebens,
- die Schnittstellen zur sozialen Stadtentwicklung (insbesondere den Aktionsräumen plus),
- die Verflechtung zwischen den Berliner Außenbezirken und den brandenburgischen Nachbargemeinden und
- Kriterien des Gender Mainstreamings
berücksichtigt werden.
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25.04.2016
In den vergangenen Jahren waren alle Berliner Bezirke vom Personalabbau betroffen. Als Leitlinie galt dabei stets die Reduzierung der Stellen in der Verwaltung auf 100.000 Beschäftigte. Den Bezirken sollen davon dann nur noch 20.000 Vollzeitäquivalente zustehen. Dieses Ziel ist Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen SPD und CDU und wurde in mehreren Regierungserklärungen verkündet. Gesetzeskraft hat es dagegen nie erlangt. Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass das Personalziel von 100.000 Beschäftigen angesichts einer wachsenden Stadt jeder sachlichen Grundlage entbehrt. Niemand kann erklären, wie die 100.000 Beschäftigen alle nötigen Aufgaben in Berlin und in den Bezirken erfüllen sollen, weil an keiner Stelle eben diese nötigen Aufgaben definiert sind. In den nächsten Jahren könnte es sogar noch schlimmer kommen, wenn durch Pensionswellen und verpasste Neueinstellungen die 100.000 Stellen weit unterschritten werden. In vielen Bereichen sind die Auswirkungen bereits jetzt zu spüren. Durch Personalmangel in den Finanzämtern entgehen dem Land sogar Mehreinnahmen in Millionenhöhe, die fehlende Betriebsprüfer*innen eigentlich generieren würden.
Deswegen fordern wir:
- Das willkürlich festgelegte Ziel von 100.000 Beschäftigten muss durch eine bedarfsgerechte Steuerung ersetzt werden.
- Es muss durch den Senat ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet werden, das die Bedarfe im Land Berlin und in den Bezirken konkretisiert und dabei die Altersstruktur und den Einstellungsbedarf berücksichtigt.
- Die Personalentwicklung des Landes Berlin muss anschließend im Abgeordnetenhaus eine gesetzliche Grundlage erhalten.
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25.04.2016
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, das Berliner Betriebegesetz mit dem Ziel einer Wasserpreissenkung anzupassen, soweit die Finanzierung der Rekommunalisierung darstellbar bleibt.
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25.04.2016
Die Fraktion des Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert sich im Land Berlin und über den Bundesrat für eine Einschränkung der Sanktionen im Hartz-IV-System einzusetzen. Die Höchstsanktion wird auf 30 Prozent des Leistungsbezuges ohne Mietzahlungen beschränkt. Es wird dafür Sorge getragen, dass Mietzahlungen im Falle von Sanktionen direkt an den Vermieter erfolgen. Das bisherige Sanktionssystem ist einseitig auf eine Bestrafung von Leistungsbeziehern ausgerichtet, ohne sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen oder auch nur an einer einfachen Kosten-Nutzen-Rechnung zu orientieren. Folgekosten an anderer Stelle werden nicht bedacht. So sind die Kosten für das Allgemeinwesen erheblich höher, wenn ein Wohnungsloser wieder integriert werden muss. Aber das Sanktionssystem treibt Menschen nicht nur in die Wohnungslosigkeit, sondern auch in die Kriminalität. Gleichzeitig sind positive Effekte des Sanktionssystems nicht nachweisbar.
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25.04.2016
Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, die Umsetzung des Koalitionsvertrages im Bereich Prostitution unter folgenden Aspekten voranzutreiben:
- Zwischen Prostitution und Menschenhandel ist zu differenzieren. Das Prostitutionsgesetz im Sinne der Verbesserung der Lebenssituation von Prostituierten muss weiterentwickelt und eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten mit klaren Vorgaben und Mindeststandards eingeführt werden. Denn nur so kann geprüft werden, ob in diesen Betrieben geregelte Arbeitsbedingungen (Sicherheit für die Prostituierten, Hygiene und bezahlbare Mieten) gewährleistet sind.
- Frauen, die in der Prostitution arbeiten, müssen sozialversichert sein. Es müssen regelmäßige Angebote für Gesundheitsuntersuchungen und Beratung außerhalb der Arbeitsstätten eingeführt werden. Für alle muss ein – auch den besonderen Bedingungen aller Altersgruppen – entsprechendes Beratungsangebot flächendeckend vorgehalten werden.
- Die SPD setzt sich überall dafür ein, weder Sperrbezirke noch Sperrzeiten einzuführen. Bestehende Sperrgebiete oder Sperrzeiten werden kritisch hinterfragt und gegebenenfalls aufgehoben.
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