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Antrag 217/I/2015 Regelmäßige Berichterstattung über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Berlin

15.05.2015

Der Senat der Stadt Berlin wird aufgefordert regelmäßig – alle zwei Jahre – einen Bericht über die Situation von Menschen mit Behinderungen in Berlin vorzulegen. In Struktur und Gliederung lehnt sich dieser an den bundesweiten Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung an.

Antrag 218/I/2015 Kältehilfe für Obdachlose mit Behinderung

15.05.2015

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, alle Voraussetzungen zu schaffen, dass zum Winter 2015/2016 eine Einrichtung für die Kältehilfe für obdachlose Menschen mit Behinderung mit mindestens zwölf Plätzen geschaffen wird.

Antrag 220/I/2015 Förderung von Übergangsprojekten zur Ergänzung der Kältehilfe – Nachhaltige Hilfe zur Wiedereingliederung für obdachlose Menschen in Berlin

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich für die Einrichtung und Förderung von Übergangsprojekten einzusetzen, die geeignet sind um obdachlose Menschen wieder in die regulären sozialen Sicherungssysteme einzugliedern.

 

Es ist ein programmatischer Fokus der SPD Übergangsprojekte zur Wiedereingliederung obdachloser Menschen im Anschluss an die Berliner Kältehilfe einzurichten und zu fördern.

 

Dazu gehört im Besonderen:

  • Einrichtung von Wohnprojekten für obdachlose Menschen für die Dauer von 3-4 Monaten, in denen diese durch fachkundige Sozialarbeiter betreut werden.
  • Jährliche Schaffung und Förderung von nicht weniger als 80 Plätzen in diesen Projekten im Anschluss an jeweilige die Ende März auslaufende Kältehilfe-Saison.
  • Einbindung und Unterstützung geeigneter Träger zur praktischen Umsetzung und Durchführung dieser Projekte.

 

Antrag 240/I/2015 „Berlin-Ticket S“ endlich an ALG II-Regelsatz anpassen

15.05.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass der Preis des „Berlin-Ticket S“ so zeitnah wie möglich an den im ALG II-Regelsatz vorgesehenen Anteil für Mobilität angeglichen wird. Dieser beläuft sich seit der letzten Anhebung des Regelsatzes auf 25,14 Euro. Teurer darf das „Sozialticket“ in Berlin künftig nicht sein, solange der Regelsatz unverändert bleibt.

Antrag 228/I/2015 Ausländerstimmrecht bei BVV-Wahlen

15.05.2015
  1. Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert einen Gesetzesvorschlag einzubringen, wonach alle Nicht-EU-Bürger mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus und Hauptwohnsitz in Berlin an den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen dürfen.
    Dieser Gesetzesvorschlag soll auf seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit durch den wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses geprüft werden.
  2. Sollte die Prüfung negativ ausfallen und an der grundgesetzlichen Hürde des Artikel 28 GG scheitern, werden die sozialdemokratischen Mitglieder auf Landes- und Bundesebene aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag einzubringen, wonach alle Nicht-EU-Bürger mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus und Wohnsitz in Deutschland an den kommenden Wahlen teilnehmen dürfen. Das Grundgesetz ist entsprechend zu ändern.