Antrag 121/I/2017 Mobilität für Menschen mit Mobilitätsbehinderung auch mit dem Auto sichern

Status:
Überweisung

Die Koalition plant eine erhebliche Ausweitung des Fahrradverkehrs und auch die Umwidmung von normalen, bisher für Autofahrer zugelassene Straßen, in Fahrradstraßen. Dabei dürfen jedoch die Belange von Menschen mit Mobilitätsbehinderung, die auf ihren PKW angewiesen sind, nicht außer Acht gelassen werden.

 

Die Fraktion im Abgeordnetenhaus wird daher beauftragt, dafür zu sorgen, dass die künftigen Fahrradstraßen nicht nur von Anwohnern, sondern auch von Menschen mit Mobilitätsbehinderung, die im Besitz des EU-Parkausweises sind, befahren werden dürfen und für sie Parkmöglichkeiten vorhanden sein müssen. Außerdem dürfen die geplanten neuen Fahrradwege und die damit verbundenen Einschränkungen von Parkmöglichkeiten für PKW nicht dazu führen, dass Behindertenparkplätze entfallen oder nicht neu eingerichtet werden.

 

Das muss auch für geplante autofreie Straßen wie z.B Unter den Linden gelten. Auch hier muss die Nutzung ermöglicht und müssen Behindertenparkplätze in der Nähe der Sehenswürdigkeiten erhalten bzw. eingerichtet werden. Das gilt v. a. auch für den Dom, das Historische Museum, das Alte Museum und das Humboldt-Forum.

 

Das geplante Mobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen darf sich daher nicht nur auf den Sonderfahrdienst, den ÖPNV und die Mobilitätshilfedienste beziehen, sondern muss auch die Bedürfnisse der Menschen berücksichtigen, die im Alltag auf ihren PKW angewiesen sind.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   Die Forderungen des LPT-Antrags werden in den Ausschussanhörungen zum Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung Drs 18/0878 berücksichtigt.