Antrag 119/I/2017 Schienenverkehrsinfrastruktur

Status:
Überweisung

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, folgendes zu beantragen:

1. Das bestehende Regional- und S-Bahn-System zwischen Berlin und Brandenburg ist gemäß der Koalitionsverträge in beiden Ländern für die wachsenden Verkehrsanforderungen weiterzuentwickeln. Um dafür ausreichend Kapazitäten zu haben, sind der Wiederaufbau und die Erweiterung der Schieneninfrastruktur zu forcieren.

 

2. Folgende Projekte werden Teil eines „Infrastruktur-Paketes Schiene Berlin-Brandenburg“ einschließlich der notwendigen Trassensicherungen:

  • Erhöhung der Kapazität und Entflechtung von Fern- und Nahverkehr auf der Hamburger Bahn zwischen Berlin-Spandau und Nauen
  • Engpassbeseitigung in den Knoten Königs Wusterhausen und Berlin-Spandau
  • Zwei- bis dreigleisiger Ausbau der Kremmener Bahn für den S- und Regionalverkehr zwischen Berlin-Gesundbrunnen und Hennigsdorf/Velten
  • Wiederaufbau der Potsdamer Stammbahn zwischen Potsdamer Platz und Griebnitzsee
  • Wiederaufbau der Stammstrecke der Heidekrautbahn

 

Darüber hinaus unterstützen beide Landesregierungen den schnellstmöglichen Wiederaufbau der Dresdner Bahn zwischen Südkreuz und Blankenfelde, um eine leistungsfähige Schienenanbindung des BER, des südlichen Berliner Umlandes sowie der Fernverbindungen nach Dresden und Prag zu gewährleisten.

 

3. Die Landesregierungen werden aufgefordert, geeignete Projekte aus dem Infrastrukturpaket beim Bund für das GVFG-Bundesprogramm als „Lückenschlussprogramm Schiene Berlin-Brandenburg“ anzumelden und die Bereitstellung der Eigenmittel sicherzustellen. Wo möglich, sollen Nahverkehrsprojekte aus dem Paket in die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) zwischen der DB und beiden Ländern aufgenommen werden.

 

4. Berlin und Brandenburg sollen einen gemeinsamen Infrastrukturfond zur Umsetzung des Infrastruktur-Paketes einrichten und daraus ab 2017 die erforderlichen Planungsleistungen sowie Nutzen-Kosten-Untersuchungen vorfinanzieren, um zügig Baurecht zu erlangen sowie Bundes-/ EU-Mittel beantragen zu können. Dazu sind Planungsvereinbarungen mit den Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen abzuschließen. Auch die Kommunen im Berliner Umland sollen sich am Infrastrukturfond beteiligen können.

 

5. Berlin und Brandenburg stellen über ein langfristiges und abgestimmtes Konzept die Bedienung mit dem Schienenpersonennahverkehr sicher. Dabei soll im Stadt-Umland-Verkehr die Lücke zwischen der S-Bahn und den überregionalen Regional-Expresslinien durch ein Netz von schnellen und häufigen Verbindungen geschlossen werden. Die technische Umsetzung (Linie im Gleich- oder Wechselstromnetz bzw. auf separater Infrastruktur oder im Mischbetrieb) je Verkehrsachse ist Ergebnis der laufenden Korridoruntersuchungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) sowie der fortzuschreibenden Landesnahverkehrspläne.

 

6. Die Steuerung und Koordination des Infrastruktur-Paketes soll im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg durch den VBB erfolgen, da hier auch die SPNV-Planungen und -Bestellungen durchgeführt werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   Entsprechend den Zielen des Antrages hat die SPD-Fraktion eine parlamentarische Initiative mit folgendem Wortlaut in die Beratung und zur Abstimmung eingebracht: „Umsetzung des Entwicklungskonzeptes i2030 beschleunigen! Mehr und besseren SPNV für die Erreichbarkeit von Zentrum und Umland schaffen.“ Hierin wird der der Senat u.a. aufgefordert, auf einen schnellen Auf- und Ausbau der Schieneninfrastruktur der acht untersuchten Projekte des i2030 hinzuwirken. Dazu sind in den Untersuchungen feste Umsetzungspläne festzulegen. Hierin sind insbesondere Zeitpläne und Perspektiven für die einzelnen Strecken zu vereinbaren. Schneller realisierbare Projekte sind vorzuziehen und zügig umzusetzen. Auch die Inbetriebnahme von Teilstrecken ist vorzusehen.   Zudem ist eine Ausweitung des Zugangebots vorzunehmen. Um dem Mehrverkehr auf der Schiene langfristig mit genug Kapazitäten durch ausreichende Infrastruktur gerecht zu werden, sind schnelle und langsamere Verkehre zu entflechten, um eine hohe Betriebsqualität und Fahrplan-Stabilität zu erreichen. Zur gemeinsamen und abgestimmten Finanzierung von Investitionen in die Schieneninfrastruktur (einschließlich der Vorplanungen) und der Bestellung von Zugleistungen, sollen Berlin und Brandenburg frühzeitig verbindliche Vereinbarungen treffen.