Die SPD setzt sich auf allen Ebenen ein, dass das kommunale Vorkaufsrecht vom Bezirk Pankow genutzt wird, ausreichend Ressourcen für den Kauf des queeren Wohnprojekts „Tuntenhaus“ in der Kastanienallee 86 bereitstehen und das Wohnprojekt somit langfristig erhalten wird.
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Antrag 275/I/2024 Gegen Einschnitte aus der Senatsverwaltung für Justiz - Für eine unabhängige Tierschutzbeauftragte in Berlin
21.04.2024Vom Bäuer*innenhof in Lübars, der Hauskatze in der Mietwohnung an der Leipziger Straße oder möglichen Löwen im Süden von Berlin: In Berlin, einer oft lauten und engen Metropole mit einer Vielzahl von Lebensräumen für Tiere, ist der Schutz von Wildtieren, Haustieren und sogenannten Nutztieren von großer Bedeutung. Die Berliner Tierheime sind stark überlastet, Schlagzeilen zur Tierquälerei in der Öffentlichkeit tauchen auf und ausgerechnet jetzt hält die von der CDU unterstützte Justizsenatorin es für einen geeigneten Zeitpunkt, um die Tierschutzbeauftragte in ihrer Arbeit einzuschränken.
Die von der CDU berufene Justizsenatorin Badenberg möchte die Kompetenzen und die bisher praktizierte Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin einschränken. Laut Badenberg habe sich die Beauftragte in die Behördenlogik einzuordnen und somit keine Sonderrechte in Bezug auf Unabhängigkeit, etwa in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Abkehr von der bisherigen Praxis lehnen wir ab. Für uns ist klar, dass solche Vorhaben nicht hinnehmbar sind und Berlin eine starke und möglichst unabhängige Tierschutzbeauftragte braucht!
Die Tierschutzbeauftragte muss ihre Aufgaben unabhängig und autonom ausführen können. Durch eine Eingliederung in die Behördenlogik verliert die Beauftragte die Funktion der kritischen Berichterstatterin. Bisher hat die Tierschutzbeauftragte als unabhängige Stabsstelle außerhalb der Ministerialhierarchie fungiert, mit eigenverantwortlich bewirtschafteten Haushaltsmitteln und eigenständiger Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Für eine gute Tierschutzpolitik muss dies beibehalten werden!
Wir fordern daher:
- die Beibehaltung der Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin
- eine klare Positionierung der sozialdemokratischen Mandatsträger*innen in Senat und Fraktion gegen das Vorhaben, die Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten einzuschränken
- Maßnahmen um den Tier- und Artenschutz in Berlin zu sichern
Antrag 171/I/2024 Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr in Berlin stärken
21.04.2024Die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und in der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Berliner Polizei und die Berliner Feuerwehr technisch und personell (u.a. durch Steigerung der Ausbildungszahlen) besser aufzustellen.
Antrag 15/I/2024 Kostenlose Menstruationsartikel auf den Toiletten der SPD-Berlin Büros
21.04.2024Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, in allen zwölf Kreisbüros und dem Kurt-Schumacher-Haus ein kostenloses Angebot an Menstruationsartikeln auf den Toiletten zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus werden die Berliner Mandatsträger*innen auf Landes- und Bundesebene aufgefordert, in Ihren Bürgerbüros ebenfalls ein kostenloses Angebot an Menstruationsartikeln auf den Toiletten zur Verfügung zu stellen.
Antrag 317/II/2023 Keine Benachteiligung von schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen
24.09.2023Die SPD und die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses sind aufgefordert, den am Wochenende bekannt gewordenen Änderungswünschen der CDU-Fraktion am Berliner Mobilitätsgesetz nicht zu entsprechen.
Bei der Stadtentwicklungsplanung müssen die Verkehrsmittel des Umweltverbundes nach wie vor besonders berücksichtigt werden. Bleiben muss u.a.
- die Vorgabe, dass in jedem Bezirk mindestens zwei Beschäftigte für Planung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten zuständig sind,
- die Förderung von Spielstraßen als Instrument der Verkehrsberuhigung,
- die Vorrangstellung des Fußverkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr.
Die von der CDU erneut aufgemachte Flächenkonkurrenz zu Gunsten des Individualverkehrs (= Autos) führt zur Benachteiligung der im Straßenverkehr vulnerablen Menschen – Kinder, Senior*innen, Menschen mit Beeinträchtigungen, Frauen, etc. – und zur Nicht-Umsetzung der Projekte \“Queren in einem Zug\“ bzw. \“verlängerte Grünphasen für den Fußverkehr\“.
Die bekannt gewordenen neuen Mobilitätsbelange betreffen Menschen mit Beeinträchtigung in ihrem Sicherheitsverlangen extrem stark. Zur Vermeidung von Exklusion sind weiterhin zu gewährleisten:
- eine grundsätzliche bauliche Trennung von Geh- und Radwegen (ein seit Jahrzehnten in Berlin geltendes Schutzprinzip – vgl. § 50 Abs. 13 MobG BE; AV Geh- und Radwege, A.III),
- sollten gemeinsame Geh- und Radwege nach einer Prüfung unvermeidbar sein, müssen diese weiterhin über eine Breite von mindestens 3,20 m bzw. im Zweirichtungsverkehr von vorzugsweise mindestens 4,00 m verfügen – 2,5 m reichen keinesfalls aus,
- eine allein dem Fußverkehr vorbehaltene Gehwegbreite von mindestens 1,80 m, damit Nutzer*innen radgebundener Hilfsmittel einander begegnen und Menschen mit Gehbeeinträchtigungen von einer Begleitperson unterstützt werden können.