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Antrag 208/II/2024 Keine Verschlechterungen beim Bürgergeld - Sozialstaat schützen!

24.10.2024

Zum 1. Januar 2023 ersetzte die Ampelkoalition das alte Hartz-IV System durch das neue Bürgergeld. Dies führte zu einigen Verbesserungen für Arbeitssuchende: Etwa wurde der Regelsatz erhöht, Freibeträge angehoben und die Sanktionen und Mitwirkungspflichten entschärft. Gleichzeitig hielt diese Reform weiterhin an unsolidarischen Regelungen fest: Für uns war und ist klar, dass alle Sanktionen abgeschafft gehören und wir eine deutliche Heraufsetzung der Regelsätze benötigen, welche tatsächlich ein würdevolles Leben ermöglicht.

 

Seitdem hat sich eine vollkommen ekelhafte Debatte um Bürgergeld-Empfänger*innen entwickelt: Insbesondere die CDU, FDP und AfD spielt Arbeitnehmer*innen in prekären Beschäftigungsverhältnissen und Empfänger*innen von Sozialleistungen immer wieder gegeneinander aus, anstatt Verbesserungen für beide Gruppen zu erreichen. So sprach der CDU-Generalsekretär Linnemann erst vor kurzer Zeit von einigen Bürgergeld-Empfänger*innen als ,,Arbeitsunwilligen” und erniedrigte Menschen, die auf die Unterstützung des Staates angewiesen sind, so auf abwertende Weise. Damit nicht genug, forderte er darüber hinaus, Menschen, die Angebote des Arbeitsamts ablehnen, nicht nur zu sanktionieren, sondern ihnen selbst die Grundsicherung komplett zu streichen, was grundgesetzwidrig ist!

 

In ihrem kapitalistischen Weltbild ist das durchaus logisch: Je weniger der Sozialstaat Menschen vor dem sozialen Abstieg bewahren kann, desto stärker wirkt der Arbeitszwang und desto schutzloser sind Arbeitnehmer*innen der kapitalistischen Ausbeutung ausgesetzt. Das können und dürfen wir so nie unwidersprochen lassen und hinnehmen! Insbesondere aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation, die von Stellenabbau und Abschwung geprägt ist und sich wieder in Richtung eines Arbeitgebermarktes entwickelt, verbieten sich Einschneidungen beim Bürgergeld.

 

Aber auch die FDP macht bei dieser unlauteren Stimmungsmache gegen Menschen, die Bürgergeld empfangen, wenig überraschend mit. So unterstellte Finanzminister Lindner Menschen, die Bürgergeld empfangen, dass sie nicht bereit seien, Arbeit zu suchen und unterstellten, dass einige das Bürgergeld als ,,bedingungsloses Grundeinkommen” missverstehen würden. Darin stimmte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dürr ein und forderte eine Senkung des Bürgergelds und der FDP-Generalsekretär Djir–Sarai sprach vom Bürgergeld als einem System, das falsche Anreize setzen würde. Auch innerhalb der SPD, beispielsweise in der Bundestagsfraktion, mehren sich die Stimmen, die das Bürgergeld in der ursprünglichen Form kritisieren und Sanktionen fordern. Die rechtsextreme AfD propagiert ein Bild von sich als vermeintlicher Partei für „den kleinen Mann“, wobei ihre Positionen zum Bürgergeld ihre menschenfeindlichen und radikal neoliberalen Ansichten verdeutlichen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat kürzlich dargestellt, dass das wirtschaftspolitische Programm der AfD einer Mehrheit ihrer Wähler*innen paradoxerweise wirtschaftlich schaden würde. Die Hetze der AfD gegen das Bürgergeld verbindet die Partei mit rassistischen Lügen und Ressentiments, um aus dieser Stimmung des Hasses politisches Kapital zu schlagen und ihre rechtsextreme Ideologie zu verbreiten. Es ist brandgefährlich, dass Union und FDP Stimmungsmache gegen das Bürgergeld betreiben, denn so werden rechtsextreme und menschenfeindliche Positionen wie die der AfD im Diskurs immer weiter legitimiert.

 

In diesen Debatten und in dieser Stimmungsmache äußert sich ein kapitalistisches Menschenbild, dass Menschen immer nur nach dem Maßstab ihrer Verwertbarkeit für das kapitalistische System bewertet und den Staat nicht in der Verantwortung sieht, Menschen in herausfordernden Situationen zu unterstützen und ihnen unter allen Umständen ein würdevolles Leben zu ermöglichen.

 

Die Vorurteile und Stimmungsmache erschweren zudem eine faktenbasierte Debatte: Von den rund 5,6 Millionen Bürgergeld-Empfänger*innen sind nur etwa 4 Millionen überhaupt erwerbsfähig. Weniger als die Hälfte von diesen ist überhaupt arbeitslos. Die restlichen pflegen Angehörige, machen Weiterbildungen, kümmern sich um Kinder, gehen arbeiten („aufstocken“) oder suchen aus anderen triftigen Gründen keinen Job. Die allermeisten Bürgergeld-Empfänger*innen erhalten keine Sanktionen, 2023 waren lediglich ca. 3 % betroffen. Die meisten Sanktionen (rund 85 von 100 Fällen) werden aufgrund unentschuldigten Fehlens bei einem Termin verhängt. Weniger als 0,3 % aller Bürgergeld-Empfänger*innen wurde 2023 sanktioniert, weil eine zumutbare Stelle abgelehnt wurde. Der Anteil an Personen, die dauerhaft Arbeitsmöglichkeiten ablehnen, wird nicht statistisch erfasst, wird jedoch noch einmal kleiner sein. Angesicht dieser Zahlen zu glauben, mehr Sanktionen und Härte wären die Antwort, ist populistische Stimmungsmache, die mit der Realität nichts zu tun.

 

Reform ja, aber bitte nicht so!

Auch die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, das Bürgergeld wieder zu reformieren und plant ab September mit den Beratungen hierüber zu beginnen. Ein zentrales Element der geplanten Reform ist die Verschärfung der Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger*innen, welche zumutbare Arbeitsangebote oder Weiterbildungen ablehnen. Hier wird von Kürzungen bis hin zu Streichungen des Regelsatzes vieles diskutiert, wobei doch die Bürgergeldreform gerade ein erster – unzureichender – Schritt in Richtung eines sanktionsfreien Systems sein sollte. Sozialverbände warnen bereits vor diesem Schritt und bewerten die Sanktionen eindeutig als kontraproduktiv. Die Kürzungen sind nicht nur aus unserer Sicht untragbar. Auch das Verfassungsgericht setzt bei Sanktionen enge Grenzen. Viele der genannten Forderungen sind also als verfassungswidrig einzuschätzen.

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform betrifft die Regelungen zum Schonvermögen und zur Karenzzeit. Die Karenzzeit, in der das Vermögen der Empfänger*innen nicht angetastet wird, soll von zwölf auf sechs Monate verkürzt werden. Während dieser Zeit wird das Vermögen bis zu einem bestimmten Betrag geschützt: 40.000 Euro für eine Einzelperson und zusätzliche 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.

 

Die Reform sieht außerdem vor, dass Bürgergeld-Empfänger*innen längere Pendelzeiten in Kauf nehmen müssen, um eine Arbeitsstelle zu erreichen. Für Arbeitszeiten bis zu sechs Stunden soll eine tägliche Pendelzeit von zweieinhalb Stunden als zumutbar gelten, während für Arbeitszeiten über sechs Stunden eine Pendelzeit von bis zu drei Stunden akzeptiert werden soll. Zusätzlich soll eine verpflichtende monatliche Vorsprache für bestimmte Empfänger*innen eingeführt werden.

 

Die geplanten Änderungen haben bereits massive Kritik hervorgerufen, insbesondere von Gewerkschaften wie Ver.di, die befürchten, dass die Reformen die Empfänger*innen unter Druck setzen könnten, Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, die nicht ihren Qualifikationen oder Bedürfnissen entsprechen. Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband fand hier noch deutlichere Worte und warf der Ampel vor, dass sie arme Menschen mit den geplanten Reformen ins Elend treiben würde.

 

Jetzt ist die SPD gefordert! – Kein Abbau des Sozialstaats

Wir lehnen die geplanten Änderungen entschieden ab und fordern weiterhin ein höheres und sanktionsfreies Bürgergeld! Immer wieder sind Arbeitssuchende mit unerträglichen Stereotypen bezüglich ihrer Leistungsbereitschaft konfrontiert. Dass sich die Ampelkoalition von diesen Zuschreibungen bei ihrer geplanten Bürgergeldreform leiten lässt, ist nicht zu akzeptieren.

 

Deswegen fordern, die geplante Bürgergeldreform zu stoppen. Sich für eine deutliche Erhöhung der Regelsätze einzusetzen und alle Sanktionen abzulehnen. Gerade in Zeiten von Inflation und hohen Lebensmittelkosten verdienen Arbeitssuchende unsere Solidarität, das erwarten wir auch von der SPD-Fraktion im Bundestag. Stattdessen fordern wir ein Bürger*innengeld, ganz ohne Sanktionen, mit einem auskömmlichen Einkommen, anstatt die Angst vor dem sozialen Abstieg zu schüren.

 

Die Forderungen dieses Antrags in der aktuellen Situation berühren nicht unsere grundlegende Beschlusslage zu einem sanktionsfreien Bürger*innengeld.

Antrag 206/II/2024 Bildung, Sport und Klimaschutz: Berlin wird kaputtgespart!

24.10.2024

Die Bürger*innen Berlins und vor allem junge Menschen müssen aktuell dabei zusehen, wie die fehlgeleitete Haushaltspolitik ihre Bedürfnisse und Lebensrealitäten unbeachtet lassen. In den Bereichen Bildung, Sport, Soziales oder Klimaschutz wird besonders viel eingespart. Diese Kürzungen sind ein erneuter Beweis dafür, dass Sparmaßnahmen oft auf Kosten marginalisierter Gruppen getragen werden. Darüber hinaus zeigen sie mal wieder, welche fatalen Folgen mit der Schuldenbremse einhergehen. Es ist unsere Pflicht, uns entschieden gegen diese Politik zu stellen und für eine gerechte und zukunftsorientierte Verteilung der Mittel zu kämpfen sowie die Haushaltskürzungen mit allen Mitteln abzuwenden.

 

Bildung

Die Universitäten sind der größte Einzelposten der Kürzungen. 50 Millionen Euro weniger sollen sie erhalten. Das gefährdet die Qualität der Lehre und Forschung und damit die Zukunftschancen junger Menschen. Auch beim Studierendenwerk soll erheblich gespart werden. Das Studierendenwerk unterstützt das studentische Wohnen und die Mensa finanziell, was die Studierenden entlastet und auch jenen, die keine finanzielle Unterstützung von ihren Eltern erhalten, ein Studium leichter ermöglicht. Aufgrund der vom Senat beschlossenen Haushaltskürzungen muss jedoch auch das Studierendenwerk bei einigen Posten Einsparungen vornehmen. Der Investitionszuschuss des Landes soll nämlich um die Hälfte reduziert werden. Auch die Gebäude der Berliner Universitäten sind in einem desolaten Zustand. Der Sanierungsstau hier ist riesig und erfordert umfassende Investitionen. Schon die Juso Hochschulgruppe hat klar gemacht, dass das nicht hinnehmbar ist!

Zudem wird die Modernisierung von Schulen in Frage gestellt, was dringend notwendige Verbesserungen verzögert oder gar verhindert. Völlig absurd ist die Kritik am “großzügigen Kursangebot” in den Oberstufen, das als zu teuer angesehen wird, weil dadurch mehr Räume in den Schulen gebraucht werden würden. Eine solche Argumentation ist gegenüber allen Schüler*innen unangemessen und ignoriert die Notwendigkeit eines vielfältigen Bildungsangebots.

 

Sport und Freizeit

Auch im Bereich Sport soll ordentlich gespart werden, obwohl wichtige Sporteinrichtungen wie Schwimmbäder von Schließungen bedroht oder in einem schlechten Zustand sind. Diese Maßnahmen nehmen jungen Menschen wichtige Freizeit- und Bewegungsmöglichkeiten!

 

Klimaschutz und Mobilität

Die Kürzungen im Bereich klimagerechtes Bauen sind ein klarer Rückschritt in der Umweltpolitik Berlins. Angesichts der Klimakrise müssen wir in eine nachhaltige Stadtentwicklung investieren, statt sie zu kürzen. Auch die drastische Reduktion der geplanten Fahrradstraßen auf nur eine von zehn ist ein Rückschritt für die klimafreundliche Mobilität in der Stadt und kann nicht hingenommen werden! Fahrradstraßen und gut ausgebaute und geschützte Radwege sind ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Verkehrspolitik, die den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen verringern und die Stadt lebenswerter machen. Dass man, nachdem schon das Sondervermögen für Klimaschutz gescheitert ist, noch weiter in diesem Bereich kürzen möchte, ist nicht hinnehmbar.

 

Soziale Einrichtungen

Die Haushaltskürzungen in Berlin, die durch die Sparpolitik der Ampel-Regierung notwendig werden, haben verheerende Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur der Stadt. Einrichtungen wie Jugendfreizeitstätte, Familienzentren, Schutzräume für Gewaltopfer und Angebote zur Bekämpfung von Suchterkrankungen und Obdachlosigkeit sind stark betroffen, was die Versorgung verschlechtert. Diese Einrichtungen sind entscheidend für den sozialen Zusammenhalt und den Abbau von Ungleichheiten. Ohne ausreichende finanzielle Unterstützung droht der Wegfall wichtiger Projekte, die insbesondere Kindern, Jugendlichen, FINTA, Senior*innen und Menschen in prekären Lebenslagen helfen. Dies gefährdet nicht nur die individuelle Lebenssituation, sondern untergräbt auch das soziale Gefüge und die Solidarität in Berlin. Langfristig verursachen die Kürzungen höhere Kosten durch vermehrte Armut und soziale Isolation. Um den Betroffenen Perspektiven zu bieten, muss die Finanzierung sozialer Projekte und Einrichtungen gesichert und ausgebaut werden, um den sozialen Zusammenhalt in Berlin langfristig zu gewährleisten.

 

Ausblick und zukünftige Bedrohungen

In den kommenden Haushaltsverhandlungen stehen weitere Kürzungen an, die nochmal dadurch verschärft werden, dass Berlin 900 Mio. Euro weniger Steuereinnahmen zur Verfügung stehen als geplant. Dass Kai Wegner in diesem Zusammenhang über die kostenlose Kinderbetreuung und das kostenlose Mittagessen in Schulen als “soziale Geschenke im Bildungsbereich” spricht und fordert, dass hier ein Umdenken stattfinden muss, ist nicht hinnehmbar. Diese Aussage hat nichts mit einer sozialen Politik die jungen Menschen zugutekommt zu tun. Und noch schlimmer ist dabei, dass unsere eigenen SPD-Landesvorsitzenden die Diskussion in diesem Bereich geöffnet haben.

Solche Vorschläge und die geplanten Kürzungen stellen einen Verrat an den Interessen der jungen Generation dar und widersprechen jeglichen Grundprinzipien einer sozialen Politik!

Wir fordern deshalb,

  • dass sich die SPD Berlin für die Abschaffung der Schuldenbremse einsetzt.
  • dass das Haushaltsloch nicht durch Einsparungen bei sozialen Projekten sowie Projekten im Bereich Bildung, Kultur, Sport und Klimaschutz gestopft wird, sondern Investitionen erhöht werden, um den Erhalt und den Ausbau sicherzustellen.
  • dass in Berlin eine nachhaltige Wirtschaftspolitik entwickelt und umgesetzt wird, die auf langfristige soziale und ökologische Ziele ausgerichtet ist und neue Finanzierungsmöglichkeiten schafft, ohne die soziale Infrastruktur zu belasten.
  • dass sich der Berliner SPD-Landesvorstand klar gegen die Kürzungen ausspricht und sich für eine gerechte Verteilung der finanziellen Mittel einsetzt.
  • dass sich der Berliner SPD-Landesvorstand klar von den Aussagen und Plänen von Kai Wegner und der Berliner CDU distanziert, insbesondere bezüglich der Abschaffung des kostenlosen Mittagessens an Schulen und in der Kinderbetreuung.

Antrag 184/II/2024 Flächen für den Fern,- Regional und S-Bahn-Verkehr auf der Nahverkehrstangente bei Planungen zur Tangentialverbindung Ost freihalten!

24.10.2024

Der Landesparteitag spricht sich ergänzend zur bestehenden Beschlusslage pro TVO dafür aus, dass eine Weiterplanung und Realisierung der Tangentialverbindung Ost (TVO) in den Berliner Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick die Nahverkehrstangente (NVT) weder verhindert noch unwahrscheinlicher macht. Die vorliegenden Planungen sind entsprechend zu überarbeiten, so dass die verkehrlichen Verbindungen sowohl auf der Schiene als auch auf der Straße verbessert und zugleich Wohnquartiere von den Belastungen des Durchgangsverkehrs durch PKW und LKW entlastet werden. Die verschiedenen Verkehrsarten sollen ihre Funktionen und Beiträge unabhängig von ihrem Realisierungszeitraum leisten können.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und im Abgeordnetenhaus von Berlin werden daher aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

  • durch die Planung und Realisierung der TVO keine Flächen in Anspruch genommen werden, die die aktuell in Betrieb befindliche Bahnstrecken beeinträchtigen,
  • für die Planung und Realisierung von S-, Regional- und Fernbahnstrecken benötigte Freihalteflächen nicht durch die Planung und Realisierung der TVO gefährdet werden und Interessenskollisionen zwischen den Projekten im Planfeststellungsverfahren aufgelöst werden.
  • die in Rede stehenden Infrastrukturmaßnahmen TVO und NVT einen nachweislich positiven Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft leisten,
  • ein über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehender Lärmschutz für die Wohnquartiere vorgesehen wird,
  • eine Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens nur unter Einarbeitung der oben genannten Ziele erfolgt,
  • die NVT-Planungen beschleunigt werden sowie
  • die an die TVO angrenzenden Kieze durch verkehrsberuhigende Maßnahmen so vom Durchgangsverkehr entlastet werden und der Durchgangsverkehr ausschließlich über die TVO gelenkt wird (ganzheitliches Verkehrskonzept).

 

 

Antrag 182/II/2024 Freie Fahrt fürs Fahrrad! – Für eine sichere, klimafreundliche und gerechte Verkehrsinfrastruktur in Berlin

24.10.2024

Wir fordern die Einhaltung und schnellstmögliche Erreichung der im Berliner Mobilitätsgesetz festgelegten Ziele zur klimafreundlichen und verkehrsmittelgerechten Umgestaltung der Stadtinfrastruktur. Dazu fordern wir spezifisch:

  • Den schnellstmöglichen Bau des Radschnellverkehrsnetzes und dessen Kartographierung, sowie eine verbraucherinnenfreundliche Bereitstellung dieser.
  • Die fristgerechte Umsetzung des Radverkehrsplans.
  • Die Nutzung der durch die Novelle des StVO neu entstandenen Handlungsspielräume, insbesondere zur beschleunigten Einrichtung von Fußgängerüberwegen, Bussonderstreifen, Tempobeschränkungen und Flächenverwendung für den Radverkehr. Dies gilt auch gerade in Zusammenarbeit mit den Kommunen.
  • Die allgemeine Vorrangstellung des ÖPNV-, Fuß- und Radverkehrs konsequent bei allen Mobilitätsinfrastrukturmaßnahmen umzusetzen.
  • Die Umsetzung und Prüfung aller Maßnahmen in Übereinstimmung mit der E-Klima (der aktuellen Richtlinie zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) und damit die konsequente Bevorzugung nachhaltiger Verkehrsformen.

Trotz des gesetzlich vorgegebenen Rahmens des Mobilitätsgesetzes ist die Vorrangstellung des Umweltverbundes (ÖPNV-, Fuß- und Radverkehrs) leider noch lange nicht umgesetzt. Das zeigt sich besonders beim Ausbau des Radverkehrsnetzes, das aktuell, zur Halbzeit des vorgegebenen Zeitrahmens bis 2030, erst zu 5,4 Prozent fertiggestellt ist. Abgesehen davon werden selbst bei diesen bereits umgesetzten Projekten die gesetzlich vorgeschriebenen Standards in weniger als einem Drittel der Fälle eingehalten. In Einzelfällen kann das aufgrund von Umweltschutzgründen oder zur Beschleunigung des Ausbaus gerechtfertigt sein, allerdings darf dies nur die absolute Ausnahme sein.

 

Gerechtigkeit zwischen den Bezirken
Beim Stand des Ausbaus der Fahrradinfrastruktur zeigen sich große Unterschiede zwischen den einzelnen Bezirken: Klar führend beim Ausbau ist Friedrichshain-Kreuzberg, mit erheblichem Abstand gefolgt von Tempelhof-Schöneberg und Mitte, wogegen Spandau, Marzahn-Hellersdorf, aber auch Charlottenburg-Wilmersdorf die schlechtesten Ausbauzahlen aufweisen. Es geht somit beim Ausbau auch darum, Benachteiligungen zwischen den Bezirken zu verhindern, wobei gerade die Außenbezirke, aber eben auch andere, besonders betroffen sind.

 

Positive Auswirkungen auf Stadtklima und -bevölkerung
Dies ist vor allem deshalb ein gewichtiger Faktor, da mit der Infrastruktur des Umweltverbundes eine Vielzahl positiver Auswirkungen sowohl für die Verkehrsteilnehmer*innen, als auch für die Anwohner*innen einhergeht. Die Stärkung des Rad-, Fuß und ÖPNV-Verkehrs verbessert nicht nur die Luftqualität und verringert die Lärmbelastung, sondern ermöglicht auch allen Menschen, die durch die aktuelle Infrastruktur mobilitäts-eingeschränkt sind, eine sichere Teilhabe im Verkehr – unabhängig von Alter oder sozialer Herkunft. Wichtig ist dabei alle Verkehrsmittel des Umweltverbundes gleichberechtigt zu betrachten, gegenüber dem MIV (motorisierter Individualverkehr) vorzuziehen und ganzheitliche Konzepte zu entwickeln.

 

Sicherheit und Vision Zero
Zusätzlich ist der schnelle und standardgerechte Ausbau der Infrastruktur des Umweltverbundes unabdingbar um die Sicherheit, insbesondere der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, also vorrangig Fahrradfahrende und Fußgänger*Innen, zu gewährleisten. Damit die Vision Zero (dem Bestreben nach einer Verkehrsinfrastruktur ohne Verkehrstote) erreicht werden kann, muss dabei zum Schutz der Radfahrenden ein Ausbau der Radinfrastruktur entsprechend den offiziellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Radinfrastruktur höchste Priorität genießen. Dies manifestiert sich insbesondere auch darin, dass Sichtbeziehungen Beachtung finden, Gebiete mit Tempo 30 ausgebaut werden und eine Änderung im Verhalten und Selbstverständnis aller, insbesondere der motorisierten, Verkehrsteilnehmenden vorangetrieben wird.

Durch die Umsetzung der genannten Maßnahmen können wir gemeinsam als Stadt auf eine sozial- und klimagerechte Mobilität in Berlin hinarbeiten.

Antrag 181/II/2024 Radwegführungen verbessern, Kollisionen und Konflikte auf Kreuzungen vermeiden

24.10.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats setzen sich dafür ein, die Leitlinien hinsichtlich der Radwegmarkierungen auf Kreuzungen derart zu ändern, dass der Radverkehr nicht scheinbar obligatorisch auf den Radstreifen auf dem Gehweg geleitet wird.