Antrag 287/I/2024 Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für alle Personen während der Dauer der Erstausbildung

Status:
Annahme

Wir fordern, dass alle Personen während der Dauer der Erstausbildung pauschal von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.

 

In Deutschland gibt es circa 2,92 Millionen Studierende und 1,3 Millionen Auszubildende. Von den Studierenden beziehen rund 11 Prozent Bafög. Die restlichen Studierenden und die Auszubildenden finanzieren ihr Studium/ ihre Ausbildung durch Arbeit oder finanzielle Unterstützung ihrer Eltern.

 

Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland monatlich 18,36€ Rundfunkgebühren bezahlen. Befreiungen sind im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nur ausnahmsweise vorgesehen.

 

Gemäß § 4 RBStV werden insbesondere Studierende sowie Auszubildende und volljährige Schüler*innen auf Antrag von der Beitragspflicht ausgenommen, soweit sie Bafög oder eine andere der im RBStV genannten staatlichen Leistungen beziehen. Darüber hinaus ist eine Befreiung nur in gravierenden Härtefällen aus Gründen extremer finanzieller Not oder schwerwiegenden Gesundheitsproblemen vorgesehen. In der Praxis wird die Befreiung größtenteils verwehrt. Folglich stellt die Zahlung/ Nachzahlung der Rundfunkgebühren für Studierenden/Auszubildenden eine enorme finanzielle Belastung dar.

 

Studierende, in Erstausbildung, die nicht Bafög beziehen, haben analog zum Bafög-Höchstsatz einen Anspruch auf elterliche Unterhaltszahlung in Höhe von 930 €. Sie können aufgrund eines zu hohen Einkommens ihrer Eltern regelmäßig kein Bafög beziehen und dürfen nebenbei rein rechtlich gesehen auch nicht arbeiten gehen, ohne ihren Anspruch auf Unterhalt zu verlieren. Viele Studierende und aber auch Schüler*innen und Auszubildende haben in der Realität weniger Geld zur Verfügung. Sie sind somit insbesondere durch die Rundfunkgebühren belastet. Grundsätzlich stehen wir für ein elternunabhängiges Bafög.

 

Es ist nicht einleuchtend, warum Bafög beziehende Studierende von den Rundfunkgebühren befreit sind, alle anderen Studierenden, Auszubildende und Schüler*innen aber nicht. Der Rundfunkbeitrag stellt nämlich vor allem für Menschen in der ersten Ausbildung eine monatliche Belastung dar. Eine generelle Beitragsbefreiung

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass alle Personen während der Dauer der Erstausbildung pauschal von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.

 

In Deutschland gibt es circa 2,92 Millionen Studierende und 1,3 Millionen Auszubildende. Von den Studierenden beziehen rund 11 Prozent Bafög. Die restlichen Studierenden und die Auszubildenden finanzieren ihr Studium/ ihre Ausbildung durch Arbeit oder finanzielle Unterstützung ihrer Eltern.

 

Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland monatlich 18,36€ Rundfunkgebühren bezahlen. Befreiungen sind im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nur ausnahmsweise vorgesehen.

 

Gemäß § 4 RBStV werden insbesondere Studierende sowie Auszubildende und volljährige Schüler*innen auf Antrag von der Beitragspflicht ausgenommen, soweit sie Bafög oder eine andere der im RBStV genannten staatlichen Leistungen beziehen. Darüber hinaus ist eine Befreiung nur in gravierenden Härtefällen aus Gründen extremer finanzieller Not oder schwerwiegenden Gesundheitsproblemen vorgesehen. In der Praxis wird die Befreiung größtenteils verwehrt. Folglich stellt die Zahlung/ Nachzahlung der Rundfunkgebühren für Studierenden/Auszubildenden eine enorme finanzielle Belastung dar.

 

Studierende, in Erstausbildung, die nicht Bafög beziehen, haben analog zum Bafög-Höchstsatz einen Anspruch auf elterliche Unterhaltszahlung in Höhe von 930 €. Sie können aufgrund eines zu hohen Einkommens ihrer Eltern regelmäßig kein Bafög beziehen und dürfen nebenbei rein rechtlich gesehen auch nicht arbeiten gehen, ohne ihren Anspruch auf Unterhalt zu verlieren. Viele Studierende und aber auch Schüler*innen und Auszubildende haben in der Realität weniger Geld zur Verfügung. Sie sind somit insbesondere durch die Rundfunkgebühren belastet. Grundsätzlich stehen wir für ein elternunabhängiges Bafög.

 

Es ist nicht einleuchtend, warum Bafög beziehende Studierende von den Rundfunkgebühren befreit sind, alle anderen Studierenden, Auszubildende und Schüler*innen aber nicht. Der Rundfunkbeitrag stellt nämlich vor allem für Menschen in der ersten Ausbildung eine monatliche Belastung dar. Eine generelle Beitragsbefreiung

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Eine Reform der Rundfunkgebühren ist im Koalitionsvertrag nicht festgeschrieben. Eine entsprechende Regelung hat zudem keinen Einzug in den Reformstaatsvertrag (7. MÄStV) gefunden, der am 1. Dezember 2025 in Kraft trat und auf eine Überarbeitung der Strukturen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abzielt.

Um Auszubildende dennoch finanziell zu entlasten, wurde die „WG-Garantie“ für Aus-zubildende und Studierende im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Neben zusätzlichen Investitionen in „Junges Wohnen“ sollen so die Förderbestimmungen für den Bele-gungsankauf von Wohnraum für Auszubildende und Studierende geöffnet werden. Da-mit insbesondere auch Auszubildende profitieren können, werden Beratungskompe-tenzen in einer Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene gebündelt.

Um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu stärken, wurde sich im Koalitionsvertrag auf den Ausbau von Förderprogrammen für Studierende geei-nigt. Konkret sollen die internationale Mobilität, das Programm Erasmus+ sowie die Be-gabtenförderung von Auszubildenden ausgebaut werden.

Weiteres Vorgehen:
Grundsätzlich richtet sich eine Veränderung der Rundfunkbeiträge nach der Bedarfsan-meldung der Rundfunkanstalten und wird anschließend an die Landesebene weiterge-geben und durch die Landesparlamente ratifiziert.

Die Landesgruppe wird sich innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion weiterhin für finan-zielle Entlastungen sowie eine faire Entlohnung von Auszubildenden einsetzen.
Überweisungs-PDF: