Antrag 287/I/2024 Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für alle Personen während der Dauer der Erstausbildung

Wir fordern, dass alle Personen während der Dauer der Erstausbildung pauschal von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.

 

In Deutschland gibt es circa 2,92 Millionen Studierende und 1,3 Millionen Auszubildende. Von den Studierenden beziehen rund 11 Prozent Bafög. Die restlichen Studierenden und die Auszubildenden finanzieren ihr Studium/ ihre Ausbildung durch Arbeit oder finanzielle Unterstützung ihrer Eltern.

 

Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland monatlich 18,36€ Rundfunkgebühren bezahlen. Befreiungen sind im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nur ausnahmsweise vorgesehen.

 

Gemäß § 4 RBStV werden insbesondere Studierende sowie Auszubildende und volljährige Schüler*innen auf Antrag von der Beitragspflicht ausgenommen, soweit sie Bafög oder eine andere der im RBStV genannten staatlichen Leistungen beziehen. Darüber hinaus ist eine Befreiung nur in gravierenden Härtefällen aus Gründen extremer finanzieller Not oder schwerwiegenden Gesundheitsproblemen vorgesehen. In der Praxis wird die Befreiung größtenteils verwehrt. Folglich stellt die Zahlung/ Nachzahlung der Rundfunkgebühren für Studierenden/Auszubildenden eine enorme finanzielle Belastung dar.

 

Studierende, in Erstausbildung, die nicht Bafög beziehen, haben analog zum Bafög-Höchstsatz einen Anspruch auf elterliche Unterhaltszahlung in Höhe von 930 €. Sie können aufgrund eines zu hohen Einkommens ihrer Eltern regelmäßig kein Bafög beziehen und dürfen nebenbei rein rechtlich gesehen auch nicht arbeiten gehen, ohne ihren Anspruch auf Unterhalt zu verlieren. Viele Studierende und aber auch Schüler*innen und Auszubildende haben in der Realität weniger Geld zur Verfügung. Sie sind somit insbesondere durch die Rundfunkgebühren belastet. Grundsätzlich stehen wir für ein elternunabhängiges Bafög.

 

Es ist nicht einleuchtend, warum Bafög beziehende Studierende von den Rundfunkgebühren befreit sind, alle anderen Studierenden, Auszubildende und Schüler*innen aber nicht. Der Rundfunkbeitrag stellt nämlich vor allem für Menschen in der ersten Ausbildung eine monatliche Belastung dar. Eine generelle Beitragsbefreiung