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Antrag 44/III/2016 Ein Recht auf Kultur - Kultur für Alle!

22.11.2016

Berlin hat eine pulsierende und international geschätzte Kulturlandschaft, welche die vielen jährlich hierher kommenden Besucher*innen sowie die hier lebenden Menschen begeistert und die Stadt lebenswerter macht. Mehr als 160.000 Beschäftigte wirken in der Kultur-und Kreativwirtschaft, 20.000 professionelle Künstler*innen arbeiten hier in diversen Kunstprojekten, großen staatlichen Museen, Theatern oder aber in kleinen, unabhängigen Projekten. Das Angebot in Berlin ist groß, die Berliner Kulturlandschaft unkonventionell. Berlin bietet künstlerische Freiräume, die wichtige Aufgaben für ein solidarisches Miteinander übernehmen. Wir wollen diese Kulturlandschaft erhalten und uns dafür einsetzen, dass weiterhin eine Entwicklung möglich ist, die ein kiezspezifisches Angebot schafft und dabei auf ein ausgewogenes Verhältnis von Kultur mit kommerziellem wie nicht-kommerziellem Charakter achtet.

 

Die kulturelle Landschaft ist ein wichtiger Bestandteil unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Nicht nur, weil Kulturschaffende tagespolitische Themen schwerpunktmäßig in den Mittelpunkt ihrer künstlerischen Arbeit stellen; kulturelle Angebote sind auch Bildungsangebote, die vielerorts einen bedeutenden Bezugspunkt für gelebte Integration und Austausch zwischenverschiedenen Lebensmodellen und kulturellen Settings darstellen. Kultur als von Menschen für Menschen geschaffene Ausdrucksform ist dabei ein kommunikatives Medium verschiedener Diskussionen, Erzählungen und/oderpolitischer Ansichten. In einer pluralistischen Gesellschaft thematisieren emanzipierte kulturelle Erzeugnisse (kritisch) aktuelle Entwicklungen und machen auf Missstände aufmerksam. Beispielsweise sind Theaterhäuser für viele Menschen nicht nur Unterhaltungsmedien, sondern beinhalten darüber hinaus eine Kontaktebene, die den (inter-)kulturellen Austausch ermöglicht.

 

Unser Kulturverständnis muss inklusiv sein. An vielen Stellen jedoch versperren Hürden den Zugang zu kultureller Partizipation, das wiederum eine Ungleichheit nach sich zieht, die es zu überwinden gilt. Der in der Berliner Verfassung verankerte Grundsatz, ein freiheitliches Kunstleben zu erhalten bzw. dieses zu fördern (Art 20, 21 VvB) stellt zwar keine politische Verpflichtung zur Erhaltung oder Errichtung bestimmter kultureller Einrichtungen dar. Dennoch erwächst daraus ein kulturpolitischer Gestaltungsauftrag. Dieser sollte in erster Linie einem partizipatorischen Kulturverständnis folgen und allen Menschen einen Zugang zu den zahlreichen kulturellen Angeboten ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, dass profitorientierte Einrichtungen keine Monopolstellung innerhalb der Kulturlandschaft einnehmen. Die Förderung der „großen“ Theater, Konzerthäuser etc. darf nicht zu Ungunsten unabhängiger, kleiner Kulturprojekte erfolgen. Diese müssen nachhaltig gefördert und zugleich Teil der Strukturen im Kiez werden, so dass wiederum Menschen solidarisch miteinander umgehen und  der (inter-)kulturelle Austausch über die kulturellen Angebote ermöglicht wird. Kulturprojekte in der Nachbarschaft sollen stärker gefördert werden. Die Politik muss die Potenziale der Stadt Berlin sowohl auf Landesebene als auch in den Bezirken besser erkennen und ausschöpfen. Dafür muss ein besserer Dialog zwischen den Bezirksverordnetenversammlungen und der Senatskanzlei, aber auch den Kulturschaffenden sowie -rezipierenden entstehen.

 

Kultur ist ein Teil der (Heraus-)Bildung eines reflektierten, kritischen und emanzipierten  Umgangs mit der eigenen Lebenswelt. Gerade junge Menschen sollten frühzeitig von den vielfältigen Angeboten profitieren können. Aber auch Menschen, die aufgrund von finanziellen Hürden nicht auf das Angebot Zugriff haben müssen in einer progressiven Kulturlandschaft mitgenommen werden. Um Empfänger*innen von Transferleistungen den Zugang zum kulturellen Angebot zu erleichtern gibt es bislang das 3-Euro-Kulturticket. Dieses Instrument geht in die richtige Richtung und muss weiter Fördermitteln des Landesunterstützt sowie öffentlichkeitswirksam beworben werden. Wir plädieren in dieser Hinsicht für eine Öffnung der Museen, Ausstellungen und Theaterhäuser und fordern die Abschaffung des Eintrittsgeldes für Studierende, Schüler*innen, Transferleistungempfänger*innen, Auszubildende, FSJ-ler*innen, Bufdis und weitere. Wir fordern, dass alle staatlichen Museen und Theaterhäuser an einem festen Tag in der Woche für alle Besucher*innen kostenfrei zugänglich sind.

 

Gerade in Bildungsinstitutionen wie Hochschulen und Schulen muss der Zugang zu kulturellen Einrichtungen gefördert werden. Theater ist gewissermaßen immer ein Spiegel der Gesellschaft. Es gibt viele Theaterprojekte an Schulen, die Themen wie Rassismus und Ausgrenzung thematisieren.  So kann angesichts von rechtspopulistischen Tendenzen in unserer Gesellschaft das Demokratieverständnis von jungen Menschen geformt und gefördert werden. Allerdings fehlt vielfach staatliche finanzielle Unterstützung, um vorhandene Projekte auszubauen und an die Schulen tragen zu können.

 

Durch den Ausbau eines kostenfreien Zugangs können Bevölkerungsgruppen, die sonst im Zugang zu kulturellen Gütern diskriminiert werden, gesellschaftlich eingegliedert statt ausgegrenzt werden. Der Geldbeutelentscheidet leider immer noch über die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gerade für Empfänger*innen von Transferleistungen bleiben die Türen zu kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen meist verschlossen. Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, die sollte sich auch in Museen und Theaterhäusern widerspiegeln. Der Geldbeutel steht momentan für gesellschaftliche Separierung. Gerade der integrative Charakter von Kunst und Kultur eröffnet die Möglichkeit, Geflüchtete in der Mitte der Gesellschaft ankommen zu lassen. Diesen bereits begonnen Prozess muss die Politik weiter voranbringen und Initiativen, die Geflüchtete (besonders im Kiez) in die Arbeit mit einbeziehen, unterstützen.

 

Menschen mit Behinderungen werden auf dem Arbeitsmarkt stark diskriminiert. Nicht nur der Zugang zu Jobs wird ihnen kaum bis fast gar nicht möglich gemacht. In den gegenwärtigen  Ausstellungen und Theaterinszenierungen sind Menschen mit Behinderungen kaum zu sehen. Deshalb ist es vor allen Dingen wichtig, dass Projekte, wie z.B. das Theater „RambaZamba“, das selbst von Menschen mit Behinderungen geschaffen worden sind und bei denen sie selbst in ihrer Entwicklung und Kreativität gefördert werden, auch finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite erfahren. Doch die Ausgrenzung zeigt sich nicht nur beim Zugang zu Jobs im kulturellen Sektor, sondern auch bei der Bezahlung. Arbeit, die von Künstler*innen mit Behinderungen geschaffen worden ist, wird sehr schlecht bezahlt. Deshalb ist es wichtig, dass eine Angleichung des Arbeitsentgelts stattfindet. Wir sind gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse von freischaffenden Künstler*innen und fordern deshalb den Mindestlohn in Kulturbetrieben sowie bei freischaffenden Künstler*innen. Ferner fordern wir Tarifverträge für alle nicht-künstlerisch Beschäftigten an staatlichen Theatern und Museen.

 

Deshalb fordern wir:

  • einen kostenfreien Zugang zu staatlichen Museen, Ausstellungen und öffentlichen Theaterhäusern für Studierende, Schüler*innen und Transferleistungsempfänger*innen, Auszubildende, FSJ-ler*innen, Bufdis und weitere.
  • die Förderung kultureller Projekte an Bildungseinrichtungen.
  • eine stärkere Einbindung und Förderung von Kulturschaffenden mit Migrationsbiographie in die Kunst- und Theaterszene Berlins.
  • die finanzielle Stärkung inklusiver Projekte und die Anpassung des Arbeitsentgelts auf ein gleiches Niveau.
  • Gender Mainstreaming und interkulturelle Aspekte berücksichtigen sowie Gender Budgeting anwenden
  • Bei subventionierten kulturellen Einrichtungen muss es einen Haustarif für die dort auftretenden Künstler*innen geben. – der Mindestlohn muss flächendeckend für die Kreativ-und Kulturwirtschaft und v.a. für die Arbeit in Behindertenwerkstätten gelten.

 

Antrag 40/III/2016 Flexibles Ruhestandseintrittsalter für Berliner Polizisten

22.11.2016

Die SPD-Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für Berliner Polizeibeamte eine flexible Ruhestandseingangsregelung geschaffen wird.

Antrag 33/III/2016 Zuschuss für künstliche Befruchtung auf nicht verheiratete Paare in Berlin ausweiten

22.11.2016

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin die bisherigen Zuschüsse für künstliche Befruchtung für verheiratete Paare auf verpartnerte und unverheiratete Paare ausweitet.

Antrag 32/III/2016 Auch Bezirke sollen „Modellkommune Pflege“ werden können

22.11.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, nach Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III (geplant zum 1.1.2017) die Voraussetzungen zu schaffen, dass sich die Berliner Bezirke als „Modellkommune Pflege“ bewerben können.

 

Das Konzept „Modellkommunen Pflege“, das auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege zurückgeht, sieht vor, dass die Beratungsansprüche/-pflichten nach dem SGB XI mit denen zu weiteren Sozialleistungen, die in (Finanzierungs-) Verantwortung der Kommune geleistet werden, in ein Gesamtkonzept eingebunden und in eigener Verantwortung oder in Kooperation mit anderen erbracht werden. Es geht dabei um die Sicherstellung von Aufgaben der sozialen Pflegeversicherung und die Verzahnung mit der Infrastruktur vor Ort und der Beratung zu kommunalen (in unserem Fall: bezirklichen) Leistungen zur Pflege und Pflegevermeidung (z.B. Altenhilfe, Hilfe zur Pflege, bürgerschaftliches Engagement).
Dazu sollen die Bezirke, die als „Modellkommunen Pflege“ zugelassen werden, Kooperationsverträge unter Einbeziehung fachlicher Expertise (insbes. Pflegefachkompetenz und Kompetenz der sozialen Arbeit) mit den Pflegekassen über die konkrete Umsetzung schließen können.

Antrag 20/III/2016 Integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an den Berliner Universitäten einführen

22.11.2016

Wir fordern die Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an den Berliner Universitäten. Das Abschlussziel bleibt dabei die erste juristische Prüfung.