Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin die bisherigen Zuschüsse für künstliche Befruchtung für verheiratete Paare auf verpartnerte und unverheiratete Paare ausweitet.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:
Der Antrag ist erledigt. Die Förderung über das Landesprogramm Assistierte Reproduktion kann von Ehepaaren und Paaren, die in einer nichtehelichen Gemeinschaft leben, beantragt werden.
