SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD Mitglieder des Senats sollen auf folgendes Ziel hinwirken:
Die VBB wird angehalten, das Wiener Modell mit einem Jahresticket für 365 Euro auch in Berlin zur Anwendung zu bringen.
SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD Mitglieder des Senats sollen auf folgendes Ziel hinwirken:
Die VBB wird angehalten, das Wiener Modell mit einem Jahresticket für 365 Euro auch in Berlin zur Anwendung zu bringen.
Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, darauf hinzuwirken, dass folgende Punkte im Gesetzgebungsprozess im Rahmen des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) berücksichtigt werden:
Um den Effekt des Gesetzes kontrollieren und nachsteuern zu können, fordern wir ein jährliches Monitoring.
Im Entwurf steht in § 5 Abs. 1: „Eine Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt, wenn sie aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines hinreichenden sachlichen Grundes erfolgt.“ Wir haben die Befürchtung, dass der „sachliche Grund“ so weit gefasst wird, dass Diskriminierungen weiter möglich sind.
Die sozialdemokratischen Mitglieder der zuständigen Senatsverwaltungen und Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie Mitglieder der Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für eine schnelle qualifikations-adäquate Integration von ausländischen Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt einzusetzen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dabei spielt die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine enorm wichtige Rolle. Hier müssen dringend Wege und Möglichkeiten gesucht werden, die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu beschleunigen und die Verfahren dafür zu optimieren.
Mangelnde Personalkapazitäten bei den anerkennenden Stellen, wie bei den Kammern, die weiterhin fachliche Komplexität der Fragestellungen bei den Gleichwertigkeitsfeststellungen, die Einforderung nichtvollziehbarer Einreichung bestimmter Dokumente, wie drei Monate alte Führungszeugnisse, bei der Antragstellung zur Approbation von Ärzten und die langen Bearbeitungszeiten der Anträge verhindern eine zügigere Integration der Antragstellenden in den Arbeitsmarkt. Zudem wird die Möglichkeit, nach §14 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz -(BQFG), ausländische Berufsabschlüsse bei fehlenden Nachweisen durch sonstige Verfahren, wie praktische Übungen oder Tests, durchgeführt durch die zuständigen Kammern, anzuerkennen, kaum ausgeschöpft bzw. eingesetzt. Insbesondere ist das Verfahren nach §14 BQFG wichtig für die Geflüchteten, die ohne Nachweise in Deutschland ankommen.
Auf der Landeseben wäre in erster Linie die Erhöhung der Personalkapazitäten, wie bei der Berliner Handwerkskammer und der IHK, um mindestens eine weitere Vollzeitstelle, zur Bearbeitung der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, denkbar und schon kurzfristig eine große Hilfe, um die Bearbeitungsdauer der Anträge zu verkürzen. Zurzeit ist jeweils eine Stelle für diese Aufgabe zuständig. Nicht zuletzt durch den Zuzug von Geflüchteten nach Berlin, ist die Anzahl an Anträgen auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse gestiegen. Die derzeitige Anzahl an Mitarbeitenden wird der Masse der Anträge nicht gerecht. Daher fordern wir eine Aufstockung der Stellen, um die Menschen besser und schneller in den Arbeitsmarkt sowie die Gesellschaft integrieren zu können. Auch die Nutzung der Möglichkeiten nach dem BQFG, wie §14, wird hierdurch erleichtert.
Des Weiteren soll auf der Bundesebene geprüft werden, ob es gelingen kann eine separate Stelle, durch weitere Konzentration von Anerkennungskompetenz und -zuständigkeit, ähnlich der IHK FOSA, als zentrale Anerkennungsstelle, bei der HWK einzurichten, um die Anerkennungsprozesse zu optimieren und zu beschleunigen. Hier können die Anerkennungsbescheide für HWK-Berufe transparent, einheitlich und schneller entschieden und beschieden werden.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für die Schaffung und Förderung einer weiteren unabhängigen Beratungsstelle für Ratsuchende mit ausländischen Berufsabschlüssen zum und durch das Anerkennungsverfahren einzusetzen. Insbesondere soll der §19 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll gestrichen werden. Land Berlin muss den Rechtsanspruch zur Beratung im Anerkennungsverfahren durch Regelangebote sicherstellen.
Für den erforderlichen Finanzierungsbedarf für die Schaffung und Aufrechterhaltung soll im Landeshaushalt 2019/20 Vorsorge getroffen werden, so dass eine entsprechende Stelle ausgestattet werden kann.
Die Zielsetzung soll sein, unabhängige und vertrauliche Fachberatung, Informationen zu Ablauf, Kosten und Dauer des Verfahrens, Unterstützung bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Empfehlungen zum Referenzberuf, Verweis an die zuständige Stelle im Anerkennungsverfahren, Beratung zu Qualifizierungsmöglichkeiten zur Erlangung der beruflichen Anerkennung, Unterstützung bei der Recherche zu Ausgleichsmaßnahmen bei Teilanerkennungen, Unterstützung bei der Suche nach weiterführenden Beratungsangeboten, falls eine Anerkennung nicht in Betracht kommt sowie Beratung in mehreren Sprachen durch einen unabhängigen Träger zu gewährleisten.
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass die Bearbeitungsdauer für den Folgeantrag nach dem “Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen” (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG) zur vollständigen Anerkennung max. drei Monate beträgt. Diese Frist soll im Gesetz festgehalten werden.
Gemäß § 6 Absatz 3 BQFG muss das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren grundsätzlich innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Nach Abschluss des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens stellt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid aus. Folgende Ergebnisse sind möglich:
Die Bearbeitungsdauer für den Folgeantrag dauert durchschnittlich mind. sechs Monate. Laut Aussagen der IHK FOSA Mitarbeiter*innen werden nur zuerst die Erstanträge bearbeitet, da die gesetzliche Vorgabe hier eingehalten muss. Die Bearbeitung des Folgeantrages zudem einfacher, weil nur die Anpassungsqualifizierung oder ggf, Praktikumsnachweis geprüft werden muss.
Für die Antragsteller*innen heißt das: Unnötiges Warten. Die Antragsteller können in dieser Zwischenzeit auch keine, ihrer Qualifikation entsprechend, adäquaten Stellen antreten. In Zeiten des Fachkräftemangels sollte eine qualifizierte Fachkraft schnellstmöglich den Zugang in den primären Arbeitsmarkt erhalten.