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Antrag 21/I/2017 Stärkung der Industriekultur fortsetzen und verstetigen!

20.04.2017

Die Stärkung der Potenziale der Berliner Industriekultur, die in den letzten Jahren mit ersten Schritten begonnen wurde, soll in der Legislaturperiode 2016-2021 fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Leitgedanke dabei muss es sein, Industriekultur als Motor für die aktuelle Wirtschaftsentwicklung zu nutzen und bei den Berlinerinnen und Berlinern das Bewusstsein für die Bedeutung der Industrie weiter zu verbessern. Die Stärkung der Potenziale der Berliner Industriekultur trägt dazu bei, die Offenheit für zukünftige wirtschaftliche Chancen und Entwicklungen weiter zu erhöhen.

 

Die  SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert , die Potenziale der Industriekultur in Berlin weiter zu stärken und dabei unter Einbeziehung der Bezirke sowie des Landes Brandenburg insbesondere folgende Ziele und Maßnahmen zu berücksichtigen:

 

Wirtschafts- und Stadtentwicklung durch Industriekultur voranbringen

  • Verbesserung des Bewusstseins für die Bedeutung von Industrie, in Zusammenarbeit mit Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie der Industrie- und Handelskammer
  • Nach- und Umnutzung von Industriequartieren und -flächen zur Aufwertung von Stadtvierteln und zur Stärkung der Kreativwirtschaft
  • Berücksichtigung der Industriekultur bei der Weiterentwicklung des Masterplanes Industriestadt Berlin
  • weitere Erschließung der touristischen Potentiale der Industriekultur durch visit.berlin und stärkere Aufnahme der Industriekultur in das überregionale Tourismusmarketing (zum Beispiel durch eine Radroute der Berliner Industriekultur) sowie in das Tourismuskonzept Berlin.

 

Kulturelle und denkmalpflegerische Potenziale der Industriekultur nutzen

  • Nutzung des europäischen Jahr des kulturellen Erbes 2018 und des Netzwerkes „Europäische Route der Industriekultur“ für die Präsentation von Industriedenkmalen und der Industriegeschichte Berlins
  • Verbesserung der Kulturellen Bildung im Bereich Industriekultur und Wirtschaftsgeschichte
  • Intensivierung und Ausbau der Kooperation mit regionalen und internationalen Netzwerken der Industriekultur

 

Stärkung der Akteure der Industriekultur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements im Bereich Industriekultur
  • Verstetigung und Ausbau der Förderung des Berliner Zentrums Industriekultur
  • Einbeziehung des Berlin-Brandenburgischen Wirtschaftsarchivs in die Stärkung der Potenziale der Industriekultur

 

Nutzung von Bundes- und EU-Mitteln

  • Prüfung einer verstärkten Nutzung vorhandener Bund-Länder-Mitteln aus den Bereichen Denkmalschutz, Städtebauförderung und Wirtschaftsförderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) für investive Fördermaßnahmen im Bereich Industriekultur durch das Land Berlin;
  • Initiative in Richtung des Bundes durch Fachministerkonferenzen und Bundesrat für eine stärkere Bundesförderung im Bereich Industriekultur
  • Verankerung der Industriekultur im operationellen Programm des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der laufenden EU-Förderperiode (Programmänderung) sowie der 2021 beginnenden neuen EU-Förderperiode

 

Antrag 34/I/2017 Mehr Licht in Berlin!

20.04.2017

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf sich dafür einzusetzen, dass die Berliner Straßenlaternen heller erleuchtet werden und der öffentliche Straßenraum besser ausgeleuchtet wird. Licht im Stadtraum bietet den Menschen mehr Sicherheit auf ihren bekannten und unbekannten Wegen, bei Glätte oder unwegsamen Pflaster.

 

Antrag 39/I/2017 Rekommunalisierung der Schulreinigung

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, anhand einer Vergleichsberechnung für die jeweiligen Bezirke sowie für das Land Berlin insgesamt zu prüfen, ob es mit Blick auf den derzeitigen Ausschreibungsstatus Quo oder mit Blick auf die zu erwartenden Kosten der kommenden Jahre wirtschaftlich ist, die Schulreinigung personell und sächlich teilweise oder ganz wieder in die Verantwortung der Berliner Bezirke bzw. des Landes zu geben.

 

Sollten die Vergleichsberechnungen ein entsprechendes Einsparpotential zugunsten des Landes- bzw. der Bezirkshaushalte ergeben, sollen Senat und Abgeordnetenhaus unverzüglich die notwendigen Voraussetzungen für eine Rekommunalisierung schaffen.

Antrag 40/I/2017 Weg von den Flurschulen - Berlin soll Vorreiter für innovativen Schulbau werden

20.04.2017

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass die Ergebnisse der ressortübergreifenden AG Schulraumqualität bei zukünftigen Schulbauvorhaben der Stadt Berlin berücksichtigt werden.

 

Dabei gilt es insbesondere auf folgende Merkmale zu achten:

  • Beim Neubau ist eine Abkehr von Flurschulen und die Einführung der sogenannten Team- und Lernhäuser (Compartments) umzusetzen. So können bessere Voraussetzungen für eine moderne Pädagogik geschaffen werden, die sich an individueller Förderung orientiert.
  • Die neue modulare Bauweise soll die inklusive, ganztägige Beschulung unter Öffnung der Schule in die Bildungslandschaft ermöglichen. Je nach dem Profil der Schulen sollen so Räume für die besonderen Bedürfnisse der Schüler *innen entstehen. Teamarbeit aller am Schulleben Beteiligten soll besser ermöglicht, Kommunikation zwischen Schüler*innen und Pädagog*innen verbessert werden.
  • Aus dem bisherigen Musterraumprogramm soll ein Raum- und Funktionsprogramm werden, das eine transparente Grundlage für die notwendige Anzahl der Räume schafft. Eine Angleichung an die bundesweit geltenden Empfehlungen für das Verhältnis SchülerInnen/Fläche (5,5 qm) wird angestrebt.
  • Durch die Baukonzepte wird die Einbeziehung der späteren Nutzerinnen und Nutzer zu einem frühen Zeitpunkt ermöglicht und dadurch werden passgenaue Lösungen für das pädagogische Konzept der Schule geschaffen.
  • Es soll geprüft werden, inwiefern sich die Konzepte er AG Schulraumqualität auch auf Bestandsschulen übertragen lassen.

 

Antrag 43/I/2017 Kooperationsverbot aufheben – Gemeinschaftsschulen und Ganztagsbetrieb bundesweit ausbauen

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Berliner Senats, des Bundesrats, der Bundestagsfraktion sowie der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Kooperationsverbot aufgehoben wird.

 

Darüber hinaus soll die Bundesebene ihre Schwerpunkte bei der Schulfinanzierung auf

  • den bundesweiten Neu- und Ausbau der Gemeinschaftsschule (1. – 13. Klassenstufe) sowie
  • auf den Ausbau eines flächendeckenden Ganztagsschulbetriebs in Verbindung mit einem individuellen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung

 

legen.

 

Bundesweiter Ausbau der Gemeinschaftsschule

Wir wollen, dass strukturell mehr Schüler*innen, die Bildung an Gemeinschaftsschulen in Anspruch nehmen können und wollen den Ausbau der Gemeinschaftsschulen bundesweit aktiv vorantreiben.

 

Dazu soll auf Bundesebene das Kooperationsverbot aufgehoben werden und der Ausbau der Gemeinschaftsschule vom Bund zielgerichtet finanziert und gefördert werden.

 

Die Finanzierung des Ausbaus der Gemeinschaftsschule umfasst:

  • die Neugründungen und den Neubau von Gemeinschaftsschulen,
  • den Erweiterung von bestehenden Gemeinschaftsschulen durch eine Primarstufe und/oder eine Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe),
  • den Umbau von Integrierten Gesamtschulen (IGS) und Stadtteilschulen in Gemeinschaftsschulen (1.-13. Klassenstufe),
  • die Umwandlung einer bestehenden Oberschule (Haupt-, Real-, Gesamtschule oder Gymnasium) in eine Gemeinschaftsschule,
  • eine bessere räumliche, materielle Ausstattung und Ausgestaltung der Gemeinschaftsschule.

 

Ziel des Ausbaus der Gemeinschaftsschulen ist die Schaffung eines bundesweit flächendeckenden Angebots an in sämtlichen Kommunen erreichbaren und verfügbaren Gemeinschaftsschulen, das der Nachfrage der Eltern und Kinder gerecht werden kann.

 

Bundesweiter Ausbau des Ganztagsschulbetriebs und Rechtsanspruch

Durch den Ganztagsbetrieb entwickeln sich Schulen durch eine sinnvolle Verknüpfung von Bildung, gemeinsamem Lernen und einem reichhaltigen Freizeit- und Nachmittagsangebot zu Lern-, Erfahrungs- und Lebensorten für Schüler*innen. Wir wollen, dass der Ganztagsschulbetrieb flächendeckend an jeder Schule bundesweit ausgebaut wird. Von jedem Wohnort in Deutschland aus muss eine Schule mit Ganztagsbetrieb erreichbar sein und für alle Kinder bei Bedarf zur Verfügung stehen.

 

Dazu soll auf Bundesebene das Kooperationsverbot aufgehoben werden und an jeder Schule der Ganztagsschulbetrieb zielgerichtet ausgebaut werden.

 

Die Aufgaben des Bundes beim Ausbau des Ganztagsschulbetriebs umfassen:

  • die Schaffung einen individuellen Rechtsanspruchs auf die Betreuung in einem Schulganztag an allen Schulformen,
  • Ausbau des Ganztagsschulbetriebs bundesweit an allen Schulen,
  • die räumliche und materielle Ausstattung und Ausgestaltung des Ganztagsschulbetriebs,
  • Förderung von und Abbau von bürokratischen Hürden für Kooperationen mit Kitas, Vereinen, Sportvereinen, Jugendzentren, Bildungsträgern und Initiativen zur Schaffung eines reichhaltigen und qualitativen Ganztagsschulangebots .

 

Die Gemeinschaftsschulen schaffen einen einzigartigen Bildungsraum, in dem Schülerinnen und Schüler von der 1. Klasse bis zum Abitur eine gemeinsame, bruchlose und inklusive Bildung und Erziehung bekommen können. Mit dieser reformpädagogischen Ausrichtung beweist die Gemeinschaftsschule als eine Schule für alle, dass es möglich ist, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler zu entkoppeln. Dieser Erfolg wurde mehrfach wissenschaftlich belegt.

 

Der Ganztagsschulbetrieb leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Der Ganztagsschulbetrieb schafft Raum und Zeit für ganzheitliche und soziale Lernerfahrungen und verbessert die Möglichkeiten der Schule, Schüler*innen individuell besser zu fördern. Damit mindert der Ganztagsschulbetrieb soziale Ungleichheiten und schafft mehr Chancengleichheit und höhere Bildungschancen für alle.

 

Der bundesweite Ausbau von Gemeinschaftsschulen und des Ganztagsschulbetriebs führt das Bildungswesen in Deutschland einen entscheidenden Schritt näher zum Ziel der Chancengleichheit und guter Bildung für alle.

 

Um ein flächendeckendes Angebot von Gemeinschaftsschulen und eines Ganztagsbetriebs zu schaffen und für eine den Aufgaben und Anforderungen entsprechend ausgiebige Finanzierung zu gewährleisten, ist der Bund gefragt.

 

Das Kooperationsverbot, das nach wie vor eine Schulfinanzierung durch den Bund verhindert, muss dafür aufgehoben werden.

 

Damit ein gerechtes Bildungssystem auf Bundesebene entsteht und die finanzielle Situation des Bundesland, nicht zum Nachteil der dort aufwachsenden Schüler*innen wird.