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Antrag 102/I/2019 Soziale Segregation im Berliner Schulsystem – Wir wollen beste Schulen in schwieriger Lage

25.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, ein Programm für Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen zu entwickeln und zu implementieren. Ziel ist eine nachhaltige Erhöhung der Unterrichts- und der Schulqualität. Diese Qualitätsentwicklung soll in der Folge die Bildungserfolge der Schüler*innen an Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen signifikant erhöhen und damit einen Beitrag zur sozialen Chancengleichheit leisten

Das Programm soll dabei folgende Aspekte berücksichtigen:

  1. Schulen sollen durch das Programm darin bestärkt werden, ihre Entwicklungsziele konsistent an den Daten im Indikatorenmodell auszurichten. Gleichzeitig sollen sie im Rahmen des Programms die (personelle) Entlastung bekommen, die für die Umsetzung der Entwicklungsziele aus Sicht der Schule notwendig sind.
  2. Für dieses Programm sollen ab dem Jahr 2020 jährlich 20 Mio. EUR für mindestens fünf Jahre bereitgestellt werden. Statt einer breiten Streuung
    sollten zunächst berlinweit nicht mehr als 30-40 Schulen daran teilnehmen. Für die Auswahl der Schulen sollen die soziale Zusammensetzung, diesherige Schulentwicklung (Indikatorenmodell) sowie die Freiwilligkeit die Grundlage bilden.
  3. Mit Bereitstellung der Mittel soll eine Kommission von Expertinnen und Experten aus der Bildungsforschung, Schulpraxis und Bildungsverwaltung mit
    den folgenden Aufgaben eingesetzt werden:
    a) Erarbeitung eines Programmkonzepts für Berlin unter Berücksichtigung von internationalen Vorbildern und Erfahrungen, z.B. London Challenge
    b) Erarbeitung von konkreten Struktur-, Finanzierungs- und Personalvorschlägen.
    c) Die Kommission soll ihre Empfehlungen zeitnah vorlegen, sodass mit dem Programm spätestens zum Schuljahr 2020/21 begonnen werden kann.

Antrag 39/I/2019 Nachteile ausgleichen und schnellen Arbeitsmarktzugang für Frauen mit Migrationshintergrund sichern!

25.02.2019

SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD Mitglieder des Senats sollen auf folgende Ziele hinwirken:

  1. Aufstockung von finanziellen Mitteln insbesondere zur individuellen Förderungen von Programmen für Frauen
  2. Unterstützung der Beratungseinrichtungen im Rahmen von Projekten
  3. Aufstockung des Härtefallfonds
  4. Öffentlichkeitswirksame Informationskampagne des Senats
  5. Unternehmen, die weitere Qualifikationsangebote für Frauen mit Migrationshintergrund anbieten, zu fördern

 

Antrag 118/I/2019 Nachteile ausgleichen und Wettbewerbsfähigkeit Berlins im Kampf um beste Lehrkräfte sicherstellen

25.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Benachteiligung der angestellten Lehrkräfte in Berlin im Vergleich zu ihren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern aber auch innerhalb Berlins zu beenden. Damit soll insbesondere auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Berlins im bundesweiten Wettstreit um beste Lehrkräfte sichergestellt und dem akuten Lehrkräftemangel entgegnet werden, so dass sich zudem die Arbeitsbedingungen an den Schulen durch eine personelle Entlastung verbessern. Das Ziel einer echten Gleichstellung muss dabei Vorrang haben gegenüber der Debatte um die bloße Form des Beschäftigungsverhältnisses an sich.

 

Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit muss unter anderem insbesondere auf die Beseitigung folgender Nachteile für die derzeit angestellten Lehrkräfte geachtet werden: Steuerlast und Sozialabgaben im Verlauf des Berufslebens, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Zuschläge (z.B. Familienzuschläge) sowie die Alterssicherung.

 

Die Senats- und Fraktionsmitglieder werden hierfür aufgefordert, noch im Verlauf des Kalenderjahres 2019 die verschiedenen Wege zur Umsetzung der obigen Ziele zu erarbeiten und einander ergebnisoffen gegenüberzustellen. Dabei sollen die Erfolgsaussichten innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit den Vor- und Nachteilen einer außertariflichen Entgeltgestaltung für Berliner Lehrkräfte, einer Wiedereinführung der Verbeamtung oder anderen Lösungsansätzen miteinander abgewogen werden.

Antrag 91/I/2019 Gegen Kältetod und rabiate Räumung – für eine soziale und würdevolle Strategie im Umgang mit obdachlosen Menschen

25.02.2019

Wir rufen die SPD Mitglieder im Senat von Berlin, die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder in den Berliner Bezirksämtern dazu auf, sich aktiv in die Erstellung der Leitlinie zum Umgang mit Wohnungslosigkeit in Berlin einzubringen. Dabei ist die besondere Problematik obdachloser Frauen in Berlin so schnell wie möglich aktiv anzugehen. Das Land Berlin und die Bezirke stehen vor der gemeinsamen Verantwortung, im Rahmen der Verhandlungen zur Leitlinie der Wohnungslosenpolitik die Prämisse eines würdevollen Umgangs mit obdachlosen Menschen im Maßnahmenkatalog zu verankern.

 

Unmittelbar fordern wir:

  • Eine gesamtstädtische Steuerung, d.h. ein gemeinsames und abgestimmtes bezirksübergreifendes Vorgehen aller Bezirke und der Senatsverwaltungen
  • Wegzukommen vom System der Ehrenamtlichen und hin zu einer Aufstockung von Sozialarbeiter*innen bei der Kältehilfe für eine bedarfsorientierte, individuelle Beratung, damit Schlafplätze angenommen werden und nicht leer stehen
  • unverhältnismäßige Räumungen dürfen nicht durchgeführt werden
  • der Fokus muss auf vorheriger, aufsuchender Unterstützung und Beratung liegen

 

Wir fordern einen würdevollen und sozialen Umgang mit obdachlosen Menschen in Berlin.

Antrag 53/I/2019 “Berliner Mietendeckel” – Einführung einer landesrechtlichen Mietpreisregulierung

25.02.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf, noch in der laufenden Legislaturperiode eine landesrechtlichen Mietpreisobergrenze (“Berliner Mietendeckel”) einzuführen, um das Mietpreisniveau zu stabilisieren und sicherzustellen, dass alle Berlinerinnen und Berliner in der Lage bleiben, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden.

 

Die Mieten in Berlin sind in den letzten Jahren massiv gestiegen und steigen weiter an. Wenn wir bezahlbare Wohnungen für alle in der gesamten Stadt und insgesamt gleichwertige Lebensverhältnisse in Berlin haben wollen, dann müssen wir diese Mietpreisspirale durchbrechen.

 

Daran werden wir mit einem Bündel aus drei Instrumenten arbeiten: Bauen, Kaufen, Deckeln.

 

1. Wir müssen mehr Wohnungen bauen.

Das wirksamste Mittel gegen steigende Mieten ist der Bau von mehr günstigen Mietwohnungen. Deshalb sorgen wir dafür, dass die sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften mehr Mietwohnungen bauen: Bis 2026 sollen sie 53.400 neue Wohnungen bauen, davon 17.800 als geförderter Wohnungsbau.
Besonderen Wert müssen wir daneben auf die Einbindung von gemeinwohlorientierten Genossenschaften und anderen Non-Profit-Wohnungsträger in die Neubauoffensive legen. Dafür fordern wir insbesondere die Berufung eine*r Landesbeauftragte*n für Genossenschaften und gemeinnütziges Wohnen, die die Interessen solcher Akteure im Planungsprozess sicherstellt und Anlaufstelle für Beratung und Vermittlung ist. Ferner muss öffentliches Bauland, das die landeseigenen Wohnungsgesellschaft in absehbarer Zeit nicht bebauen können, verstärkt über Erbbauverträge direkt an gemeinwohlorientierte Genossenschaften und andere Non-Profit-Wohnungsträger abgegeben werden. Die vorhandenen Förderinstrumente für gemeinwohlorientierte Genossenschaften sind auszubauen und für andere Non-Profit Wohnungsträger zu öffnen.

 

Mit der Wohnungsbauleitstelle, dem Bündnis für Wohnungsneubau, der Wohnungsbauförderung und dem kooperativen Baulandmodell werden daneben auch profitorientierte private Bauunternehmen schneller, mehr und auch günstige Wohnungen bauen. Beim kooperativen Baulandmodell wird in einem städtebaulichen Vertrag u.a. vereinbart, dass bei Neubauprojekten 30 Prozent der Wohnfläche günstige Mietwohnungen sein müssen (mietpreis- und belegungsgebunden). Soweit öffentliches Bauland durch Private entwickelt werden soll, darf dies nur auf Grundlage von Erbbauverträgen geschehen, die sicherstellen, dass möglichst viel dauerhaft bezahlbarer Wohnraum entsteht. Boden in öffentlicher Hand wird nicht verkauft!

 

2. Wir wollen mehr Wohnungen kaufen und damit in das Eigentum der Allgemeinheit überführen.

In den Milieuschutzgebieten setzen wir verstärkt auf das kommunale Vorkaufsrecht, um das Mietniveau zu stabilisieren und Verdrängung zu verhindern. Um die Bezirke dabei zu unterstützen, muss noch in dieser Legislaturperiode ein Berliner Bodenfonds ins Leben gerufen werden, aus dessen Mitteln solche Ankäufe unbürokratisch, aber geordnet durchgeführt werden können. Dafür ist ein Ankaufverfahren zu schaffen, in dem anhand von klaren, am Schutz der Mieter*innen ausgerichteten und im Haushaltsrecht verankerten Kriterien strategisch entschieden wird, welche Wohnungsbestände für einen Ankauf durch die öffentliche Hand in Frage kommen.

 

Insgesamt erhöhen wir die kommunalen Wohnungsbestände durch Zukäufe auf 400.000 Wohnungen bis zum Ende dieser Wahlperiode. Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften bieten stabile Mieten: Wir haben die Mietsteigerungen auf höchstens 2 Prozent pro Jahr beschränkt und Mieterhöhungen in Folge von Modernisierungen auf maximal 6 Prozent begrenzt. Außerdem werden wir in Berlin alle für Wohnungsbau geeigneten Liegenschaften des Bundes (BIMA) kaufen.

 

3. Mit dem Berliner Mietendeckel werden wir uns Luft verschaffen, bis der Mietmarkt durch Neubau und Kauf entspannt wurde.

Die genaue Ausgestaltung des Berliner Mietendeckels werden wir in der Koalition gemeinsam besprechen und vorantreiben. Eine Möglichkeit könnte dabei sein:

Die Mieten für bezugsfertige Wohnungen könnten zu einem Stichtag eingefroren werden. Das gilt sowohl für bereits bestehende als auch für neue Mietverträge. Neubauten sollen nicht erfasst werden – bei ihnen ist über über andere Instrumente, zum Beispiel das Berliner Kooperative Baulandmodell, landeseigenen Wohnungsbau sowie die Förderung von Genossenschaften und anderen Non-Profit-Bauträgern, sicherzustellen, dass sie nicht zu einem ungebremsten Anstieg der Mieten beitragen. Der Mietendeckel wird zunächst befristet für 5 Jahre eingeführt – mit Option auf Verlängerung. Angewendet wird er in allen Gebieten Berlins, die von einem besonders starken Mietanstieg betroffen sind. Ob das in ganz Berlin oder nur in bestimmten Gebieten der Fall ist, muss im Zuge der Umsetzung empirisch belastbar geprüft werden.