Antrag 118/I/2019 Nachteile ausgleichen und Wettbewerbsfähigkeit Berlins im Kampf um beste Lehrkräfte sicherstellen
AntragstellerInnen:
KDV Mitte+ Abt. 01/15 Gesundbrunnen
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Benachteiligung der angestellten Lehrkräfte in Berlin im Vergleich zu ihren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern aber auch innerhalb Berlins zu beenden. Damit soll insbesondere auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Berlins im bundesweiten Wettstreit um beste Lehrkräfte sichergestellt und dem akuten Lehrkräftemangel entgegnet werden, so dass sich zudem die Arbeitsbedingungen an den Schulen durch eine personelle Entlastung verbessern. Das Ziel einer echten Gleichstellung muss dabei Vorrang haben gegenüber der Debatte um die bloße Form des Beschäftigungsverhältnisses an sich.
Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit muss unter anderem insbesondere auf die Beseitigung folgender Nachteile für die derzeit angestellten Lehrkräfte geachtet werden: Steuerlast und Sozialabgaben im Verlauf des Berufslebens, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Zuschläge (z.B. Familienzuschläge) sowie die Alterssicherung.
Die Senats- und Fraktionsmitglieder werden hierfür aufgefordert, noch im Verlauf des Kalenderjahres 2019 die verschiedenen Wege zur Umsetzung der obigen Ziele zu erarbeiten und einander ergebnisoffen gegenüberzustellen. Dabei sollen die Erfolgsaussichten innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit den Vor- und Nachteilen einer außertariflichen Entgeltgestaltung für Berliner Lehrkräfte, einer Wiedereinführung der Verbeamtung oder anderen Lösungsansätzen miteinander abgewogen werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Kein Votum der Antragskommission
Überweisen an:
AH Fraktion, Senat
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Benachteiligung der angestellten Lehrkräfte in Berlin im Vergleich zu ihren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern aber auch innerhalb Berlins zu beenden. Damit soll insbesondere auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Berlins im bundesweiten Wettstreit um beste Lehrkräfte sichergestellt und dem akuten Lehrkräftemangel entgegnet werden, so dass sich zudem die Arbeitsbedingungen an den Schulen durch eine personelle Entlastung verbessern. Das Ziel einer echten Gleichstellung muss dabei Vorrang haben gegenüber der Debatte um die bloße Form des Beschäftigungsverhältnisses an sich.
Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit muss unter anderem insbesondere auf die Beseitigung folgender Nachteile für die derzeit angestellten Lehrkräfte geachtet werden: Steuerlast und Sozialabgaben im Verlauf des Berufslebens, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Zuschläge (z.B. Familienzuschläge) sowie die Alterssicherung.
Die Senats- und Fraktionsmitglieder werden hierfür aufgefordert, noch im Verlauf des Kalenderjahres 2019 die verschiedenen Wege zur Umsetzung der obigen Ziele zu erarbeiten und einander ergebnisoffen gegenüberzustellen. Dabei sollen die Erfolgsaussichten innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit den Vor- und Nachteilen einer außertariflichen Entgeltgestaltung für Berliner Lehrkräfte, einer Wiedereinführung der Verbeamtung oder anderen Lösungsansätzen miteinander abgewogen werden.
Überweisen an:
AH Fraktion, Senat
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK II):
In einer umfassenden Erörterung der Problematik unter Einbeziehung von SenBJF und SenFin hat der AK II feststellen müssen, dass ein Nachteilsausgleich für beim Land Berlin beschäftigte angestellte Lehrkräfte aus tariflichen Gründen nicht möglich ist.
Die SPD-Fraktion erkennt an, dass das Beschäftigungsverhältnis der Berliner Lehrkräfte, aktuell die Anstellung, für die jeweilige Lehrkraft einen Nachteil gegenüber verbeamteten Kollegen in anderen Bundesländern beinhaltet. Diese Benachteiligung besteht aus einer Nettodifferenz zwischen 80.000€ und 160.000 € (Alleinstehende vs. Verheiratete mit 2 Kindern), berechnet auf die Lebensarbeitszeit, Nachteilen bei der Krankenvorsorge und bei der Altersvorsorge. Diese Ungleichstellung steht im Widerspruch zum unserem Leitmotto „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Zeitgleich sehen wir die von Jahr zu Jahr steigenden Kündigungszahlen in Berlin sowie, dass sich der Fachkräftemangel der anderen Länder verstärkend auswirkt auf den Fachkräftemangel in Berlin – neben den Lehrkräften, die uns eh fehlen, verlieren wir relevante Größenordnungen an Lehrkräften aufgrund der schlechteren Einstellungsbedingungen. Aus diesem Grund sehen wir Handlungsbedarf hinsichtlich der Beschäftigungsverhältnisse.
Berliner Lehrkräfte können nicht mit anderen Bundesländern durch eine Zulage für alle angestellten Lehrkräfte gleichgestellt werden, denn eine pauschale Angleichung der Gehaltshöhe im Angestelltenverhältnis würde nicht im Einklang mit der TdL erfolgen können. Vergangene Versuche in entsprechende Richtung haben zu einer Blockade der anderen Länder geführt. Gleichzeitig bekennen wir uns zur Bedeutung der TdL für Berlin und halten an gemeinsam ausgehandelten Rahmen fest. Aus diesem Grund sehen wir keine Möglichkeit, dass eine finanzielle Angleichung des Berliner Angestelltenverhältnisses mit anderen Ländern erreicht werden kann.
Bei der Betrachtung der jeweiligen Lebensarbeitszeit lassen sich keine relevanten Unterschiede zwischen den beiden Beschäftigungsmodellen rauslesen. Durch die Vorsorge bzgl. zukünftiger Rücklagen kann man bei der Rückkehr zur Verbeamtung von einem kostenneutralen Modell sprechen, auch für die Zukunft. Mehrkosten, die sich auf der einen Seite bei der Verbeamtung durch erhöhte Krankheitsraten ergeben und auf der anderen Seite durch die Vorweggewährung der Stufe 5 und Unterstützungsmaßnahmen für Quereinsteigenden entstehen, können als gleichwertige Belastungen betrachtet werden und geben daher aus rein haushälterischer Logik keinem Modell den Vorzug. Insofern ist die Entscheidung bzgl. der Rückkehr zur Verbeamtung eine politische und keine haushälterische.
Deshalb hat die SPD-Fraktion folgenden Beschluss gefasst: „Klassisch ausgebildete Lehrkräfte sind ein Mangelberuf in ganz Deutschland. Berlin hat gegenüber allen anderen Bundesländern einen Wettbewerbsnachteil wegen des Beharrens auf dem Angestelltenverhältnis. Wir haben zwar die Kapazitäten in der Ausbildung von Lehrkräften massiv erhöht. Trotzdem verlieren wir 10-15 % unserer voll ausgebildeten Lehrkräfte während ihres Beschäftigungsverhältnisses an andere Bundesländer, die diese Kräfte verbeamten. Statt mit diesen voll ausgebildeten Lehrkräften die Qualität an den Berliner Schulen steigern zu können, steigt bei uns der Anteil von Quer- und Seiteneinsteigern immens an, auch wegen der Ungleichbehandlung. Die Bildung unsere Kinder ist es uns wert, dass wir trotz unserer nach wie vor geltenden Vorbehalte gegenüber dem Beamtentum beschließen, dass wir die grundsätzliche Debatte rund um Ungleichbehandlung der beiden Beschäftigungsformen nicht auf dem Rücken unserer Kinder austragen. Es ist notwendig zu handeln. Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, Lehrkräfte in Berlin wieder zu verbeamten und entsprechende Gespräche mit Koalitionspartnern aufzunehmen.“
Eine Umsetzung des Beschlusses der SPD-Fraktion ist aufgrund anderer Positionierungen der Koalitionspartner zurzeit nicht möglich.
This Antrag was published on Montag, 25. Februar 2019 at 17:34.