Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für die Zustimmung durch die oberste Landesbehörde zur Abweichung von der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im Abschnitt „Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Punkt 2“, einzusetzen und zwar dahingehend, dass im Land Berlin vor baulichen Borsteinabsenkungen wahrnehmbare Orientierungshilfen in Form von Bodenmarkierungen (z. B. Zeichen 299) und/oder Verkehrsbeschilderungen am Straßenrand angebracht werden können, die dem parkplatzsuchenden Autofahrer signalisieren, dass hier das Parken laut StVO § 12, Abs. 3 Nr. 5 unzulässig ist.
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Antrag 67/II/2019 Dem Rückzug von Post und Banken aus den Kiezen entgegenwirken
22.09.2019Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, gemeinsam mit den Verantwortlichen der Banken, Sparkassen und der Post in Berlin alternative Formen der Nahversorgung zu entwickeln, die dem Rückzug von Post und Banken aus den Kiezen entgegenwirken bzw. neue Wege entstehen lassen, um eine wohnortnahe Versorgung in Berlin sicherzustellen.
Antrag 272/I/2019 Rechte Gewalt in Neukölln bekämpfen
31.03.2019
- Der Landesparteitag begrüßt die Entscheidung des Innensenats, für die Ermittlungen zu den anhalten rechten Anschlägen in Neukölln die Übernahme durch den Generalbundesanwalt prüfen zu lassen.
- Der Landesparteitag begrüßt ebenfalls die geplante Einrichtung eines „Gemeinsamen Informations- und Bewertungszentrum Rechtsextremismus“, in dem die Berliner Polizei und der Berliner Verfassungsschutz gemeinsam Informationen und Lagebilder zusammentragen können, um den Terror der extremen Rechten besser verhindern und aufklären zu können.
- Der Landesparteitag fordert die Sicherheitsbehörden dazu auf, den Polizeischutz für die Betroffenen rechter Gewalt aufrecht zu erhalten
- Der Landesparteitag fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, nach Einführung des Amtes eines oder einer Polizeibeauftragten dafür Sorge zu tragen, dass das Amt so ausgestattet wird, dass Untersuchungen von vermuteten Missständen in den Sicherheitsbehörden unabhängig und umfassend geführt werden können.
- Der Landesparteitag fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, eine/n Sonderermittler*in zu rechter Gewalt in Berlin nach Abschluss der Ermittlungen einzusetzen. Neben der anhaltenden Anschlagsserie auf linke und andere zivilgesellschaftliche Akteure in Neukölln soll sich der/die Sonderermittler*in u.a. auch mit dem unaufgeklärten Mord an Burak Bektas befassen.
Antrag 69.1/I/2019 Die kommunale Wohnungswirtschaft stärken
9.03.2019Die Wohnungsmärkte in den Ballungsräumen sind deutschlandweit angespannt. Sorgen um die Bezahlbarkeit der Mieten und Angst vor Verdrängung sind bei vielen Mietern groß. In Berlin erfahren jährlich tausende Mieterhaushalte, die der Umwandlung von Mietwohnungen, teuren Modernisierungen und oft sogar unberechtigten Eigenbedarfskündigungen ausgesetzt sind, wie unzureichend der Mieterschutz ist. Bei extremer Wohnungsnachfrage ist Geschäftemache-rei mit Wohnraum leicht. Wer eine Wohnung sucht, ist der Wohnungsknappheit brutal ausge-setzt und findet kaum noch bezahlbare Angebote. Rechtswidrig völlig überhöhte Mietforderun-gen bei Neuvermietungen sind alltäglich. Zehntausende Mieterhaushalte leiden längst unter untragbaren Miethöhen und zu hoher Wohnkostenbelastung.
Wohnen ist ein Grundrecht. Mieterschutz und ein ausreichendes Wohnungsangebot sind eine politische Kernaufgabe. Wir werden in einem innerparteilichen Diskussionsprozess mit breiter Beteiligung unserer Mitglieder bis zum Landesparteitag II/2019 klären, ob und falls ja: unter welchen Bedingungen Enteignungen nach Art. 14 GG und Vergesellschaftungen nach Art. 15 GG für uns als Instrumente infrage kommen, um das Ziel eines ausreichenden Wohnungsan-gebots in Berlin zu gewährleisten.
Der Vorstand des SPD-Landesverbands Berlin, der Berliner Senat sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, folgende weitere Gesetzesreformen und Maßnahmen zur wirksamen Regulierung des ange-spannten Wohnungsmarktes in Berlin und bundesweit in den Gebieten mit erhöhtem Wohnbe-darf zu unterstützen und durchzuführen:
A. Handlungsebene Bund und Länder
- Mietenstopp“ in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf für 5 Jahre: Kappungsgrenze in Hö-he des allgemeinen jährlichen Preisanstiegs
- Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete aus den Mietänderungen oder Neumietver-trägen der letzten 10 Jahre (§ 558 BGB)
- Verschärfung der Mietpreisbremse durch Sanktionierung überhöhter vertraglicher Miet-preisvereinbarung (Mieterrecht auf Rückzahlung überhöhter Mieten rückwirkend für 3 Jah-re plus 10 % Schadensersatz). Die Ausnahme „umfassende Modernisierung“ ist rechtlich zu definieren und zu beschränken.
- Verschärfung des § 5 WiStG zur wirksameren Verfolgung von Mietwucher
- Absenkung der Modernisierungsumlage gem. §§ 559 BGB auf 5 % der anerkennungsfä-higen Modernisierungskosten, in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarfs auf 3 %, Kappung bei maximal 2,00 EUR/qm Wohnfläche
- Stärkung des Mieterschutzes bei Härtefällen wegen Modernisierungsumlagen
- Der § 559 BGB ist zu streichen, damit Mieterinnen und Mieter künftig nicht mehr die ge-samten Kosten für Modernisierungsmaßnahmen allein tragen müssen.
- Zur weiteren Entlastung der Mieter*innen muss außerdem die gängige Praxis, dass die eigentlich durch die Hauseigentümer*innen zu entrichtende Grundsteuer über die Be-triebskosten auf die Mieter*innen umgelegt wird, durch eine Streichung von Ziffer 2 in § 2 der Betriebskostenverordnung beendet werden.
- Damit die Mieter*innen ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, fordern wir eine gesetz-liche Regelung, die Wohnungsunternehmen mit als 100 Wohneinheiten verpflichtet, pari-tätisch besetzte Mieter*innenräte zur Beteiligung der Mieter*innenschaft an Unterneh-mensentscheidungen durchzusetzen. Vorbild für eine solche Regelungen könnte das Ber-liner Wohnraumversorgungsgesetz sein, dessen Bestimmungen zur Mitbestimmung von Mieter*innen auf private Unternehmen im gesamten Bundesgebiet ausgedehnt werden. Umgehungen der Regelungen durch künstliche Aufspaltungen von Unternehmensstruktu-ren müssen von vornherein ausgeschlossen werden.
- Stärkerer Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
- Effektiver Kündigungsschutz für gemeinnützige soziale Einrichtungen
- Einführung eines Gewerbemieterschutzes in Sanierungs- und Erhaltungsgebieten
- Verdoppelung der GroKo-Ansätze für die Bundesmittel zur Unterstützung des durch die Länder geförderten Sozialen Wohnungsbaus ab 2020
- Wohngeld-Anpassung in 2020 und umfassende Wohngeld-Reform bis 2021
- Unterstützung des Bundes mit Mitteln der Wohnungsbau- und Städtebauförderung für die Bildung von Boden- und Infrastrukturfonds und Bodenbevorratung durch Kommunen.
- Verbesserung der rechtlichen Anwendungsbedingungen für die Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte und Erweiterung des preislimitierten Vorkaufsrechts.
- Die bodenrechtlichen Instrumente des Besonderen Städtebaurechts und das allgemeine Vorkaufsrecht müssen auch bei sharedeal-Grunderwerb gelten, die grunderwerbsteuer-pflichtig werden müssen.
- Spekulation stoppen: Wir brauchen eine Steuer, die leistungslosen Gewinn durch Boden-wertsteigerungen abschöpft und Eigentümer baureifen Landes dazu anhält, ihr Baurecht auch schnell zu nutzen und das Land nicht jahrelang unbebaut zu lassen. Deshalb fordern wir die Grundsteuer C, die unbebautes, aber baureifes Land gesondert besteuert und wol-len darüber hinaus eine Bodenwertzuwachssteuer entwickeln. Ergänzend zur Grundsteu-er fordern wir eine Luxussteuer, die nicht mehr auf die Mieter*innen umgelegt werden darf und nur im Hochpreissegment greift.
- Baurechtlich sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die Genehmigung von Bebauungen zu befristen, um zu erreichen, dass die Spekulation mit Grundstücken, die über Baurecht verfügen, beendet wird. Die Ausnutzung von Baurecht muss gefördert werden, nicht das Nichtstun.
- Ertragssteuerrechtliche Ungerechtigkeiten bei share-deals sind zu beseitigen.
- Ergänzung des § 34 BauGB mit einer Sozialkomponente: Gemeinden erhalten die Mög-lichkeit, bei Bauvorhaben nach § 34 einen Anteil an Sozialwohnungen zu fordern, eine für den sozialen Wohnungsbau zweckgebundene Ausgleichszahlung zu verlangen und eine Beteiligung an Infrastrukturfolgelasten.
- Einführung der Innenentwicklungsmaßnahme (IEM)
- Stärkung des sozialen Erhaltungsrechts (Re-Novellierung von § 172 BauGB auf den Stand bis 1998), damit Städte die Verdrängung von Mietern und soziale Segregation wirk-samer verhindern können, dabei Verschärfung des Umwandlungsverbotes durch Strei-chung von Ausnahmen.
B. Handlungsebene Land Berlin
- Schnelle Prüfung und Präzisierung des Vorschlags aus der SPD, einen „Berliner Mieten-deckel“ landesrechtlich einzuführen und rechtssicher auszugestalten
- Priorität für Wohnungsbau: Erhöhung der Anzahl fertiggestellter Wohnungen in Berlin auf 20.000 bis 25.000 und Verdoppelung des Wohnungsbaus der Landeseigenen bis zum Jahr 2021 durch geeignete Maßnahmen, darunter:
- Beschleunigung des Wohnungsbaus durch schnelle Besetzung der vom Senat im Som-mer 2018 beschlossenen zusätzlichen 110 Personalstellen und ergebnisoffene Prüfung weiterer Personalbedarfe für die bezirkliche Stadtplanungs- und Bauaufsicht
- Konsequente und effiziente Anwendung des Berliner „Kooperativen Baulandmodells“ so-wie Evaluierung der bisherigen Verträge und Ergebnisse
- Prüfung eines generellen Vorkaufsrechts im Land Berlin für Baugrundstücke
- Klare Zeitbegrenzungen für Partizipationsverfahren
- Erhöhung der Wohnungsbauförderung auf mind. 5.000 Wohnungen im Jahr ab 2020, vor allem für Landeseigene und Genossenschaften
- Rechtsverordnung zur Begrenzung von Möblierungszuschlägen
- Rechtsverordnung zur Definition einer „umfassenden Modernisierung“ als Ausnahme von der Mietpreisbremse
- Stärkung der Zivilgerichtsgerichtsbarkeit und Straffung/Bündelung des Instanzenweges für Mietrechtssachen
- Weitere Maßnahmen zur Senkung von Neubaukosten und Modernisierungskosten sollten angestrebt werden. Der zuständige Fachausschuss der Berliner SPD wird gebeten, Vorschläge dafür zu diskutieren.
Antrag 117/I/2019 Attraktivität der Arbeit mit unseren Kindern erhöhen
25.02.2019Vorbemerkung: Die Diskussion zur Steigerung der Attraktivität des Lehrberufs ist Gegenstand einiger laufenden Debatten, Beschlussfassungen und möglicherweise weiterer Initiativen. Explizit ohne Positionierung zur Diskussion zu wirksamen Mitteln zur Steigerung der Attraktivität des Lehrberufs – zielt dieser Antrag auf die Verbesserung der Situation der anderen Fachkräfte im Erziehungswesen (u.a. Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Sonderpädagogen).
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit auf, wirksame Mittel einzusetzen, um die Attraktivität der Arbeit mit Kindern von der KiTa bis zur Oberschule zu erhöhen.
Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
1. Bezahlung der Fachkräfte nach TVöD-SuE
Um im Ländervergleich attraktiv zu bleiben, kann Berlin nicht länger nach dem für die Fachkräfte ungünstigeren TV-L bezahlen.
2. Zahlung der Zulage für besondere Herausforderungen für alle Fachkräfte
Im Dezember 2018 wurde beschlossen, dass für beamtete Lehrkräfte und über das Tarifrecht auch für die ganz überwiegende Zahl der tarifbeschäftigten Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage eine Zulage gezahlt wird. Hiermit werden die besonderen Herausforderungen anerkannt. Da diese besonderen Herausforderungen aber nicht allein von den Lehrkräften, sondern auch Erzieher*innen und Schulsozialarbeiter*innen gemeinsam bewältigt werden müssen, ist die Zulage auch allen Fachkräften in Schule, KiTa und Jugendfreizeiteinrichtung zu gewähren. Für die Tarifgruppen, für die die Zahlung einer Zulage derzeit nicht möglich ist, wurde, soweit zulässig, eine Höhergruppierung genutzt, um die Arbeit bei besonderen Herausforderungen zu würdigen. Um eine Zulage für alle Fachkräfte zu ermöglichen, soll sich Berlin dafür einsetzen, die tariflichen Möglichkeiten zu erweitern.
3. Verbesserung der Ausstattung an Berlins Erziehungseinrichtungen
Finanzielle Anreize allein können die Attraktivität der Berufe im Erziehungswesen nicht soweit erhöhen, um dem Mangel an Fachkräften auch mittel- und langfristig zu begegnen. Ziel muss es daher sein, insbesondere die Arbeitsbedingungen selbst zu verbessern. Insbesondere an Einrichtungen in schwieriger Lage müssen geringe Klassengrößen erreicht werden. Für eine bessere Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen ist eben die Kombination verschiedener Fachkräfte essentiell. Darum braucht es mehr Schulsozialarbeiter*innen, insbesondere an Schulen in schwieriger Lage. Supervision ist in vielen sozialen Berufsfeldern gängiger Standard oder sogar vorgeschrieben. Sie ist nicht nur ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der beruflichen Praxis, sondern auch besonders hilfreich bei der Bewältigung von Krisensituationen und besonderen Herausforderungen. Entsprechende Angebote sind für alle Fachkräfte im Erziehungswesen auszubauen und Prozesse zu etablieren.
