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Antrag 225/I/2018 Umsetzung des Entwicklungskonzeptes i2030 beschleunigen!

22.04.2018

Mehr und besseren SPNV für die Erreichbarkeit von Zentrum und Umland

 

Der Fachausschuss Mobilität der SPD Berlin befürwortet die Ziele der von den Ländern Berlin und Brandenburg mit der DB AG geschlossenen „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ vom Oktober 2017. Er sieht darin einen Meilenstein zur Umsetzung des gemeinsamen Beschlusses „Schienenverkehr zwischen Berlin und Brandenburg“ mit dem AK Verkehr der SPD Brandenburg vom 25.01.2017 zur Verbesserung der SPNV-Anbindung in der Hauptstadtregion.
Für alle acht untersuchten Projekte sind der schnelle Auf- und Ausbau der Schieneninfrastruktur und die Ausweitung des Zugangebots erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund ist in den Untersuchungen vor allem zügig das „Wie und Wann“ festzulegen, nicht erneut über das „Ob“ bzw. ein „Entweder/Oder“ zu streiten. Die Berliner Umlandgemeinden benötigen rasch verbindliche Zusagen für die Verbesserung der Schienenanbindung mit Berlin. Dazu gehört eine klare Umsetzungsstrategie mit nachvollziehbaren Zeitabläufen und Perspektiven für die einzelnen Strecken. Der Mehrverkehr auf der Schiene braucht auch langfristig genug Kapazitäten durch ausreichende Infrastruktur. Schnelle und langsamere Verkehre sind zu entflechten, um eine hohe Betriebsqualität und Fahrplanstabilität zu erreichen.

 

In diesem Sinne sollen die schneller realisierbaren Projekte oder Verbesserungen zügig umge setzt und beworben werden. Eine Planung mit einer Vielzahl von Prüfvarianten ist zu vermeiden. Stattdessen müssen die Projekte schnellstmöglich entscheidungs- und bewilligungsreif sein. Das bedeutet kurze Planungsvorläufe, die Einleitung von Genehmigungsverfahren mit zeitnaher Bürger*innenbeteiligung, sowie die Erstellung von Nutzen-Kosten-Berechnungen, auch um die vom Bund in Kürze bereitgestellten zusätzlichen GVFG-Mittel erhalten zu können.

 

Durch eine frühzeitige Abstimmung und Koordinierung ist zudem sicherzustellen, dass die Umsetzung vor allem in der ersten Hälfte des nächsten Jahrzehnts erfolgt und alle Projekte bis spätestens zum Jahr 2030 abgeschlossen sind. Das kann auch bedeuten, dass die Realisierung machbarer Zwischenabschnitte einem optimalen Endausbauzustand vorzuziehen ist, sofern dieser zu einem um Jahre verschobenen Baubeginn führen könnte.

 

Diese Angebots- und Netzerweiterungen sowie die Zielsetzung beim Klima- und Umweltschutz erfordern, dass die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel durch beide Bundesländer nur noch für den SPNV eingesetzt werden. Beide Bundesländer sollen darüber hinaus „reine“ Landeshaushaltsmittel zur Bestellung von SPNV-Leistungen zur Verfügung stellen und sich gegenüber der Bundesregierung für eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel einsetzen.

 

Zur gemeinsamen und abgestimmten Finanzierung von Investitionen in die Schieneninfrastruktur (einschließlich der Vorplanungen) und der Bestellung von Zugleistungen müssen Berlin und Brandenburg frühzeitig verbindliche Vereinbarungen treffen, mit denen auch vom eingeübten, aber nicht immer zweckmäßigen Territorialprinzip abgewichen werden kann. Dadurch soll erreicht werden, dass bei Vorliegen der Planungsreife auch schon die Bestellung und Finanzierung der länderübergreifenden Fahrleistungen des SPNV geklärt sind und es zu keinen weiteren Verzögerungen einzelner Projekte und Strecken kommt.

Antrag Ini04/II/2017 Obdachlosigkeit in Berlin gesamtstädtisch angehen

11.11.2017

Der Senat und das Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, umgehend eine regelmäßige Strategiekonferenz zum gesamtstädtischen Umgang mit der Obdachlosigkeit im Land Berlin einzuberufen. Die Federführung soll bei der Senatssozialverwaltung liegen. Die Senatsverwaltungen für Inneres, Finanzen, Gesundheit und die Senatskanzlei, alle Berliner Bezirke und die Liga der Wohlfahrtsverbände sollen zu diesem Forum eingeladen werden.

Aufgaben dieser Strategiekonferenz sind
• Die Schaffung von Kältehilfeplätzen 2017/18 in ausreichender Zahl
• Die Etablierung eines festen Systems von Kältehilfeeinrichtungen in städtischen Immobilien oder mit langfristig agierenden Partnern wie der Stadtmission mit einer Kapazität von mindestens 1.200 Plätzen
• Konzept zur dezentralen Verteilung von Anlaufstellen für Obdachlose in der Inneren Stadt
• Die Beauftragung einer Studie, die die Zahl der von Obdachlosigkeit Betroffenen und deren vielschichtige Problemlagen erfasst
• Die konzeptionelle Neuaufstellung und der Ausbau der Angebote der Sozialen Wohnhilfe
• Eine ämterübergreifende Strategie zum Umgang mit der Obdachlosigkeit in Berlin, die der Vielschichtigkeit der die Obdachlosigkeit begründenen Problemlagen gerecht wird

Antrag 26/II/2017 Organisations- und personalpolitisch sozialdemokratische Glaubwürdigkeit unterfüttern – auch in Parlamentsfraktionen

14.10.2017

Die Freiheit der SPD-Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandats wird mit Blick auf die Ausgestaltung der mit ihren Mitarbeiter*innen eingegangenen Arbeitsverhältnisse durch die sozialdemokratischen Ansprüche an ‚Gute Arbeit‘ und die gültige Beschusslage unserer Partei (siehe insbesondere den Beschluss „Die Arbeitswelt der Zukunft gestalten – Leitlinien einer modernen sozialdemokratischen Arbeitspolitik, Bundesparteitag 2015) zwar nicht rechtlich, aber doch politisch weiter ausgefüllt.

 

1. Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Deutschen Bundestag

Bestehende Hilfskonstruktionen wie die seinerzeit mühsam erstrittene Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die tarifliche Regelungen zwischen Bundestagsabgeordneten und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für die ansonsten weitgehend rechtlosen Abgeordnetenmitarbeiter*innen ermöglichen, müssen von allen SPD-Bundestagsabgeordneten genutzt werden.

Die Führung der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages möge sich dafür einsetzen, dass die sozialdemokratischen Anforderungen an ‚Gute Arbeit‘ von allen SPD-Bundestagsabgeordneten eingehalten werden. Hierzu sind ggf. geeignete Mechanismen zu schaffen und regelmäßiger Austausch mit ver.di zu organisieren.

Alle SPD-Bundestagsabgeordneten, die, aus welchen Gründen auch immer, noch nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind, sind aufgefordert, dieser umgehend beizutreten.

Bewerber*innen für die nächste Bundestagswahl haben sich im Vorhinein verbindlich dazu zu verpflichten, im Falle ihres Einzugs in den Deutschen Bundestag sofort der Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages beizutreten. Wer sich dieser Selbstverpflichtung verweigert, wird von keinem Gremium der SPD als Kandidat*in für die Bundestagswahl nominiert bzw. aufgestellt.

 

2. Fraktionen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Landtagen, Bürgerschaften und im Abgeordnetenhaus

Die SPD-Landtagsfraktionen werden aufgefordert, sich auf der Ebene ihrer jeweiligen Landtage – sofern noch nicht vorhanden – für die Schaffung von Strukturen analog der Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einzusetzen, diese in Zusammenarbeit mit der ver.di und unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Stellung der Abgeordneten zu etablieren und bei ihren Abgeordneten den Beitritt zu organisieren sowie bei den Mitgliedern der anderen Fraktionen offensiv für einen Beitritt zu werben.

Glaubwürdigkeit fängt beim eigenen Handeln an. Andernfalls wird die Partei geschädigt.

Antrag 28/II/2017 Antrag zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen im Gesundheitsbereich

14.10.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert,  die folgenden Maßnahmen zügig umzusetzen:

 

  1. Rückführung der CFM (Charité Facility Management) in die Charité und damit die Einbeziehung der Beschäftigten in den Geltungsbereich des TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) gemäß SPD-Landesparteitagsbeschlüssen, dem SPD – Wahlprogramm und der Koalitionsvereinbarung mit Grünen und Linkspartei
  2. Eingliederung der Beschäftigten bei den Vivantes Tochterfirmen in den Geltungsbereich des TVöD
  3. Vollzug des Tarifvertrages Gesundheitsschutz und Mindestbesetzung zwischen Universitätsmedizin und Verdi

 

Der Landesvorsitzende wird aufgefordert, auf dem nächsten Landesparteitag darzulegen, welche Schritte jetzt eingeleitet werden, um die Vorhaben beschleunigt zum Abschluss zu bringen.

Antrag 29/II/2017 Ausbildung Sozialassistenten

14.10.2017

Das Schulgeld für die Ausbildung des Sozialassistenten soll vergleichbar der Ausbildung für Altenpfleger und Erzieher vom Land Berlin finanziert werden. Die Auszubildenden sollen vom Schulgeld komplett befreit werden.