Antrag 88/II/2018 Die Metropolenregion Berlin-Brandenburg gestalten

Status:
Annahme

Zur Ausgestaltung der gemeinsamen Spreemetropole durch die beiden Bundesländer Brandenburg und Berlin werden sie sozialdemokratischen Senatsmitglieder und die sozialdemokratische Fraktion im Abgeordnetenhaus aufgefordert, folgende Handlungsempfehlungen umzusetzen:

 

  1. Die Länder Berlin und Brandenburg müssen verbindlichere Formen der Zusammenarbeit festlegen, die zu stadtregionalen Strategien für die Entwicklung der gemeinsamen Hauptstadtregion führen.
  2. Die Lösung der Wohnungsfrage erfordert mittel- und langfristig eine stadtregional ausgerichtete Siedlungsentwicklung, die das Berliner Umland mit einbezieht.
  3. Eine neue Mobilitätskultur für Berlin und Brandenburg muss über eine strategische Partnerschaft zwischen Berlin, Brandenburg, Bahn, Wissenschaft und Wirtschaft nach Münchner Vorbild geschaffen werden.
  4. Schaffung von acht großräumigen Regionalparks im Verflechtungsbereich von Berlin und Berliner Umland als angemessene Antwort auf Verdichtung und Wachstum der Stadt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020:Die engere Koordination zwischen Berlin und Brandenburg ist handlungsleitend für die SPD-Fraktion. Grundsätzlich gibt es eine gemeinsame Landesplanung, die die gemeinsamen Bedürfnisse der Metropolregion in den Blick nimmt. Im Bereich der Schienenmobilität ist mit dem Investitionsprogramm i2030 ein gemeinsamer Vertrag zwischen den Bundesländern Berlin, Brandenburg und der Deutschen Bahn geschlossen worden. Eine engere Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen für Verkehr (Berlin) und Infrastruktur (Brandenburg) wird angestrebt. Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion im Doppelhaushalt 2020/2021 die Mittelzuweisung für die Kooperation mit Brandenburg, u.a. mit dem kommunalen Nachbarschaftsforum, erhöht.   Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK III): Der Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin sowie die weitere Zusammenlegung von Behörden und Sonderbehörden geht fristgerecht und regelmäßig zum Ende Oktober im Abgeordnetenhaus ein, zuletzt im Oktober 2019 als Mitteilung zur Kenntnisnahme (Drs. 18/2246), die als Besprechungsgrundlage im Ausschuss für Europa, Bundesangelegenheiten und Medien in der Sitzung vom 27. November 2019 diente. Die Berichterstattung verdeutlicht bspw. mittels häufiger stattfindender gemeinsamer Kabinettssitzungen beider Länder die hohe Bedeutung, die der Länder-Zusammenarbeit eingeräumt wird. Wirtschafts-, verkehrs- und wohnungspolitische Angelegenheiten bilden einen besonderen Schwerpunkt der Zusammenarbeit. Das gemeinsame Investitionsprogramm i2030, das gemeinsamen Verkehrsverbund oder das Berlin- und Brandenburg-weiten Tarifsystem steht für diese Schwerpunktsetzung. Die SPD-Ausschussfraktion überprüft im Rahmen der Ausschussarbeit die Vertiefung der Beziehungen zwischen Berlin und Brandenburg, ebenfalls in Hinsicht auf die Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung bzw. in Hinsicht auf die gemeinsame Innovationsstrategie im Cluster Mobilität und Verkehr, die u.a. durch die Ansiedlung des US-Amerikanischen Elektroautoherstellers Tesla oder durch den zweigleisigen Bahnverbindungsausbaus zwischen Berlin und Stettin konkretisiert wird. In der Sitzung des Ausschusses für Europa, Bundesangelegenheiten und Medien vom 30.9.2020 wurden unter Berücksichtigung des Senatsbericht „Strategischer Gesamtrahmen Hauptstadtregion“ (Drs. 18/2844 vom 15.7.2020) Möglichkeiten zur stärkeren Verzahnung der Zusammenarbeit zwischen den Ländern auf Regierungs- und Parlamentsebene erörtert.
Überweisungs-PDF: