Archive

Antrag 213/II/2019 Sitzzuteilungsverfahren bei Wahlen in Berlin und deutschlandweit vereinheitlichen!

23.09.2019

Bereits im Januar 1999 kam der Bundeswahlleiter zu dem Schluss, dass das Sainte-Laguë-Verfahren anderen Verfahren vorzuziehen ist. Also muss auch Berlin einen wichtigen Schritt gehen und gegen Ungleichheit bei deutschen Landtagswahlen vorgehen.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sollen sich für eine Änderung des Berliner Wahlgesetzes (WahlG BE) einsetzen, die eine Ablösung des Hare-Niemayer-Verfahrens (siehe WahlG BE §17, Absatz 2) bei Wahlen zum Abgeordnetenhaus und eine Ablösung des d’Hondt-Verfahrens bei den Wahlen zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen (siehe §22, Absatz 1) durch das Sainte-Laguë-Verfahren vorsieht. Wir sind der Überzeugung, dass bei einer Verhältniswahl ein Wahlauszählverfahren nach Sainte-Laguë zu einer gerechteren Sitzverteilung in den Volksvertretungen führt. Die SPD sollte sich daher in den Ländern für die Einführung dieses Verfahrens einsetzen.

 

Das Sainte-Laguë-Verfahren, das bereits seit der Bundestagswahl 2009 Anwendung findet, sollte 2008 das Hare-Niemayer-Verfahren ablösen, welches wiederrum 1985 das d’Hondt-Verfahren ersetzte. Jedoch gehen die 16 Bundesländer beim Sitzzuteilungsverfahren ihren eigenen Weg, sodass in zehn Ländern das Sainte-Laguë-Verfahren nicht verwendet wird. Das d’Hondt-Verfahren und das Hare-Niemayer-Verfahren wurden erst in sechs Bundesländern ersetzt und auch Berlin hat noch keine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes durchgesetzt.

 

Für beide – bei der Bundestagswahl abgelösten – Verfahren gilt: Sie sind undemokratisch und verletzen die Wahlgleichheit schwerwiegend! Das d’Hondt-Verfahren bevorzugt nachweislich große Parteien. Da dieses Verfahren teilweise auch bei der Zuteilung von Ausschusssitzen angewendet wird, verstärkt sich dieser Effekt. Dadurch werden kleine politische Kräfte stark benachteiligt.

 

Beim Hare-Niemeyer-Verfahren – der Quotenmethode mit Restausgleich nach größeren Bruchteilen – treten jedoch diverse Paradoxien auf. Diese Paradoxien können unter anderem bewirken, dass eine Partei bei Erhöhung der Sitzzahl Sitze verlieren kann (Alabama-Paradoxon). Des Weiteren kann es nach dem New-State-Paradoxon dazukommen, dass bei Streichung einer Partei eine andere Partei Sitze verliert. Das Populations-Paradoxon besagt wiederum, dass eine Partei bei Stimmengewinnen Sitze verlieren kann und eine andere Partei bei Stimmenverlusten Sitze dazu gewinnen kann. Diese Paradoxien stellen die Wahlgleichheit bei Anwendung dieses Verfahrens infrage.

 

Weitere Adressat*innen: SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus

 

Antrag 82/II/2019 Kein Mietendeckel für verantwortungsvolle Vermietende

23.09.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, den Mietendeckel so anzupassen, dass Öffnungsklauseln für Wohnungen eingebaut werden, die seit min. 10 Jahren keine Erhöhung der Kaltmiete erfahren haben und deren Miete unterhalb des Mietspiegels liegt (sowohl als auch).

Antrag 194/II/2019 Gewalt gegen Frauen* wirksam bekämpfen! Istanbul-Konvention konsequent umsetzen!

23.09.2019

Am 01. Februar 2018 trat das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) in Deutschland in Kraft. Das Übereinkommen verpflichtet die unterzeichnenden Länder zu einer Reihe von konkreten Maßnahmen auf den Gebieten Prävention, Beratung, Gewaltschutz, Infrastruktur, Justiz und Gesundheit. Das Land Berlin unternimmt seit Jahren Anstrengungen in diesem Bereich. Diese müssen weiter verstärkt werden. Die wirksame Umsetzung der Istanbul-Konvention setzt ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen. Es ist daher unabdingbar, dass die angemeldeten Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2020/2021 ungekürzt vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

 

Um die Ziele der Istanbul-Konvention zu erreichen, ist es wichtig sowohl Prävention als auch Versorgung und Öffentlichkeitsarbeit als wichtige Felder zu bearbeiten.

Ein fehlendes öffentliches Problembewusstsein bezüglich des Themas „Gewalt gegen Frauen*“ führt zu einer Vielzahl von zusätzlichen Schwierigkeiten für Helfende und Betroffene.

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu treffen, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) wirksam und konsequent umzusetzen.

 

Konkret sollen zur wirksamen Umsetzung der Istanbul-Konvention folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Die angemeldeten Haushaltsansätze für den Doppelhaushalt 2020/2021, mit denen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* finanziert werden sollen, müssen ohne Kürzung beschlossen werden. Der Ausbau von barrierefreien Schutzplätzen in Frauenhäusern, Zwei-Stufen-Wohnungen und Zufluchtswohnungen muss finanziell sichergestellt werden.

 

Es müssen zusätzliche Mittel im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden, um die gesundheitliche Versorgung von Mädchen* und Frauen*, die Opfer von Genitalverstümmelungen wurden, am Standort Berlin („Gesundheitsstadt Berlin 2030“) effektiv zu verbessern. Unabhängig davon müssen auch weitere Projekte, wie die Projekte für den Schutz vor Zwangsehen weiter finanziert werden.

 

Um Präventions- Beratungs- und Schutzangebote wirksam und bedarfsgerecht zu entwickeln und auszubauen, müssen a) die zuständigen Behörden und die Träger der Angebote belastbare Daten nach einheitlichen Vorgaben erheben und b) die Forschung in diesem Bereich ausgebaut werden (Artikel 11 Istanbul-Konvention). Dabei sollten insbesondere folgende Daten erhoben werden: Wie viele Frauen* erhalten keine Beratung  bzw. keinen Schutzplatz mangels Kapazität bei den Beratungsangeboten und in den jeweiligen Schutzräumen? Wie lange dauert ein Beratungsfall bzw. die Belegung eines Schutzplatzes? Wie viele der betroffenen Frauen* sind Frauen* mit Behinderung? Um welche Gewaltform handelt es sich (häusliche Gewalt, Cyber-Gewalt oder andere Gewaltformen) und von wem (Geschlecht/Alter) wurde die Gewalt ausgeübt? Wie wirken die einzelnen Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt? Diese Daten sind anonym zu erheben.

 

Die genderspezifische Präventionsarbeit zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* muss wirksamer werden. Hierzu müssen auch männliche Jugendliche frühzeitig sensibilisiert werden. Dies erfordert ein ressortübergreifendes Zusammenwirken. Insbesondere die für Jugend zuständige Senatsverwaltung und die Landeskommission gegen Gewalt müssen hierbei mitwirken und sich möglichst finanziell stärker beteiligen. Es müssen zusätzlich Maßnahmen ergriffen werden, um die Öffentlichkeit stärker für das Thema zu sensibilisieren. Dies gilt insbesondere für den Bereich der häuslichen Gewalt. Auch innerhalb der Berliner Verwaltung ist ein entsprechendes Bewusstsein zu fördern.

 

Eine umfassende, datenbasierten Erfolgs- und Wirkungskontrolle der einzelnen Anti-Gewalt-Maßnahmen ist sicherzustellen.

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, entschieden für die Schaffung eines gesetzlichen, bundesweit verankerten Rechtsanspruchs auf einen barrierefreien Schutzplatz im Sinne der Istanbul-Konvention einzutreten. Hierfür sollte das Land Berlin eine Bundesratsinitiative noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen.

 

Antrag 256/II/2019 Mobilität für Senior*innen verbessern

23.09.2019

Die SPD Berlin setzt sich für Änderungen des BVG-Tarifs ein, um die Benutzung des Berliner ÖPNV für Fahrgäste auch über 60 Jahren weiter zu verbessern. Dazu zählt u.a. die Wochen- und Monatskarten „65plus“ auch außerhalb eines Abonnements anzubieten.

Antrag 78/II/2019 Rückbau der Breitenbachplatzbrücke

23.09.2019

Die SPD-Mitglieder im Bezirk und im Abgeordnetenhaus werden erneut aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Senat den Rückbau der Breitenbachplatzbrücke zügig in die Wege leitet und die Aufenthaltsqualität auf dem Platz verbessert. Dabei ist auf ein faires Miteinander von Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern zu achten. Das Vorhaben kann als Modellfall eines zu entwickelnden umfassenderen Programms zum Rückbau der ‚autogerechten Stadt‘ genutzt werden.

 

Entsprechende Anträge sind bereits in den betroffenen Bezirken einstimmig verabschiedet worden. Die gewonnene Fläche wäre auch gut zum Wohnungsbau geeignet.