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Antrag 131/II/2018 Gerechtigkeit zwischen Geschlechtern fördern - Vielfalt stärken!

13.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie des Berliner Abgeordnetenhauses setzen sich für folgende Änderungen zum Referentenentwurf zur Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG-E) ein:

 

1. § 5 Abs. 2 LADG-E rechtfertigt Ungleichbehandlungen aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines hinreichenden sachlichen Grundes. Sie ist auch dann gerechtfertigt, wenn durch geeignete oder angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile verhindert oder ausgeglichen werden sollen

 

Diese „positive Diskriminierung“ soll  nur für strukturell benachteiligte Personengruppen. gelten. Damit wird ausgeschlossen, dass Männern ermöglicht wird, gegen Frauenfördermaßnahmen gerichtlich vorzugehen.

 

2. Unsere Frauenförderung, die dem Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung entspringt, darf zukünftig nicht unterlaufen werden. Vielmehr muss weiterhin herausgestellt werden, dass es eine strukturelle Benachteiligung von Frauen gibt und deshalb eine besondere Förderung dieser Zielgruppe nötig ist. Deshalb soll § 12 Abs. 1 LADG-E lauten: „Die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung und die Förderung der tatsächlichen Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit sind als durchgängiges Leitprinzip bei allen Maßnahmen der öffentlichen Stellen zu berücksichtigen.“

 

3. Wir unterstützen das im Koalitionsvertrag verankerte Verbandsklagerecht. Allerdings ist die Anerkennung der klageberechtigten Verbände fachlich und politisch entscheidend, um Widersprüche zum Ziel der Gleichstellung und Vielfalt zu vermeiden. Die jeweiligen Senatsverwaltungen haben seit vielen Jahren die ausreichende Erfahrung und Kompetenz und sollen daher in § 11 Abs. 4 LADG-E für die Anerkennung verbandsklageberechtigter Mitglieder zuständig sein.

Antrag 132/II/2018 RBB Staatsvertrag ändern - Menschen mit Behinderung im RBB-Rundfunkrat endlich eine Stimme geben!

13.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, bei der anstehenden Überprüfung der Zusammensetzung des RBB-Rundfunkrats endlich dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung künftig angemessen vertreten sind. Schon seit 2008 bemühen sich die Behindertenverbände und Landesbeauftragten Berlins und Brandenburgs vergeblich, Sitz und Stimme in dem auch für die öffentliche Meinung wichtigen Rundfunkrat zu erhalten.

 

Dafür muss zuerst der RBB-Staatsvertrag geändert werden. Wir fordern, die Änderung des Staatsvertrags bis zum Ende der aktuellen Amtsperiode des Rundfunkrats am 25.2.2019 zu beschließen. Die Berliner Koalition aus SPD, Linken und Grünen hat 2016 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „bei der nächsten Änderung des RBB-Staatsvertrags die Zusammensetzung des RBB-Rundfunkrats hinsichtlich angemessener Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt zu verbessern“.  Im Rundfunkrat, der gesellschaftliche Vielfalt repräsentieren soll, spiegelt sich dies jedoch nicht wieder. Während einzelne gesellschaftliche Gruppierungen im Rundfunkrat gleich mehrfach vertreten sind, haben Menschen mit Behinderung bisher keinen eigenen Sitz.

 

Antrag 79/II/2018 Bestand an barrierefreien Wohnungen in Berlin endlich erfassen

13.10.2018

Um die Versorgung mit bezahlbarem barrierefreiem Wohnraum für die über 200.000 Menschen mit Mobilitätsbehinderung in Berlin zu verbessern, werden die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats aufgefordert, die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zur Erfassung des vorhandenen Bestands an barrierefreien Wohnungen zu verpflichten und in einer Datenbank öffentlich zugänglich zu machen. Die immer wieder erfolgende Benutzung des Begriffs „barrierearm“ ist dabei zu vermeiden. Dieser Begriff ist willkürlich, ungenau und nirgends definiert.

 

Dabei ist anzugeben:

  • Zahl der Rollstuhlwohnungen nach DIN-Norm(RB-Wohnungen).
  • Anzahl der barrierefreien Wohnungen (Ausstattung – wie und für welche Behinderungsarten)
  • Zahl der geplanten barrierefreien und Rollstuhlwohnungen
  • Zahl der Bestandswohnungen, die durch Umbau barrierefrei/seniorengerecht gemacht werden können und konkrete Planungen dazu (Anzahl, Zeitraum)
  • Stand der Vermietung / Melden von frei werdenden Wohnungen (z.B. auch inberlinwohnen.de) mit dem Hinweis auf Neuvermietung nur an Menschen mit Mobilitätsbehinderung

 

Antrag 76/II/2018 Novellierung der Bauordnung nutzen – Wohnen für alle ermöglichen - Inklusion voran bringen

13.10.2018

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, bei der von der Koalition geplanten erneuten Novellierung der Bauordnung folgende Punkte festzuschreiben:

 

  • Beim Wohnungsneubau wird eine Quote von 5 Prozent Rollstuhlfahrerwohnungen gemäß der in Berlin als Technische Baubestimmung eingeführten DIN 18040-2 mit der Kennzeichnung R  Bei allen von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften errichteten Neubauten  wird darüber hinaus eine entsprechende Quote für barrierefreie Wohnungen für Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren sowie auch Angebote für Träger der Behindertenhilfe (z.B. für betreutes Wohnen), eingehalten. Auch das Wohnumfeld ist barrierefrei zu gestalten.
  • Die DIN-Vorschriften für Rollstuhlwohnungen /RB-Wohnungen bleiben erhalten und werden auch nicht durch Rechtsverordnungen einzelner Senatsverwaltungen verwässert oder außer Kraft gesetzt.
  • Zur Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben für das barrierefreie Bauen (auch bei Gewerberäumen / Dienstleistern /Gaststätten) wird bei der Senatsverwaltung und den Bezirksverwaltungen das Amt eines dafür qualifizierten Sachverständigen für Barrierefreiheit eingeführt (Beauftragter Barrierefreiheit, analog zum Brandschutzbeauftragten). Diese/er Sachverständige wird bereits in den Planungsprozess einbezogen, um nachträgliche Umbauten zu vermieden. Dies war bereits in den „10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020“ vorgesehen und wurde vom Senat am 29.04.2015 in den dazu beschlossenen Konkretisierungen erneut vorgesehen. Die Beschlusslage muss endlich umgesetzt werden.
  • Zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Umbaus und zur Bestandssicherung von barrierefreiem Wohnraum ergreift der Senat eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des § 554a BGB, z. B. über ein Mietrechtsreformgesetz, mit dem Ziel, die immer noch mögliche Verweigerung von baulichen Veränderungen durch den Vermieter aufzuheben und auch die Verpflichtung zum Rückbau einer barrierefreien Wohnung generell aufzuheben. Gleiches gilt für die obligatorische Gestattung der bedarfsgerechten barrierefreien Zuwegung zu Wohnungen im Wohneigentum durch die Wohneigentümergemeinschaft durch eine entsprechende Novellierung des Wohneigentumsgesetzes.
  • In allen Dienstgebäuden des Landes ist umfassende Barrierefreiheit herzustellen. Das betrifft nicht nur die Bereiche, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Im Sinne der Inklusion in den Arbeitsmarkt und angesichts des Personalmangels im öffentlichen Dienst müssen alle Bereiche der Verwaltung barrierefrei Es ist nicht länger hinzunehmen, dass Einstellungen in den öffentlichen Dienst an der fehlenden Barrierefreiheit scheitern.

 

 

Antrag 139/II/2018 Im Polizei- und Justizvollzugsdienst attraktiv zum Umland bleiben

13.10.2018

Um konkurrenzfähig zum Land Brandenburg zu bleiben, dass diese Regelungen zum 1. Januar 2019 einführt, werden der Senat und die Abgeordnetenhaus-Fraktion aufgefordert, das Eingangsamt des mittleren Polizeivollzugsdienstes und Feuerwehrtechnischen Dienstes sowie des Justizvollzugsdienst von Besoldungsgruppe A 7 auf A 8 zum 1. Januar 2019, festzulegen.