1.10.2020
Die SPD-Fraktionen der Länder Berlin und Brandenburg werden aufgefordert, sich gegenüber ihren Landesregierungen dafür einzusetzen, dass wichtige, hochbelastete Strecken mit dem europäischen Signalsystem ETCS (European Train Control System) als wesentlichem Baustein der „Digitalisierungsstrategie Schiene“ ausgestattet werden.
Ziel ist es, die Kapazität der überlasteten Bahnstrecken ohne zeitaufwändige Planfeststellungverfahren schnell zu erhöhen und damit das Projekt i2030 zu unterstützen, die Kosten des Bahnbetriebs auch für die Länder zu senken und Fern- und Regionalzüge aus Polen ohne Lokwechsel und aufwändige Mehrsystemfahrzeuge die Durchfahrt bis Berlin zu ermöglichen.
Die Länderregierungen sollen hierzu mit der DB Netz die EU-Förderprogramme wie z. B. des „CEF“ (ab 2020) durch gemeinsame Beantragung nutzen und ggf. in finanzielle Vorleistung gehen. Zur haushaltsrechtlichen Absicherung ist durch Parlamentsbeschluss eine Absichtserklärung zwischen den Ländern und DB Netz zu beauftragen.
Vorrang haben die Bahnstrecken des Transeuropäischen Vorrangkorridor Nordsee – Baltikum:
- Magdeburg – Potsdam – Berliner Stadtbahn/Berliner Außenring – Wuhlheide – Frankfurt/Oder – Staatsgrenze;
- Angermünde – Berlin Nord-Südtunnel – Südkreuz (bis zum Beginn der Dresdner Bahn);
- Berlin – BER – Cottbus – Horka Grenze / Görlitz Grenze;
- Berlin – Kostrzyn Grenze.
Weiterhin sind bei Ausschreibungen der Länder Berlin und Brandenburg nur noch Schienenfahrzeuge zu bestellen, die ETCS fähig sind.
Die Länder Berlin und Brandenburg werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Schnittstellen der ETCS–Systeme an den Staatsgrenzen auf dem gleichen Level und kompatibel sind.
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1.10.2020
Stattdessen: Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Bahnstrecken kontinuierlich prüfen
Die SPD-Fraktionen der Länder Berlin und Brandenburg werden aufgefordert, sich gegenüber ihren Landesregierungen dafür einzusetzen, dass – als wichtige Maßnahme des Klimaschutzes – stillgelegte Bahnstrecken bzw. Gleisanschlüsse nicht mehr endwidmet werden. Vielmehr soll durch „Einmotten“ die Option einer späteren Wiederinbetriebnahme offengehalten wird, sobald sich die verkehrspolitischen Rahmenbedingungen zugunsten der Schiene geändert haben.
Nach dem Vorbild anderer Bundesländer (z. B. Einbeck in Niedersachsen) ist die Wiederinbetriebnahme von betriebsfähigen Bahnstrecken, bei denen der SPNV abbestellt
wurde, regelmäßig zu prüfen.
Für die Bundesebene ist eine entsprechende Bund-Länder-Initiative in den Bund-Länder-Gremien durch beide Bundesländer zu initiieren.
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1.10.2020
(+ Überweisung an Arbeitsgruppe Mobilitätsgesetz im AH)
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass umweltfreundlichen Verkehrsträgern im Abschnitt „Wirtschaftsverkehr“ besondere Bedeutung zukommt.
Es geht dabei nicht nur um die vieldiskutierte „letzte Meile“, sondern darum, den gesamten städtischen Wirtschaftsverkehr neu aufzustellen. Dazu gehört insbesondere die Schaffung zentraler Verteilstationen in der Stadt, die durch die Schiene beliefert werden.
Die Einbeziehung des Schienengüterverkehrs kann einen nachhaltigen Beitrag zur stadtverträglichen Organisation von Verkehren aber nur dann leisten, wenn innerstädtische Freiflächen an bestehenden Gleisanlagen für den Warenumschlag zwischen Schiene und Straße vorgehalten werden. Die Feinverteilung an Einzelhandel und produzierendes Gewerbe etc. soll von diesen Verteilzentren mit Hilfe umweltfreundlicher kleiner Straßenfahrzeuge geleistet werden.
Im Übrigen sind Konflikte mit dem Umweltverbund des Personenverkehrs zu vermeiden.
Die Flächenverfügbarkeit für den ÖPNV darf nicht zugunsten anderer Verkehrsträger beeinträchtigt werden. Sofern der Wirtschaftsverkehr eigene Flächen benötigt, ist eine Abwägung zulasten des motorisierten Individualverkehrs vorzunehmen, weil dessen Relevanz für die innerstädtische Mobilität begrenzt ist.
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1.10.2020
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für eine Änderung von Art. 10 der Verfassung von Berlin einzusetzen, die eine Benachteiligung im Zusammenhang mit einem bestimmten Lebensalter ausschließt, soweit dafür nicht besonders schwerwiegende Gründe vorliegen.
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1.10.2020
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ein VBB-Abo unabhängig vom Lebensalter für Rentner*innen eingeführt wird.
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