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Antrag 308/II/2024 Grundlagen für eine ambitionierte und kohärente sozialdemokratische Finanzpolitik für Berlin legen

23.11.2024

Der Landesparteitag möge beschließen: 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Haushaltsnotlageerklärungen und Sondervermögen sowie der dramatische Bruch der Bundesregierung im Streit um den Haushalt 2025 haben die Bedeutung eines handlungsfähigen Staates und die Haushaltspolitik zu einem zentralen Themenfeld der Politik in Deutschland gemacht.  

 

Gerade in Zeiten einer notwendigen sozial-ökologischen Transformation und gravierender sozial-, sicherheits-, gesellschafts- wie auch wirtschaftspolitischer Herausforderungen, setzen wir uns als Sozialdemokratie eindeutig für einen aktiven und handlungsfähigen Staat ein, der im Sinne der Bürger*innen Investitionen in die Zukunft tätigt und soziale Sicherheit garantiert. Wir kämpfen für eine ambitionierte und kohärente Finanzpolitik, die die Last auf den Schultern der finanziell Schwächeren nicht noch weiter vergrößert, sondern diese reduziert.  

Die SPD positioniert sich damit auch klar gegen die politischen Kräfte in unserem Land, die trotz der beschriebenen Herausforderungen eine gerechtere Beteiligung großer Einkommen und Vermögen ablehnen. Jenen, die an der derzeit geltenden sehr strikten Schuldenbremse festhalten. Jenen, die damit die Handlungsfähigkeit von Staat und Gesellschaft vorsätzlich beschneiden. Diese politischen Kräfte verschließen die Augen vor der Realität vieler Menschen in Berlin und in ganz Deutschland, die auf eine funktionsfähige Infrastruktur sowie wirtschaftliche und soziale Sicherheit angewiesen sind. Wer die Schuldenbremse aufrecht erhält, spart nicht für die kommenden Generationen, sondern an ihnen. Und damit auch an der Zukunft Berlins.  

Nur eine Finanz- und Haushaltspolitik, die sich an den Berliner*innen und ihren Bedarfen orientiert, kann Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates sichern – und dort wiederherstellen, wo es in der Vergangenheit verloren gegangen ist. In dieser Ausgangslage muss es zu grundsätzlichen Festlegungen für eine Finanzpolitik auch auf Landesebene kommen, die Zukunftsinvestitionen angeht und dafür die nötigen Mittel zur Verfügung stellt, ohne zukünftige haushaltspolitische Spielräume zu stark durch Darlehenslasten zu verengen. 

Hierzu braucht es: 

  1. Eine Erhöhung der Einnahmen zur Stärkung der Verwaltung und Absicherung von Transfers und Leistungen im Land und den Bezirken 
  2. Die Realisierung neuer Instrumente zur Finanzierung von Investitionen im großen Umfang 
  3. Die Einsetzung eines Sondervermögens Klima auf Darlehensbasis 
  4. Die Erarbeitung eines finanzpolitischen Konzeptes für das Land Berlin 

         

        1. Einnahmen erhöhen! 

        Zur zielgerichteten Haushaltssanierung gehört die signifikante Erhöhung der Einnahmen, mit der der Druck auf die Ausgabenseite verringert werden kann. Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats auf, sich einzusetzen für: 

        • die Einführung der Grundsteuer C für baureife Grundstücke, 
        • die Einführung einer Verpackungsteuer, die vor allem eine Lenkungswirkung zur Abfallvermeidung erzielen soll, 
        • die Anhebung der Vergnügungssteuer von 20 auf 30 Prozent, 
        • die Anhebung der Grunderwerbsteuer von 6 auf 7 Prozent des Kaufpreises, 
        • die Anhebung der Zweitwohnungsteuer von 15 auf 25 Prozent, 
        • eine Anhebung der Preise der Anwohnerparkvignetten von gut 10 Euro im Jahr auf mindestens 10 Euro im Monat, was verglichen mit dem Durchschnitt anderer Großstädte immer noch günstig ist, 
        • eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftungszonen, 
        • die Einnahmen und Ausgaben der Bußgeldstelle in einem gesonderten Wirtschaftsplan zu führen, in dem durch Optimierung der Prozesse ein signifikanter Überschuss erzielt wird. 

         

        Damit können Mehreinnahmen von über 250 Mio. Euro inklusive der bereits vorgesehenen Erhöhung der Übernachtungsteuer erzielt werden und damit noch deutlich mehr als im Konsolidierungskonzept des Koalitionsausschusses. Von den weiteren Mehreinnahmen könnten auch einige der bisher vorgesehenen Kürzungen abgewendet werden. 

        Zur weiteren Einnahmenerhöhung streben wir außerdem eine bundesweite Regelung zur Kostenerstattung der Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Profifußballligen an.  

         

        2. Investitionen in die Zukunft jetzt ermöglichen – auch für die Bezirke! 

        Die Spielräume im Haushalt des Landes Berlin werden für einige Jahre sehr begrenzt bleiben. Investitionen in die Struktur unserer Stadt wollen und können jedoch nicht auf sich warten lassen. Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats auf weitere Bau- und Sanierungsoffensiven in unserer Stadt zu ermöglichen, auch über die bestehende Investitionsplanung des Landes hinaus. Die Finanzierung soll dabei in Analogie zu der erfolgreichen Schulbauoffensive erfolgen, um die zusätzlichen Bedarfe, z.B. beim Hochschulbau, abzubilden. Die Kredite dürften dabei ausschließlich von landeseigenen Unternehmen in Anspruch genommen werden im Sinne einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft (ÖÖP). Eine öffentlich-private-Partnerschaft (ÖPP) in den Bereichen der Daseinsvorsorge lehnen wir hingegen weiterhin strikt ab. Der Rahmen der zusätzlichen Kredite muss dabei sorgfältig erwogen werden, um zukünftige Haushalte nicht unverhältnismäßig zu belasten. 

        Unsere zweistufige Verwaltung begegnet sich dabei auf Augenhöhe. Deshalb muss auch bei Krediten die Regel gelten: Was für das Land gilt, gilt gleichermaßen für die Bezirke. Wenn ein Bezirk eine Investition in die Infrastruktur über ein ÖÖP umsetzen will, soll ihm dieser Weg eröffnet werden. 

         

        3. Ein Sondervermögen Klima endlich umsetzen!  

        Wir begrüßen es grundsätzlich, dass es den Plan gab, ein Klima-Sondervermögen einzuführen, um diese dringend notwendigen Investitionen trotz des engen Korsetts der der derzeitigen Schuldenbremse möglich zu machen. Allerdings ist dieses von der Koalition versprochene Sondervermögen auf Basis von Zuschüssen bisher nicht rechtssicher möglich geworden, unter anderem da es voraussichtlich das Prinzip der „Jährigkeit“ verletzen könnte, welches gerade bei energetischer Sanierung kostensteigernd wirkt. Von Seiten der CDU kommt nun der Vorschlag, landeseigene Unternehmen gemeinsam mit privaten Investor*innen für die notwendigen Kosten aufkommen zu lassen. Für uns ist aber klar: Dringend notwendige Investitionen für Klimaanpassung und -resilienz dürfen nicht vom Wohlwollen privater Investor*innen abhängen!  

        Stattdessen müssen dringend Möglichkeiten geschaffen werden, die geplanten Investitionen trotz der bisherigen Absage an das zuschussbasierte Sondervermögen rechtssicher zu ermöglichen. Solange die Schuldenbremse in ihrer heutigen Form besteht, muss das Sondervermögen so ausgestaltet werden, dass es auf Basis von Darlehen statt Zuschüssen funktioniert. Ein solches Programm ist vereinbar mit der Schuldenbremse, weil es Rückzahlungen der Förderempfänger*innen geben wird. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats auf, sich für die unverzügliche Einrichtung eines solchen Sondervermögens einzusetzen. Damit Berlin noch vor 2045 klimaneutral werden kann! 

         

        4. Finanzpolitisches Konzept für Berlin erarbeiten! 

        Über die aktuellen Entscheidungen für den Haushalt hinaus, brauchen wir einen klaren Kompass für eine sozialdemokratische Finanzpolitik, die den Menschen Sicherheit im Wandel bietet und Weichenstellungen für Berlins Zukunft ermöglicht. 

        Zu diesem Zweck entwickeln wir im kommenden Jahr ein finanzpolitisches Konzept für das Wahlprogramm 2026. Dieses Konzept soll beschreiben, wie die Einnahmebasis des Landes Berlin verbessert und die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen sichergestellt werden kann, um auch die mit der Vision Berlin 2035 verbundenen Programme und Projekte nachhaltig umsetzen zu können.  

        Das Konzept muss: 

        • an den Bedarfen eines leistungsfähigen Staats und einer starken Zivilgesellschaft ausgerichtet sein, 
        • soziale Gerechtigkeit und Umverteilung mit Nachdruck befördern und 
        • transformative Investitionen in die sozial-ökologische Transformation im großen Stil ermöglichen. 

        Dabei dürfen wir auch nicht vor grundlegenden Strukturfragen zur Finanzverfassung von Bund und Ländern zurückschrecken und sollten bewusst auch innovative Ansätze zur Weiterentwicklung der Finanzpolitik berücksichtigen.

        Antrag 213/II/2024 Keine soziale Destabilisierung - Hände weg von freiwilligen Leistungen in den Bereichen sozialer Dienste, Arbeit und Soziales, Bildung und Angeboten der Jugendhilfe.

        24.10.2024

        Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich im Rahmen der bevorstehenden Auflösung der pauschalen Minderausgabe (PMA) für 2025 für Projekte und Leistungen  insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeit und soziale Dienste einzusetzen. Handlungsleitend sind Beschlusslagen, die sich aus dem Wahlprogramm und dem Koalitionspapier ergeben.

         

        Der Landesvorstand, insbesondere die Verhandlungsführer im Koalitionsausschuss, werden im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zur Haushaltskonsolidierung insbesondere zum Schutz von Zuwendungstiteln aufgefordert.

         

        Bei der Beratung der bezirklichen Haushalte werden die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen aufgefordert sich dafür einsetzen, dass trotz des noch zu erbringenden Beitrags zur PMA, freiwillige soziale Leistungen innerhalb der Bezirke erhalten bleiben.

         

        Mit allen Möglichkeiten ist dem entgegenzuwirken, dass, auf Grund der Haushaltssperre und den sich ggf. notwendigen weiteren Beratungsnotwendigkeiten, die sich ergebenden Verwaltungs- und Beantragungsverfahren Situationen erzeugen, die eine Finanzierung, bzw. Fortführung zum 01.01.2025 in Frage stellen. Eine „kalte“ Beendigung, oder Verzögerung von Zuwendungsprojekten, die prioritär fortgeführt werden, muss unterbleiben.

        Antrag 208/II/2024 Keine Verschlechterungen beim Bürgergeld - Sozialstaat schützen!

        24.10.2024

        Zum 1. Januar 2023 ersetzte die Ampelkoalition das alte Hartz-IV System durch das neue Bürgergeld. Dies führte zu einigen Verbesserungen für Arbeitssuchende: Etwa wurde der Regelsatz erhöht, Freibeträge angehoben und die Sanktionen und Mitwirkungspflichten entschärft. Gleichzeitig hielt diese Reform weiterhin an unsolidarischen Regelungen fest: Für uns war und ist klar, dass alle Sanktionen abgeschafft gehören und wir eine deutliche Heraufsetzung der Regelsätze benötigen, welche tatsächlich ein würdevolles Leben ermöglicht.

         

        Seitdem hat sich eine vollkommen ekelhafte Debatte um Bürgergeld-Empfänger*innen entwickelt: Insbesondere die CDU, FDP und AfD spielt Arbeitnehmer*innen in prekären Beschäftigungsverhältnissen und Empfänger*innen von Sozialleistungen immer wieder gegeneinander aus, anstatt Verbesserungen für beide Gruppen zu erreichen. So sprach der CDU-Generalsekretär Linnemann erst vor kurzer Zeit von einigen Bürgergeld-Empfänger*innen als ,,Arbeitsunwilligen” und erniedrigte Menschen, die auf die Unterstützung des Staates angewiesen sind, so auf abwertende Weise. Damit nicht genug, forderte er darüber hinaus, Menschen, die Angebote des Arbeitsamts ablehnen, nicht nur zu sanktionieren, sondern ihnen selbst die Grundsicherung komplett zu streichen, was grundgesetzwidrig ist!

         

        In ihrem kapitalistischen Weltbild ist das durchaus logisch: Je weniger der Sozialstaat Menschen vor dem sozialen Abstieg bewahren kann, desto stärker wirkt der Arbeitszwang und desto schutzloser sind Arbeitnehmer*innen der kapitalistischen Ausbeutung ausgesetzt. Das können und dürfen wir so nie unwidersprochen lassen und hinnehmen! Insbesondere aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation, die von Stellenabbau und Abschwung geprägt ist und sich wieder in Richtung eines Arbeitgebermarktes entwickelt, verbieten sich Einschneidungen beim Bürgergeld.

         

        Aber auch die FDP macht bei dieser unlauteren Stimmungsmache gegen Menschen, die Bürgergeld empfangen, wenig überraschend mit. So unterstellte Finanzminister Lindner Menschen, die Bürgergeld empfangen, dass sie nicht bereit seien, Arbeit zu suchen und unterstellten, dass einige das Bürgergeld als ,,bedingungsloses Grundeinkommen” missverstehen würden. Darin stimmte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dürr ein und forderte eine Senkung des Bürgergelds und der FDP-Generalsekretär Djir–Sarai sprach vom Bürgergeld als einem System, das falsche Anreize setzen würde. Auch innerhalb der SPD, beispielsweise in der Bundestagsfraktion, mehren sich die Stimmen, die das Bürgergeld in der ursprünglichen Form kritisieren und Sanktionen fordern. Die rechtsextreme AfD propagiert ein Bild von sich als vermeintlicher Partei für „den kleinen Mann“, wobei ihre Positionen zum Bürgergeld ihre menschenfeindlichen und radikal neoliberalen Ansichten verdeutlichen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat kürzlich dargestellt, dass das wirtschaftspolitische Programm der AfD einer Mehrheit ihrer Wähler*innen paradoxerweise wirtschaftlich schaden würde. Die Hetze der AfD gegen das Bürgergeld verbindet die Partei mit rassistischen Lügen und Ressentiments, um aus dieser Stimmung des Hasses politisches Kapital zu schlagen und ihre rechtsextreme Ideologie zu verbreiten. Es ist brandgefährlich, dass Union und FDP Stimmungsmache gegen das Bürgergeld betreiben, denn so werden rechtsextreme und menschenfeindliche Positionen wie die der AfD im Diskurs immer weiter legitimiert.

         

        In diesen Debatten und in dieser Stimmungsmache äußert sich ein kapitalistisches Menschenbild, dass Menschen immer nur nach dem Maßstab ihrer Verwertbarkeit für das kapitalistische System bewertet und den Staat nicht in der Verantwortung sieht, Menschen in herausfordernden Situationen zu unterstützen und ihnen unter allen Umständen ein würdevolles Leben zu ermöglichen.

         

        Die Vorurteile und Stimmungsmache erschweren zudem eine faktenbasierte Debatte: Von den rund 5,6 Millionen Bürgergeld-Empfänger*innen sind nur etwa 4 Millionen überhaupt erwerbsfähig. Weniger als die Hälfte von diesen ist überhaupt arbeitslos. Die restlichen pflegen Angehörige, machen Weiterbildungen, kümmern sich um Kinder, gehen arbeiten („aufstocken“) oder suchen aus anderen triftigen Gründen keinen Job. Die allermeisten Bürgergeld-Empfänger*innen erhalten keine Sanktionen, 2023 waren lediglich ca. 3 % betroffen. Die meisten Sanktionen (rund 85 von 100 Fällen) werden aufgrund unentschuldigten Fehlens bei einem Termin verhängt. Weniger als 0,3 % aller Bürgergeld-Empfänger*innen wurde 2023 sanktioniert, weil eine zumutbare Stelle abgelehnt wurde. Der Anteil an Personen, die dauerhaft Arbeitsmöglichkeiten ablehnen, wird nicht statistisch erfasst, wird jedoch noch einmal kleiner sein. Angesicht dieser Zahlen zu glauben, mehr Sanktionen und Härte wären die Antwort, ist populistische Stimmungsmache, die mit der Realität nichts zu tun.

         

        Reform ja, aber bitte nicht so!

        Auch die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, das Bürgergeld wieder zu reformieren und plant ab September mit den Beratungen hierüber zu beginnen. Ein zentrales Element der geplanten Reform ist die Verschärfung der Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger*innen, welche zumutbare Arbeitsangebote oder Weiterbildungen ablehnen. Hier wird von Kürzungen bis hin zu Streichungen des Regelsatzes vieles diskutiert, wobei doch die Bürgergeldreform gerade ein erster – unzureichender – Schritt in Richtung eines sanktionsfreien Systems sein sollte. Sozialverbände warnen bereits vor diesem Schritt und bewerten die Sanktionen eindeutig als kontraproduktiv. Die Kürzungen sind nicht nur aus unserer Sicht untragbar. Auch das Verfassungsgericht setzt bei Sanktionen enge Grenzen. Viele der genannten Forderungen sind also als verfassungswidrig einzuschätzen.

         

        Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform betrifft die Regelungen zum Schonvermögen und zur Karenzzeit. Die Karenzzeit, in der das Vermögen der Empfänger*innen nicht angetastet wird, soll von zwölf auf sechs Monate verkürzt werden. Während dieser Zeit wird das Vermögen bis zu einem bestimmten Betrag geschützt: 40.000 Euro für eine Einzelperson und zusätzliche 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.

         

        Die Reform sieht außerdem vor, dass Bürgergeld-Empfänger*innen längere Pendelzeiten in Kauf nehmen müssen, um eine Arbeitsstelle zu erreichen. Für Arbeitszeiten bis zu sechs Stunden soll eine tägliche Pendelzeit von zweieinhalb Stunden als zumutbar gelten, während für Arbeitszeiten über sechs Stunden eine Pendelzeit von bis zu drei Stunden akzeptiert werden soll. Zusätzlich soll eine verpflichtende monatliche Vorsprache für bestimmte Empfänger*innen eingeführt werden.

         

        Die geplanten Änderungen haben bereits massive Kritik hervorgerufen, insbesondere von Gewerkschaften wie Ver.di, die befürchten, dass die Reformen die Empfänger*innen unter Druck setzen könnten, Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, die nicht ihren Qualifikationen oder Bedürfnissen entsprechen. Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband fand hier noch deutlichere Worte und warf der Ampel vor, dass sie arme Menschen mit den geplanten Reformen ins Elend treiben würde.

         

        Jetzt ist die SPD gefordert! – Kein Abbau des Sozialstaats

        Wir lehnen die geplanten Änderungen entschieden ab und fordern weiterhin ein höheres und sanktionsfreies Bürgergeld! Immer wieder sind Arbeitssuchende mit unerträglichen Stereotypen bezüglich ihrer Leistungsbereitschaft konfrontiert. Dass sich die Ampelkoalition von diesen Zuschreibungen bei ihrer geplanten Bürgergeldreform leiten lässt, ist nicht zu akzeptieren.

         

        Deswegen fordern, die geplante Bürgergeldreform zu stoppen. Sich für eine deutliche Erhöhung der Regelsätze einzusetzen und alle Sanktionen abzulehnen. Gerade in Zeiten von Inflation und hohen Lebensmittelkosten verdienen Arbeitssuchende unsere Solidarität, das erwarten wir auch von der SPD-Fraktion im Bundestag. Stattdessen fordern wir ein Bürger*innengeld, ganz ohne Sanktionen, mit einem auskömmlichen Einkommen, anstatt die Angst vor dem sozialen Abstieg zu schüren.

         

        Die Forderungen dieses Antrags in der aktuellen Situation berühren nicht unsere grundlegende Beschlusslage zu einem sanktionsfreien Bürger*innengeld.

        Antrag 112/II/2024 Queere Subkultur schützen - Nollendorfkiez für die Zukunft sichern!

        24.10.2024

        Wir fordern die SPD-Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, die SPD-Mitglieder des Senats und die SPD-Mitglieder der Bundestagsfraktion dazu auf, sich bei der Kultusminister*innenkonferenz dafür einzusetzen, dass der Berliner Regenbogenkiez rund um den Nollendorfplatz als Weltkulturerbe geschützt und ein entsprechender Vorschlag im Jahr 2025 auf die Tentativliste aufgenommen wird, damit er sobald wie möglich bei der UNESCO eingereicht bzw. nominiert wird.

         

        Die Stadt Berlin muss darüber hinaus alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um den Regenbogenkiez zu schützen und zu erhalten.

        Antrag 166/II/2024 Analoges Radio beibehalten – mehr regionale Berichterstattung in Berlin

        23.10.2024

        Wir begrüßen den neuen Staatsvertrag, der nach der Vertrauenskrise rund um die frühere Leitung des RBB Ende letzten Jahres zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg beschlossen wurde und mittlerweile in Kraft getreten ist. Die Regeln für eine stärkere Kontrolle, die neuen Haftungsregeln, gedeckelte Gehälter, verbindliche Compliance-Mechanismen und erweiterte Transparenzregelungen sind wichtige Impulse für die Integrität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Berlin und Brandenburg.

         

        Wir fordern zudem, dass die SPD-Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus prüfen, ob auch die Rechtsaufsicht durch den Berliner Senat ggf. stärker institutionalisiert werden sollte, um der sensiblen Konstellation mit dem bewusst staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk besser gerecht werden zu können. Dabei muss eine effektive Staatsaufsicht insbesondere die Effizienz und Funktionstüchtigkeit der sendereigenen Kontrollgremien.

         

        Wir begrüßen weiterhin die Einbeziehung von sogenannten „festen freien Mitarbeiter_innen“ in die erweiterte Personalvertretung.

         

        Ebenso begrüßen wir die Bemühungen um ausgewogene Regionalität, dabei fordern wir die Ausweitung der regionalen Berichterstattung auch auf Berlin zu erstrecken, mit der Folge, dass die Reform auch in Berlin zu systematischerer und spezifischerer Berichterstattung aus den Bezirken führen wird. Insofern wurde in Brandenburg jetzt ein guter Anfang gemacht.

         

        Wir teilen die in der Präambel des neuen Staatsvertrags festgehaltene Einschätzung, dass insbesondere in den Bereichen der online-basierten Angebote und digitalen Medieninhalte erhebliche Potenziale für Attraktivität und Nutzungsfreundlichkeit zu sehen sind. Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, im Rahmen der gebotenen Zurückhaltung auf den notwendigen Strukturwandel hinzuwirken, um dem veränderten Mediennutzungsverhalten der Bevölkerung effektiv Rechnung zu tragen.

         

        Wir fordern, dass die technische Verbreitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angesichts der Spreizung der Nutzungsmöglichkeiten umfassend und ohne  Zwischenstrukturen gewährleistet werden sollte. Dabei sollte die Leitvorstellung sein, dass der typische Nutzer/die typische Nutzerin das öffentlich-rechtliche Angebot direkt empfängt und andere Dienste als OTT Service empfängt und nicht umgekehrt. Anders als vor etwa 20 Jahren stellt sich die Empfangbarkeit komplizierter dar. Viele empfangen heute Radio und Fernsehen über Plattformen, die sich der Internetverknüpfung bedienen (z.B. Amazon, Samsung). Mit der Änderung bezüglich der Kabelanschlussverpflichtung bei Vermietern wird hier ein weiterer Schub zu erwarten sein. Im Ergebnis fallen heute ARD und ZDF immer häufiger „in die zweite Reihe“ der technischen Diese Entwicklungen sind überraschend wenig erforscht.

         

        Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, einen Beschlussantrag einzubringen, der gegenüber dem RBB sowie gegenüber dem Berliner Rechnungshof klarstellt, dass eine komplette Einstellung der analogen terrestrischen Übertragung nicht allein aus eng verstandenen Gründen der Wirtschaftlichkeit erfolgen sollte, insofern hierdurch der Auftrag der Grundversorgung gefährdet werden könnte. Angesichts der katastrophalen Verbreitungslage würde der Wegfall dieser Hörfunkleistungen insbesondere im betagten Stammhörer – Segment  vermutlich unmittelbare Einbrüche zur Folge haben.

         

        Schließlich fordern wir die SPD-Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, eine starke Berliner Positionierung in den anstehenden Verhandlungen über einen Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland im Herbst 2024 zu entwickeln und einzubringen, die unter anderem den in diesem Antrag hervorgehobenen Aspekten Rechnung trägt.

         

        Wir fordern zudem die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf darauf hinzuwirken, dass das Abgeordnetenhaus mindestens eine öffentliche Anhörung insbesondere im Licht der Funktion der Grundvorsorge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie sie das Bundesverfassungsgericht beschrieben hat, zu diskutieren.