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Antrag 55/II/2025 Erste Hilfe ins Klassenzimmer – Gesundheitskompetenz für alle

9.10.2025

Wir fordern:

1. Verbindliches Curriculum „Medizinische Grundbildung“ mit praktischen Inhalten und klarer Systematik
Die Senatsverwaltung für Bildung wird aufgefordert, ein Curriculum zu entwickeln und verbindlich im Rahmenlehrplan für die Sekundarstufe I (ab Klasse 7) zu verankern. Dieses Curriculum soll mehrere Unterrichtseinheiten über die gesamte Schullaufbahn umfassen und sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen beinhalten. Die Inhalte sollen in enger Verzahnung mit bestehenden Unterrichtsfächern wie Biologie, Sport und Ethik vermittelt werden, ergänzt durch Praxisblöcke, die von ausgebildeten Fachkräften oder in Kooperation mit Hilfsorganisationen (z. B. DRK, Johanniter, Malteser, DLRG, Berliner Feuerwehr) durchgeführt werden.
Inhaltlich sollte die medizinische Grundbildung unter anderem umfassen:

  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Erkennen und Reagieren auf Symptome schwerer Erkrankungen
  • Notfall- und Systemwissen
  • Psychische Gesundheit und Erste Hilfe bei Krisen
  • Prävention und Gesundheitsförderung
  • Alltagsmedizinische Kenntnisse

 

2. Qualifizierung und Fortbildung von Lehrkräften
Alle Lehrkräfte der beteiligten Fächer (insbesondere Biologie, Sport, Ethik) sollen bereits in ihrer Lehrkräfteausbildung durch verpflichtende Fortbildungsangebote befähigt werden, die Inhalte fachlich korrekt und pädagogisch wirksam zu vermitteln. Die Kooperation mit Hilfsorganisationen wie DRK, Johanniter, Malteser, DLRG und Berliner Feuerwehr ist systematisch auszubauen.

 

3. Bereitstellung von Ausstattung und Materialien
Jede Berliner Schule ist mit den notwendigen Trainingsmaterialien (Reanimationspuppen, AED-Simulatoren, Verbandmaterial) auszustatten. Die Finanzierung muss aus dem Landeshaushalt dauerhaft sichergestellt werden.

Antrag 53/II/2025 Alte Prüfungen von MSA und Abitur öffentlich zugänglich machen

9.10.2025

Wir fordern:

  • Die Senatsverwaltung für Bildung von Berlin wird verpflichtet, die alten Abitur und MSA-Prüfungen selbst, online und für alle kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
  • Das Berlin sich dafür stark macht das auch die restlichen Bundesländer dies tun.
  • Außerdem sollten weitere Schritte für mehr Bildungsgerechtigkeit vor und während der Prüfungsphasen gemacht werden, insbesondere durch den Ausbau der Förderung von entsprechenden kostenlosen Unterstützungs- und Nachhilfeprojekten

Antrag 60/II/2025 Starke Unterstützung für Mütter: Nachtrennungsgewalt bekämpfen – Beratungsangebote in Berlin gezielt ausbauen

9.10.2025

1. Das Land Berlin richtet die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes konsequent an den Vorgaben der Istanbul-Konvention und den CEDAW-Empfehlungen (General Recommendations Nr. 19 und Nr. 35) aus.

 

2. Beratungsangebote gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt in Berlin werden so weiterentwickelt, dass Nachtrennungsgewalt (z. B. wirtschaftliche Gewalt, Stalking, Missbrauch von Sorge- und Umgangsrecht) als eigener Schwerpunkt erfasst und bekämpft wird.

 

3. Fachberatungsstellen werden beauftragt und befähigt, zielgruppenspezifische Angebote für Mütter bereitzustellen, darunter:

  • mobile und digitale Zugänge zur Beratung,
  • Schutz- und Unterstützungsangebote mit kinderfreundlichen Strukturen,
  • Kooperation mit Familienzentren, Kitas und bestehenden Netzwerken,
  • Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte, die ideologiefrei, diskriminierungssensibel und wissenschaftlich evidenzbasiert gestaltet sind.

 

4. Im Rahmen der nach § 8 Gewalthilfegesetz vorgesehenen Bedarfserhebung wird der spezifische Bedarf von Müttern und von Nachtrennungsgewalt betroffenen Frauen gesondert erfasst und in die Entwicklungspläne integriert.

 

5. Die Finanzierung soll vorrangig aus den vorgesehenen Bundesmitteln nach dem Gewalthilfegesetz erfolgen; bestehende Landesstrukturen sind ergänzend zu nutzen.

 

Antrag 98/II/2025 Den Gender Data Gap schließen – feministische Datenpolitik jetzt!

9.10.2025

Der Gender Data Gap beschreibt die systematische Unterrepräsentation von FINTAs in Datensätzen, Forschung und Politikgestaltung. Diese Lücke führt dazu, dass gesellschaftliche Entscheidungen, Produkte und Dienstleistungen an einer vermeintlich „neutralen Norm“ ausgerichtet sind, die in Wahrheit oft durch cis Männer geprägt ist.

 

Die Folgen ziehen sich durch alle Lebensbereiche und sind gravierend: von Gesundheit über Stadtplanung bis hin zu Digitalisierung. Im Gesundheitssektor sind Medikamente oft nur an cis Männern getestet und zeigen für FINTAs Nebenwirkungen oder geringere Wirksamkeit. Zudem sind Krankheiten fast nur an cis Männern erforscht, was zu Fehl- oder Nichtdiagnosen von Krankheiten an FINTAs führen kann. In der Städteplanung werden cis-männliche geprägte Pendelrouten priorisiert aber Care-Arbeit und komplexe Wegeketten von FINTAs unsichtbar gemacht. In der Digitalisierung reproduzieren Algorithmen Diskriminierung, weil die Datensätze nicht divers genug sind.

 

Das Schließen der Gender Data Gap muss auch intersektional gedacht werden. Bei der Berücksichtigung von TIN-Personen ergeben sich andere Herausforderungen als bei cis-Frauen, weil die konkreten Bedürfnisse von TIN-Personen sehr individuell sind. Daher braucht es einen neuen Ansatz bei der Datenerhebung, der weniger von einer allgemeingültigen Norm ausgeht und stärker individuelle Eigenschaften und Bedürfnisse berücksichtigt. Auch andere Aspekte der Intersektionalität wie beispielsweise die Hautfarbe müssen bei der Datenerhebung berücksichtigt werden.

 

Diese strukturellen Unsichtbarmachungen kosten nicht nur Lebensqualität, sondern in manchen Fällen auch Menschenleben. Sie verschärft bestehende Ungleichheiten und benachteiligt FINTAs systematisch.

 

Eine feministische Datenpolitik ist daher kein Nischenthema, sondern eine Frage von Gerechtigkeit, Gesundheit, Sicherheit, Teilhabe und Inklusion.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Geschlechtergerechte Datenerhebung in allen Bereichen wie z.B. Gesundheit, Stadt- und Mobilitätsplanung, Arbeitsmarkt, Digitalisierung und Forschung als verbindlichen Standard
  • Gesundheits- und Forschungsdaten, die die Vielfalt der Gesellschaft abbilden, inklusive verpflichtender Berücksichtigung von FINTAs
  • Diskriminierungsfreie Digitalisierung u.a. durch verpflichtende Überprüfung von Datensätzen und Algorithmen auf Geschlechtergerechtigkeit
  • Einen explizit intersektionalen Blick auf die Datenerhebung, der einen stärkeren Blick auf individuelle Bedürfnisse legt

 

Antrag 90/II/2025 Periodengerechtigkeit jetzt: Kostenlose Menstruationsartikel gesetzlich verankern

9.10.2025

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat sowie im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass nach dem Vorbild Schottlands (Period Products (Free Provision) (Scotland) Act 2021) ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Menstruationsartikel sowohl erst auf Landesebene (Berlin) als auch weitergehend auf Bundesebene geschaffen wird.

 

Dazu gehören folgende Umsetzungen:

  1. Rechtlicher Anspruch: Alle menstruierenden Menschen haben das Recht, Menstruationsartikel unentgeltlich und diskriminierungsfrei zu erhalten.
  2. Abgabestellen: Analog zum schottischen Gesetz müssen alle Bezirke bzw. Kreise sicherstellen, dass Menstruationsprodukte kostenlos zugänglich sind, und zwar für alle Personen, die sie benötigen. Diese Pflicht schließt ausdrücklich ein, geeignete Organisationsformen (arrangements) zu schaffen, um die Versorgung sicherzustellen. Die Produkte müssen so verfügbar sein, dass Nutzer*innen sie in ausreichender Menge (reasonably easily, and in sufficient quantities) und ohne Kosten erhalten können. Dies kann über Spender in Gebäuden geschehen, über Abholstellen, durch Drittorganisationen oder sogar über Lieferungen nach Hause, wobei lediglich Versandkosten anfallen dürfen.
    Verpflichtet werden außerdem alle Schulen und Hochschulen zur unentgeltlichen Abgabe. Außerdem bekommen alle Senatsverwaltungen und Ministerien die Befugnis, die ihnen unterstellten nachgeordneten Einrichtungen, beispielsweise Behörden, Gesundheitszentren oder andere öffentliche Dienststellen, zur kostenlosen Bereitstellung zu verpflichten.
  3. Dignity-by-Design: Wie in den schottischen Umsetzungsvorgaben (Guidance) betont, muss die Bereitstellung nach dem Prinzip der period dignity erfolgen – d.h.  niedrigschwellig, ohne Scham, praktisch zugänglich und ohne bürokratische Hürden, vergleichbar mit der Selbstverständlichkeit, mit der Toilettenpapier bereitgestellt wird.