Antrag 83/II/2025 Statistik heilt keine Seele – Bedarfsplanung reformieren, Kassenplätze schaffen

Status:
Annahme mit Änderungen

„Berlin ist überversorgt.“ So lautet die offizielle Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung zur psychotherapeutischen Versorgung in der Hauptstadt. Überversorgt – obwohl in vielen Berliner Bezirken Patient*innen über ein halbes Jahr auf einen Therapieplatz warten. Überversorgt – obwohl Kinder, Jugendliche und Studierende häufig keine Behandlung erhalten, bevor sich ihre Symptome verschärfen oder chronifizieren. Überversorgt – obwohl laut der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in der Versorgung hunderttausende Therapieplätze bundesweit fehlen. Was läuft hier schief?

 

Die Antwort liegt in einem veralteten, starren und realitätsfernen System: Die Bedarfsplanung für psychotherapeutische Kassensitze in Deutschland basiert bis heute auf einem statistischen Schlüssel aus dem Jahr 1999. Laut § 101 SGB V sowie der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA wird der Bedarf ausschließlich anhand der Bevölkerungszahl eines Planungsbezirks berechnet – derzeit mit einem Richtwert von 1 Psychotherapeut*in pro 3.344 Menschen in Städten und 1:6.084 auf dem Land. Ein Versorgungsgrad über 110 % gilt dabei bereits als „Überversorgung“ – auch wenn real hunderttausende Menschen keine Hilfe bekommen.

 

Diese Berechnung ignoriert zentrale Einflussfaktoren: Morbidität, Altersstruktur, Sozialstruktur, psychische Belastung, Wartezeiten oder regionale Besonderheiten spielen keine Rolle. So kommt es dazu, dass trotz enormer Nachfrage keine neuen Kassensitze genehmigt werden – obwohl Wartezeiten regelmäßig mehr als 20 Wochen betragen.

 

Laut dem G-BA-Gutachten von 2018 fehlen bundesweit mindestens 2.400 Kassensitze, allein in Berlin wären nach Berechnungen der Bundespsychotherapeutenkammer mehr als 300 zusätzliche Sitze notwendig, um die Versorgung zu sichern. Gleichzeitig sind viele Praxen überlastet, neue Kassensitze können aber kaum gegründet werden – sie müssen teuer auf dem Sekundärmarkt gekauft werden, oft für 150.000–250.000 €, was den Zugang zusätzlich finanziell selektiv macht.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Eine grundlegende Überarbeitung und Modernisierung des Bedarfsberechnungsschlüssels: Neuevaluation alle drei Jahre unter Einbeziehung der Krankenkassendaten (ICD-F-Codes), Altersverteilung, Armutsquote, Migrationsanteil, Wartezeiten und psychischer Belastung. In Ausnahmefällen, wie z.B. einer pandemischen Lage, in der die psychische Belastung innerhalb der Bevölkerung stark ansteigt, muss es auch möglich sein, kurzfristig neue (und auch temporäre Kassensitze) zur Bewältigung der Situation zu schaffen
  • Eine deutliche Senkung des Versorgungsschlüssels in Berlin zu 1 Kassensitz pro 2.000 Menschen.
  • Flexible Kassensitzmodelle mit halben Sitzen, Tandemsitzen und Modellen gemeinsamer Versorgung in Teamstrukturen (z. B. Sozialpsychiatrische Zentren).
  • Reformierung der Vergabepraxis: In Regionen mit systematisch überhöhten Wartezeiten muss es auch bei rechnerischer Überversorgung möglich sein, neue Sitze zu vergeben.
  • Sicherzustellen, dass bis zu einer Reform des Vergabesystems, sozial schwache Haushalte ohne hohen bürokratischen Aufwand und Nachweis über Absage von Psychotherapeut*innen ohne Kassensitz, den Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung von qualifiziertem Personal erhalten.
  • Transparenz über die Verfügbarkeit von Therapieplätzen und Gruppenangeboten in Form von einem landesweiten Register stärken
  • Eine Ausweitung und ausreichende Finanzierung von Zentren und Ambulanzen für Psychotherapieist zur Entlastung von Kassensitzen und besonders zur ausreichenden Versorgung während Notständen oder anderweitigen Engpässen in der Versorgungsinfrastruktur sicherzustellen
  • den Berliner Senat auf, bei der Vergabe von Geldern durch das Land in Infrastrukturprojekte, welche durch das zukünftige Länder- und Kommuneninfrastrukturierungsgesetz (LuKIFG) an das Land Berlin gehen, die psychotherapeutische Versorgung priorisiert wird.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

 

„Berlin ist überversorgt.“ So lautet die offizielle Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung zur psychotherapeutischen Versorgung in der Hauptstadt. Überversorgt – obwohl in vielen Berliner Bezirken Patient*innen über ein halbes Jahr auf einen Therapieplatz warten. Überversorgt – obwohl Kinder, Jugendliche und Studierende häufig keine Behandlung erhalten, bevor sich ihre Symptome verschärfen oder chronifizieren. Überversorgt – obwohl laut der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in der Versorgung hunderttausende Therapieplätze bundesweit fehlen. Was läuft hier schief?

 

Die Antwort liegt in einem veralteten, starren und realitätsfernen System: Die Bedarfsplanung für psychotherapeutische Kassensitze in Deutschland basiert bis heute auf einem statistischen Schlüssel aus dem Jahr 1999. Laut § 101 SGB V sowie der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA wird der Bedarf ausschließlich anhand der Bevölkerungszahl eines Planungsbezirks berechnet – derzeit mit einem Richtwert von 1 Psychotherapeut*in pro 3.344 Menschen in Städten und 1:6.084 auf dem Land. Ein Versorgungsgrad über 110 % gilt dabei bereits als „Überversorgung“ – auch wenn real hunderttausende Menschen keine Hilfe bekommen.

 

Diese Berechnung ignoriert zentrale Einflussfaktoren: Morbidität, Altersstruktur, Sozialstruktur, psychische Belastung, Wartezeiten oder regionale Besonderheiten spielen keine Rolle. So kommt es dazu, dass trotz enormer Nachfrage keine neuen Kassensitze genehmigt werden – obwohl Wartezeiten regelmäßig mehr als 20 Wochen betragen.

 

Laut dem G-BA-Gutachten von 2018 fehlen bundesweit mindestens 2.400 Kassensitze, allein in Berlin wären nach Berechnungen der Bundespsychotherapeutenkammer mehr als 300 zusätzliche Sitze notwendig, um die Versorgung zu sichern. Gleichzeitig sind viele Praxen überlastet, neue Kassensitze können aber kaum gegründet werden – sie müssen teuer auf dem Sekundärmarkt gekauft werden, oft für 150.000–250.000 €, was den Zugang zusätzlich finanziell selektiv macht.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Eine grundlegende Überarbeitung und Modernisierung des Bedarfsberechnungsschlüssels: Neuevaluation alle drei Jahre unter Einbeziehung der Krankenkassendaten (ICD-F-Codes), Altersverteilung, Armutsquote, Migrationsanteil, Wartezeiten und psychischer Belastung. In Ausnahmefällen, wie z.B. einer pandemischen Lage, in der die psychische Belastung innerhalb der Bevölkerung stark ansteigt, muss es auch möglich sein, kurzfristig neue (und auch temporäre Kassensitze) zur Bewältigung der Situation zu schaffen
  • Diese dringend notwendige Reform ist eine politische Aufgabe und kann nicht ausschließlich der Selbstverwaltung von Ärzten*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) überlassen bleiben.“
  • Eine deutliche Senkung des Versorgungsschlüssels in Berlin zu 1 Kassensitz pro 2.000 Menschen.
  • Flexible Kassensitzmodelle mit halben Sitzen, Tandemsitzen und Modellen gemeinsamer Versorgung in Teamstrukturen (z. B. Sozialpsychiatrische Zentren).
  • Reformierung der Vergabepraxis: In Regionen mit systematisch überhöhten Wartezeiten muss es auch bei rechnerischer Überversorgung möglich sein, neue Sitze zu vergeben.
  • Sicherzustellen, dass bis zu einer Reform des Vergabesystems, sozial schwache Haushalte ohne hohen bürokratischen Aufwand und Nachweis über Absage von Psychotherapeut*innen ohne Kassensitz, den Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung von qualifiziertem Personal erhalten.
  • Transparenz über die Verfügbarkeit von Therapieplätzen und Gruppenangeboten in Form von einem landesweiten Register stärken
  • Eine Ausweitung und ausreichende Finanzierung von Zentren und Ambulanzen für Psychotherapieist zur Entlastung von Kassensitzen und besonders zur ausreichenden Versorgung während Notständen oder anderweitigen Engpässen in der Versorgungsinfrastruktur sicherzustellen
  • den Berliner Senat auf, bei der Vergabe von Geldern durch das Land in Infrastrukturprojekte, welche durch das zukünftige Länder- und Kommuneninfrastrukturierungsgesetz (LuKIFG) an das Land Berlin gehen, die psychotherapeutische Versorgung priorisiert wird.

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

 

„Berlin ist überversorgt.“ So lautet die offizielle Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung zur psychotherapeutischen Versorgung in der Hauptstadt. Überversorgt – obwohl in vielen Berliner Bezirken Patient*innen über ein halbes Jahr auf einen Therapieplatz warten. Überversorgt – obwohl Kinder, Jugendliche und Studierende häufig keine Behandlung erhalten, bevor sich ihre Symptome verschärfen oder chronifizieren. Überversorgt – obwohl laut der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in der Versorgung hunderttausende Therapieplätze bundesweit fehlen. Was läuft hier schief?

 

Die Antwort liegt in einem veralteten, starren und realitätsfernen System: Die Bedarfsplanung für psychotherapeutische Kassensitze in Deutschland basiert bis heute auf einem statistischen Schlüssel aus dem Jahr 1999. Laut § 101 SGB V sowie der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA wird der Bedarf ausschließlich anhand der Bevölkerungszahl eines Planungsbezirks berechnet – derzeit mit einem Richtwert von 1 Psychotherapeut*in pro 3.344 Menschen in Städten und 1:6.084 auf dem Land. Ein Versorgungsgrad über 110 % gilt dabei bereits als „Überversorgung“ – auch wenn real hunderttausende Menschen keine Hilfe bekommen.

 

Diese Berechnung ignoriert zentrale Einflussfaktoren: Morbidität, Altersstruktur, Sozialstruktur, psychische Belastung, Wartezeiten oder regionale Besonderheiten spielen keine Rolle. So kommt es dazu, dass trotz enormer Nachfrage keine neuen Kassensitze genehmigt werden – obwohl Wartezeiten regelmäßig mehr als 20 Wochen betragen.

 

Laut dem G-BA-Gutachten von 2018 fehlen bundesweit mindestens 2.400 Kassensitze, allein in Berlin wären nach Berechnungen der Bundespsychotherapeutenkammer mehr als 300 zusätzliche Sitze notwendig, um die Versorgung zu sichern. Gleichzeitig sind viele Praxen überlastet, neue Kassensitze können aber kaum gegründet werden – sie müssen teuer auf dem Sekundärmarkt gekauft werden, oft für 150.000–250.000 €, was den Zugang zusätzlich finanziell selektiv macht.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Eine grundlegende Überarbeitung und Modernisierung des Bedarfsberechnungsschlüssels: Neuevaluation alle drei Jahre unter Einbeziehung der Krankenkassendaten (ICD-F-Codes), Altersverteilung, Armutsquote, Migrationsanteil, Wartezeiten und psychischer Belastung. In Ausnahmefällen, wie z.B. einer pandemischen Lage, in der die psychische Belastung innerhalb der Bevölkerung stark ansteigt, muss es auch möglich sein, kurzfristig neue (und auch temporäre Kassensitze) zur Bewältigung der Situation zu schaffen
  • Diese dringend notwendige Reform ist eine politische Aufgabe und kann nicht ausschließlich der Selbstverwaltung von Ärzten*innen, Krankenhäusern und Krankenkassen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) überlassen bleiben.“
  • Eine deutliche Senkung des Versorgungsschlüssels in Berlin zu 1 Kassensitz pro 2.000 Menschen.
  • Flexible Kassensitzmodelle mit halben Sitzen, Tandemsitzen und Modellen gemeinsamer Versorgung in Teamstrukturen (z. B. Sozialpsychiatrische Zentren).
  • Reformierung der Vergabepraxis: In Regionen mit systematisch überhöhten Wartezeiten muss es auch bei rechnerischer Überversorgung möglich sein, neue Sitze zu vergeben.
  • Sicherzustellen, dass bis zu einer Reform des Vergabesystems, sozial schwache Haushalte ohne hohen bürokratischen Aufwand und Nachweis über Absage von Psychotherapeut*innen ohne Kassensitz, den Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung von qualifiziertem Personal erhalten.
  • Transparenz über die Verfügbarkeit von Therapieplätzen und Gruppenangeboten in Form von einem landesweiten Register stärken
  • Eine Ausweitung und ausreichende Finanzierung von Zentren und Ambulanzen für Psychotherapieist zur Entlastung von Kassensitzen und besonders zur ausreichenden Versorgung während Notständen oder anderweitigen Engpässen in der Versorgungsinfrastruktur sicherzustellen
  • den Berliner Senat auf, bei der Vergabe von Geldern durch das Land in Infrastrukturprojekte, welche durch das zukünftige Länder- und Kommuneninfrastrukturierungsgesetz (LuKIFG) an das Land Berlin gehen, die psychotherapeutische Versorgung priorisiert wird.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2026:
Psychische Gesundheit/mental health ist für uns als SPD-Fraktion eines der zentralen gesundheitspolitischen Themen. Insbesondere die psychischen Belastungen junger Menschen sind in unserer Stadt nicht zuletzt seit der Corona-Pandemie gravierend und zahlreich. Diesem Umstand haben wir uns bereits angenommen: Durch einen entsprechenden parlamentarischen Antrag haben wir uns erfolgreich für die „Einsetzung einer Landesärztin oder eines Landesarztes für psychische und seelische Gesundheit mit Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche“ (Drucksache 19/2488) eingesetzt. In den abgeschlossenen Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 haben wir sichergestellt, dass die Geschäftsstelle der Landesärztin/des Landesarztes personell so ausgestattet wird, dass die noch zu benennende Person ihre Arbeit erfolgreich aufnehmen kann. Die Schaffung der Stelle der Landesärztin/des Landesarztes und der personellen Ausstattung der dazugehörigen Geschäftsstelle war einen wichtigen Baustein zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Berlin, insbesondere für Kinder und Jugendliche.

In diesem Bereich besteht weiterhin ein dringender Handlungsbedarf, was insbesondere die langen Wartezeiten für Therapieplätze verdeutlichen. Diese Wartezeiten sind auch deswegen besorgniserregend, da sie das Risiko einer Chronifizierung der Beschwerden mit sich bringen. Die derzeitigen Planungsgrundlagen werden den tatsächlichen Bedarfen nicht mehr gerecht und von einer „Überversorgung“ im psychotherapeutischen Bereich kann nicht die Rede sein. Aus diesem Grund setzen wir uns als SPD-Fraktion für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen ein. Wir wollen auf eine zeitgemäße Ausgestaltung der Bedarfsplanung hinwirken und unterstützen entsprechende Initiativen auf Bundesebene. Für eine Novellierung der Bedarfsplanung ist die Bundesebene zuständig, da sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung als auch der Gemeinsame Bundesausschuss hierfür verantwortlich sind. Aufgrund der Selbstverwaltung der Heilberufe ist der politische Einfluss auf Landesebene sehr begrenzt und vor allem über die Bundespolitik möglich. Unsere gesundheitspolitische Sprecherin hat sich dazu mehrfach öffentlich positioniert, das Thema in den Gesundheitsausschuss eingebracht und den Austausch mit Bundespolitikerinnen und -politikern gesucht.

Parallel stärken wir auf Landesebene mit „Soulspace“ niedrigschwellige Hilfsangebote: Das Projekt bietet jungen Menschen in psychischen Krisen eine unkomplizierte und auf Wunsch anonyme Beratung.

Stellungnahme des Senats 2026:
Die Gesundheitsverwaltung hat keinen Einfluss auf die Vergabe von Kassensitzen, befindet sich zu diesem Thema aber im Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Die KV Berlin hat aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kaum Spielraum für Neuzulassungen. Obwohl Berlin real unter langen Wartezeiten leidet und am Stadtrand derzeit nur vier Medizinische Versorgungszentren etabliert sind, muss die KV das Gebiet formal als „gesperrt“ führen.

Die Bedarfsplanungs-Richtlinie (§ 101 SGB V) entzieht der KV und dem Land Berlin die Möglichkeit, auf lokale Krisen (z.B. gestiegene psychische Belastung nach der Pandemie) flexibel zu reagieren. Hier bedarf es gesetzlicher Anpassungen auf Bundesebene.
Überweisungs-PDF: