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Antrag 113/II/2025 Feste feiern, wie sie fallen - Für eine Neuregelung der Feiertagsregelung

9.10.2025

Es gibt verschiedene Arten von Feiertagen, an denen viele Menschen keiner Lohnarbeit nachgehen müssen. So entscheiden in Deutschland die Bundesländer, an welchen Tagen gearbeitet werden muss, an welchen Feiertagen nicht. Die meisten dieser Feiertage sind dabei durch die Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer bundeseinheitlich geschützt, das heißt, sie werden in der ganzen Bundesrepublik begangen. Dies sind Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit, der erster Weihnachtsfeiertag und der zweite Weihnachtsfeiertag.

 

Allerdings sind dies nicht die einzigen neun Tage, die in Bundesländern als Feiertage gelten. Während es in manchen Teilen Bayern insg. 13 vom Staat festgelegte arbeitsfreie Feiertage gibt, gibt es in Schleswig-Holstein nur insg. 10 solcher Tage. Allein dieser Fakt ist bereits ungerecht. Noch ungerechter wird es allerdings, wenn betrachtet wird, welche Feiertage frei sind.

 

Bereits an der Auflistung der Feiertage wird deutlich, dass die meisten genannten christliche Feiertage sind. Dies ist auch der Grund, warum Bayern und Baden-Württemberg die meisten Feiertage haben – hier gibt es noch mehr christlich-begründete Feiertage. Dabei sind mittlerweile weniger als 50% der deutschen Bevölkerung evangelisch oder katholisch. Jüdische, muslimische oder andere religiöse Feiertage finden in den Feiertagsregelungen keine Berücksichtigung. Wenn Menschen andere religiöse oder sonstige Feste feiern wollen, die nicht an diesen christlichen Tagen stattfinden, müssen sie in der Regel dafür extra Urlaub nehmen. Kurzum: Während die meisten Christ*innen ihre Feiertage vom Staat automatisch frei kriegen und ihre Urlaubstage frei verwenden können, haben Angehörige aller anderen Religionen nicht dieses Privileg. Somit müsste jemand, der genauso viele religiöse Feiertage frei haben möchte, wie es bei Christ*innen der Fall ist, in Teilen von Bayern 10 Tage Urlaub nehmen, in Schleswig-Holstein 7.

 

Wir erkennen an, dass auch religiöse Feiertage eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung und somit auch für Leute, die nicht der jeweiligen Religion zugehörig sind, bedeutend sein können. Dies sehen wir zwar durch gesellschaftliche Bräuche begründet, wir treten aber dennoch für eine Welt ein, in der jede Religion von staatlicher Seite gleichbehandelt wird.

 

Daher fordern wir eine umfassende Neuregelung der Feiertagsregelung.

 

Zentral sollen dabei folgende Punkte sein:

 

  • es gibt keine staatlichen Feiertage mehr, die mit Religion begründet werden
  • alle Arbeitnehmer*innen erhalten 15 Tage Feiertagsanspruch, den sie flexibel nehmen können. Die Arbeitgeber*innenseite ist dafür verantwortlich, eine Lösung zu finden, wie möglichst alle Wünsche umgesetzt werden können, ohne dass zusätzliche Belastungen für andere Arbeitnehmer*innen entstehen. Im Konfliktfall gilt es gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden, wobei individuelle soziale Hintergründe und erschwerende Umstände angemessen berücksichtigt werden. Beispielsweise könnte ein Mechanismus festgelegt werden, wonach bei Konfliktfällen bei ähnlicher Ausgangslage pro Jahr abwechselnd der gewünschte Tag genehmigt wird. Grundsätzlich muss aber die Genehmigung des Feiertags erteilt werden.
  • Schüler*innen muss ebenfalls im gleichen Umfang garantiert werden, dass sie an religiösen Feiertagen frei nehmen können, ohne dass dies negative Konsequenzen hat
  • Zusätzlich soll die Möglichkeit der Einführung zusätzlicher politischer Feiertage betrachtet werden. Beispiele können der 8. Mai (Kapitulation der Wehrmacht) oder der 28. Juni (Stonewall-Aufstand) sein

Antrag 116/II/2025 Queere Infrastruktur stärken – Queere Jugendzentren und Schutzräume flächendeckend in Berlin etablieren!

9.10.2025

Queere Jugendliche und junge Erwachsene in Berlin sind überdurchschnittlich von Diskriminierung, Gewalt und Armut betroffen. Gleichzeitig fehlt es an sicheren Schutzräumen, niedrigschwelligen Beratungsangeboten und Freizeitmöglichkeiten, die eine positive Identifikation und Teilhabe ermöglichen.

 

Die aktuelle politische und finanzielle Situation verschärft diese Probleme: Die Wohnungskrise, fehlende Anlaufstellen, Kürzungen bei queeren Projekten und eine Zunahme queerfeindlicher Gewalttaten machen deutlich, dass queere Infrastruktur in Berlin ausgebaut und gesichert werden muss. Besonders betroffen sind TIN*-Personen (trans, inter, nicht binäre Menschen), queere Jugendliche ohne familiäre Unterstützung und marginalisierte Gruppen, die von mehreren Diskriminierungsformen betroffen sind.

 

Trotz der im Koalitionsvertrag der Berliner Regierung (CDU/SPD) festgehaltenen Stärkung queerer Projekte stehen Einrichtungen, wie das erste berlinweite queere Jugendzentrum in Prenzlauer Berg vor dem Aus – dies ist inakzeptabel. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf, um queere Jugendliche zu schützen, zu empowern und ihnen Räume zur Selbstorganisation und Mitbestimmung zu bieten.

 

Diskriminierung und Armut: Queere Menschen, insbesondere Jugendliche, sind überdurchschnittlich von Armut betroffen und erfahren bei der Wohnungssuche, im Bildungsbereich und im Gesundheitswesen Diskriminierung. TIN*-Personen sehen sich zusätzlichen Hürden ausgesetzt, etwa durch bürokratische Barrieren bei der Namens- und Personenstandsänderung.

 

Gewalt und fehlende Schutzräume: Queerfeindliche Gewalttaten nehmen zu. Viele Jugendliche erleben Gewalt in ihren Herkunftsfamilien oder im öffentlichen Raum. Notfallwohnungen und Schutzräume sind jedoch knapp, und die Zusammenarbeit mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wird zunehmend schwieriger.

 

Abbau queerer Infrastruktur: Durch Sparmaßnahmen des Senats sind queere Freizeiteinrichtungen, Beratungsstellen und Jugendzentren bedroht – ein alarmierendes Signal.

 

Fehlende flächendeckende Angebote: Queere Jugendarbeit, Beratungsangebote und Gesundheitsversorgung sind ungleich verteilt. In vielen Bezirken gibt es kaum niedrigschwellige Anlaufstellen, insbesondere für mehrfach marginalisierte queere Menschen.

 

Mangelnde Partizipation: Queere Jugendliche haben kaum Mitspracherechte bei der Gestaltung von Freizeitflächen, Jugendhilfeangeboten oder Stadtplanung.

 

Queere Sichtbarkeit, Schutzräume und niedrigschwellige Angebote müssen in allen Bezirken, auch in den Randgebieten, sichergestellt werden. Wir fordern daher einen umfassenden Ausbau queerer Infrastruktur, der Jugendliche aktiv einbezieht und ihre Bedarfe in den Mittelpunkt stellt.

 

Wir fordern daher:

 

Ausbau queerer Jugendzentren und Schutzräume

  • Dauerhafte Finanzierung von mindestens einem queeren Jugendzentrum pro Bezirk.
  • Erhalt und Ausbau bestehender queerer Jugendclubs und Treffpunkte.
  • Einrichtung von Schutzräumen für queere Jugendliche, die Gewalt oder Diskriminierung erleben.

 

Stärkung queerer Jugendarbeit

  • Verpflichtende Fortbildungen für Lehrkräfte und Sozialmitarbeitende zu queersensibler Pädagogik.
  • Förderung queerer Sportvereine und Freizeitangebote, die positive Identifikation ermöglichen.
  • Queere Jugendarbeit an Schulen ausbauen und Schulkonzepte gegen Queerfeindlichkeit entwickeln.

 

Beratung und Gesundheitsversorgung

  • Flächendeckendes Beratungsnetzwerk mit queersensiblen Fachkräften (Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen).
  • Ausbau queerer Gesundheitsversorgung, insbesondere trans*-spezifische Angebote und Mental-Health-Unterstützung.
  • Mehrsprachige und barrierearme Beratungsangebote in leichter Sprache.
  • Einrichtung von queersensiblen Trauma- und Gewaltberatungsstellen für Jugendliche, die Rassismus, Queerfeindlichkeit und familiäre Gewalt gleichzeitig erleben.

 

Partizipation und Selbstorganisation

  • Gründung eines Berliner Jugend-Queerbeirats, in dem queere Jugendliche demokratisch über Projekte und Bedarfe mitbestimmen.
  • Finanzielle Unterstützung für die Selbstorganisation queerer Jugendlicher.
  • Queere Jugendarbeit in den Jugendhilfeausschüssen der Bezirke verankern.

 

Intersektionale Ansätze

  • Schnittstellenprojekte zwischen queerer und antirassistischer Jugendarbeit fördern.
  • Besondere Unterstützungsangebote für mehrfach-marginalisierte queere Menschen.
  • Alle durch das Land geförderten queeren Jugendzentren, Clubs und Einrichtungen müssen verbindliche Antidiskriminierungs- und Awareness-Konzepte entwickeln und umsetzen. Diese sollen den Schutz queerer Menschen auch vor weiteren Diskriminierungsformen sicherstellen – zum Beispiel durch regelmäßige Antirassismus-Trainings, barrierefreie Ausstattung, Empowerment-Programme für mehrfach marginalisierte Jugendliche sowie ein umfassendes Awareness- und Schutzkonzept. Zur Umsetzung entsprechender Trainings soll die Expertise der jeweiligen Beauftragten der Bezirke einbezogen werden, sowohl als die personelle und finanzielle Unterstützung bei der Durchführung durch eben jene Stellen ermöglicht werden.
  • Schaffung von sicheren Unterkünften speziell für queere Geflüchtete und eine verpflichtende Sensibilisierung des Personals in Gemeinschaftsunterkünften.

 

Bürokratieabbau und niedrigschwellige Hilfe

  • Vereinfachte Zugänge zu Notwohnungen, Beratung und Gesundheitsangeboten.
  • Transparente Übersichten über freie Plätze in Notunterkünften und Beratungsstellen.
  • Ausbau digitaler Anlaufstellen als Ergänzung, nicht als Ersatz des Anspruchs auf persönliche, barrierefreie Beratung und Unterstützung.

     

    Antrag 117/II/2025 Eine Senior*innenvertreter*in in den rbb-Rundfunkrat

    9.10.2025

    Im rbb-Rundfunkrat soll künftig ein Mitglied vom Landesseniorenbeirates Berlin und dem Seniorenbeirat des Landes Brandenburg entsandt werden. Die Mitglieder der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und im Senat Berlin initiieren eine entsprechende Änderung des RBB-Staatsvertrages.

    Antrag 118/II/2025 Wehrhafte Demokratie leben – Verein „Freunde der Staatsreparatur e.V.“ mit rechtsstaatlichen Mitteln stellen

    9.10.2025

    Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder der Landesregierung des Landes Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der in Steglitz-Zehlendorf ansässige Verein der „Freunde der Staatsreparatur e.V.“ als Vorfeldorganisation der Neuen Rechten in Berlin mit rechtsstaatlichen Mitteln gestellt und alle rechtlichen Möglichkeiten gegen diesen Verein geprüft und umgesetzt werden.

     

    Dies umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:

    • Prüfung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins aufgrund seiner engen Verzahnung mit dem deutschen Rechtsextremismus,
    • Prüfung und ggf. Einleitung eines Vereinsverbots durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport,
    • Prüfung des Status des Vorstandsmitglieds „Dr. Mathias Bath (Staatsanwalt a.D.)“ und ggf. Einleitung dienst- und disziplinarrechtlicher Maßnahmen,
    • Ertüchtigung der Abt. II der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur öffentlichen Aufklärung über die „Staatsreparatur“ (bspw. im Rahmen des jährlichen Verfassungsschutzberichtes für das Land Berlin) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen,
    • soweit nötig die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes Berlin (VSG Bln) mit dem Ziel auch die Verdachtsberichterstattung über extremistische Bestrebungen durch den Berliner Verfassungsschutz zu ermöglichen und damit ggf. auch über die „Staatsreparatur“ aufklären zu können.

     

    Antrag 122/II/2025 Mit Sicherheit sicher – Sicherheitsgewerbe enger Überprüfen

    9.10.2025

    Die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Mitglieder der Landesregierung des Landes Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Aufsicht über das private Sicherheitsgewerbe und das Personal von Sicherheitsunternehmen aufgrund der sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten strenger wahrgenommen und  umfassender kontrolliert wird. Weiterhin soll auf eine strengere Regelung der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) sowie eine Erweiterung der Richtlinien über das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) und eine Evaluation der Regeln für die Ausschreibung von offenen über die Bundesagentur für Arbeit hingewirkt werden. Auch strengere Vergaberichtlinien für Aufträge der öffentlichen Hand sind ein zwingendes Instrument.

     

    Dies umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:

    • Neuregelung des § 2 BewachV durch Streichung des Satzteiles „wenn der Tatvorwurf geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit hervorzurufen“ und Einführung einer generellen Mitteilungspflicht bei den katalogartig aufgeführten Entscheidungen gem. § 2 Nr. 1 – 4. BewachV für Staatsanwaltschaften und Gerichte,
    • Neuregelung des § 2 BewachV durch Einführung eines neuen Absatzes zur zeitnahen Mitteilungspflicht von Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder gegenüber der zuständigen Behörde im Sinne des § 1 BewachV bei Erkenntnissen über extremistisches Verhalten oder Wirken von „Gewerbetreibenden im Sinne des § 34a Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung, von mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen im Sinne des § 34a Absatz 1a Satz 3 der Gewerbeordnung und von Wachpersonen im Sinne § 34a Absatz 1a Satz 1 der Gewerbeordnung“, wenn dies ohne Gefährdung des gesetzlichen Auftrages möglich ist,
    • Führung einer zentralen Liste beim Bundesministerium des Innern (BMI) analog zur Staatenliste des BMI über Sicherheitsunternehmen bei denen Erkenntnisse zu Extremismus oder Straftaten sowie nachrichtendienstlichen Tätigkeiten vorliegen,
    • Neuregelung des § 16 BewachV und damit verbunden die Einführung einer umfassenden und zwingenden Pflicht zur Mitteilung des Gewerbetreibenden bei Kenntniserlangung über Straftaten und/ oder extremistisches Verhalten durch Mitarbeitende des Sicherheitsunternehmens,
    • Einführung von zentralen digitalen Registern entlang der Regelungen der DSGVO und behördlicher Vorgaben über Personen zu denen Erkenntnisse nach § 2 BewachV vorliegen,
    • Neuregelung des § 16 BewachV durch Einführung einer Abfrage zu einer Mitgliedschaft in oder Kontakten zu verfassungsfeindlichen Organisationen sowie Kontakten zu ausländischen Nachrichtendiensten, die auf einen Anbahnungs- oder Werbungsversuch hindeuten könnten sowie auch zu Mitgliedschaften und Kontakten in extremistischen Gruppierungen im Sinne des VerfSchG des Bundes und der Länder analog zur Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG,
    • Stärkung des Bewacherregisters (BWR) und Implementierung unmittelbarer Schnittstellen für Sicherheitsbehörden sowie Schaffung eines „Alarms“ in Form einer Notifikation bei der Einstellung neuer Erkenntnisse,
    • grundsätzlicher Ausschluss von staatlichen Aufträgen für Sicherheitsunternehmen mit Beschäftigten mit Verbindungen zur extremistischen Szene (Verfassungstreue), zwingender Stopp von Vermittlungsangeboten und Ausschreibungen über die Bundesagentur für Arbeit bei Vorliegen von Erkenntnissen.