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Antrag 62/II/2022 Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BUT) entbürokratisieren und bürger*innenfreundlicher gestalten

10.10.2022

Dem verfassungsgerichtlichen Auftrag allen Kinder- und Jugendlichen eine angemessene Bildung und Teilhabe zu ermöglichen, muss Folge geleistet werden. Dies bedeutet nicht nur ein entsprechendes Paket zu implementieren, sondern auch sicherzustellen, dass die entsprechenden Leistungen in bestmöglicher Art- und Weise umgesetzt und empfangen werden können.

 

Sämtliche Wege und Möglichkeiten zur Vereinfachung des Erhalts der Leistungen, die Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zustehen, müssen überprüft und genommen werden.

Hierzu müssen insbesondere folgende Punkte beachtet und umgesetzt werden:

 

 

  • Klare Abstimmungen zwischen zuständigen Stellen sowie einheitliche Kommunikation:

Die beteiligten Behörden und Stellen wie z.B. Senatsverwaltungen oder Jobcenter müssen sich klar verständigen. Hierzu sollte die höchste Leitlinie immer sein konstruktiv im Sinne des Leistungserhalts und -bewilligung von Kinder- und Jugendlichen zu handeln.

Die entsprechenden zuerst zuständigen Personen müssen hierbei ihrer Verantwortung gerecht werden und dürfen, wenn es Probleme bei der Umsetzung oder Durchführung gibt, nicht bloß auf jeweilige Zuständigkeiten z.B. von Jobcentern, Senatsverwaltungen oder den Bund verweisen. Als erste Ansprechperson müssen sie für die mögliche Weitervermittlung Sorge tragen und Familien mit den dafür benötigten Unterlagen und Terminen ausstatten, bis diese tatsächlich von einer anderen Stelle betreut werden, dort also die Angebote wahrgenommen haben.

Ein zentrales Element muss hierbei sein, dass zwischen den Bezirken eine einheitliche Praxis der Ausstellung der entsprechenden berlinpässe-BuT vorliegt. Die beteiligten Senatsverwaltungen (für Jugend Bildung, Jugend und Familie sowie für Integration, Arbeit und Soziales) sollten in gemeinsamer Absprache die beteiligten Akteur*innen (z.B. Schulen, Vereine, Träger*innen, Eltern) informieren.

 

  • Vereinheitlichung der Regelung, dass keine berlinpässe mehr ausgestellt werden

Zur Vereinheitlichung gehört ebenfalls, dass die Entkopplung der berlinpässe (der Eltern) sowie der berlinpässe-BuT (der Kinder) beendet wird. Gerade während der Zeit der Schulschließungen sowie des eingeschränkten Betriebs der Jobcenter zeigte sich, welches Chaos die Unterscheidung zwischen beiden berlinpass-Formen auslösen kann. So erschloss sich weder Eltern, noch Schüler*innen oder Träger*innen wieso es übergangsweise möglich war mit dem jeweiligen Leistungsbescheid ÖPNV zu fahren, aber nicht an der ergänzenden Lernförderung teilzunehmen. Dass bzgl. der ergänzenden Lernförderung ab Frühjahr 2021 doch die Möglichkeit bestand, dass Schüler*innen mit Vorweisen des Leistungsbescheids an der ergänzenden Lernförderung teilnehmen konnten wurde von allen Beteiligten sehr begrüßt, kam aber zu spät.

 

Ein ähnliches Szenario ist nun auch wieder denkbar: Denn an 01.01.2023 sollen die berlinpässe für Erwachsene abgeschafft werden und den Familien die Berechtigungsnachweise automatisch versendet werden. Dies ist eine sehr gute Maßnahme und kommt Bürger*innen entgegen. Jedoch sind die berlinpässe-BuT von dieser Maßnahme explizit ausgenommen wie auf berlin.de beschrieben wird (https://service.berlin.de/dienstleistung/325147/).

Das entsprechende Kommunikationschaos für alle Beteiligten ist schon absehbar. Dies bedeutet konkret: Viele Familien werden sich nicht um die Verlängerung des berlinpass-BuT der Kinder und Jugendlichen kümmern. Dadurch werden viele Kinder und Jugendliche (mindestens zeitweise), deren berlinpass-BuT abgelaufen sein wird, keine Leistungen im Rahmen des BuT bekommen können, obwohl sie Anspruch darauf haben. berlinpässe und die entsprechenden nachfolgenden Berechtigungsnachweise, welche am Januar 2023 an Familien versendet werden, sollen automatisch auch für die Kinder gelten. Ebenso sollen bei keinem Leistungsanspruch der Eltern aber Leistungsanspruch der Kinder die Berechtigungsnachweise auch ab Januar 2023 automatisch an die Familien versendet werden.

 

  • Beratungsangebote zu den Leistungen in jedem Bezirk

Beratungen zu den Leistungen im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets dürfen nicht dem begrüßenswerten Engagement einzelner behördlicher Repräsententant*innen in den Bezirken überlassen werden. Ebenfalls reicht es nicht, wenn ein Verein in Kooperation mit Behörden ein Beratungsangebot einrichtet. Die Beratungsangeboten müssen in jedem Bezirk und möglichst alltagsnah verortet sein. Das kann konkret bedeuten z.B. Beratungsangebote an jeder Schule einzurichten oder bei konkreten schulischen Anlässen z.B. Schulfeste entsprechende (einheitliche) Materialien für Familien auszugeben sowie mehrsprachige Teams (z.B. Integrationslots*innen) hinzuzuziehen.

 

  • Unterschriftenlisten für Kinder- und Jugendliche bei der ergänzenden Lernförderung abschaffen

Wenn immer wieder berichtet wird, dass sich (besonders neuzugewanderte) Familien davon abgeschreckt fühlen, dass Kinder Anwesenheitslisten unterschreiben müssen, dann muss diese Praxis revidiert werden. Hier ist eine höhere Sensibilität für vorangegangene Erfahrungen von Eltern notwendig: z.B. haben Personen mit weniger ausgeprägten deutschfähigkeiten und/oder geringerer Alphabetisierung vielfache negative Erfahrungen mit unterzeichneten Dokumenten gemacht (Stichwort Kostenfallen).
Vor allem ist hier die rechtliche Bindung der Unterschrift eines Kindes/eines*r Jugendlichen in Frage zu stellen.

 

Wenn eine Schulleitung auf jedem Leistungsnachweis sowieso unterschreiben muss und einen Schulstempel abgibt sowie die Leistungserbringer*innen (z.B. Träger) ebenfalls unterschreiben, dann muss dies als entsprechender Leistungsnachweis genügen.
Des Weiteren bestätigen Eltern ebenfalls bereits die Teilnahme ihrer Kinder/Jugendlichen durch das Ausfüllen der Anmeldungen zu Beginn der Lernförderung.

 

Hinweise darauf, dass die Schüler*innen einen individuellen Leistungsanspruch hätten sind hier unzureichend bzw. stehen sie im Gegensatz zu anderen Programmen, wo dies nicht erforderlich ist: Z.B. stehen im Rahmen der Schulhilfe ebenfalls Schüler*innen individuelle Leistungen zu hier ist aber keine Unterschrift notwendig, sondern eine von Träger*innen sowie Schulleitungen unterzeichnete Aufzählung über die jeweils nicht-erbrachten Stunden genügt als Nachweis.

 

Antrag 310/II/2022 Grünflächen für alle: Parks als öffentlichen Aufenthaltsraum schützen!

9.10.2022

Statt weiterer Verbote, Parkeinzäunungen und Polizeipräsenz fordern wir, dass die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, des Bezirksamts, des Abgeordnetenhauses und des Senats sich dafür einsetzen, dass

  • unsere Beschlusslage zur Nachtarbeit des Ordnungsamts umgesetzt wird,
  • die verstärkte Zusammenarbeit von Ordnungsämtern, Grünflächenämtern und Sozialarbeiter*innen umgesetzt wird. Das Ordnungsamt darf in Parks nicht vorrangig als bloße Autorität auftreten, sondern sollte vielmehr als Ansprechpartner*innen, u.a. zu nutzbaren Flächen und besonders schützenswerten Grünflächen, fungieren. Dazu sind spezielle Schulungen anzubieten,
  • alternative kostenlose Angebote für junge Menschen, die auch abends und nachts zugänglich sind, geschaffen werden. Dazu gehören u.a. der Ausbau von Jugendclubs, auch abends zugänglicher Freiflächen und Sportangebote,
  • die Reinigung der Parks und die Bereitstellung von Mülleimern und Sanitäranlagen erhöht wird.
  • Im Zuge der Ausweitung der Freiflächen auch ein Augenmerk auf die Anlage weiterer Blühflächen und die Vernetzung der Frei- und Grünflächen gerichtet wird

Antrag 61/II/2022 Zukunftskieze – datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement vor Ort für ein lernendes und zukunftsfähiges Berlin

9.10.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Bezirke und Senatsverwaltungen auf, folgende Punkte umzusetzen:

1. Aufbau eines Berliner Bildungsmonitorings

Das Bildungsmonitoring soll sich aus den bekannten Leistungsstudien sowie einem kommunalen und lokalen Bildungsmonitoring (Leistungsdaten der formalen, nonformalen und informellen Bildung, SchülerInnen, Lehrkräftezahlen, Schulentwicklungspläne, Anzahl an AbsolventInnen, Umfragen, Bevölkerungsstruktur etc.) zusammensetzen, um zeitnah datenbasiert steuern zu können. Das Berliner Bildungsmonitoring dient als geeignetes Instrument, um lokale Bildungsprozesse zu überblicken und zu planen, Bildungsakteure zu unterstützen und Bildungslandschaften zu gestalten. 

2. Aufbau eines Berliner Bildungsmanagements

Das Berliner Bildungsmanagement soll an den Kiezen und Menschen orientiert sein, lokale und vernetzte Bildungsstrukturen aufbauen und alle Menschen im gesamten Lebensverlauf in den Blick nehmen. Hierzu arbeiten die Verwaltungen inhaltlich, organisatorisch und finanztechnisch transparent bezirks- und senatsübergreifend auf Grundlage des Berliner Bildungsmonitorings mit den Bildungsakteuren in den Kiezen und Schulen zusammen, um die diversen, oft parallel laufenden, Maßnahmen (Soziale Stadt, Bildungsverbünde, Quartiersmanagement, Einzelmaßnahmen der Träger, Förderprogramme etc.) in Abstimmung zu bringen. Hierzu ist eine Bildungsmanagerin oder ein Bildungsmanager in einem lokalen Bildungsbüro zu etablieren. Zusätzlich müssen im Rahmen der Ausgestaltung des Bildungsmanagements Herausforderungen der praktischen Umsetzung mitgedacht und ausgestaltet werden. Dazu gehören Strukturen, die beispielsweise Mustermietverträge für Raumanmietungen, Raumbuchungssysteme und Schlüsselorganisation betreffen.

3. Aufbau einer inklusiven Bildungsberatung

Die inklusive Bildungsberatung muss es allen Menschen im Kiez, in jedem Alter, mit und ohne Beeinträchtigungen, mit und ohne Migrations- und Fluchterfahrungen vor Ort ermöglichen, kieznah von der Familienplanung bis ins hohe Alter Bildungsangebote zu erkennen und wahrzunehmen sowie demokratische und gesellschaftliche Teilhabe wahrzunehmen.

4. Bildungsübergänge als Brücken und nicht als Brüche gestalten

Neben der Schule als zentraler Ort der formalen Bildung sind alle Menschen eines Kiezes darin zu unterstützen, Bildungsübergänge innerhalb oder zwischen der formalen, nonformalen oder informellen Bildung zu kennen und wahrnehmen zu können. Von Geburt an und bis ins hohe Alter müssen die Menschen erreicht und unterstützt werden. Das vernetzte Bildungsmanagement im Kiez muss daher inklusive Angebote schaffen, Lernwege und Übergänge ermöglichen sowie analoge und digitale Unterstützungen anbieten.

Antrag 154/II/2022 Disability Mainstreaming und Disability Budgeting

9.10.2022

Realisierung in der und durch Bundespolitik sowie die Berliner Landes- und Bezirkspolitik vorantreiben

 

Disability Mainstreaming ist ein Konzept, das darauf abzielt, die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Vielfalt umfassend und in allen Politikbereichen mitzudenken. Die Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt in allen Bereichen zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Infolgedessen ist sie mit den entsprechenden notwendigen und auskömmlichen finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen (Disability Budgeting) im Bundeshaushalt als auch den Länder- und Kommunalhaushalten zu beschließen.

 

Von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen auf Landes- und Bezirksebene, von unseren Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen fordern wir:

 

  • eine entsprechend deutliche umfangreiche und nachweisliche Unterlegung der finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen im Berliner Landeshaushalt als auch in den bezirklichen Haushalten,
  • bei der Haushaltsplanung zur Unterlegung von finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen auch die Rolle des Landes/der Bezirke als öffentliche Auftraggeber und als Zuwendungsgeber mit einzubeziehen.

 

Vergleichbares fordern wir von unseren Amts- und Mandatsträger*innen auf Bundesebene und im Deutschen Bundestag.

 

Zwar liegen mit den Konzepten zu Gender Mainstreaming/Gender Budgeting konzeptionelle Vorlagen und erfahrungsbasierte Praxisanleitungen vor. Unstrittig ist, dass diese Konzepte in allen Politikfeldern sowohl im Hinblick auf Gesetzesverfahren als auch Projektentwicklungen und entsprechender Mittelvergabe von der Planungsphase bis zur Implementierung, Überwachung und Auswertung noch verbessert werden können.

 

Damit das Konzept Disability Mainstreaming /Disability Budgeting gut implementiert wird, fordern wir

  • anwendungsorientierte Forschungsaufträge zur systematischen Implementierung und Umsetzung,
  • die Stärkung des Ansatzes des „Universal Design“ bzw. des „Design for all“ von Anfang bei öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungen und Aufträgen.

 

Die Einbeziehung von Selbstvertreter*innen in ihrer Vielfalt und ihren vielfältigen Kommunikationserfordernissen ist gemäß der Devise „Nichts über uns ohne uns“ für uns Sozialdemokrat*innen dabei selbstverständlich.

Antrag 24/I/2022 Tarifverträge im öffentlichen Dienst zusammenführen und sozial gerecht gestalten

17.05.2022

Im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen gibt es unterschiedliche Tarifverträge. Die Tarifbeschäftigten der Länder sind im „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) und in Hessen im TV-H geregelt. Für die Tarifbeschäftigten im Bereich des Bundes und der Kommunen gilt der TVöD „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“.

 

Das Nebeneinander unterschiedlicher (Flächen-)Tarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst führt zu Ungerechtigkeiten und unnötigen Konkurrenzsituationen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und vor dem Hintergrund des erheblichen Fachkräftebedarfs auch im öffentlichen Dienst nicht mehr zielführend.

 

Wir fordern daher, dass durch einen Flächentarifvertrag die Tarifstruktur und die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst schnellstens vereinheitlicht und verbessert werden. Länder, Kommunen und Bund müssen gute und attraktive Arbeitgeber sein, die durch eine einheitliche Tarifstruktur und sehr gute Arbeitsbedingungen, den Wettbewerb um die Beschäftigten auch in der Zukunft erfolgreich bestreiten können.

 

Wir fordern, dass sich Sozialdemokraten*innen, die politische Verantwortung im Bund, den Ländern und den Kommunen tragen, dafür einsetzen, dass diese Forderungen auf der Arbeitgeberseite umgesetzt werden.