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Antrag 13/I/2021 Bauen für eine lebenswerte Zukunft

19.03.2021

Die gewählten Vertreter*innen auf allen Ebenen – Bezirk, Land und Bund – werden aufgefordert, sich für eine Wende in der Baupolitik einzusetzen. Jede Ebene soll einen Zeitplan erarbeiten und vorstellen, bis wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Die Wende muss beinhalten:

 

  • Der Marktpreis von Baumaterialien soll alle Umweltfolgekosten, also u.a. CO2-Wert, Energie- und Wasserverbrauch, Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport, Wiederverwertbarkeit bzw. Entsorgungsaufwand, berücksichtigen. Wo dies nicht der Fall ist, muss durch geeignete Mittel nachgesteuert werden. Denkbar ist etwa eine höhere Besteuerung von besonders umweltschädlichen, bisher jedoch günstigeren Baumaterialien bzw. die Subventionierung von besonders umweltfreundlichen, bisher aber teureren, Baumaterialien. Die eingesetzten Instrumente müssen so ausgewogen sein, dass insbesondere der Bau von Wohnungen und von dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen im Ergebnis nicht noch teurer wird.
  • Bei der Förderung wie der Kreditvergabe durch die KfW sollte die Graue Energie neben den bestehenden Gebäudezertifizierungen berücksichtigt werden, um die Klimafolgen über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes zu berücksichtigen. Abriss soll möglichst vermieden werden, und ggf. auf Sozial- und Klimaverträglichkeit bewertet werden. Eine angemessene Bautätigkeit, besonders ein angemessener Wohnungsbau, darf nicht gegen den Nachhaltigkeitsgedanken Ausgespielt werden. Darum denken wir bei unseren Forderungen soziale und ökologische Nachhaltigkeit selbstverständlich zusammen.

 

Gebäude sind für die Zukunft gedacht. Wir schaffen mit ihnen die Fundamente für das Leben zukünftiger Generationen. Aber die Baubranche ist für einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs verantwortlich und trägt zur Klimaerwärmung bei. Es werden große Mengen an Rohstoffen der Natur entnommen und es entstehen Abfälle. Weltweit ist der Bausektor für fast 40% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. In Deutschland verursachen der Bau und der Betrieb von Gebäuden ca. 40% der CO2-Emissionen und verbrauchen 90% der mineralischen, nicht nachwachsenden Rohstoffe in der Baustoffproduktion. Das muss sich ändern.

 

Die Emissionen aus der Herstellung von Baumaterialien (graue Emissionen) und der zugehörige Energieverbrauch (graue Energie) sind beim Neubau entscheidende Stellschrauben für den Klimaschutz. Die graue Energie umfasst die Energie zum Gewinnen von Materialien, zum Herstellen und Verarbeiten von Bauteilen, zum Transport von Menschen, Maschinen, Bauteilen und Materialien zur Baustelle, zum Einbau von Bauteilen im Gebäude sowie zur Entsorgung. Bei einem energieeffizienten Neubau (KfW 55-Standard) macht die graue Energie ca. 50% des Energieverbrauchs im Lebenszyklus des Gebäudes aus. Bisher beziehen sich das Gebäude-Energie-Gesetz und die KfW- Förderung nur auf die Nutzungsphase eines Gebäudes, dadurch wird der wichtige Teil der grauen Energie und der grauen Emissionen ignoriert. Wird bspw. der Holzrahmenbau angewendet, können die grauen Emissionen um 45% gemindert werden und die Mehrkosten liegen im unteren einstelligen Prozentbereich.

Antrag 27/I/2021 Schüler*innenvertretungen im Land und Bezirk den Rücken stärken

18.03.2021

Auf Bezirks- und Landesebene sind Schüler*innen in ihrem demokratischen Engagement oft auf sich allein gestellt. Nur in wenigen Bezirken gibt es beispielsweise Kinder- und Jugendbüros, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, auch schulisches Engagement im Bezirk zu unterstützen. Oft folgt das Engagement dem Motto, hier habt ihre eure Gremien, hier habt ihr eure Partizipation. An nur zu wenigen Schulen wird die Rolle der Gremien erklärt und werden Schüler*innen zum Engagement empowert. Zudem fehlt es an Stellen im Bezirk, an die an die sich Schüler*innengremien in Konfliktfällen wenden können. Eine Vertrauensperson zum Beispiel in einem Kinder- und Jugendbüro kann hier helfen. Sie unterstützt die Bezirksschüler*innenausschüssen bei ihrer organisatorischen Arbeit und vermittelt bei Konflikten.

 

Viele Ideen, Veranstaltungen und Aufklärungskampagnen benötigen Geld. Dieses fehlt den bezirklichen und schulischen Gremien häufig. Daher unterstützen wir das vom Landesschüler*innenausschuss vorgeschlagene Berechnungsmodells für ein Gremienbudget. Die Vertrauensperson unterstützt die Gremien bei einer effizienten und sparsamen Mittelverwendung.

 

Besonders auch im Bezug auf Wahlen existieren viele Unterschiede, die sich nachteilig auf die Selbst- und Mitbestimmung der Schüler*innen auswirken. Lediglich für die Wahlen der Klassensprecher*innen gibt es eine gesetzliche Wahlpflicht. Zwischen den schulischen, bezirklichen und landesweiten Gremien kommt es damit häufig zu versetzen Legislaturperioden. Damit verlieren viele Vertreter*innen einfach über die Zeit einen Anschluss an die höhere Ebene. Zudem variiert das Wahlverfahren an vielen Schulen. Die Ernsthaftigkeit wird dadurch teilweise gefährdet. Eine Schulwahlverordnung kann hier Abhilfe schaffen.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat werden daher
 aufgefordert:

  1. Sich für die Einstellung einer Vertrauensperson im bezirklichen Kinder- und Jugendbüro einzusetzen, welche die Arbeit des Bezirks- bzw. Landesschüler*innenausschusses und hilfesuchender Gesamtschüler*innenvertretungen unterstützt. Die Unterstützung bezieht sich neben der organisatorischen Arbeit auch auf eine Konfliktvermittlung. Die Vertrauensperson soll mit bestehenden Unterstützungsformaten (Geschäftsstelle der bezirklichen Gremien, Kinder- und Jugendbeauftrage oder Beteiligungsbüros) personell und organisatorisch zusammengelegt werden, um Synergieeffekte bei der Demokratieförderung zu erreichen.
  2. Die Schüler*innenvertretungen, Bezirksschüler*innenausschüsse und der Landesschüler*innenausschuss sollen jeweils ein Budget von 0,10 € pro Schüler*in im Bezirk bzw. Land erhalten. Das entspricht dem vorgeschlagenen Berechnungsmodell des LSA.
  3. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sind aufgefordert von der in § 117 Abs. 7 BSchulG enthaltenen Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen und eine Schulwahlverordnung zu erlassen. Diese soll insbesondere abgestimmte Letztwahltermine für die schulischen, bezirklichen und landesweiten Gremien erlassen; das Verfahren zur Wahl der Klassen- Stufen und Schulsprecher*innen und eine Aufklärungspflicht über die Rechte und Pflichten vor den Wahlen regeln. Wahlen sollen frühestens eine Woche nach Schuljahresbeginn stattfinden.

Antrag 312/I/2020 Für eine soziale Wohnungspolitik

2.12.2020

Mietendeckel bleibt sinnvoll und notwendig

Wir bekräftigen als SPD Berlin erneut die Schutzmaßnahme des Berliner Mietendeckels. Nach dem Ablauf der 5-Jahres-Frist müssen selbstverständlich das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen geprüft werden aber dies ändert nichts daran, dass wir das Instrument politisch für notwendig und sinnvoll erachten.

 

Die Berliner SPD muss unter Umständen mit jedem uns zur Verfügung stehenden Instrument Armut und Wohnungslosigkeit durch überteuerte Mieten oder ein Unterangebot an Wohnraum bekämpfen: Das kommt uns Frauen*, Senior*innen, Alleinerziehenden, AlGII Empfänger*innen, Student*innen u.v.m. zu Gute. Das sind Personengruppen für die wir immer schon Politik gemacht haben und für die wir auch künftig Politik machen müssen. Sich auf die Seite der Benachteiligten unserer Gesellschaft zu stellen muss weiterhin Berliner SPD Politik bleiben.

Welche Strategien verfolgen wir künftig beim Neubau von Wohnungen?

Neubau, bzw. Verdichtung, muss kooperierend zum Mietendeckel in breiter Fläche passieren. Ausgeglichene soziale Milieus benötigen eine breitflächige Umsetzungen des Wohnungsneubaus, statt einer punktuellen Zentrierung auf Gebiete, die dem Land Berlin gehören (wie z.B. Flughafen Tegel oder Tempelhofer Feld). Die Berliner Mietenpolitik durch Wohnungsneubau muss über alle Bezirke verteilt, mit Städtischen Wohnungsbau und Genossenschaftlichen Wohnungsbau durchwachsen sein.

Unser Ziel muss es sein, ein großflächiges Programm zu entwickeln, das ausreichend Stabilität und Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen in den einzelnen Kiezen, also im Mikrokosmos des Berliner Mietspiegels schafft. Sollten keine Flächen gefunden werden, die dies ermöglichen, muss das Vorkaufsrecht, ggf. durch neue politische Instrumente, in den Bezirken und durch das Land Berlin eine vermehrte Umsetzung finden.

Wohnungsbauvorhaben durch Investoren der Immobilienbranche, deren Bauvorhaben groß genug sind, um für das Berliner Modell verpflichtet zu werden, müssen aufgrund der geringen Ausschöpfung und Nachhaltigkeit für das Land Berlin eine sekundäre Maßnahme für die Wohnraumschaffung und die Stabilisierung des Berliner Mietspiegels sein. Um den Verlust durch die zu schaffenden 30% Sozialwohnungen beim Berliner Modell zu kompensieren – welche nur eine Sozialbindung von 20 Jahren haben – , sind i.d.R. 70% der Baumasse dieser Investoren höher bis hochpreisig – das steht dem politischen Streben nach Stabilität des Mietspiegels und der Schaffung von Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen entgegen. Deshalb muss es eine neue Übereinkunft geben, dass diese Umsetzung des Bauens das nicht zu präferierende Mittel der Wahl ist. Künftig soll es deshalb eine transparente Aufstellung

geben, die offenlegt und nachweist, dass Bezirke in Absprache mit dem Land Berlin Städtischen und Genossenschaftlichen Wohnungsbau präferiert stützen und umsetzen.

Bedarfsorientiertes Bauen

Die SPD Berlin und die SPD Fraktionen von Land und Bezirken müssen explizit zum Ziel haben für Menschen mit sehr kleinem und kleinem Einkommen das Wohnraumangebot stark zu erhöhen. So bieten beispielsweise etliche Bezirke keinen Wohnraum mehr für AlGII Empfänger*innen, während höher bis hochpreisiger Wohnraum durchaus keine Engpässe erlebt. Um diese Unausgewogenheiten auszugleichen sind der Wohnraumbedarf und die Verdrängung diverser Einkommensschichten deshalb jährlich zu ermitteln (unabhängig oder im Kontext des Monitorings Soziale Stadtentwicklung) und Strategien müssen entsprechend aufgestellt werden. Alle zwei Jahre ein rückwärtsgewandter Bericht, reicht für ein Berlin im schnellen und stetigen Wandel nicht aus.

Antrag 31/I/2020 Schutz des migrantischen Berliner Gewerbes

1.10.2020

Antrag 118/I/2020 Blutrot – menschenwürdige Menstruation für alle, insbesondere für Frauen ohne Obdach!

1.10.2020

Wir fordern die Sozialdemokrat*innen in den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen, im Berliner Abgeordnetenhaus sowie im Berliner Senat auf, für menstruierende Menschen (insbesondere Frauen ohne Obdach, Transmänner sowie intersex, genderfluid und nonbinary Personen) in Notsituationen den Zugang zu Menstruationsartikeln zu verbessern. Dazu sollen Projekte wie Social Period e.V. finanziell oder durch Genehmigung geeigneter Orte unterstützt werden.

 

Auch sollen in den öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Bezirke, zum Beispiel beginnend mit den Rathäusern, die Toilettenräume mit Menstruationsprodukten ausgestattet werden können.