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Antrag 29/I/2026 Hauptstadtverantwortung gerecht finanzieren: Einführung eines Bundes-Repräsentationsfonds und Basiskorrektur der Sicherheitskosten

1.04.2026

Die SPD-Bundestagsfraktion und die von der SPD geführten Bundesministerien werden aufgefordert, sich für eine grundlegende Neuregelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und der Hauptstadt Berlin einzusetzen. Ziel ist es, die strukturelle Unterfinanzierung der Hauptstadtfunktionen zu beenden.

 

Konkret fordern wir:

 

Einrichtung eines „Repräsentations- und Staatsgästefonds“:

Im Bundeshaushalt ist ein dynamisches Budget (eigener Titel) zu schaffen, aus dem sämtliche unmittelbaren Kosten für Staatsbesuche und repräsentative Verpflichtungen des Bundes (z. B. Protokoll, Logistik, Verkehrslenkung, Absperrungen, Straßenreinigung) direkt und zu 100 % beglichen werden. Diese Kosten dürfen nicht länger den Berliner Landeshaushalt belasten.

 

Vollständige Erstattung der Polizeimehrkosten (Spitzabrechnung):

Die bisherigen pauschalen Abgeltungen für Polizeieinsätze bei staatspolitischen Anlässen des Bundes (Sicherheitsstufe 1, Staatsbesuche, Schutz von Bundesorganen) sind durch eine Spitzabrechnung zu ersetzen. Der Bund muss die tatsächlichen Personalkosten, Überstunden und den Materialeinsatz der Berliner Polizei bei diesen Anlässen vollständig erstatten.

 

Basiskorrektur der Strukturkosten:

Die dauerhafte Belastung der Berliner Infrastruktur und Verwaltung durch die Hauptstadtfunktion ist als struktureller Nachteil anzuerkennen. Dieser muss entweder im Rahmen des Länderfinanzausgleichs besonders berücksichtigt oder durch eine gesonderte, dauerhafte Bundeszuweisung (Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung für Hauptstadtlasten) basiskorrigiert ausgeglichen werden.

 

 

Antrag 28/I/2026 Anerkennung statt Abwertung – Ostdeutsche Biografien, Abschlüsse und Lebensleistungen gerecht behandeln

1.04.2026

Auch über 35 Jahre nach der Wiedervereinigung sind strukturelle Missstände in Ostdeutschland noch präsent. Nicht nur bei denen, die diese Umbruchsphase hautnah erlebt haben, sondern auch bei deren Nachkommen und den sogenannten Wendekindern.

Bis heute sind viele ostdeutsche Bildungs-, Berufs- und Lebensbiografien von struktureller Abwertung betroffen. Abschlüsse aus der DDR, langjährige Berufserfahrung sowie Erwerbsverläufe, die durch die Transformation nach 1990 geprägt wurden, gelten bis heute häufig als defizitär, erklärungsbedürftig oder minderwertig. Dies ist vor allem durch die fehlende staatliche Anerkennung von ostdeutschen Berufs- und Bildungsabschlüssen vor 1989, aber auch durch gesellschaftliche Abwertung geprägt. So konnten Personen aus Ostdeutschland nach der Wende oft nicht weiter in ihrem Beruf arbeiten bzw. mussten eine erneute (Berufs-)Ausbildung durchführen, um einen anerkannten Abschluss zu erreichen. Diese Abwertung wirkt nicht nur symbolisch, sondern hat konkrete soziale Folgen: geringere Einkommen, schlechtere Eingruppierungen, eingeschränkte berufliche Aufstiegsmöglichkeiten und schlussendlich niedrigere Renten.

Auch wenn ostdeutschen Frauen (Daten für TIN*-Personen liegen nicht vor) eine höhere Wochenarbeitszeit, Erwerbsquote und auch durchschnittliche Rente im Vergleich zu westdeutschen Frauen haben, kann dies nicht auf die Anerkennung von ostdeutschen Bildungsabschlüssen zurückgeführt werden. Die Gründe für diese höheren Erwerbsquote ist bspw. Auf die bessere Kinderbetreuung oder die niedrigeren Einkommen zurückzuführen, welche die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt notwendig macht. In der DDR war der große Teil der Frauen erwerbstätig, was sich heutzutage in den höheren Renten der ostdeutschen Frauen zeigt.

Für viele Frauen brachte die Wiedervereinigung einen großen Bruch der Erwerbsbiografie und Arbeitslosigkeit mit sich. Der deutlich kleinere Arbeitsmarkt in Ostdeutschland nach 1989/90 orientierte sich am westdeutschen Familienbild und bot vor allem Arbeitsplätze für Männer an. Bis heute liegt die Erwerbsquote von Frauen in Ostdeutschland unter denen der DDR.

Die massiven Umbrüche der Nachwendezeit – Betriebsschließungen, Massenarbeitslosigkeit, Entwertung ganzer Berufsfelder und erzwungene Neuorientierungen – waren keine individuellen Fehlentscheidungen, sondern das Ergebnis politischer und ökonomischer Transformationsprozesse. Diese Transformationsprozesse wurden maßgeblich durch die Privatisierungs- und Abwicklungspolitik der Treuhandanstalt geprägt, deren Entscheidungen Millionen Beschäftigte betrafen und ganze Industriezweige in Ostdeutschland nachhaltig veränderten. Dennoch werden ostdeutsche Biografien bis heute oft an westdeutschen Normalverläufen gemessen. Wer diesen Maßstab nicht erfüllt, gilt als „unterbrochen“, „nicht anschlussfähig“ oder „unzureichend qualifiziert“.

Diese Perspektive verkennt die tatsächlichen Kompetenzen, Anpassungsleistungen und Erfahrungen vieler Ostdeutscher. Sie ignoriert langjährige Berufspraxis, Verantwortungsübernahme unter schwierigen Bedingungen und die Fähigkeit, sich mehrfach neu zu orientieren. Gleichzeitig reproduziert sie soziale Ungleichheit und trägt zu einem Gefühl dauerhafter Geringschätzung bei.

Tatsächlich sind es genau diese Erfahrungen, die teilweise zu den starken Wahlergebnissen populistischer und rechtsextremer Parteien wie der AfD in Ostdeutschland beigetragen haben.

Gleichwertige Lebensverhältnisse können nicht allein über Infrastruktur oder Wirtschaftsförderung erreicht werden. Sie setzen voraus, dass Lebensleistungen anerkannt, Abschlüsse respektiert und Biografien nicht systematisch entwertet werden. Anerkennung ist dabei nicht nur eine Frage des Arbeitsmarktes, sondern auch der gesellschaftlichen Würde und eines demokratischen Selbstverständnisses.

Eine gerechte Gesellschaft muss deshalb ostdeutsche Bildungs- und Erwerbsbiografien strukturell anerkennen, statt sie weiterhin nachträglich zu korrigieren oder zu relativieren.

Ostdeutsche Bildungs-, Berufs- und Lebensbiografien müssen gleichwertig anerkannt und behandelt werden. Abschlüsse, Berufserfahrung und Transformationsleistungen aus der DDR und der Nachwendezeit dürfen weder formal noch faktisch benachteiligt werden. Anerkennung ist eine Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Vertrauen in demokratische Institutionen.

 

Wir fordern daher:

 

  • … dass ostdeutsche Bildungs- und Berufsabschlüsse vor 1989 als gleichwertig anerkannt werden und bestehende Anerkennungs- und Bewertungsverfahren vereinfacht, kostenlos, transparenter und bundesweit einheitlich ausgestaltet werden. Abschlüsse aus der DDR dürfen nicht pauschal als minderwertig behandelt oder durch überzogene Nachweispflichten faktisch entwertet werden. Anerkennungs- und Bewertungsverfahren sollen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

  • … dass langjährige Berufserfahrung als eigenständige Qualifikation nachwirkend anerkannt wird, insbesondere bei Einstufungen im öffentlichen Dienst, bei tariflichen Eingruppierungen und bei beruflichen Anerkennungsverfahren. Praktische Kompetenz darf nicht systematisch hinter formalen Titeln zurückstehen.

 

  • … dass Anerkennung nicht auf den Arbeitsmarkt begrenzt bleibt, sondern auch gesellschaftlich und institutionell erfolgt. Ostdeutsche Biografien dürfen in Verwaltung, Medien, Bildung und öffentlicher Kommunikation nicht länger als defizitär oder erklärungsbedürftig dargestellt werden.

 

  • … dass ostdeutsche Diskriminierungserfahrungen als reales gesellschaftliches Phänomen anerkannt und systematisch erfasst werden, um strukturelle Benachteiligungen sichtbar zu machen und politisch adressieren zu können. Dazu gehören auch Benachteiligungen aufgrund ostdeutscher Herkunft oder Biografie.

 

  • … dass gebrochene Erwerbsbiografien der Nachwendezeit rentenrechtlich gerechter bewertet werden, insbesondere Zeiten von Arbeitslosigkeit, Qualifizierungsmaßnahmen und erzwungener beruflicher Neuorientierung in den 1990er-Jahren, weil viele Betroffene Nachteile aus Entscheidungen erlitten, die sie nicht beeinflussen konnten.
    Wir fordern daher eine feste monatliche Zuzahlung zur gesetzlichen Rente. Als Vorbild soll die Zuwendung nach § 17a StrRehaG dienen. Dieses Gesetz regelt die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen der ehemaligen DDR. Hierdurch wird Unrecht anerkannt, und bei einer rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehung von mehr als 90 Tagen – z. B. aufgrund einer Verurteilung wegen ungesetzlichen Grenzübertritts – wird eine monatliche Zuzahlung zugestanden. Diese Zuzahlung soll einkommensunabhängig ausgezahlt und entsprechend dem Prozentsatz angepasst werden, um den aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verändern. Transformationszeiten dürfen nicht dauerhaft zu Altersarmut führen.

 

  • … dass auch die zweite Generation ostdeutsch sozialisierter  in den Blick genommen wird, indem Vorurteile gegenüber ostdeutschen Herkunftsmilieus im Bildungs- und Ausbildungssystem abgebaut und Chancengerechtigkeit gestärkt werden. Die sozialen Folgen der Transformation enden nicht mit einer Generation.

 

  • dass auch die zweite Generation ostdeutscher Familien in den Blick genommen wird, indem Vorurteile gegenüber ostdeutschen Herkunftsbiografien in Schule, Öffentlichkeit und Medien abgebaut, ostdeutsche Biografien als gleichwertig anerkannt und Chancengerechtigkeit statt Stigmatisierung gestärkt werden.

 

  • … dass Tarifbindung und damit gewerkschaftliche Arbeit anerkannt wird als ein wichtiger Teil zur Schließung der Ost-West-Lohnlücke.

 

Heutige Schul- Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse unterliegen deutschlandweit denselben Regelungen und Prüfungsordnungen. Während die rechtliche Anerkennung heutiger Abschlüsse also gesichert ist, besteht weiterhin gesellschaftlicher und struktureller Nachholbedarf. Vor allem die teilweise bis heute erhaltenen stereotypen Zuschreibungen und Vorurteile gegenüber ostdeutschen sozialisierten Bildungsbiografien gehören endgültig abgebaut. Denn dass diese negativen Vorurteile sachlich nicht gerecht sind, zeigt sich bereits in der heutigen Zeit. So zählt Sachsen zu den leistungsstärksten Bildungsstandorten.

Die echte Anerkennung ostdeutscher Abschlüsse ist also nicht nur ein formaler Verwaltungsakt, sondern ein zwangsläufiger Schritt hin zur vollständigen Herstellung der Chancengleichheit und gesellschaftlicher Wertschätzung.

Gleichwertigkeit bedeutet mehr als formale Gleichstellung. Sie bedeutet, dass Lebensleistungen anerkannt, Biografien respektiert und strukturelle Benachteiligungen korrigiert werden. Solange ostdeutsche Abschlüsse entwertet, Berufserfahrungen relativiert und Transformationsleistungen unsichtbar gemacht werden, bleibt die Einheit unvollständig. Anerkennung ist kein Rückblick, sondern eine Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Zukunft. Für uns heißt Anerkennung, dass die Einheit nicht nur institutionell, sondern gesellschaftlich vollzogen wird.

Antrag 25/I/2026 Mehr Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit chronischen Erkrankungen

1.04.2026

Menschen mit chronischen Erkrankungen werden häufig in die Frühverrentung gedrängt, auch wenn sie weiterhin arbeiten wollen. Damit wird ihnen die Teilhabe an einem wichtigen gesellschaftlichen Bereich verwehrt, das Selbstwertgefühl gemindert und wichtige soziale Kontakte abgeschnitten. Menschen mit chronischen Erkrankungen sind vielfach in der Lage zu arbeiten und ihre beruflichen Kompetenzen weiterhin einzubringen – allerdings nicht in gleichbleibenden Umfang und mit der verlässlichen Regelmäßigkeit, wie sie am Arbeitsmarkt in der Regel gefordert wird. Ein inklusiver Arbeitsmarkt muss sich hier öffnen. Wir brauchen flexible Arbeitsmodelle mit Arbeitszeiten und Anforderungen, die sich an jeweiligen Gesundheitszustand und die daraus resultierende, wechselnde Leistungsfähigkeit von Menschen mit chronischen Erkrankungen anpassen.

 

Eine freiberufliche Tätigkeit im kreativen Bereich, etwa als Schauspieler:in oder bildende:r Künstler:in, kann eine passende individuelle Lösung sein. Allerdings ist es für Menschen mit chronischen Erkrankungen sehr schwer, auf diese Weise ihren Lebensunterhalt kontinuierlich zu sichern. Das meist stark schwankende Einkommen aus solchen Tätigkeiten macht den ergänzenden Bezug von Bürgergeld bürokratisch extrem aufwendig und kompliziert. Ein Grundeinkommen, ein Bürgergeld mit einem Fangnetz, kann das erleichtern: Hohe Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeiten sollen weiterhin auf das Bürgergeld angerechnet werden, jedoch nicht monatlich, sondern einmalig am Jahresende.

 

Antrag 08/I/2026 Weil wir es eh besser können! Keine KI-Darstellungen mehr bei uns.

1.04.2026

Kunst und politische Kommunikation hängen eng zusammen. Die Bilder, Darstellungen und Sticker, die wir verwenden, vermitteln nicht nur Inhalte, sondern auch unsere Werte. Die Art und Weise, wie politische Materialien gestaltet werden, ist daher auch Ausdruck des politischen Selbstverständnisses einer Partei.

 

Heute ist dabei der Einsatz von KI gang und gäbe. Klar ist aber: Große KI-Modelle benötigen nicht nur extreme Mengen an Energien, aber auch an Wasser und anderen Rohstoffe wie seltene Erden. Der Energieverbrauch durch auf KI zugeschnittene Rechenzenten wird bis 2030 elfmal höher sein als im Jahr 2023. Dieser steigende Energiebedarf verschärft die Klimakrise zusätzlich, insbesondere dort, wo Strom weiterhin aus fossilen Quellen stammt.   Auch die benötigte Menge an Wasser soll bis 2030 verdreifachen im Vergleich zu 2023 und auf 664 Milliarden Liter ansteigen.

Gleichzeitig basiert die Entwicklung vieler KI-Systeme auf unsichtbarer menschlicher Arbeit. Für das Sortieren und Annotieren der Trainingsdaten arbeiten Menschen unter prekärsten Umständen.

Die dafür benötigten Datenmengen echter Kunstwerke werden häufig ohne das Wissen oder die Einwilligung betroffener Künstler*innen verwendet. Das bedeutet auch: Die Arbeit von Kreativschaffenden wird genutzt, ohne dass sie dafür kompensiert und oft auch nicht informiert werden oder dem nicht widersprechen können. Auf der Plattform X beispielsweise steht im Kleingedruckten der Einverständniserklärung, dass sämtliche Kunst, die auf der Plattform geteilt wird, zum Training für KI genutzt werden darf – selbst, wenn diese nicht von den Künstler*innen selbst sondern von Dritten geteilt wird. Für die Künstler*innen ist das Teilen und die Weiterverbreitung ihrer Kunst aber grundlegend und notwendig, sie sollten dadurch aber nicht ihre Rechte an ihrer Kunst verlieren.  Diese Praxis ist eine Form konsequenzloser Ausbeutung durch die Monopolisten von Big Tech, gegenüber denen es den Künstler*innen oft nicht möglich ist, rechtlich vorzugehen. Wir müssen solidarisch an der Seiter der Künstler*innen stehen.

Darüber hinaus fehlt KI-generierter Kunst das, was Kunst eigentlich ausmacht: der Bezug zu einer sozialen, politischen und kulturellen Realität. Kunst entsteht aus persönlichen Erfahrungen, Emotionen und gesellschaftlichen Kontexten – kurz gesagt, das Menschliche. All das kann eine Maschine nicht leisten. Wenn politische Botschaften verbreitet werden, sollten diese von Menschen gestaltet sein, die diese Welt leben und erleben, nicht von Maschinen, die versuchen, uns durch eine billige Imitierung des menschlichen, kreativen Schaffungsprozesses, uns an ein Gefühl zu erinnern. Denn eins bleibt ganz klar: Jeder Mensch macht es immer besser als eine Maschine.

 

Als sozialistischer Verband stehen wir für Solidarität, gute Arbeit und die Anerkennung von kreativer Arbeit. Das muss sich auch in unserem Handeln widerspiegeln. Statt auf KI-generierte Darstellungen zurückzugreifen, sollten wir gezielt die Arbeit von Künstler*innen unterstützen und in diesem Klassenkampf an ihrer Seite stehen. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass Künstler*innen fair entlohnt und sichtbar gemacht werden. Dafür müssen wir aber als erstes bei uns selbst anfangen.

 

Deswegen fordern wir:

 

  • Den maßgeblichen Verzicht der Nutzung von KI-generierten Grafiken bei der Erstellung von Materialien der Jusos und der SPD (z. B. Sticker, Social-Media-Posts, Grafiken, Poster), zudem die kurzfristige Nutzung von Stockimage basierten Generatoren, welche Kunstschaffende durch Lizenzen für ihre Arbeit entlohnen und damit deren Urheberschaft achten, zu priorisieren.

 

  • Die bewusste Unterstützung von Künstler*innen durch die Nutzung und Bezahlung menschlich geschaffener Werke und Förderung von guter und fair bezahlter Kreativarbeit

 

  • Eine klare politische Haltung gegen die Ausbeutung von Kreativschaffenden durch KI-Modelle

 

  • Mittelfristig sollte auf die Entwicklung und Nutzung von opensource Bildgeneratoren die auf „copyright‑clean“-Datensätzen aufbauen und somit die kreative Arbeit von Künstlern wertschätzen, hingearbeitet werden.

Antrag 141/II/2025 Mobilitätswende - Berlin Fit und Mobil für die Zukunft machen - BPT

29.12.2025

Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen (Teil: I, III):

 

I. Ausgangslage

Mobilität ist für alle ein Grundbedürfnis und ihre Gewährleistung ist unsere politische Aufgabe. Sie bestimmt die Lebensqualität der Menschen wesentlich mit und ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie ist essenziell für unser Zusammenleben und die wirtschaftliche Entwicklung. Doch unser Verkehrssystem, geschaffen nach dem Leitbild der autogerechten Stadt, stößt an seine Grenzen und hat Entwicklungen in Gang gesetzt, die einer Korrektur bedürfen.

 

Der Berliner Straßenverkehr ist die Hauptursache für Lärm und Schadstoffbelastung und stellt tagsüber für rund 466.000 und nachts 591.000 Menschen eine potenzielle Gesundheitsgefährdung dar. Betroffen sind dabei vor allem diejenigen, die an Hauptstraßen wohnen, häufig zu günstigeren Mieten. Dank des Luftreinhalteplans und der darin beschriebenen Maßnahmen konnte das Problem der Stickstoffdioxidemissionen deutlich reduziert werden, gleichwohl bleibt der Kfz-Verkehr mit Abstand dessen größter Verursacher. Auch die Feinstaubbelastung konnte in diesem Zuge reduziert werden, summiert sich aber auch weiterhin an vielbefahrenen Straßen zu einer erheblichen Konzentration. Der Straßenverkehr ist nach dem Wohnsektor mit über 25 % der zweitgrößte Verursacher der Berliner CO₂-Gesamtemissionen und liegt heute, gemessen in absoluten Zahlen, sogar über dem Ausstoß von 1990. Die Zahl der Verkehrstoten erreichte 2024 mit 55 Personen leider den höchsten Stand seit 2016. Besonders auffällig dabei ist, dass davon 24 zu Fuß unterwegs waren und sich 27 der Verunglückten im Seniorenalter befanden. Die anhaltend hohen Unfallzahlen auf Berlins Straßen lassen erkennen, dass keine Strategie bisher erfolgreich war, die Zahl der Schwerverletzten und Getöteten im Straßenverkehr wirksam zu senken.

 

Mit diesen Gegebenheiten dürfen und können wir uns als Sozialdemokratie nicht abfinden! Ein Anfang wurde dabei bereits gemacht: Mit der Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes 2018 hat sich Berlin deutschlandweit in eine Vorreiterrolle begeben. Die Idee, den Umweltverbund aus öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), Fuß- und Radverkehr als Ganzes zu denken und voranzubringen wurde dabei maßgeblich von uns, der SPD Berlin, vorangetrieben. Damit haben wir die Grundlagen für ein effizientes und zukunftsgerechtes Mobilitätssystem gelegt, das Mobilität für alle garantieren, ein hohes Maß an Verkehrssicherheit bieten, seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten und Flächengerechtigkeit sicherstellen soll. Für uns als SPD steht dabei ganz klar fest: Gute Verkehrspolitik muss zu mehr Mobilität und darf nicht zu weniger Mobilität führen. Dabei ist es wichtig, möglichst allen Menschen die Nutzung des Umweltverbunds zu ermöglichen, wo immer diese Autofahrten ersetzen können. Die Planung und Realisierung der Mobilität und ihrer Infrastruktur muss für alle Verkehrsteilnehmer*innen gelten.

 

Mit der Veröffentlichung der Studie „Mobilität in Deutschland 2023“ wurden die neuesten Zahlen bzgl. des Mobilitätsverhaltens der Deutschen und auch der Berliner*innen publik und geben Aufschluss darüber, welche Entwicklungen sich seit 2018 vollzogen haben. Besonders augenfällig ist dabei die Veränderung des Modal Split, die Aufteilung der Wege auf die verschiedenen Verkehrsmittel: Entfielen 2018 noch 26% der Wege in Berlin auf den motorisierten Individualverkehr (MIV), waren es fünf Jahre später nur noch 22%. Umgekehrt verlief die Entwicklung auf dem Gehweg: 2023 wurden 34% der Wege zu Fuß erledigt und damit vier Prozent mehr als 2018. Der Anteil des Fahrrads stagniert dabei bei 18%, während der ÖPNV 2023 für 26% der Wege genutzt wurde und damit leicht verliert (2018: 27%), allerdings auch nach einem coronabedingt noch größeren Rückgang der Fahrgastzahlen. Diese Verläufe lassen sich im selben Maße auch in Steglitz-Zehlendorf beobachten. Hier spielt der MIV eine größere Rolle als im Gesamtberliner Durchschnitt, aber auch da ging innerhalb der fünf Jahre der Wert von 34% auf 30% zurück. Zu Fuß wurden nun nicht mehr 26%, sondern 31% der Wege zurückgelegt. Der ÖPNV hat etwas an Zulauf verloren (2018: 25%, 2023: 23%), das Fahrrad wird etwas häufiger genutzt (2018: 15%, 2023: 16%).

 

In Berlin und ebenso in unserem Bezirk sinkt die Bedeutung des MIV, während das Zufußgehen eine Renaissance erlebt. Diesem Prozess Ausdruck verleiht auch der Umstand, dass 2024 erstmals seit 2009 die Anzahl der in Berlin gemeldeten Pkw wieder gefallen ist und auch die Zahl an Neuzulassungen sinkt, in Zeiten stetigen Bevölkerungswachstums.

 

Die gegenwärtigen Entwicklungen belegen klar, dass sich die Mobilität der Berliner*innen wandelt und eine Neuausrichtung der Politik notwendig ist – um den Bedürfnissen der Bürger*innen gerecht zu werden und auch um die Stadt als Ganzes sozial, ökologisch nachhaltig, wirtschaftlich stark und damit insgesamt attraktiv zu halten. Ein zukunftsgerechtes Mobilitätssystem als Teil der Daseinsvorsorge muss im Politikkanon der Zukunft eine größere Bedeutung erlangen, dem wollen wir als SPD auf allen Ebenen gerecht werden.

 

III. Städtische Mobilitätswende voranbringen durch politische Maßnahmen des Bundes

Die neue Bundesregierung hat sich die Modernisierung des Landes vorgenommen. Mit erheblichen Finanzmitteln soll in die Verkehrsinfrastruktur investiert und die Mobilität der Menschen verbessert werden.

Wir fordern aktuell von der Bundespolitik:

  1. Schnelle Umsetzung des angekündigten „Modernisierungspakt ÖPNV“:
    Die Bundesregierung will die Anzahl der ÖPNV-Fahrgäste bis 2030 verdoppeln. Entscheidend für die Verkehrsleistung auf der Schiene in den Ländern sind die Regionalisierungsmittel des Bundes. Diese müssen erhöht und in dem Maße dynamisiert steigen, dass das Ziel für 2030 erreicht werden kann.
  2. Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG):
    Das GVFG ist eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente für den Ausbau des ÖPNV in Städten. Um mehr Projekte schneller realisieren zu können braucht es neben der Vereinfachung und Lockerung der Nutzen-Kosten-Untersuchung und höheren Förderanteilen auch die Möglichkeit, räumlich verzahnte, jedoch funktional unabhängige Verkehrsprojekte als ein in sich schlüssiges, integriertes Mobilitätskonzept fördern zu lassen.
  3. Verantwortung für das Deutschlandticket wahrnehmen:
    Das Deutschlandticket ist ein Erfolgsmodell und hat in Berlin überproportional viele Nutzer*innen, das Fortbestehen des Tickets muss auch weiter garantiert sein. Der Bund muss an dieser Stelle seiner Verantwortung nachkommen und eventuelle Mehrkosten für die Verkehrsunternehmen übernehmen. Ticketpreissteigerungen dürfen keine Option sein, vielmehr ist der Ticketpreis wieder zu senken. Ferner ist der Bund dazu angehalten, einheitliche Tarifsysteme für Studierende, Azubis und Senior*innen im Deutschlandtickettarif zu vereinbaren.
  4. Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit:
    Die letzte StVO-Reform hat Verbesserungen hinsichtlich der Einrichtung von Tempo 30-Abschnitten mit sich gebracht, gehen jedoch nicht weit genug. Tempo 30 soll als neue Regelgeschwindigkeit innerorts festgesetzt, Tempo 50 hingegen in zu begründenden Ausnahmefällen ermöglicht werden. Mit der Umkehrung der bisherigen Rechtslage muss so nun argumentiert werden, inwiefern ein höheres Maß an Lärm und Unsicherheit vertretbar ist. Mindestens jedoch ist den Kommunen eine eigenständigere und flexiblere Handhabe bei der Einrichtung von Tempo 30-Zonen zu ermöglichen.